Wissenschaftler:innen fordern Stellungnahme zum Verbleib der Bodenschutzstrategie

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Offener Brief der Fachgruppe Bodenverbrauch

In Sachen Bodenschutz hat Österreich akuten Nachholbedarf. Am 4.5. veröffentlicht die Fachgruppe Bodenverbrauch der Scientists for Future Österreich deshalb ihren offenen Brief, in dem sie die Verantwortlichen zur Stellungnahme auffordert, warum die Bodenstrategie für Österreich, die bereits im November 2022 von ÖROK-Migliedern und Expert:innen ausgearbeitet wurde, noch immer nicht politisch beschlossen wurde. Den offenen Brief haben bereits zahlreiche Wissenschaftler:innen unterschrieben, um ihre Unterstützung auszudrücken.

In diesem Zuge laden sie mit Diskurs. Das Wissenschaftsnetz außerdem zu einem Pressegespräch mit

  • Renate Christ (Biologin, ehemalige Leiterin des IPCC Sekretariats, CCCA)
  • Martin Gerzabek (BOKU, Bodenforschung, ÖAW)
  • Franz Fehr MSc. (BOKU, Agrarwissenschaft, UniNEtZ,)
  • Ulrich Leth (TU Wien, Mobilität)
  • Gaby Krasemann (AAU, Stadtplanerin)

Im Rahmen des Pressegesprächs wird der offene Brief veröffentlicht und das Podium wird erläutern, warum ein sorgsamerer Umgang und eine strategische Nutzung von Boden und Flächen notwendig sind.

Titelbild: Tama66 auf pixabay


Der offene Brief kann hier eingesehen werden (Unterschriftenliste Stand 08.5.23):



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Stellungnahme zur Behandlung von Anja Windl durch die Fremdenpolizei

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Stellungnahme der Fachgruppe Politik & Recht der S4F Österreich

Anja Windl, von Boulevard-Medien auch als „Klima-Shakira“ bezeichnet, ist eines der bekanntesten Gesichter der Klimaschutzbewegung Letzte Generation. Sie ist deutsche Staatsbürgerin und lebt und studiert in Österreich. 

Unlängst musste sie sich einer dreistündigen Einvernahme vor dem BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) unterziehen, weil die Behörde ihre Ausweisung und ein Aufenthaltsverbot in Österreich prüft. 

Die Aktivistin dürfte nur ausgewiesen werden, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellt.[i] Das bedeutet laut dem Verwaltungsgerichtshof, es müsste von ihr eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr ausgehen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt! Vom Einzelfall losgelöste oder auf Generalprävention, also auf den Schutz der Allgemeinheit verweisende Begründungen sind nicht zulässig. [ii]

Bei einem Aufenthaltsverbot handelt es sich um eine noch schärfere Maßnahme als bei einer Ausweisung, weil es für bis zu zehn Jahre erlassen werden kann. Selbst strafrechtliche Verurteilungen alleine reichen dafür nicht aus. Damit ist jedoch gerichtliches Strafrecht und nicht Verwaltungsstrafrecht gemeint.[iii] Anja Windl werden aber lediglich Verwaltungsübertretungen zu Last gelegt, weil sie sich an der Fahrbahn festgeklebt hat. Motiv für ihren friedlichen zivilen Widerstand ist der Kampf gegen die Klimakrise, welche bei weiteren politischen Säumnissen unsere Gesellschaft zunehmend erschüttern wird. Die Voraussetzungen für diese fremdenpolizeilichen Maßnahmen sind sohin nicht einmal ansatzweise erfüllt.

Daher rief das Vorgehen des BFA auch heftige Kritik hervor, zumal die Verwaltungsstrafen gegen die Klimaschützerin nicht rechtskräftig seien.[iv] So bezeichnet Amnesty International  das Vorgehen der Behörde unlängst „bitteren Meilenstein in der Kriminalisierung von Klimaprotest in Österreich“.[v] Auch der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, Prof. Dr. Walter Obwexer, äußerte sich kritisch zum behördlichen Umgang mit der Klimaaktivistin. Bloße Verwaltungsübertretungen könnten selbst bei Rechtswirksamkeit kein Grund für eine Ausweisung sein. Dafür bräuchte es eine schwere Straftat, wie etwa „eine ganz schwere Körperverletzung oder einen Mord oder Raub, und dann auch noch die Gefahr, dass eine weitere Straftat begangen wird.“ Selbst eine schwere Straftat samt rechtskräftiger Verurteilung reiche demnach nicht aus, wenn keine Gefahr einer wiederholten Straffälligkeit bestehe.[vi]

Den Behörden kann wohl kaum krasse Rechtsunkenntnis unterstellt werden. Daher erhebt sich die Frage, weshalb gegen die Aktivistin mit rechtlich unzulässigen Mitteln vorgegangen wird. Möchte man Druck aufbauen, einschüchtern, schikanieren oder schlichtweg die Botschaft vermitteln, dass Klimaaktivist:innen in Österreich unerwünscht sind? Man kann dem Professor für Klimapolitik an der Universität für Bodenkultur Wien und Mitglied bei Scientists for Future Österreich, Dr. Reinhard Steurer, nur zustimmen wenn er meint: „Die Behörden wären gut beraten, solche bedenklichen Fehlentwicklungen rasch zu korrigieren.“[vii] Sie würden damit nicht nur dem Klimaschutz, sondern auch dem Rechtsstaat und der demokratischen Kultur in Österreich etwas Gutes tun.

Die Fachgruppe Politik & Recht der Scientists for Future Österreich fordert die Behörden daher dazu auf, dem Rechtsstaat widersprechende Maßnahmen gegen Klimaaktivist:innen zu unterlassen, die einzig zur Einschüchterung und als Schikane dienen.

Titelbild: Niek Verlaan auf Pixabay


[i]    § 66 Fremdenpolizeigesetz (FPG) und § 55 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)

[ii]   VwGH 2012/18/0228, VwGH 26. 6. 2014, Ro 2014/21/0024; 14. 11. 2017, Ra 2017/21/0151; 5. 2. 2021, Ra 2020/21/0439, jeweils mwN.

[iii]   § 67 FPG, VwGH 29. 9. 2020, Ra 2020/21/0112, mwN.

[iv]  https://www.derstandard.at/story/2000145276612/deutsche-klimaaktivistin-wertet-einvernahme-bei-der-fremdenpolizei-als-einschuechterungsversuch

[v]   https://mailchi.mp/letztegeneration/ueberwaeltigende-solidaritaet-3-tag-proteste-in-graz

[vi]  Siehe FN iv

[vii]  Siehe FN v



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Mehr als 1400 Wissenschaftler:innen gegen die Kriminalisierung von Aktivist:innen

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Pressekonferenz zu „Handeln statt kriminalisieren“ am 21.4. um 10 Uhr

In der Erklärung zur Unterstützung von Klimaaktivist:innen „Handeln statt kriminalisieren“ wenden sich Wissenschaftler:innen gegen die zunehmende Kriminalisierung von Aktivist:innen. Zur Erklärung, die von mehr als 1400 Wissenschaftler:innen unterzeichnet wurde, findet am 21.4. um 10 Uhr eine Pressekonferenz statt.

Obwohl manche Protestformen an die Grenze dessen gehen mögen, was für die Bevölkerung in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat erträglich erscheint, sehen die Initiator:innen und Unterzeichnenden darin den Ausdruck eines letzten Mittels, um die zuständigen politischen Akteur:innen wie die Gesellschaft insgesamt zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu bewegen. Als Wissenschaftler:innen sehen sie sich besonders dem Auftrag verpflichtet, eben diese Verantwortung für zukünftige Generationen zu übernehmen, die durch den menschengemachten Klimawandel massiv bedroht sind. Sie möchten deshalb Versachlichung der Debatte aufrufen.

Empörung kann das Potential für notwendige Veränderungen nur dann entfalten, wenn sie sich gegen die eigentlichen Probleme bzw. ihre Ursachen richtet, nicht aber gegen diejenigen, die auf diese Probleme aufmerksam machen. Allein der Fokus auf das eigentliche Thema kann einen konstruktiven Prozess in Gang setzen, in dem sich eine Gesellschaft ihrer Werte vergewissert und sich über das verständigt, was für sie schützenswert ist.

In diesem Sinne schließt sich auch das nationale Koordinationsteam der Scientists for Future dem Aufruf der vielen Kolleg:innen an, in der Klimakrise endlich in angemessener Weise zu handeln anstatt jene Menschen zu kriminalisieren, die sich gegen das verantwortungslose „Weiter-So“ stemmen, das sich häufig hinter der Fassade wohlfeiler Klimaschutzabsichten verbirgt.

Dieser kann hier abgerufen werden:
https://handeln-statt-kriminalisieren.com/

Titelbild: Gerd Altmann auf Pixabay



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Waldviertler Mobilitäts-Manifest übergeben

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Am 20. April überreichte die Initiative „Verkehrswende.at“ der neuen Landesregierung das Mobilitäts-Manifest Waldviertel vor dem Landhaus St. Pölten. Das Manifest beinhaltet ein Konzept zu einer klimaneutraleren, sozial gerechteren Mobilität im Waldviertel, das wirtschaftlich sinnvoll und machbar ist. Ein Forderungskatalog legt außerdem konkrete Schritte dar, wie dies umgesetzt werden kann.

