Energie aus erneuerbarem Wasserstoff in der EU: Prüfer:innen fordern einen Realitätscheck

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Einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs zufolge war die EU bei der Bereitstellung der Grundsteine für den aufkommenden Markt für erneuerbaren Wasserstoff nicht sehr erfolgreich. Zwar hat die Europäische Kommission eine Reihe positiver Schritte unternommen, doch bleiben in der gesamten Wasserstoff-Wertschöpfungskette weiterhin Herausforderungen bestehen. Es ist unwahrscheinlich, dass die EU ihre für 2030 gesetzten Ziele für die Erzeugung und den Import von erneuerbarem Wasserstoff erreichen wird. Die Prüfer:innen fordern einen Realitätscheck, um sicherzustellen, dass die Ziele der EU realistisch sind und dass die strategischen Entscheidungen auf dem Weg in die Zukunft nicht die Wettbewerbsfähigkeit von wichtigen Branchen beeinträchtigen oder neue Abhängigkeiten schaffen.

Erneuerbarer oder „grüner“ Wasserstoff hat erhebliche Implikationen für die Zukunft von wichtigen Industriezweigen in der EU, da er einen Beitrag zur Dekarbonisierung besonders schwer zu elektrifizierender Sektoren wie Stahlproduktion, Petrochemie, Zement und Düngemittel leisten kann. Außerdem kann sie der EU dabei helfen, ihr Klimaziel für 2050 zu erreichen, nämlich keine CO2-Emissionen zu verursachen, und die Abhängigkeit der EU von russischen fossilen Brennstoffen weiter zu reduzieren.

„Die EU-Industriepolitik für erneuerbaren Wasserstoff braucht einen Realitätscheck“, sagte Stef Blok, der für die Prüfung verantwortliche ECA-Mitarbeiter. „Die EU sollte über den strategischen Weg zur Dekarbonisierung entscheiden, ohne die Wettbewerbssituation von wichtigen EU-Industrien zu beeinträchtigen oder neue strategische Abhängigkeiten zu schaffen.“

Die Kommission hat zunächst übermäßig ehrgeizige Ziele für die Produktion und den Import von erneuerbarem Wasserstoff festgelegt, nämlich jeweils 10 Millionen Tonnen bis 2030. Diese Ziele basierten nicht auf einer soliden Analyse, sondern wurden vom politischen Willen bestimmt. Außerdem hatte die Erreichung dieser Ziele einen schwierigen Start. Zum einen waren die unterschiedlichen Ambitionen der Mitgliedstaaten nicht immer mit den Zielen in Einklang zu bringen. Zum anderen hat die Kommission bei der Koordinierung mit den Mitgliedstaaten und der Industrie nicht sichergestellt, dass alle Parteien an einem Strang ziehen.

Andererseits zollen die Prüfer:innen der Kommission Anerkennung dafür, dass sie die meisten Rechtsakte innerhalb kurzer Zeit vorgelegt hat: Der Rechtsrahmen ist nahezu vollständig und hat die nötige Sicherheit geschaffen, die für die Entwicklung eines neuen Marktes unerlässlich ist. Die Vereinbarung der Regeln zur Definition von erneuerbarem Wasserstoff hat jedoch Zeit in Anspruch genommen, und viele Investitionsentscheidungen wurden aufgeschoben. Auch Projektentwickler:innen zögern Investitionsentscheidungen hinaus, weil das Angebot von der Nachfrage abhängt und umgekehrt.

Der Aufbau einer EU-Wasserstoffindustrie erfordert massive öffentliche und private Investitionen, aber die Kommission hat keinen vollständigen Überblick über den Bedarf oder die verfügbaren öffentlichen Mittel. Gleichzeitig sind die EU-Fördermittel – die von den Prüfer:innen für den Zeitraum 2021-2027 auf 18,8 Milliarden Euro geschätzt werden – auf mehrere Programme verteilt, so dass es für Unternehmen schwierig ist, die für ein bestimmtes Projekt am besten geeignete Art der Finanzierung zu bestimmen. Der Großteil der EU-Fördermittel wird von denjenigen Mitgliedstaaten in Anspruch genommen, die einen hohen Anteil an schwer zu dekarbonisierenden Industrien haben und auch bei den geplanten Projekten weiter fortgeschritten sind, d. h. Deutschland, Spanien, Frankreich und die Niederlande. Es gibt jedoch immer noch keine Garantie dafür, dass das Wasserstoffproduktionspotenzial in der EU vollständig genutzt werden kann oder dass die öffentliche Finanzierung es der EU ermöglicht, grünen Wasserstoff aus Ländern mit großem Produktionspotenzial in Länder mit hoher industrieller Nachfrage zu transportieren.

