Seit über 400 Tagen hat Österreich keine gesetzliche Beschränkung für Treibhausgas-Emissionen. Formell ist das Bundesgesetz zur Einhaltung von Höchstmengen von Treibhausgasemissionen und zur Erarbeitung von wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz (Klimaschutzgesetz – KSG) aus dem Jahr 2011 noch in Kraft, jedoch hat die Festlegung der jährlichen Höchstmengen an Treibhausgasemissionen mit Ablauf des Jahres 2020 geendet, sodass dieses Gesetz „inhaltsleer“ geworden ist.
Gegen diesen Zustand kann man zwar protestieren, aber es gibt derzeit in Österreich keine Möglichkeit, gegen Säumnisse wie diese rechtlich vorzugehen. Ein Grundrecht auf Klimaschutz in der Verfassung könnte Abhilfe schaffen. Klimaschutz in der Verfassung zu verankern, war und ist eine der Forderungen des Klimavolksbegehrens, das von 380.590 ÖsterreicherInnen unterstützt wurde.
„Klimaschutz in die Verfassung – Wie uns ein Grundrecht auf Klimaschutz gegen Untätigkeit des Staates helfen kannvon Martin Auer und Leonore Theuer“ weiterlesen