Von Seiten der Scientists for Future haben Dipl. Ing. Dr. Harald Frey und Dipl. Ing. Martijn Kiers mitgewirkt. Das Mobilitäts-Manifest sowie die konkreten Forderungen stehen unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.verkehrswende.at/waldviertler-mobilitaets-manifest/



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Salzburgs Klimapolitik in Diskussion 

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Die wahlwerbenden Parteien stellen sich den Fragen von Scientists und Fridays for Future

Pressemitteilung vom 06.04.2023

Scientists for Future (S4F) ist eine Bewegung von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, die sich faktenbasiert zu gesellschaftspolitischen Fragen insbesondere im Klimakontext äußern und die die Klimabewegung Fridays for Future wissenschaftlich begleiten. Mitglieder der Salzburger Regionalgruppe haben anlässlich der Landtagswahl am 23. April 2023 einen detaillierten Fragenkatalog an die wahlwerbenden Parteien versandt. Dieser deckt die Bereiche Klimaschutz, Klimawandelanpassung, Energie, Mobilität, Wohnen und Biodiversität ab. Zudem werden die Haltung zur aktuellen Energie- und Klimastrategie 2050 des Landes abgefragt. Antworten kamen von ÖVP, SPÖ, GRÜNE, NEOS, FPÖ und KPÖ+. Diese und ihre Bewertung durch die S4F sind auf der Homepage der Scientists for Future sowie auf KlimabildungSalzburg zu finden. In Kooperation mit dem Klimavolksbegehren wurden die Ergebnisse auch auf www.klimawahlen.at veröffentlicht. Sie dienen den wahlberechtigten Salzburgern und Salzburgerinnen als Wahlhilfe.

Die Antworten wurden qualitativ bewertet (mehr dazu siehe unten). Zudem gibt es ein Ranking zwischen 0 und 10 Punkten. In der Skala bedeutet 0 Punkte „Direkter Weg in die Klimakatastrophe“, 5 Punkte „Weiter so wie bisher“ und 10 Punkte „Kompatibel mit dem Abkommen von Paris“ mit den jeweiligen Abstufungen. Im Ranking liegen GRÜNE und KPÖ mit je sieben Punkten vorne, gefolgt von der SPÖ mit 6 Punkten, der ÖVP und NEOS mit je 5 Punkten. Schlusslicht mit 3 Punkten ist die FPÖ, so das Befragungsteam aus Gunter Sperka, Hans Holzinger und Markus Gastinger.

In einem von Hans Holzinger moderierten Podiumsgespräch stellen sich die Parteien den Fragen von Scientists und Fridays for Future. Am Podium vertreten sind Wolfgang Mayer (Generalsekretär / Klubobmann ÖVP), Michaela Schmidt (Landtagskandidatin SPÖ), Martina Berthold (Spitzenkandidatin GRÜNE), Andrea Klambauer (Spitzenkandidatin NEOS), Andreas Schöppl (Landtagsabgeordneter FPÖ), Kay-Michael Dankl (Spitzenkandidatin KPÖ). Mitglieder von S4F geben eine fachliche Einschätzung zu den Positionen der Parteien.

Salzburgs Klimapolitik in Diskussion 

13. April 2023, 20 Uhr 

Naturwissenschaftliche Fakultät – NAWI
Hellbrunnerstraße 23, 5020 Salzburg

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Wir laden Sie herzlich zur Teilnahme ein und freuen uns über Ihre Berichterstattung.

Rückfragen:

Mag. Hans Holzinger, Tel. 0699.11370178

Der Hintergrund 

Am 1. Februar 2023 hat ein Bericht des renommierten Hamburger Climate, Climatic Change and Society Clusters Cliccs das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels als „nicht mehr plausibel“ beschrieben, da nicht genug gegen den menschengemachten Klimawandel unternommen wurde. Der aktuelle Bericht des Weltklimarats IPCC warnt erneut vor der Zuspitzung der Klimakrise. Gleichzeitig hat der Salzburger Fortschrittsbericht 2022 der Arbeitsgruppe Klimawandelanpassung darauf hingewiesen, dass klimawandelbedingte Veränderungen „rascher fortschreitend und für Salzburg relevanter“ werden. Die Ziele der Salzburger Klima- und Energiestrategie für 2020 wurden deutlich verfehlt. Bis 2030 sollen die Treibhausgase um 50 Prozent gegenüber 2005 gesenkt und der Anteil der Erneuerbaren Energien auf 65 Prozent erhöht werden. Derzeit liegt der Anteil bei 48 Prozent. Salzburg liegt mit diesem Wert an zweiter Stelle innerhalb der Bundesländer. Doch um die Ziele zu erreichen, braucht es bedeutend mehr Anstrengungen im Bereich des Ausbaus der Erneuerbaren Energieträger sowie der Verringerung des Energieverbrauchs durch eine Mobilitäts- und Wärmewende, wohl auch durch eine Lebensstilwende.

Die S4F-Aktionsgruppe „Salzburger Landtagswahl“:
Dr. Gunter Sperka (Koordination Bewertung Antworten),
Dr. Markus Gastinger (Redaktion Fragenkatalog),  
Mag. Hans Holzinger (Bewertung, Öffentlichkeitsarbeit)

Stellungnahme von Fridays

Die Aktivistin Pati fragt sich: „Wie sollen wir den Versprechen der Politik noch vertrauen? 2020 wurden die selbstgesetzten Klimaziele einfach so verfehlt, ohne irgendwelche Konsequenzen. Wir müssen verhindern, dass das 2030 genauso wieder passiert. Deswegen wollen wir von den Politiker*innen wissen, wie sie uns garantieren können, dass die Klimaziele 2030 nicht wieder einfach verfehlt werden. Weil wir keine Zeit mehr für Scheinklimaschutz haben. Wir merken doch jetzt schon, wie diese Klimakrise unzählige Existenzen ruiniert. Deswegen braucht es die Klimaneutralität 2040 auch in Salzburg“

Die Ergebnisse in Kürze

„Alle Parteien sind für den Ausbau der erneuerbaren Energie und des Öffentlichen Verkehrs, aber die Unterschiede liegen im Detail“

Grüne und KPÖ+ liegen im Ranking vor SPÖ, ÖVP und NEOS, FPÖ schneidet am schlechtesten ab

Der Fragenkatalog umfasste insgesamt 12 Fragenkomplexe (inkl. Unterfragen 25 Fragen) zu den Bereichen Energie, Mobilität, Wohnen, landesinterne Maßnahmen und Unternehmensbeteiligungen sowie Klimawandelanpassung und Biodiversität. Abgefragt wurde auch die Einstellung zur aktuellen Energie+Klimastrategie des Landes sowie die Frage, ob verbindliche Klimamaßnahmen eine Koalitionsbedingung darstellen.

Ausbau Erneuerbarer Energie wird von allen begrüßt, nur mehr FPÖ ist gegen Windkraft. Bei Energiesparen fehlt Mut zu Lebensstilwende

Alle Parteien setzen sich für den Ausbau der Erneuerbaren Energieträger ein. Photovoltaik wird von allen begrüßt, Windkraft nur von der FPÖ abgelehnt, ÖVP, SPÖ, GRÜNE, NEOS und KPÖ+ sind dafür. Am ambitioniertesten ist die Ansage der Grünen mit 50.000 Fotovoltaikanlagen und 50 Windrädern bis 2030, die SPÖ plädiert neben Stegenwald zudem für die „Umsetzung von Wasserkraftwerken an weiteren geeigneten Standorten“, die KPÖ+ für die Umsetzung von Energiegenossenschaften. 

Einschätzung: „Die gesetzten Ziele gehen in die richtige Richtung, doch braucht es konkretere Schritte, wie diese Ziele tatsächlich erreicht werden können“, so Gunter Sperka, ehemaliger Klimakoordinator des Landes und Hauptbewerter der Antworten in seiner Einschätzung. Franz Kok, Politikwissenschaftler an der Universität Salzburg und Obmann der Ökostrombörse ergänzt: „Die Energiepolitik in Salzburg leidet nicht an ambitionierten Programmen und Zielsetzungen, aber an Umsetzungskapazität für diese Ziele. Will Salzburg seine Klimaziele erreichen, muss es unter der Voraussetzung eines nicht weiter steigenden Energieverbrauchs seine regionale Aufbringung aus erneuerbaren Energien VERDOPPELN – das entspricht der Jahreserzeugung von ca. 120 Salzachkraftwerken. Es geht also um ein großes Vorhaben, das sich die Politik selbst vorgenommen hat, dessen Erreichung sie in den letzten Jahren jedoch eher behindert hat.“

Im Bereich Energiesparen wird von allen Parteien auf die thermische Sanierung von Bestandsbauten verwiesen. Mit einer Sanierungsrate von 5 Prozent pro Jahr ist hier wiederum das Ziel der GRÜNEN am ambitioniertesten. Sie fordern die Kopplung der Gebäudesanierung mit dem Einbau von Solaranlagen. Die ÖVP verweist auf die bereits bestehenden hohen Standards des Landes im Bereich Gebäudeeffizienz und die kostenlose Energieberatung. Die SPÖ und die KPÖ+ sehen große Einsparpotenziale im Verkehr sowie in der Industrie, die NEOS setzen vor allem auf Bewusstseinsbildung. Wie andere auch verweisen sie auf den Handwerker-Fachkräftewandel. Für die FPÖ geht Sanieren vor Energiesparen.