Die Prüfer:innen fordern die Kommission auf, ihre Wasserstoffstrategie auf der Grundlage einer sorgfältigen Bewertung dreier wichtiger Bereiche zu aktualisieren: Wie sollen Marktanreize für die Erzeugung und Verwendung von erneuerbarem Wasserstoff gestaltet werden. Wie sollen die knappen EU-Mittel bevorzugt eingesetzt werden. Auf welche Teile der Wertschöpfungskette soll der Fokus gelegt werden, und welche Industriezweige soll die EU angesichts der geopolitischen Auswirkungen der EU-Produktion im Vergleich zu Importen aus Nicht-EU-Ländern zu welchem Preis erhalten.

Quelle: https://www.eca.europa.eu/en/news/NEWS-SR-2024-11 und der ganze Bericht (EN): https://www.eca.europa.eu/en/publications/SR-2024-11



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Menschliche Einwirkungen auf Flussökosysteme können die Auswirkungen der Klimakrise verstärken

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Die Auswirkungen multipler menschlicher Einflüsse auf Fließgewässer können die Konzentration von Treibhausgasen in ihren Gewässern erhöhen und damit möglicherweise die schädlichen Auswirkungen der Klimakrise verschärfen, so neue Forschungsergebnisse.

Die unter Leitung der Universität Rey Juan Carlos (URJC) und der Universität von Minho (CBMA) durchgeführte Studie ergab, dass Flüsse, die multiplen menschlichen Einflüssen ausgesetzt sind, doppelt so hohe Konzentrationen an Kohlendioxid und Methan – die beiden wichtigsten Treibhausgase enthalten können. Das Forschungsteam, zu dem auch Wissenschaftler der Universität Barcelona und des Zentrums für Forschung über Ökologie und forstwirtschaftliche Anwendungen (CREAF) gehörten, untersuchte in 50 Bächen in Nordportugal, wie die Konzentration dieser Treibhausgase auf die kombinierten Auswirkungen von Nährstoffen, Erwärmung und niedrigen Sauerstoffkonzentrationen reagiert.

„Obwohl Flüsse von Natur aus höhere Kohlendioxid- und Methankonzentrationen aufweisen, als die Atmosphäre, zeigt diese Studie zum ersten Mal, dass die Kombination multipler Einflüsse die Konzentrationen dieser Gase und möglicherweise ihre Emissionen in die Atmosphäre verschärft“, sagt Cayetano Gutiérrez-Cánovas, Hauptautor der Studie (URJC). „Angesichts der Tatsache, dass viele Flüsse bereits multiplen menschlichen Einflüssen ausgesetzt sind, besteht ein erhebliches Risiko, dass die von ihnen verursachte Umweltzerstörung die Klimakrise weiter verschärft“, so Gutiérrez-Cánovas weiter.

In der Fachzeitschrift Global Change Biology untersuchten die Forscher auch die Rolle des Ausmaßes, in dem diese menschlichen Einflüsse stattfinden, um ein besseres Verständnis für die Mechanismen zu gewinnen, die die Produktion von Treibhausgasen in Flüssen regeln. „Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass der Maßstab, in dem die menschlichen Einflüsse auftreten, unterschiedliche Auswirkungen auf die Kohlendioxid- und Methankonzentrationen hat“, erklärt Daniel von Schiller, Mitautor der Studie und außerordentlicher Professor an der UB. „Kohlendioxid ist löslicher als Methan und kann über weite Strecken durch die Flüsse transportiert werden, so dass es von den verschiedenen Auswirkungen im gesamten Einzugsgebiet beeinflusst wird. Unsere Modelle deuten jedoch besonders darauf hin, dass Methan, das sehr leicht aus dem Wasser entweichen und in die Atmosphäre gelangen kann, sowohl auf lokale Einwirkungen als auch auf solche im gesamten Einzugsgebiet reagiert.

