Erfolg der Schweizer Klimaklage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

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Die Schweiz betreibt nicht genug Klimaschutz und verletzt dadurch Menschenrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am am 9.4.2024 entschieden.

Geklagt hatten die „Klimaseniorinnen“, eine Gruppe aus etwa 2.000 Schweizerinnen. In der Eidgenossenschaft haben sie sich schon erfolglos durch die Instanzen geklagt. Dass die Straßburger Rich­te­r:in­nen ihnen nun in weiten Teilen recht gegeben haben, ist ein riesiger Erfolg.

Aus formalen Gründen abgewiesen wurde die Klage der portugiesischen Jugendlichen. Portugiesische Jugendliche hatten mehr als 30 europäische Staaten auf mehr Klimaschutz verklagt, hätten aber nach Ansicht des Gerichts erst die Instanzen in ihrem Heimatland bemühen müssen.

Quelle: TAZ https://taz.de/Klage-Schweizer-Frauen-erfolgreich/!6000578/



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