Einschätzung: „Um auch Verkehr und Industrie klimaneutral zu machen, wird der Strombedarf weiter steigen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energieträger wird allein nicht reichen, der Energieverbrauch ist drastisch zu senken. Neben der Effizienzwende werden wir wohl auch eine Lebensstilwende brauchen“, so der Nachhaltigkeitsexperte Hans Holzinger aus dem S4F-Befragungsteam.

Attraktiver ÖV und Ausbau der Radinfrastruktur wird ebenfalls von allen befürwortet, Antworten zur Beschränkung des Motorisierten Individualverkehrs sind vorsichtig

Im Bereich Mobilität hat Salzburg den größten Änderungsbedarf. Dieser wird von den Parteien durchaus erkannt. Der Ausbau der Radinfrastruktur, insbesondere in den Landgemeinden, wird von allen befürwortet. Mit dem Ausbau der Radwege auf 12.000 km bis 2035 nennt die ÖVP die konkreteste Zahl. GRÜNE und SPÖ drängen auch auf eine Besserstellung der Radfahrenden gegenüber dem motorisierten Individualverkehr sowie auf von den Straßen getrennte Radwege. Die KPÖ+ empfiehlt ergänzend ein City-Bike-System, die FPÖ bessere Mitnahmemöglichkeiten im Öffentlichen Verkehr. 

Ebenfalls breite Zustimmung findet der Ausbau des Öffentlichen Verkehrs. Park & Ride-Plätze werden ebenso genannt wie eine Verdichtung des Angebots und der Fahrpläne. Die vom Bund und dem Land geförderten günstigen Flächentarife (365-Euro-Klimaticket) werden von den Parteien der bisherigen Regierung, ÖVP, GRÜNE und NEOS, positiv hervorgehoben. Die SPÖ will noch mehr und schlägt ein 9-Euro-Monatsticket und ein 108-Euro-Jahresticket vor. Die KPÖ+ tritt für einen Nulltarif im Nahverkehr für alle Menschen mit Wohnsitz in Salzburg ein. Die FPÖ ist gegen einen Nulltarif, zur Höhe der Förderung der ÖV-Tickets gibt es keine Angabe. Die Grünen plädieren für eine Beschränkung des Motorisierten Individualverkehrs durch „Vermeiden, Verlagern, Verbessern“. Zudem sind sie für eine autofreie Innenstadt. E-Mobilität wird von allen Parteien außer der FPÖ grundsätzlich befürwortet. Vom Land soll aber nur mehr der Aufbau einer Landeinfrastruktur gefördert werden. Grüne und KPÖ+ verweisen darauf, dass E-Autos nur dort Sinn machen, wo es keine Alternative gibt. Abgefragt wurde auch die Positionierung zum S-Link. Dieser wird von allen Parteien befürwortet, lediglich für die SPÖ ist er „nicht prioritär“. Sie fordert mehr Mittel für die O-Busse sowie eine Stieglbahn. Der S-Link soll einer Bürgerbefragung unterzogen werden. Die KPÖ+ verbindet die Zustimmung mit oberirdischen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. 

Nicht zuletzt wurde die Position gegenüber dem im Masterplan 2030 vorgesehenen Jahresbudget für ÖV und Radinfrastruktur in der Höhe von 170 Mio. Euro abgefragt. Die ÖVP, GRÜNEN und die KPÖ+ plädieren für eine Erhöhung, NEOS halten den Betrag für ausreichend, die SPÖ „vertraut den Fachleuten“. Die FPÖ plädiert lediglich für 95 Mio. Euro jährlich, die in den ÖV fließen sollen.

Einschätzung: „Die Scientists for Future sehen in einem attraktiven Öffentlichen Verkehr sowie einer guten Fahrrad- und Fußgängerinfrastruktur wichtige Hebel für eine Mobilitätswende, diese erfordere aber auch den Mut zur Beschränkung des motorisierten Individualverkehrs“, so Gunter Sperka. Das Projekt S-Link wird innerhalb der Scientists und Fridays for Future kontrovers diskutiert, ergänzt Markus Gastinger. In der vorliegenden Bewertung ist eine Befürwortung eines schienengebundenen Systems positiv eingeschätzt, es ist aber nur ein Baustein der Mobilitätswende. Entscheidend wird die Ausgestaltung sein. „Eine Antriebs- und Verkehrswende, also der Umstieg auf den ÖV oder E-Autos, allein wird nicht reichen, um die Ziele zu erreichen, denn laut einer Studie des Landes müssten die Treibhausgase im Verkehr bis 2030 halbiert werden, bis jetzt steigen sie aber weiter“, so Holzinger. Notwendig sei eine Mobilitätswende: „Dazu braucht es kürzere und weniger Wege, etwa mit Homeoffice, wo dies möglich ist, ein Mobilitätsmanagement in Betrieben sowie ein verändertes Freizeitverhalten. Dies bedeutet auch eine Bewusstseinswende“. Weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen werden von keiner Partei angesprochen, obwohl das Umweltbundesamt vorgerechnet at, dass damit ein Viertel der Treibhausgase eingespart und auch die Unfallhäufigkeit verringert werden könnte.

Die Vorschläge im Bereich Wohnen reichen vom Einsatz des Rohstoffs Holz über den sozial abgefederten Tausch von Öl- und Gaskessel bis hin zur Nutzung des Leerstands für leistbaren Wohnraum

Auf die Frage, was das Land für Klimaschutz im Bereich Wohnen tun könne, fallen die Antworten unterschiedlich aus. ÖVP und FPÖ betonen den Einsatz des heimischen Rohstoffs Holz. SPÖ, GRÜNE und NEOS betonen die Notwendigkeit einer Qualifizierungsoffensive, die NEOS plädieren zudem für die Bündelung von Energie- und Wohnbauförderung sowie das Vorantreiben einer Kreislaufwirtschaft im Bausektor, die ÖVP macht sich stark für die Weiterentwicklung der Wohnbauförderung in Richtung thermische Sanierung. SPÖ und GRÜNE verweisen auf soziale Unterstützung bei Sanierungen und Heizanlagentausch für einkommensschwächere Haushalte sowie die Sicherung von Baulandreserven. Die KPÖ+ sieht in leistbarem Wohnraum in der Stadt und dem Abbau des Leerstands den besten Beitrag zum Klimaschutz, weil so CO2-intensive Mobilität und Neubaunotwendigkeiten reduzieren würden. Zudem müsse bei Förderungen auf den Mobilitätsaspekt geachtet werden. 

Einschätzung durch das S4F-Team: „Das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz des Bundes sieht den Ersatz aller Öl- und Gaskessel bis 2040 vor und die thermische Sanierung muss im Sinne von Gebäudeeffizienz deutlich gesteigert werden. Neben einer Handwerkeroffensive und Förderungen brauche es dazu – wie bei der Mobilitätswende – auch mehr Bewusstseinsbildung.“

Beim Land als Klimavorbild reichen die Antworten von Hinweisen auf bisher Erreichtes über Klimachecks für alle Maßnahmen bis hin zu verbindlichen Treibhausgasbudgets für alle Ressorts – die Änderung des Gesellschaftsvertrags der Parkgaragengesellschaft könnte mehrheitsfähig werden

Abgefragt wurden auch landesinterne Klimaschutzmaßnahmen. Die ÖVP, SPÖ und FPÖ verweisen auf bisherige Erfolgsbeispiele bei öffentlichen Gebäuden. Die GRÜNEN gehen einen Schritt weiter und plädieren für einen Klimacheck für alle Gesetzte und Maßnahmen des Landes. Die NEOS fordern transparente Treibhausgasbudgets für alle Landesressorts. Die KPÖ+ nennt Anreizmodelle zur klimaschonenden Verkehrsmittelwahl beim Arbeitsweg für Landesbedienstete. Für eine Erhöhung der Personalkapazität im Klimabereich sind die SPÖ, GRÜNE und KPÖ+, strikt dagegen ist die FPÖ. Einen Klimarat analog dem jenem auf Bundesebene befürworten GRÜNE, NEOS und KPÖ+. GRÜNE und KPÖ+ fordern zudem verbindliche Klimaschutzprogramme für alle Unternehmen mit Landesbeteiligung. 

Aufschlussreich sind auch die Antworten zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der Salzburger Parkgaragengesellschaft: SPÖ, GRÜNE, FPÖ und KPÖ sind dezidiert dafür, die ÖVP verweist auf aktuelle Prüfungen, die NEOS wünschen, dass „Klimamaßnahmen hier nicht zu kurz kommen“. Die GRÜNEN wollen die Mittel für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sowie den ÖV verwenden, die FPÖ nur für den ÖV, die KPÖ+ zusätzlich für Wohnmaßnahmen. Der Masterplan 2030 des Landes sieht u.a. 50 Prozent Fernwärme aus erneuerbaren Energieträgern im Zentralraum Salzburg-Hallein vor. Alle Parteien begrüßen diesen Umstieg und entsprechende Programme der Salzburg AG. Vorgeschlagen werden auch Förderungen an Gemeinden zum Ausbau von Fernwärmeinfrastrukturen. Die FPÖ weist auf die Nutzung von Industrieabwärme hin. 