Diese Forschung spielt einer wichtige Rolle für die Flussbewirtschaftung. Die derzeitigen Sanierungs- und Abschwächungsstrategien konzentrieren sich häufig auf lokale Maßnahmen und übersehen dabei die Auswirkungen auf der Ebene des gesamten Einzugsgebiets und ihren potenziellen Beitrag zur Klimastabilität. Eines der Hauptanliegen der Flussmanager:innen ist beispielsweise die Verringerung des Nährstoffeintrags in die Gewässer, was dramatische ökologische Folgen haben kann, wie die Situation in der Lagune Mar Menor im Südosten der Iberischen Halbinsel zeigt.

„Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Verringerung der Nährstoffeinträge und die Bekämpfung von Sauerstoffmangel zusätzliche Vorteile bieten könnten, die im Kampf gegen den Klimawandel hilfreich sind“, sagt Cláudia Pascoal, Hauptautorin der Studie und außerordentliche Professorin am CBMA. „Diese Ergebnisse unterstreichen, wie wichtig es ist, Flüsse mit einem ganzheitlichen Ansatz auf Einzugsgebiets-Ebene zu bewirtschaften, nicht nur um die biologische Vielfalt und die Vorteile für die Menschen zu erhalten, sondern auch um die Klimakrise abzumildern.“

Quelle: https://freshwaterblog.net/2024/06/28/human-impacts-on-stream-ecosystems-can-amplify-the-effects-of-the-climate-crisis

Studie: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/gcb.17301



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Scientists for Future Österreich begrüßen das Ja der Umweltministerin zur Renaturierungsverordnung

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Die Scientists for Future Österreich begrüßen die Entscheidung von Umweltministerin Leonore Gewessler bei einer möglichen Abstimmung für die EU-Renaturierungsverordnung zu stimmen.

Die EU-Renaturierungsverordnung ist ein Kernstück des europäischen Green Deals: Wiederherstellungsmaßnahmen der Natur stellen dringend notwendige Anpassungsmaßnahmen an die Auswirkungen der Klimakrise dar1. Sie sind eine wichtige Grundlage für die Ernährungssicherheit in Österreich und ein zentrales Elemente der Wirtschaftskraft des Landes2. Während das Nichthandeln bereits jetzt das österreichische Staatsbudget mit mehreren Milliarden Euro pro Jahr belastet3, ist einer Wirkungsanalyse der EU-Kommission zufolge der Nutzen der Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in Österreich 12-mal höher als deren Kosten4.

Ökosysteme halten sich nicht an Ländergrenzen! Dieses Bewusstsein muss die Politik auf nationaler Ebene wie auf europäischer Ebene anleiten. Nur so kann Europa seine angestrebte Rolle als Vorreiter in Sachen Klimaschutz und Klimaanpassung erfüllen. Nach deutlichen Rückschritten in der Umsetzung des Europäischen Green Deals5 kann nun allein eine qualifizierte Mehrheit im Rat der Europäischen Umweltminister:innen am 17. Juni zur Renaturierungsverordnung dieser Verantwortung gerecht werden.

Die Scientists for Future Österreich unterstützen gemeinsam mit 82% der Österreicher:innen das Ja zur Renaturierungsverordnung6. Wir rufen die EU-Umweltminister:innen auf, am Montag dem Beispiel Österreichs zu folgen und die EU-Renaturierungsverordnung gemeinsam zu verabschieden!

Ein Ja zur EU-Renaturierungsverordnung ist ein Ja zu einem lebenswerten, gemeinsam gestalteten Europa, in dem evidenzbasierte und sozial gerechte Politik für das Wohl der Bürger:innen Sorge trägt!