Einschätzung durch das S4F-Team: Die landesinternen Maßnahmen machen nicht den großen Anteil an Einsparpotenzialen aus, sie haben aber Vorbildwirkung. Die geänderte Mittelverwendung der Parkgaragengesellschaft wäre ein wichtiges Signal. Die Klimaschutz-Aufgaben im Bereich des Landes werden größer und brauchen auch mehr Personalkapazität.

Eine Frage bezieht sich auf Klimamaßnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. ÖVP und NEOS verweisen auf die Erhöhung der Mittel auf eine Million Euro im Jahr 2019, wobei Klimafragen ein Kriterium darstellt. Die SPÖ fordert die Verdoppelung der Mittel, die GRÜNEN die Anhebung auf 0,7 Prozent des BIP, was der Forderung von NGOs der Entwicklungszusammenarbeit entspricht. Die FPÖ ist für Hilfe vor Ort, aber es gäbe in den geförderten Ländern dringenderes als Klimamaßnahmen.

Einschätzung: „In den Ländern des Südens ist die Klimakrise bereits jetzt am meisten zu spüren. Viele vom Land Salzburg geförderte Projekte weisen mittlerweile Klimaaspekte auf“, so Hans Holzinger, der seit vielen Jahren Mitglied des Entwicklungspolitischen Beirats der Salzburger Landesregierung ist.

Antworten zu Klimawandelanpassung beziehen sich auf die Resilienz von Wäldern und Landwirtschaft, den Erhalt von Mooren über die Begrünung der Städte bis hin zur Adaptierung der Gefahrenzonenpläne. Biodiversitätsschutz wird nur bedingt als Gesamtaufgabe gesehen.

Weitere Fragen beziehen sich auf Klimawandelanpassungsmaßnahmen sowie Anstrengungen für den Ausbau der Biodiversität. Mehrfach genannt werden Maßnahmen zur Resilienz von Wäldern und Landwirtschaft und den Erhalt von Mooren, wie die ÖVP betont. Auf eine Begrünung der Städte und die Anpassung der Architektur verweisen SPÖ, GRÜNE und KPÖ+, um gegen Hitzeinseln vorzugehen. Die KPÖ+ plädiert auch für mehr Naherholungstourismus, die Grünen fordern zudem eine Adaptierung der Gefahrenzonenpläne.

Zum Schutz bzw. Ausbau der Biodiversität verweist die ÖVP auf Programme wie „Natur im Land“, den Nationalpark Hohe Tauern und den Ankauf der Weitwörther Au sowie auf Wiesensaatgutprojekte. Die SPÖ fordert mehr Biotopkartierungen sowie eine geänderte Landwirtschaftsförderung, um Monokulturen zurückzudrängen. Keine Vorschläge gibt es seitens der NEOS, GRÜNE und KPÖ beziehen sich positiv auf die Österreichische Biodiversitätsstrategie bzw. jene der EU. Die FPÖ lehnt diese sowie den Green Deal (Anmerkung: der auch Verschärfungen für die Landwirtschaft vorsieht) kategorisch ab. Maßnahmen zum Schutz von Artenvielfalt können sie nichts abgewinnen, sie plädieren für „Schützen durch Nutzen“. 

Einschätzung: „Der dramatische Verlust von Arten bringt die Ökosysteme aus dem Gleichgewicht und greift so in die Lebensgrundlagen für uns Menschen ein. Zudem gibt es starke Querverbindungen zur Klimawandelanpassung. Der Schutz der Biodiversität ist nicht nur das, was wir unter „Naturschutz“ verstehen. Die gesamte Biodiversität ist auf 100% der Landesfläche vorhanden. Die Biodiversitätsstrategie 2030 der EU und Österreichs denkt viel weiter. „Es ist überraschend, dass einige Parteien nur berichten, was in letzter Zeit passiert ist aber nicht, was in Zukunft wichtig ist“ sagt Jana Petermann, Gemeinschaftsökologin und Professorin am Fachbereich für Umwelt und Biodiversität der Universität Salzburg. „Aus den Antworten geht hervor, dass einige Parteien wichtige Punkte zur Lösung der Biodiversitätskrise erkannt haben, z.B. dass Landnutzung und Grundbesitz besser einbezogen werden müssen. Salzburg ist hier leider kein „Märchenland“, wo die Welt noch in Ordnung ist. Die Artenvielfalt ist eine wichtige Basis für unsere zukünftigen Generationen auf der gesamten Landesfläche“ ergänzt Andreas Tribsch, Botaniker und Professor an der Universität Salzburg.  Petermann ergänzt: „Die Antworten der Parteien zum Biodiversitätsschutz der Zukunft sind weitgehend unkonkret ausgefallen, dabei braucht es gerade gute Ideen und konkrete Maßnahmen, um Klima- und Biodiversitätskrise rasch und gemeinsam zu begegnen“. 

Die abschließenden Fragen beziehen sich auf die im Masterplan 2030 verbliebene Treibhausgas-Einsparlückesowie die Frage, ob Klimaschutz eine Koalitionsbedingung darstellt. Die zu schließende Lücke brauche Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und Gemeinde ebene, betonen ÖVP, GRÜNE und NEOS, die SPÖ sieht vor allem im Verkehr und bei der Fernwärme Potenziale, die KPÖ verweist auf die Nutzung der leerstehenden Wohnungen, die FPÖ sieht keine Notwendigkeit für das Schließen der Lücke.  Für GRÜNE und KPÖ ist eine ambitionierte und verbindliche Klimapolitik eine Koalitionsbedingung, ÖVP, SPÖ und NEOS umschreiben diese Frage eher, die FPÖ sieht darin keine Bedingung. 

EinschätzungDiese Positionierung entspricht auch der Punktebewertung durch S4F, in der GRÜNE und KPÖ+ vor SPÖ, NEOS und ÖVP liegen. Klimaschlusslicht ist die FPÖ. Das Resümee von Gunter Sperka: „Salzburg verfügt über recht gute Programme, aber es hapert an der Umsetzung und am Mut, eine tatsächliche Systemtransformation anzugehen. Hans Holzinger ergänzt: „Um Salzburgs Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise umzusetzen und Strafzahlungen zu vermeiden, wäre eine Verdoppelung der Erträge aus Erneuerbaren Energien bei gleichzeitiger Halbierung des Energieverbrauchs sowie des Motorisierten Individualverkehrs anzustreben. Das erfordert auch klare Ansagen an die Bevölkerung. Die Antworten der Parteien werden aufbewahrt, um diese später an ihren Taten messen zu können.“

Titelbild: Donate PayPal Me auf Pixabay



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ÖSTERREICHISCHE UNIVERSITÄTEN SOLIDARISIEREN SICH MIT KLIMABEWEGUNG

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OTS, 05.04.2023

Als Pionierinnen einer nachhaltigen Entwicklung stellen sich die österreichischen Universitäten angesichts der geringen Ambition der österreichischen Regierung bei der Umsetzung der Klimaziele bzw. Ignoranz wissenschaftlicher Evidenz solidarisch hinter die große Gruppe führender Wissenschaftler:innen, die disziplinen- und universitätsübergreifend nicht müde wird, auf die dramatischen Folgen der Klima- und Biodiversitätskrise hinzuweisen. Die österreichische Universitätenkonferenz (uniko) richtet daher erneut einen dringen Appell an die Bundesregierung, die Warnungen der Wissenschaft und auch die Anliegen friedlicher Formen des zivilen Protests ernst zu nehmen und sofortige Maßnahmen zu ergreifen.

Angesichts der Dramatik des Klimawandels und der verheerenden Auswirkungen, die uns allen drohen, braucht es ein radikales und sofortiges Umdenken“, so uniko-Präsidentin Sabine Seidler. „Die Faktenlage ist erdrückend. Konkrete Vorschläge und Lösungsansätze liegen am Tisch. Es müssen nun endlich Taten folgen.“

Die Universitäten leisten nicht nur einen essentiellen Beitrag zur Erforschung der ökologischen und gesellschaftlichen Folgen der Klimakrise, sondern tragen durch innovative Technologien maßgeblich zu Lösungsstrategien bei. Diese allein werden jedoch nicht ausreichen. Als Ort des Diskurses und der kritischen Auseinandersetzung sind die Universitäten auch Impulsgeber für eine nachhaltige gesellschaftliche Transformation, die es neben entschlossenem politischen Handeln braucht.



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Generationengerechtigkeit und Klimaschutz

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Mediengespräch – Zusammenfassung

Die Fachgruppe Politik und Recht der S4F Österreich hat zusammen mit Diskurs. Das Wissenschaftsnetz am 16.03.23 ein Mediengespräch zum Thema „Generationengerechtigkeit und Klimaschutz“ organisiert. Thematische Inputs gab es von Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer (Universität Graz), Mag. Nikolaus Handig (Universität für Bodenkultur Wien) und Mag.a Judith Fitz (Universität für Bodenkultur Wien).

Unter Moderation von Alexander Behr widmete sich das Podium den Fragen

  • Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es hinsichtlich Generationengerechtigkeit und Klimakrise?
  • Welche Aufgaben hierbei kommen auf uns zu und 
  • welche Erkenntnisse bietet die Wissenschaft?

Hintergrund

Anlass des Gesprächs war eine Klimaklage von zwölf Kindern beim Verfassungsgerichtshof. Sie folgt dem Beispiel einer erfolgreichen Beschwerde mehrerer Jugendlicher beim deutschen Bundesverfassungsgericht: Hier wurde entschieden, dass die deutsche Regierung Klimaschutz auch im Lichte der Generationengerechtigkeit zu denken hat. Die Klage in Österreich verfolgt ähnliche Ziele. Denn Zeit zum Abwarten gibt es beim Klimaschutz nicht mehr: Aktuelle Versäumnisse im Bereich des Klimaschutzes gefährden die Lebensqualität zukünftiger Generationen. Dennoch sind konkrete Maßnahmen eher weniger zu sehen. Nicht zuletzt wartet die österreichische Bevölkerung bis heute auf ein neues Klimaschutzgesetz.

Generationengerechtigkeit bedeutet eine faire Verteilung materieller Ressourcen, Lebenschancen und Lebensqualität über verschiedene Generationen hinweg. Die Folgen des menschengemachten Klimawandels – wie Ressourcenknappheit, Hitze und Umweltkatastrophen – gefährden diesen fairen Ausgleich. Was aktuelle Generationen verbrauchen, haben spätere Generationen weniger. Die Klimakrise wird damit zum Gerechtigkeitsproblem und sollte als solches auch von der österreichischen Regierung behandelt werden.

Klimaschutzaktivist:innen der Umweltbewegung Letzte Generation Österreich machen mit Protestaktionen darauf aufmerksam, dass Entscheidungsträger:innen von heute die letzte Generation sind, die „den Zusammenbruch der Lebensgrundlagen noch aufhalten kann“. Der Name des Bündnisses ist also nicht zufällig gewählt. Sie kritisieren in diesem Zusammenhang, dass die österreichische Regierung laufend Verfassungsgesetze bricht, indem sie notwendige Maßnahmen nicht setzt.Dass der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit staatlichen Handelns juristisch argumentierbar ist, zeigt jüngst die Klimaklage der zwölf minderjährigen Beschwerdeführer:innen, die sich vertreten durch Umweltanwältin Michaela Krömer an den Verfassungsgerichtshof wenden und dabei die teilweise Aufhebung des aktuellen Klimaschutzgesetzes als verfassungswidrig anstreben. Sucht man in der österreichischen Verfassungslandschaft nach dem Begriff „Generationengerechtigkeit“ wird man in Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern fündig. Die Verfassungsbestimmung regelt, dass jedes Kind einen Anspruch auf die „Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit“ hat. Folgt daraus, Klimaschutzaktivist:innen sei in ihrer Annahme beizupflichten, die österreichische Bundesregierung verstoße mit der aktuellen Klimapolitik gegen Verfassungsrecht? Die klassische Antwort eine:r Jurist:in wäre wohl: Es kommt darauf 

Generationengerechtigkeit und Klimakrise - Mediengespräch

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Zusammenfassung der Inputs

Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer (Universität Graz)

Zu Beginn erfolgt eine Analyse der Generationengerechtigkeit aus philosophischer Perspektive. Diese geht davon aus, dass auch zukünftig lebende Personen Rechte gegenüber gegenwärtig lebenden Personen haben. In der Verfassung sind die subjektiven Rechte zukünftiger Generationen nicht ausdrücklich geschützt. Zukünftig Lebende sind von den Auswirkungen der Klimakrise allerdings besonders betroffen und haben wegen der prognostizierten gravierenden Folgen des Klimawandels massive Beeinträchtigungen ihrer Rechte zu befürchten. Das Ziel der Klimaneutralität soll diese Beeinträchtigung für künftige Generationen möglichst gering halten.

Darauf folgen Überlegungen zur Verantwortung einzelner Staaten im Hinblick auf ihren Emissionsausstoß: Die Aufgabe der einzelnen Staaten, Emissionen zu reduzieren, um Klimaneutralität zu erreichen, wird vielfach über Emissionsbudgets definiert. Die Annahme dabei ist, dass es globales Budget für Emissionen gibt, die (noch) ausgestoßen werden dürfen. Welcher Staat noch wie viel Budget hat, wird dabei mittels gleichmäßiger Pro-Kopf-Verteilung berechnet. Bisherige Emissionen werden nicht berücksichtigt. Diese Berechnung ist günstig für Staaten wie Deutschland und Österreich. Allerdings: Bei Berücksichtigung historischer Verantwortung und mit der Annahme (ab den 1990er Jahren), dass alle Menschen wenigstens in ihren Grundbedürfnissen geschützt werden, müsste das globale Budget anders aufgeteilt werden. Dies wäre für Staaten wie Österreich und Deutschland weniger günstig.

Die Berechnung der Emissionsbudgets geht von einem zukunftsorientierten Verständnis von Verantwortung aus – und diese bestimmt auch häufig den Diskurs. Für eine vollumfassende Verantwortungsübernahme sollte aber auch die Vergangenheit berücksichtigt werden. Werden zukunftsgerichtete Pflichten nämlich nicht erfüllt, ergeben sich daraus vergangenheitsgerichtete Pflichten. Die Versäumnisse der Vergangenheit müssen kompensiert werden. Anders ausgedrückt: Wenn hochindustrielle Staaten ihre Pflichten nicht erfüllen, müssen sie Verantwortung für entstandene Schäden übernehmen und jetzt sowie in der Zukunft entsprechend handeln.

Mag. Nikolaus Handig (Universität für Bodenkultur Wien)

Zu Beginn des Inputs wird Artikel 1 aus dem BVG Kinderrechte zitiert: „Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“

Darauf folgt eine Begriffsbestimmung: Es gibt keine Legaldefinition für Generationengerechtigkeit. Der Duden beschreibt sie als den gerechten Ausgleich der zu tragenden gesellschaftlichen Lasten, der z.B. bei Rentenbeiträgen oder Staatsverschuldung Anwendung findet. Er bezieht sich also auf die Gerechtigkeit zwischen den Generationen. 

Der Begriff „Generationengerechtigkeit“ wurde in Österreich noch nicht höchstgerichtlich definiert – zumindest eine einheitliche Auslegung gibt es nicht. Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland ist schon einen Schritt weiter und zieht Generationengerechtigkeit als Kernargument zur Bewertung von Klimaschutzmaßnahmen heran. Es folgt dabei der Auffassung, Generationengerechtigkeit verlange die gleichmäßige Verteilung von Freiheiten und Lasten. Gravierende Eingriffe in gesamtgesellschaftliche Bereiche können die Generationen verletzten, v.a. bei irreversiblen Folgen. Dies betrifft auch die Bereiche Klimaschutz und Umweltschutz und macht sie zu Kernbereichen der Generationengerechtigkeit.

Die österreichischen Klimakläger:innen verfolgen eine der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ähnliche Argumentationslinie. Im Zentrum ihres Vorbringens steht das Kindeswohl. Dieses wird in der Praxis als Prüfungsmaßstab herangezogen; sowohl von Gerichten als auch von Behörden. Auch der Gesetzgeber ist bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen daran gebunden. Unambitionierte Klimaschutzgesetze könnten in Konflikt damit stehen, da sie sich in der Zukunft negativ auf das Kindeswohl auswirken können.

Mag.a Judith Fitz (Universität für Bodenkultur Wien)

Im letzten Beitrag erfolgt eine Darstellung der rechtlichen Hürden in Österreich, um Generationengerechtigkeit als Anspruch geltend zu machen. Ganz allgemein gilt: Eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zu erheben, ist an nicht immer leicht zu erfüllende Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft. Insbesondere das Erfordernis der „unmittelbaren Betroffenheit“ stellt Klimakläger:innen vor Schwierigkeiten. Bei der aktuellen Klimaklage geht es um das Klimaschutzgesetz und dieses richtet sich an die Verwaltung. Die zwölf Kinder sind damit nicht unmittelbare Normadressaten des Klimaschutzgesetzes. Daher ist bereits die Frage unklar, ob der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde der jungen Beschwerdeführer:innen überhaupt prüfen wird. Außerdem kann der Verfassungsgerichtshof zwar bestehende Gesetze aufheben, er kann aber weder selbst Gesetze erlassen noch den Gesetzgeber dazu verpflichten, Gesetze zu erlassen. Eine Verfassungsbeschwerde ist deshalb nur bedingt eine Möglichkeit, um gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers vorzugehen. 

Dass nur unter bestimmten Voraussetzungen Verfassungsbeschwerden eingebracht werden können, ist kein „Austriacum“. Vorreiter in Sachen erfolgreiche Klimaklagen sind vor allem die Niederlande und Deutschland. Im Fall Deutschland gibt es aber eine juristisch wirksame Maßnahme: Normalerweise muss eine gegenwärtige Verletzung eines Grundrechts vorliegen, damit Verfassungsbeschwerden eingebracht werden können. Da Klimaschutzmaßnahmen mit zeitlicher Verzögerung wirken und eine gegenwärtige Verletzung nicht vorliegen kann, schuf das Bundesverfassungsgericht eine eingriffsähnliche Vorwirkung. Hier wurde also eine Rechtsschutzlücke geschlossen. In Österreich gibt es diese Lücke noch – es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall noch entwickelt.