  1. IPCC, 2023: Climate Change 2023: Synthesis Report. Contribution of  Working Groups I, II and III to the Sixth Assessment Report of the  Intergovernmental Panel on Climate Change [Core Writing Team, H. Lee and  J. Romero (eds.)]. IPCC, Geneva, Switzerland, 184 pp., doi:  10.59327/IPCC/AR6-9789291691647 ↩︎
  2. Corporate Leaders Group 2024: „Business Networks‘ Letter on the Nature  Restoration Law“,  https://www.corporateleadersgroup.com/files/clg_europe_led_letter_on_nature_restoration_-_may_2023.pdf ↩︎
  3. WIFO 2024: „Policy Brief: Budgetäre Kosten und Risiken durch  klimapolitisches Nichthandeln und Klimarisiken“,  https://www.wifo.ac.at/publication/49048/ ↩︎
  4. EU 2023: „Impact assessment study to support the development of legally  binding EU nature restoration targets. Final Report“,  https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/db3e5d55-310c-11ee-946a-01aa75ed71a1 ↩︎
  5. Society for Conservation Biology et al. 2024: „Expression of Concern by  Scientific associations: Rollback of EU environmental legislation and  policies jeopardises the future of EU  citizens“, https://zenodo.org/records/11493585. ↩︎
  6. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240616_OTS0004/neue-umfrage-ueber-80-prozent-fordern-zustimmung-oesterreichs-zum-eu-renaturierungsgesetz ↩︎


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Dringender Appell für ein „Ja“ zur Renaturierungsverordnung

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Die Scientists for Future Österreich und Wissenschaftler:innen ihres Fachkollegiums begrüßen den Vorstoß der Landeshauptleute Peter Kaiser und Michael Ludwig sowie die Bemühungen von Bundesministerin Leonore Gewessler um die EU-Renaturierungsverordnung ausdrücklich.

Wir appellieren dringend, diesen vielversprechenden Weg weiterzugehen und diese Woche gemeinsam ein österreichisches „Ja“ zur Renaturierungsverordnung zu ermöglichen!  

Sie haben damit die Chance, ein Kernanliegen der Bürger:innen in Österreich und der Europäischen Union aufzugreifen, die sich mehrheitlich um den Naturverlust sorgen: Drei Viertel der Bürger:innen fordern verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur von der Politik1.

Warum brauchen wir die Verordnung?

  • Wiederherstellungsmaßnahmen schaffen CO2-Senken und stellen (z.B. Im Bereich von Flussrenaturierungen) Anpassungen an die Klimakrise dar2. Wie dringend solche Maßnahmen sind, zeigen die Extremwetterereignisse unter anderem im Burgenland und der Steiermark in den letzten Tagen. 
  • Ernährungssicherheit ist nur möglich, wenn Ökosystemleistungen z.B. durch Bestäuber sichergestellt sind; deshalb ist die Verordnung keine Bedrohung, sondern ein wichtiger Beitrag zur Ernährungssicherheit. Zudem räumt die aktuelle Fassung der Verordnung für den als äußert unwahrscheinlich eingestuften Fall, dass die Ernährungssicherheit gefährdet würde, die Möglichkeit der vorübergehenden Aussetzung der Anwendung der Verordnung ein3.
  • Die Wirtschaft hängt von einer funktionsfähigen Natur ab4. Eine breite Allianz aus Unternehmer:innen hat die EU-Ratspräsidentschaft daher in einem Brief aufgefordert, eine Zustimmung zur Verordnung sicherzustellen5
  • Die Finanzierung von Wiederherstellungsprojekten profitiert in Österreich schon jetzt teilweise von EU-Fonds. Für die jährlichen Kosten der in der Verordnung angestrebten zusätzlichen Wiederherstellung sind neben den – bereits bestehenden – Möglichkeiten durch den Finanzrahmen der EU sowie Förderprogramme, neue Finanzierungen vorgesehen6. Zudem ist einer Wirkungsanalyse der EU-Kommission zufolge der Nutzen der Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in Österreich 12-mal höher als deren Kosten7. Das Nichthandeln belastet das österreichische Staatsbudget hingegen bereits jetzt mit mehreren Milliarden Euro pro Jahr8
  • Ökosysteme halten sich nicht an Ländergrenzen. Maßnahmen und Gesetze innerhalb Österreichs werden nicht ausreichen, um die Lebensqualität der Menschen in Österreich und der EU zukünftig zu sichern. Die Verordnung soll garantieren, dass alle EU-Mitgliedstaaten ihren Beitrag zu einer gemeinsamen Herausforderung leisten.
  • Europa hat sich immer wieder als Vorreiter in Sachen Klimaschutz und Klimaanpassung präsentiert. Die deutlichen Rückschritte in der Umsetzung des Europäischen Green Deals stellen diese Rolle in Frage9. Die Renaturierungsverordnung würde wesentlich dazu beitragen, unterzeichneten globalen Verträgen gerecht zu werden (UN-Kinderrechtskonvention, Globaler Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, Pariser Klimaschutzabkommen). Sie ist eine große Chance für Österreich und die EU, sich international sichtbar für das Wohl von Menschen, Wirtschaft und Natur einzusetzen.