Zu den Personen

Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer: ist Professor für Philosophie und Leiter des Arbeitsbereichs Praktische Philosophie am Institut für Philosophie der Universität Graz. Seine Arbeitsgebiete sind Philosophie, Ethik, Politische Philosophie, Rechtsphilosophie und Sozialphilosophie. Sein Forschungsschwerpunkt ist Gerechtigkeit in Zeit und Raum und seine laufenden Forschungsprojekte sind zu intergenerationeller Gerechtigkeit, Ethik des Klimawandels und historische Gerechtigkeit. Er ist zudem Sprecher (Projektleiter) des interfakultären FWF Doktoratskolleg „Klimawandel – Unsicherheiten, Schwellenwerte und Strategien“ und des Profilbereichs „Field of Excellence Climate Change Graz“.

Mag. Nikolaus Handig: ist Universitätsassistent am Institut für Rechtswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) und stellvertretender Leiter desselben. Er forscht und lehrt im Bereich des Umweltrechts und verfasst auch seine Dissertation zur Abwehr von Gefahr im Verzug im Umweltrecht. Zudem ist er Co- Herausgeber des Rechtsblogs „überzuckert – Tagesgeschehen rechtlich verstehen“.

Mag.a Judith Fitz: ist Universitätsassistentin am Institut für Rechtswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU). Sie forscht im Bereich des Klimaschutzrechts sowie der Grund- und Menschenrechte und verfasst ihre Dissertation zum Thema Klimaklagen. Sie ist zudem Vorstandsmitglied der Österreichischen Liga für Menschenrechte und Redaktionsmitglied der Fachzeitschrift juridikum.

Titelbild: Anemone123 auf Pixabay



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Stellungnahme der Wissenschaft zur europäischen Erdgaspolitik und Erdgaskonferenz in Wien

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Lesedauer 5 Minuten

Fossiles Erdgas, welches hauptsächlich aus Methan besteht, ist über einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren etwa 85 mal klimaschädlicher als CO2. Die Konzentration von Methan in der Atmosphäre ist in jüngster Vergangenheit so stark angestiegen wie nie zuvor.

Obgleich Erdgas bei der Verbrennung in CO2 (und Wasser) umgewandelt wird, entweichen erhebliche Mengen von Methan bei der Förderung und dem Transport von Erdgas in die Atmosphäre. Das hat verheerende Folgen für das Klima. Diese sogenannten Leakages (Lecks) werden viel zu selten berücksichtigt, wenn es um die Klimabilanz von Erdgas geht. 

Häufig wird Erdgas als Brückentechnologie und als die klimafreundliche Alternative zu Kohle und Öl dargestellt. Berücksichtigt man jedoch die Methan-Verluste und Emissionen beim Transport, so ist Erdgas ähnlich klimaschädlich wie Kohle. Klar ist, dass für die Stabilisierung des Klimas die Emissionen von CO2 auf null gesenkt werden müssen. Damit ist auch klar, dass Erdgas keine Brücke in die Zukunft darstellt, sondern ein Teil der fossilen Vergangenheit und Gegenwart ist, die wir dringend überwinden müssen.

Die Zeit läuft ab. Bereits in wenigen Jahren werden wir so viel Methan, CO2 und andere Treibhausgase in der Atmosphäre haben, dass die Erwärmung 1,5°C übersteigen wird. Jenseits des 1,5°C-Limits ist die Stabilität des Klimas in Gefahr. Mit jedem weiteren zehntel Grad steigt diese Gefahr weiter an. Ein stabiles Klima ist das Fundament unserer Zivilisation. Ein instabiles Klima bringt sie auf vielfache Weise durch Verteilungskämpfe, Flucht und Krieg ins Wanken und irgendwann zum Einsturz. Unser Handeln in den nächsten Jahren entscheidet, wie groß diese Gefahr für unsere Kinder, Enkelkinder und alle weiteren Generationen sein wird.

Derzeit wird in Europa, auch bedingt durch den menschenverachtenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, in übertriebenem Maße in neue Gasinfrastruktur investiert. Ungeachtet der Lehren, die man aus den Ereignissen des letzten Jahres ziehen müsste, propagieren politische und wirtschaftliche Akteure in Europa bis heute das Festhalten und den Ausbau an Infrastruktur für fossiles Erdgas. Diese Politik ist bar jeder wissenschaftlicher Grundlage und Vernunft und kann nur durch blindes Festhalten an alten Ideologien erklärt werden.

Aus wissenschaftlicher Sicht sind die Ängste und Befürchtungen all jener, die diese politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen mit Sorge sehen und ihnen aktiv entgegentreten, völlig gerechtfertigt. Der Protest gegen den weiteren Ausbau von Erdgas-Infrastruktur und für einen Ausstieg aus Erdgas sowie allen fossilen Energieträgern auf dem allerschnellsten Weg zeugt von Vernunft, das Festhalten an Kohle, Öl und Gas hingegen zeugt von ideologischer Verblendung. Um diese Verblendung rechtzeitig zu überwinden, sind angesichts der enormen Bedrohungslage und Dringlichkeit sämtliche gewaltfreien Protestformen aus Sicht der unterzeichnenden Wissenschaftler:innen gerechtfertigt.