Die Stimmen der Wissenschaftler:innen des Fachkollegiums für die Renaturierungsverordnung

Obwohl wir der Erde schon zahlreiche Schäden zugefügt haben, versorgt sie uns (im globalen Norden) noch immer mit allem, was wir brauchen. Genau dies riskieren wir aber in zunehmendem Maße. Die Renaturierungsverordnung bietet die Chance, einen Teil der Schäden rückgängig zu machen, mindestens aber die Situation nicht noch weiter zu verschlimmern. Diese Chance nicht zu ergreifen, wäre fahrlässig und verantwortungslos. Assoc. Prof. Dr. Kirsten von Elverfeldt

Für Menschen, Tiere, Pflanzen und auch für Pilze ist das NRL zukunftsweisend und unbedingt nötig. Der globale Marktwert von Pilzen wird auf 54,57 Billionen USD geschätzt10. Pilze haben also enormen ökonomischen Wert und Einfluss auf die globale Wirtschaft. Die monetäre Bewertung von Pilzprodukten, Pilzen und deren Rolle im Ökosystem sollte daher auch entscheidend für politische Maßnahmen zur Erhaltung und Verwertung dieser am globalen Markt zunehmend präsenten Ressource sind. Der enorme finanzielle Wert von Pilzen untermauert das Argument, dass Landschaften erhalten werden müssen, um die darin enthaltenen natürlichen Ressourcen zu schützen. Bisher wurde nur ein kleiner Teil der Pilze in der Natur entdeckt. Somit sind Milliarden von Dollar an Pilzressourcen noch unentdeckt oder verloren, wenn ihre Lebensräume zerstört werden. Daher ist die Zustimmung zum Nature Restoration Law eine simple Notwendigkeit um eine lebenswerte Zukunft für alle zu sichern. Prof. Mag. Dr. Irmgard Krisai-Greilhuber

Das EU-Renaturierungsgesetz ist eine zentrale Weichenstellung für die Umsetzung naturbasierter Lösungen, welche nicht nur dem Schutz vor klimabedingten Risiken wie Hochwasser dienen, sondern gleichzeitig auch Biodiversität fördern und durch zusätzliche Kohlenstoffspeicherung zur Minderung des Klimawandels beitragen. Nicht die Unterstützung dieses Gesetzes gefährdet Österreichs Lebensgrundlagen, sondern ein weiter wie bisher im sorglosen Umgang mit der Natur. Dr. Thomas Schinko

Die SPÖ hat die einmalige Chance zu zeigen, dass ihr Umwelt- und Klimaschutz auch in der Umsetzung wichtiger ist als der ÖVP. Umweltpolitischer Taktierer bei der EU-Wahl gewesen zu sein wird bei der Nationalratswahl nicht reichen. Assoc. Prof. Mag. Dr. Reinhard Steurer

Für unsere Kinder haben wir keine andere Wahl! Prof. Dr. Michael Wagreich 

So tragisch die aktuellen Hochwasser im Burgenland und der Steiermark für die Betroffenen auch sind, überraschend sind diese Extremwetterereignisse nicht. Die Klimafolgenforschung warnt seit Jahrzehnten vor häufigeren und intensiveren Niederschlägen und deren mitunter lebensbedrohlichen Folgen, benennt die Ursachen und zeigt der Politik konkrete Handlungsoptionen auf1112. Ein Ja zur EU-Renaturierungsverordnung wird der Bevölkerung demonstrieren, wer in Österreich politisch verantwortlich handelt. Das heißt, wer die Klimakrise und die Sorgen der Menschen um eine intakte Natur und ihre Gesundheit ernst nimmt und komplexen Fragen mit Sachverstand begegnet. Mag.rer.nat. Dr. phil. Ulli Weisz

Im Jahr 1777 erschien in der Zeitschrift „Neue Mannigfaltigkeiten“ ein Streitgespräch zwischeneinem Bach und einem Kanal. Der Kanal lobte seine wirtschaftliche Bedeutung, während derBach seine Ökosystemleistungen hervorhebt, wenn er dem Kanal widerspricht: „Die Krümmungen meines Laufs, die du so sehr verachtest, dienen dazu, die Erfrischung meines Wassers über einen größren Theil des Bodens zu verbreiten. […] Denn dein in tiefenSeitenwänden eingeschlossenes oder über Thäler gehobenes Wasser, läuft über, wird unnütze Last der Felder und ist bloß der Sklavenarbeit, vergängliche Güter zu tragen, behülflich; abermein Fluß beschenkt die Wiesen mit unveränderlicher Fruchtbarkeit.“13 Als Umwelthistorikerin finde ich es erstaunlich, wie lange diese Leistungen schon bekannt sind, noch mehr aber verwundert es mich, dass immer noch diskutiert wird, ob wir ein Renaturierungsgesetz brauchen – 247 Jahre Nachdenken über Ökosystemleistungen sollteneigentlich genug sein. Univ.-Prof. (i.R.) Ing. Dr. phil. Dr. h.c. Verena Winiwarter 

Ein Ja zur Renaturierungsverordnung ist ein Ja zu einem lebenswerten Österreich, einemÖsterreich, in demevidenzbasierte und sozial gerechte Politik für das Wohl der Bürger:innen des Landes Sorge trägt ganz im Auftrag der Wähler:innenschaft! 

Die Scientists for Future Österreich gemeinsam mit Wissenschaftler:innen ihres Fachkollegiums:

Dipl.-Ing. Dr.nat.techn. Benedikt Becsi University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna; Assoc. Prof. Dr. Kirsten von Elverfeldt; Assoc. Prof. Dr. Karlheinz Erb Director Institute of Social Ecology (SEC) University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna; Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Irmgard Krisai-Greilhuber; Dr. Thomas Schinko, Senior Research Scholar and Research Group Leader (Equity & Justice Research Group), International Institute for Applied Systems Analysis (IIASA), Laxenburg, Austria; Dipl.-Ing. Dr. Gunter Sperka ehem. Klimakoordinator des Landes Salzburg; Assoc. Prof. Mag. Dr. Reinhard Steurer University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna; Prof. Dr. Michael Wagreich Department of Geology Faculty of Earth Sciences, Geography and Astronomy, University of Vienna; Mag.rer.nat. Dr. phil. Ulli Weisz Univ.-Prof. (i.R.) Ing. Dr. phil. Dr. h.c. Verena Winiwarter.

  1. Savanta 2024: „Citizens’ perceptions on nature and biodiversity in the EU. Survey Results“, https://www.restorenature.eu/File/Citizens-survey-nature-biodiversity-NRL-EU.pdf und WWF 2024: „WWF-Umfrage: Große Mehrheit besorgt über Naturverlust“, https://www.wwf.at/wwf-umfrage-grosse-mehrheit-besorgt-ueber-naturverlust/ ↩︎
  2. IPCC, 2023: Climate Change 2023: Synthesis Report. Contribution of Working Groups I, II and III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change [Core Writing Team, H. Lee and J. Romero (eds.)]. IPCC, Geneva, Switzerland, 184 pp., doi: 10.59327/IPCC/AR6-9789291691647 ↩︎
  3. Siehe sowohl Punkt (88) der Verordnung als auch Art. 27 zur „Vorübergehenden Aussetzung“. ↩︎
  4. Corporate Leaders Group 2024: „Business Networks‘ Letter on the Nature Restoration Law“, https://www.corporateleadersgroup.com/files/clg_europe_led_letter_on_nature_restoration_-_may_2023.pdf ↩︎
  5. euobserver 2024: „Businesses join forces to call on EU to save nature restoration law“, https://euobserver.com/green-economy/arafdc52df ↩︎
  6. Umweltbundesamt: „Ökonomischer Nutzen“, https://www.umweltbundesamt.at/naturschutz/nature-restoration-regulation/oekonomischer-nutzen ↩︎
  7. EU 2023: „Impact assessment study to support the development of legally binding EU nature restoration targets. Final Report“, https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/db3e5d55-310c-11ee-946a-01aa75ed71a1 ↩︎
  8. WIFO 2024: „Policy Brief: Budgetäre Kosten und Risiken durch klimapolitisches Nichthandeln und Klimarisiken“, https://www.wifo.ac.at/publication/49048/ ↩︎
  9. Society for Conservation Biology et al. 2024: „Expression of Concern by Scientific associations: Rollback of EU environmental legislation and policies jeopardises the future of EU citizens“, https://zenodo.org/records/11493585. ↩︎
  10. Allen Grace T. Niego A.G.T. et al. (2023) The contribution of fungi to the global economy.  Fungal Diversity 121: 95–137. https://doi.org/10.1007/s13225-023-00520-9 ↩︎
  11. IPCC 2023 (wie hier Fussnote 2). ↩︎
  12. Romanello, M. et al. The 2023 report of the Lancet Countdown on health and climate change: the imperative for a health-centred response in a world facing irreversible harms. The Lancet 402, 2346–2394 (2023). DOI:https://doi.org/10.1016/S0140-6736(23)01859-7. ↩︎
  13. Der Kanal und der Bach. Ein Traum, aus dem Englischen, in: Neue Mannigfaltigkeiten 4 (1777), S. 33–37. ↩︎