 Unterzeichner:innen

Koordinationsteam der Scientists for Future Wien 

 Health for Future

  1. Personen
  2. Prof. Dr. Elske Ammenwerth
  3. Univ.-Prof. Dr. Enrico Arrigoni (Technische Universität Graz)
  4. Hon.-Prof. Martin Auer, B.A.
  5. Prof. Dr.phil. Dr.h.c. mult. Bruno Buchberger (Johannes Kepler Universität Linz; RISC; Academy of Europe)
  6. Prof. Dr. Reinhold Christian (geschäftsführender Präsident des Forums Wissenschaft & Umwelt)
  7. Univ.-Prof. Dr. Giuseppe Delmestri (Wirtschaftsuniversität Wien)
  8. Prof. (FH) Dr. Johannes Jäger (Fachhochschule des BFI Wien)
  9. Ao. Univ.-Prof. Dr. Jürgen Kurt Friedel, (Universität für Bodenkultur Wien)
  10. Univ.-Prof. Dr. Barbara Gasteiger Klicpera (Universität Graz)
  11. Univ.-Prof. Dr. Maria-Regina Kecht (Emerita, Rice University, Houston, TX)
  12. Prof.in, Dr. Mag. Sabrina Luimpöck (Fachhochschule Burgenland)
  13. Univ.-Prof. DDr. Michael Getzner (Technische Universität Wien)
  14. Ao Univ.-Prof. Dr. Georg Gratzer (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. o. Forest Ecology)
  15. Univ.-Prof.i.R. Dr.techn. Wolfgang Hirschberg (ehem. Technische Universität Graz)
  16. em. Univ.Prof. Dr. Dr.hc Helga Kromp-Kolb (Universität für Bodenkultur Wien)
  17. HS-Prof. Dr. Matthias Kowasch (Pädagogische Hochschule Steiermark)
  18. Univ.-Prof. Axel Maas (Universität Graz)
  19. Univ.-Prof. Dr. René Mayrhofer (Johannes Kepler Universität Linz)
  20. Prof. Dr. Markus Öhler (Universität Wien)
  21. Univ.-Prof. Susanne Pernicka (Johannes Kepler Universität Linz – Inst. f. Soziologie)
  22. Univ.-Prof. Dr. Alfred Posch (Universität Graz)
  23. Univ.-Prof. Volker Quaschning
  24. Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Klaus Rieser (Universität Graz)
  25. Univ.-Prof. Dr. Michael Rosenberger (Katholische Privatuniversität Linz – Inst. f. Moraltheologie)
  26. Prof. Christa Schleper
  27. Univ.-Prof. Dr. Henning Schluß (Universität Wien – Inst. f. Bildungswissenschaft)
  28. a.o. Univ.-Prof. Dr. Ruth Simsa (Wirtschaftsuniversität Wien)
  29. Prof. Dr. Ulrike Stamm (Pädagogische Hochschule Oberösterreich)
  30. Univ.-Prof. Mag. Dr. Günther Stocker (Universität Wien – Inst. f. Germanistik)
  31. Ao. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Harald Vacik (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Waldbau)
  32. Univ.-Prof. Eva Vetter (Universität Wien)
  33. Hon.-Prof. Dr. Johannes Weber (Universität f. angewandte Kunst Wien)
  34. Univ.-Prof. Dr. Dietmar W. Winkler (Universität Salzburg – Theologische Fakultät)
  35. Ernest Aigner, PhD (Wirtschaftsuniversität Wien)
  36. Dr. Ilse Bartosch (ehem. Universität Wien)
  37. Dr.nat.techn. Benedikt Becsi (Universität für Bodenkultur Wien)
  38. Dr. Bernhard Binder-Hammer (Technische Universität Wien)
  39. Dr. Hubert Bratl
  40. Dr. Lukas Brunner (Universität Wien – Inst. f. Meteorologie und Geophysik)
  41. Mag. Dr. Michael Bürkle
  42. Dr. Renate Christ (IPCC Secretariat retired)
  43. Dr. Rachel Dale (Universität f. Weiterbildung Krems)
  44. Assoc. Prof. Dr. Ika Darnhofer PhD (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Agrar- und Forstökonomie)
  45. Dr. Monika Dörfler (NUHAG)
  46. Univ.-Prof. Dr. Stefan Dullinger (Universität Wien)
  47. Assoc. Prof. Dr. Kirsten v. Elverfeldt (Alpen-Adria-Universität Klagenfurt)
  48. Assoc.-Prof. Dr. Franz Essl (Universität für Bodenkultur Wien – Dep. f. Botanik und Biodiversitätsforschung)
  49. Assoc. Prof. MMag. Dr. Harald A. Friedl (Fachhochschule JOANNEUM – Inst. f. Gesundheit und Tourismus Management)
  50. Dr. Florian Freistetter (Science Buster)
  51. Ass. Prof. Mag. Dr. Herbert Formayer (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Meteorologie und Klimatologie)
  52. Dr. Stefan Forstner (Bundesforschungszentrum für Wald, Wien)
  53. Dr. Patrick Forstner (Medizinische Universität Graz)
  54. Dr.in Friederike Frieß (Universität für Bodenkultur Wien)
  55. Dr.in Manuela Gamsjäger (Pädagogische Hochschule Oberösterreich)
  56. Mag. Dr. Helmut Franz Geroldinger (MAS)
  57. Assoc. Prof. DI. Dr. Günter Getzinger (Technische Universität Graz)
  58. Mag. Dr. Marion Greilinger
  59. DI. Dr. Franz Greimel (IHG, Universität für Bodenkultur)
  60. Assoc. Prof. Dr. Gregor Gorkiewicz (Medizinische Universität Graz)
  61. Dr. Gregor Hagedorn (Mitbegründer S4F, Akad. Dir. am Museum für Naturkunde Berlin)
  62. Dr. Thomas Griffiths (Universität Wien – Dep. f. Lithosphärenforschung)
  63. Ass. Prof. MMag. Ulrike Haele (Ak. d. Bildenden Künste Wien, NDU St. Pölten)
  64. Dr. Stefan Hagel (ÖAI / ÖAW)
  65. Assist.-Prof. Dr. Daniel Hausknost (Wirtschaftsuniversität Wien)
  66. Mag. Dr. Friedrich Hinterberger (Universität für Angewandte Kunst)
  67. Dr. Sara Hintze (Universität für Bodenkultur Wien)
  68. Dr. Stefan Hörtenhuber (Universität für Bodenkultur – Dep. f. Nachhaltige Agrarsystem)
  69. Dr. Silvia Hüttner
  70. Dr. Daniel Huppmann (IIASA)
  71. Dr. Klaus Jäger
  72. Dr. Andrea Jany (Universität Graz)
  73. Assoc. Prof. Dr. Christina Kaiser (Universität Wien)
  74. Univ.-Doz. Dr. Dietmar Kanatschnig
  75. Melina Kerou, PhD (Senior Scientist, University of Vienna)
  76. DI Dr. Lukas Daniel Klausner (Fachhochschule St. Pölten – Inst. f. IT-Sicherheitsforschung, Cent. f. A.I.)
  77. Prof. Dr. Margarete Lazar 
  78. MMag. Dr. Verena Liszt-Rohlf (Fachhochschule Burgenland GmbH)
  79. Dr. Mag. MM. Margarete Maurer (S4F, Präsidentin d. Vereins interdisziplinäre Forsch. und Praxis)
  80. Assoc. Univ.-Prof. Dr. Uwe Monkowius (Johannes Kepler Universität Linz)
  81. DI. Dr. Michael Mühlberger
  82. Dr. Heinz Nabielek (Forschungszentrum Jülich, retired)
  83. DI. Dr. Georg Neugebauer (Universität für Bodenkultur Wien)
  84. Dr. Christian Nosko (KPH Wien/Krems)
  85. Mag. Dr. Ines Omann (ÖFSE Wien)
  86. Priv. Doz. DDr. Isabella Pali (Veterinärmedizinische Universität; Medizinische Universität Wien)
  87. Ass. Prof. Beatrix Pfanzagl (Medizinische Universität Wien)
  88. Dr. Barbara Plank (Universität für Bodenkultur Wien)
  89. Dr. Christian Peer (Technische Universität Wien)
  90. Dr. Jagoda Pokryszka (Medizinische Universität Wien)
  91. Dr. Edith Roxanne Powell (LSE)
  92. Dr. Thomas Quinton
  93. Dr. Nicoulas Roux (Universität für Bodenkultur Wien)
  94. Dr. Gertraud Malsiner-Walli (Wirtschaftsuniversität Wien – Inst. f. Statistik und Mathematik)
  95. Priv. Doz. Dr. Martin Rubey (Technische Universität Wien – Inst. f. diskrete Mathematik und Geometrie)
  96. Dr. Helmut Sattmann (Naturhistorisches Museum)
  97. Dr. Patrick Scherhaufer (Universität für Bodenkultur Wien)
  98. Dr. Hannes Schmidt (Universität Wien)
  99. Assoc. Prof. DI. Dr. Josef Schneider (Technische Universität Graz)
  100. Dr. Matthias Schwarz M.Sc. M.Sc.
  101. DI. Dr. Sigrid Schwarz (Vizepräsidentin der Österreichischen Bodenkundlichen Gesellschaft,  Univ. Lekt.)
  102. Dr. René Sedmik (Technische Universität Wien)
  103. Dr. Barbara Smetschka (Universität für Bodenkultur Wien)
  104. Dr. Ena Smidt (Universität für Bodenkultur Wien)
  105. Maximilian Sohmen, PhD (Medizinische Universität Innsbruck – Inst. o. Biomedical Physics)
  106. Dr. Johannes Söllner
  107. Assoc. Prof. Dr. Reinhard Steurer (Universität für Bodenkultur Wien)
  108. Dr. Leonore Theuer (Juristin)
  109. Dr.med.vet. Maria Sophia Unterköfler (Veterinärmedizinische Universität Wien)
  110. Doz. Dr. Tilman Voss (Scientists for Future – Fachgruppe Politik und Recht)
  111. Dr. Johannes Waldmüller (ZSI Wien)
  112. Dr. Anja Westram
  113. Dr. Dominik Wiedenhofer (Universität für Bodenkultur Wien)
  114. DI. Dr. David Wöss (Universität für Bodenkultur Wien)
  115. Mag. Heidemarie Amon (AECC-Biologie)
  116. Franz Aschauer, M.Sc
  117. DI Stefan Auer (Universität für Bodenkultur Wien) 
  118. Pamela Baur, M.Sc. (Universität Wien)
  119. Mag. Dieter Bergmayr (KPH Wien/Krems)
  120. Fabian Dremel, M.Sc.
  121. Christof Falkenberg, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien)
  122. Gwen Göltl, M.A. (Universität Wien – Institut für Soziologie)
  123. Mag. Peter Gringinger (CEnvP, RPGeo)
  124. DI Martin Hasenhündl, B.Sc. (Technische Universität, Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie)
  125. DI. Bernhard Heilmann (AIT)
  126. Jennifer Hennenfeind, M.Sc.
  127. DI. Ines Hinterleitner
  128. Mag. Hans Holzinger
  129. Julian Hörndl, M.Sc. (Universität Salzburg – Fachb. Chemie und Physik der Materialien)
  130. DI. Christina Hummel (Universität für Bodenkultur Wien)
  131. Lisa Kaufmann, Mag.a  (Universität für Bodenkultur Wien – Institut für Soziale Ökologie)
  132. Dipl. Geoökol. Steffen Kittlaus (Technische Universität – Inst. f. Wassergüte und Ressourcenmanagement)
  133. Julia Knogler, M.A. (Universität für Bodenkultur Wien – Zentrum für globalen Wandel und Nachhaltigkeit)
  134. Dipl.Ing. Bernhard Koch(Universität für Bodenkultur Wien)
  135. Jana Katharina Köhler, M.Sc B.Sc, (Universität Wien)Mag.a (FH) 
  136. Andrea Kropik, MSc (Fachhochschule Campus Wien)
  137. DI. Barbara Laa (Technische Universität Wien)
  138. Hans-Peter Manser MA, (MDW, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien)
  139. DI. Alfred Mar (Universität für Bodenkultur Wien)
  140. Mag. Mirijam MockMaximilian Muhr, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien)
  141. Mag. Elisabeth Mühlbacher
  142. Max Nutz M.Sc.
  143. Markus Palzer-Khomenko, M.Sc.
  144. Katharina Perny, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Meteorologie und Klimatologie) 
  145. Martin Pühringer, M.Sc. (NLW, Universität Salzburg)
  146. Mag. Ines Clarissa Schuster
  147. DI Arthur Schwesig
  148. Mag. Bernhard Spuller
  149. Eva Straus, M.Sc.
  150. Ivo Sabor, M.Sc. (Fachhochschule JOANNEUM – Inst. f. Energie-, Verkehrs- und Umweltmanagement)
  151. Florian Weidinger, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien)
  152. Roman Bisko, B.Sc.
  153. Maria Mayrhans, B.Sc.
  154. Jana Plöchl, B.Sc.
  155. Thomas Wurz, B.A.
  156. Anika Bausch, B.Sc. M.A.