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Natürlicher Hochwasserschutz durch das EU-Renaturierungsgesetz

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Angesichts der jüngsten Überschwemmungen im benachbarten Bayern und angespannten Hochwassersituationen in Vorarlberg, und entlang der Donau wird die Bedeutung effektiver Hochwasserschutzmaßnahmen einmal mehr deutlich. Hochwasserschutz ist eine der Funktionen eines natürlichen Fluss-Ökosystems.1 Die Wiederherstellung dieser Funktion ist eines der Ziele des EU-Renaturierungsgesetzes.2 Doch Österreich blockiert aufgrund der ursprünglich ablehnenden und seit einigen Tagen unklaren Haltung der Landeshauptleute nach wie vor die Verabschiedung des Gesetzes.

Das EU-Renaturierungsgesetz sieht zum Beispiel vor, dass Mitgliedstaaten nicht mehr benötigte, künstliche Hindernisse in Flüssen beseitigen und die natürliche Vernetzung von Oberflächengewässern wiederherstellen. So können z.B. natürliche Überflutungsflächen wieder angebunden werden. Auch sollen wieder Auen (englisch: Flood Plains) geschaffen werden, die neben dem ökologischen Wert auch Pufferzonen für Hochwasser darstellen. Durch die Revitalisierung von Flussläufen und die Wiederherstellung von Mäandern soll die Fließdynamik verbessert werden.

Die Scientists for Future Österreich haben Forschende aus den Fachgebieten Hydrologie, Fließgewässerforschung, Geographie, Wasserbau, Wasserwirtschaft, Klimafolgenabschätzung und Umweltrecht um Ihre Einschätzung der Wirksamkeit des EU-Renaturierungsgsetzes für den Hochwasserschutz gebeten.

Hier sind Ihre Stimmen:

In Wahrung der klimawandelbedingt erhöhten staatlichen Schutzpflichten ist es Aufgabe des Staats bzw. seiner Entscheidungsträger:innen, in klimawandelbedingten Gefahrenlagen schnellstmöglich die Planung und Finanzierung von naturverträglichen Hochwasserschutzmaßnahmen voranzutreiben. Die EU-Wiederherstellungs-Verordnung zielt – neben vielen anderen Maßnahmen – auf die Renaturierung hart verbauter Fluss- und Bachläufe (Aufweitung, Restrukturierung) sowie wassernaher Ökosysteme ab. Damit kommt es zur Erhöhung natürlicher Abflussmöglichkeiten und zur Schaffung natürlicher Retentionsräume – beides Paradebeispiele für naturverträglichen Hochwasserschutz. Mag.a Dr.in Daniela Ecker, LL.B., Institut für Umweltrecht, Johannes Kepler Universität Linz.

Wie soll ein effizienter und nachhaltiger Hochwasserschutz mit der Schaffung von Retentionsräumen in den nächsten Dekaden denn sonst funktionieren? Univ.-Prof. Karsten Schulz, Leiter des Instituts für Hydrologie und Wasserwirtschaft, Universität für Bodenkultur Wien.

Die Wiederherstellung der natürlichen Funktion von Überflutungsflächen an unseren Flüssen trägt maßgeblich zum Hochwasserschutz bei: Hochwasserwellen werden zurückgehalten und in ihrer Höhe reduziert. Stark verbaute, kanalisierte Flüsse bewirken hingegen eine Verschärfung von Hochwasserwellen. Daher müssen wir auch im eigenen Interesse dringend unsere Überflutungsflächen renaturieren, abgetrennte Nebengewässer wieder anbinden und den Flüssen mehr Raum geben. Assoc. Prof. Michael Tritthart, Institut für Wasserbau, Hydraulik und Fließgewässerforschung; Universität für Bodenkultur Wien.

Die derzeitigen Hochwässer zeigen erneut, wie wichtig es wäre, dass die EU-Renaturierungs-Richtlinie rasch umgesetzt wird. Durch eine Renaturierung gibt man den Flüssen mehr Platz und schafft damit Retentionsräume, die Hochwasserwellen dämpfen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass österreichische Politiker den Beschluss der EU-Renaturierungs-Richtlinie blockieren. Priv.-Doz. Günter Langergraber, Leiter des Departments für Wasser-Atmosphäre-Umwelt, Universität für Bodenkultur Wien.

Die Rückgewinnung von natürlichen Retentionsflächen für Hochwasserereignissen ist ein essentieller Bestandteil eines umfassenden Hochwasserrisikomanagements, um mögliche zukünftige Schäden auf einem heutigen Niveau zu halten. Die Umsetzung des EU-Renaturierungsgesetz mit der Förderung von naturbasierten Maßnahmen trägt gleichzeitig zum Hochwasser- und Klimaschutz, Erhaltung der Biodiversität und ökologischer Funktionen sowie von nachhaltigen Erholungsräumen bei. Univ.-Prof. Margreth Keiler, Institut für Geographie, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck; Institut für Interdisziplinäre Gebirgsforschung, Österreichische Akademie der Wissenschaft.

Die Schaffung natürlicher Retentionsräume fördert gleichzeitig die Biodiversität und reduziert das Hochwasserrisiko. Es ist daher unverantwortlich, ein europaweites Gesetz zu blockieren, das unter anderem dazu beiträgt, die Auswirkungen klimawandelbedingter Extremwetterereignisse zu mildern. Assoc. Prof. Josef Schneider, Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft, TU Graz.

Das EU-Renaturierungsgesetz ist eine zentrale Weichenstellung für die Umsetzung naturbasierter Lösungen, welche nicht nur dem Schutz vor klimabedingten Risiken wie Hochwasser dienen, sondern gleichzeitig auch Biodiversität fördern und durch zusätzliche Kohlenstoffspeicherung zur Minderung des Klimawandels beitragen. Nicht die Unterstützung dieses Gesetzes gefährdet Österreichs Lebensgrundlagen, sondern ein Weiter-wie-bisher mit grauem Risikomanagement (z.B. Deiche und Dämme aus Stahlbeton) und fortschreitender Bodenversiegelung. Dr. Thomas Schinko, Senior Research Scholar and Research Group Leader der Equity & Justice Research Group, International Institute for Applied Systems Analysis (IIASA), Laxenburg.

Renaturierungsmaßnahmen und ähnlicher naturbasierter Hochwasserschutz sind langfristige win-win-win Lösungen zum Schutz von Menschen und Umwelt. Es ist verantwortungslos, sie aufgrund kurzfristiger ökonomischer Argumente zu verhindern. Dr. Susanne Hanger Kopp, Wissenschafterin und Lektorin im Climate Policy Lab, ETH Zürich.

  1. Dt. Bundesamt für Naturschutz, Eckpunkte für einen vorsorgenden Schutz vor Hochwasser und Sturzfluten, 2022. https://www.bfn.de/sites/default/files/2022-12/2022-eckpunkte-f%C3%BCr-einen-vorsorgenden-schutz-vor-hochw asser-und-sturzfluten-bfn.pdf ↩︎
  2. EU Renaturierungsgesetz (NRL), Kompromissvorschlag. vgl. insbesondere Begründung 4; Artikel 3 Abs. 4 und 22; Art. 4 Abs. 1; Art. 9 Abs. 3 und 4. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0089_DE.html#title2 ↩︎


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