Titelbild: Gerd Altmann auf Pixabay



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KlimaGesundheit – breites Bündnis fordert Bildungsoffensive

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Lesedauer 2 Minuten

Presseaussendung vom 28.2.23

Die Klimakrise ist eine Gesundheitskrise – daher braucht es klimakompetente Gesundheitsberufe. Ein breites Bündnis von 30 Organisationen im Gesundheitsbereich fordert in einem offenen Brief die zuständigen Ministerien auf, dafür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Ein breites Bündnis aus Vertreter:innen von Organisationen im Gesundheitsbereich präsentierte am 28.2. bei einer Pressekonferenz ihren offenen Brief. Dieser ruft die Politik dazu auf, die Rahmenbedingungen für eine rasche Umsetzung von Klimakompetenzen in die Aus-, Fort- und Weiterbildung aller im Gesundheitssektor Tätigen zu schaffen. Im Rahmen der Pressekonferenz wurden Details zu den Forderungen des offenen Briefes, sowie zur Notwendigkeit der Vermittlung von Klimakompetenzen aus Sicht der einzelnen Berufsgruppen präsentiert. 

In einleitenden Worten erklärte Willi Haas von der Universität für Bodenkultur Wien, dass die Klimakrise die größte Bedrohung für die öffentliche Gesundheit im 21. Jahrhundert, global, in Europa und auch in Österreich sei. Eine der zentralen Voraussetzungen, um diesen klimabedingten Gesundheitskrisen zu begegnen, sei ein Gesundheitssektor, der kompetent handeln kann, so Willi Haas. 

Beispiele für die gesundheitlichen Folgen der Klimakrise, sind etwa eine Zunahme von Hitzesterblichkeit und Mangelernährung, sowie eine Ausbreitung von Infektionskrankheiten und ein Anstieg von Atemwegserkrankungen und  Allergien. 

Elisabeth Steiner von der FH Campus Wien erläutert dazu, dass es in Österreich bisher an einer flächendeckenden Integration gesundheitsbezogener Klimakompetenzen in den Lehrplänen der Gesundheitsberufe fehle. Trotz ambitionierter Einzelinitiativen mangelt es in Österreich an einer strukturellen Grundlage für eine rasche Eingliederung des Themas Klimagesundheit in die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe. Daher wird im nun präsentierten offenen Brief die Entwicklung von Kompetenzprofilen für alle im Gesundheitssektor Tätigen verlangt.  In diesem Zusammenhang wird auch der Aufbau von fundiertem Fachwissen für Lehrende, genauso wie die in Ausbildung befindlichen Kolleg:innen gleichermaßen gefordert. Andrea Stitzel von der FH Kärnten fasst die finale Forderung des offenen Briefes zusammen: “Um diesen Mangel grundlegend zu beheben, müssen alle Stakeholder – Politik, Berufsverbände und Ausbildungsinstitutionen – kooperieren und berufsspezifische wie berufsübergreifende curriculare Vorgaben für die Gesundheitsberufe entwickeln.”

Am Podium gaben Vertreter:innen der einzelnen Gesundheitsberufe Einblick in ihre Sichtweisen.  Unter den Berufsangehörigen des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes (MTD) bestehe der große Wunsch, sich weiteres Wissen und zusätzliche Kompetenzen anzueignen, um für Krisensituationen, die durch den Klimawandel ausgelöst werden, gut gerüstet zu sein und die Bevölkerung auch in Ausnahmesituationen mit dringend notwendigen Gesundheitsdienstleistungen entsprechend versorgen zu können, erklärte Gabriele Jaksch vom Dachverband der MTD Österreichs. Heinz Fuchsig von der Österreichischen Ärztekammer formulierte es kurz und prägnant: “Ärztinnen und Ärzte wollen und sollen vorbereitet sein.” So können sie nicht nur für neue Herausforderungen, wie beispielsweise Hitzerkrankungen gewappnet sein, sondern auch glaubwürdig die gesundheitlichen Vorteile eines klimafreundlichen Lebensstils vermitteln und attraktivieren, ergänzte Heinz Fuchsig. Elisabeth Potzmann vom Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband berichtete von der Notwendigkeit, in Zukunft einzelne Berufsbilder stärker zu etablieren: “Community und Disaster Nurses werden im Angesicht des Klimawandels benötigt.” Community Nurses kümmern sich um die Versorgung von Patient:innen außerhalb des Krankenhauses, Disaster Nurses dagegen sind spezialisierte Pflegekräfte, die für die Versorgung von Patient:innen in Notfallsituationen wie etwa Naturkatastrophen ausgebildet sind.

Es brauche dringend ein starkes proaktives Bekenntnis von Seiten der Politik zu einem klimakompetenten Gesundheitssektor, so Johanna Schauer-Berg von Health for Future Austria. Die breite Unterstützung von 30 Organisationen aus diversen Bereichen des Gesundheitssektors, zeige eindeutig die Relevanz und Dringlichkeit der Forderungen des offenen Briefes, betonte Johanna Schauer-Berg abschließend.



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Wie klimafit sind Kärntens Parteien? Wir haben die Antworten!

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Lesedauer 2 Minuten

Pressemitteilung vom 21.2.23

Die österreichische Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm zur „Klimaneutralität 2040“ bekannt. Dazu bedarf es ehrgeiziger und sofort wirksamer Maßnahmen – auch und gerade auf Landesebene. In Kärnten besteht hier noch großer Aufholbedarf. Anlässlich der Landtagswahl am 5.3.2023 verschickte die Klima-Allianz Kärnten daher Anfang Februar einen Fragenkatalog zu klimarelevanten Themen an alle landesweit wahlwerbenden Parteien. Zwar erkannten durch die Beantwortung der Fragen alle Parteien die Dringlichkeit der Klimakrise an – einzige Ausnahme bleibt die FPÖ, die den Fragebogen nicht ausgefüllt hat.
Die Antworten selbst sind jedoch ernüchternd, denn Kärntens Parteien sind überwiegend nicht klimafit, wie die Plattform www.klimawahlen.at aufzeigt. Und das, obwohl gleichzeitig mittlerweile rund 100 Kärntner Wissenschaftler:innen betonen, dass die Anliegen der Klimaproteste gerechtfertigt sind. Eine zukunftsgerechte Klimapolitik ist somit unumgänglich. 

Klagenfurt, 21. Februar 2023

„Gemessen an der Einwohnerzahl steht Österreich auf Platz 98 aller ca. 200 Staaten weltweit, gemessen an den Pro-Kopf-Emissionen findet sich Österreich jedoch auf Platz 35 – wir emittieren also weitaus mehr, als uns zusteht. Das heißt: Wir müssen handeln, und zwar schnell, umfassend und effektiv. Auch Kärnten muss hierfür seinen Anteil leisten – dies haben viele der Parteien offensichtlich noch nicht erkannt“, erklärt Kirsten von Elverfeldt von S4F Kärnten für die Klima-Allianz Kärnten. „Wir haben die Antworten anonymisiert bewertet, wussten also nicht, von wem welche Antworten kamen. Die Auflösung auf der Website klimawahlen.at überrascht mich daher teilweise vielleicht genauso wie manche (Stamm-)Wähler:innen.“ Während die Fragen mit Ja, Nein oder gar nicht beantwortet werden konnten und dies den Wahlberechtigten einen schnellen ersten Überblick gibt, sind die Kommentare jedoch besonders aufschlussreich: „Viele Parteien scheinen die Ausmaße der Klimakrise noch nicht vollständig verstanden zu haben. Zwar wurden viele unserer Fragen mit ‚Ja‘ beantwortet, aus den Kommentaren lässt sich jedoch ableiten, dass die angedachten Maßnahmen unzureichend sind, um bis 2040 klimaneutral zu werden“, meint auch Jacqueline Jerney von Attac Kärnten.

Ernüchternd ist auch, dass nur wenige Parteien konkrete Pläne vorlegen können, welche Ziele auf welche Weise wann erreicht werden sollen. Dabei ist klar: „Damit Kärnten die Vorteile der Klimawende einfahren kann, braucht es neben schönen Worten auch konkrete Pläne: Verankerung der Klimaneutralität 2040 in der Landesverfassung, verbindliche Reduktionspfade, klare Verantwortlichkeiten und wissenschaftliche Kontrolle“, so Christian Kdolsky vom Klimavolksbegehren. Notwendig ist das auch in Kärntens Baukultur, denn „für eine umfassende Dekarbonisierung unserer gebauten Umwelt brauchen wir sehr rasch die Kooperation aller betreffenden Interessengruppen, um ein klimagerechtes Nachziehen von Richtlinien und Förderungen, sowie eine UMBauordnung, welche den Bestand als Ressource im Fockus hat, in Kraft zu setzen. UmBauKultur jetzt – denn jeder Tag und jedes Projekt zählt!“, bekräftigt Stefan Breuer von den S4F Kärnten.

Die Klima-Allianz Kärnten ist der regionale Zusammenschluss von Attac, Fridays for Future Kärnten, dem Klimavolksbegehren, Scientists for Future Kärnten und weiteren Kärntner Gruppen der Zivilgesellschaft. www.klimawahlen.at ist eine parteiunabhängige Plattform, die ehrenamtlich betrieben wird.

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:

Allgemeine Fragen zum Klimawandel, Unterstützung der Anliegen der Klimaproteste, Vorgehensweise bei der Bewertung u. ä.:  Kirsten von Elverfeldt (, Tel.: 0463 2700 3215)

Allgemeine Fragen und Wirtschaft: Jacqueline Jerney ()

Bausektor: Stefan Breuer (

Energiesektor: Veronika Dworzak (

Titelbild: Ulrike Leone auf Pixabay



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