Warum Klimaschutz ein Menschenrecht werden muss

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von Dr. Tilman Voss in der Presse am 8. November 2022

Der Klimaschutz muss Menschenrecht werden. Dieses Grundrecht muss in Österreich als einer der Klimagerechtigkeit verpflichteten Demokratie im Verfassungsrang stehen. Nur so kann die nachgeordnete Gesetzgebung entsprechend den Anforderungen des Klimaschutzes adaptiert werden. Erst dann ist es möglich, den Staat für Versäumnisse oder Verstöße im Sinne des Klimaschutzes zu belangen. Es besteht Handlungsbedarf. Unser Rechtssystem muss klimafit werden.

Die Forderung Klimaschutz als Grundrecht hatte das Klimavolksbegehren erhoben, gestützt auf 400.000 Unterschriften. Die Regierung muss die Interessen zukünftiger Generationen schützen. Klima- und Umweltschutz sind Grundvoraussetzung dafür, dass unsere Kinder und Enkelkinder ihre Rechte auf Leben und Entwicklung, auf Schutz der Gesundheit, aber auch auf Information und Partizipation sowie auf einen angemessenen Lebensstandard wahrnehmen können.

Auch international gewinnt dieses Thema an Bedeutung. Eine Vielzahl von „Klimaklagen“ werden derzeit überall auf der Welt eingebracht (climatecasechart.com). Erste Erfolge sind in Deutschland und in den Niederlanden zu verzeichnen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht stellte unlängst fest, dass das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 nicht mit den Grundrechten vereinbar sei. Aus der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates folge die Verpflichtung, die deutsche Klimapolitik dahingehend zu ändern, dass die Bekämpfung des Klimawandels fair über die Generationen hinweg verteilt werde.

Die Schutzstandards der Grundrechte wurden in den letzten Jahren auch herangezogen, um private Umweltschädiger (Unternehmen/Konzerne) rechtlich zur Verantwortung zu ziehen. In den Niederlanden klagten mehrere NGOs das Unternehmen Royal Dutch Shell in erster Instanz erfolgreich.

Bei Klimaschäden ist es meist schwierig nachzuweisen, wer der konkrete Schädiger und wer der Geschädigte ist, der sich in seiner Betroffenheit von anderen abgrenzt. Das allerdings ist notwendig, um in Österreich ein Recht erfolgreich geltend zu machen. Ein Menschenrecht auf Klimaschutz würde die Situation ändern. Der Klimawandel in Österreich ließe sich damit auch auf dem Rechtsweg bekämpfen. Einzelne Akteure (Staat, Unternehmen, Private) könnten dann rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Der Widerstand gegen ein derartiges Gesetz im Verfassungsrang ist allerdings groß. Die ÖVP lehnt es vehement ab. Für sie und auch die Industriellenvereinigung ist das subjektive Klagerecht, d.h., jeder Bürger kann Klimaschutz einklagen, ein rotes Tuch.

Die Rechtswissenschaft ist gespalten. Univ.-Prof. Ennöckl (BOKU) sieht keinerlei juristische Probleme in der Einführung eines derartigen Gesetzes. Univ.-Prof. Piska (Universität Wien) hingegen sieht im Grundrecht Klimaschutz ein „Freiheitsbeschränkungsrecht“.

Klar ist, die Demokratie und das zugrunde liegende Rechtssystem müssen sich für den Prozess der ökosozialen Transformation weiterentwickeln. Dem Gesetzgeber, und damit der Politik kommt hierbei die wichtige Rolle zu, juristische Leitschienen zu errichten.

Die Klimakatastrophe ist da! Wir müssen jetzt sofort handeln! Da darf das Rechtliche nicht ausgenommen sein. Heute nicht zu handeln, gefährdet die Zukunft der Menschheit, also das Recht unser aller Kinder und Kindeskinder auf eine lebenswerte Zukunft. Es braucht Solidarität. Es braucht Bescheidenheit und Verzicht auf manch Liebgewonnenes zugunsten einer lebenswerten Zukunft für alle.



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Greenpeace kündigt Klage gegen EU-Taxonomie an

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Mit der EU-Taxonomie sollen Investitionen in Gas und Atom ab 2023 als nachhaltig eingestuft werden. Aus Sicht der Umweltschutzorganisation Greenpeace ist dieses Vorgehen eindeutig rechtswidrig, denn die Taxonomie untergräbt damit das Ziel der EU bis 2050 klimaneutral zu werden. Jetzt hat Greenpeace Zentral- und Osteuropa – und damit auch Greenpeace Österreich – gemeinsam mit den Länderbüros in Deutschland, Spanien, Italien, Belgien, Frankreich, Luxemburg, der EU, sowie mit weiteren Umweltorganisationen einen formellen Widerspruch bei der Europäischen Kommission eingelegt. Die EU-Kommission hat bis spätestens Februar 2023 Zeit zu antworten. Sollte sie nicht einlenken, wird Greenpeace eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einbringen.
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220919_OTS0004/greenpeace-kuendigt-klage-gegen-eu-taxonomie-an



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Südafrika: Gericht verbietet Shells Ölexploration mit Schallkanonen vor der „Wilden Küste“

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Umweltschützer:innen und örtliche Fiscber:innen haben vor Gericht durchgesetzt, dass eine Genehmigung für Öl- und Gasexploration vor der „Wilden Küste“ Südafrikas aufgehoben wurde. Die Genehmigung durch das Department of Mineral Resources and Energy hätte dem Ölriesen Shell erlaubt, mit einem Schiff, das eine sechs Kilometer lange Kette von seismischen Schallkanonen hinter sich ziehen sollte, den Meeresboden auf Öl- und Gasvorkommen abzuklopfen. Wissenschaftler warnen, dass dieser extreme Lärm über tausende Kilometer lärmempfindliche Tiere wie Wale, Delphine und Meeresschildkröten gefährdet. Das Gericht hat befunden, dass Shell keine echten Konsultationen mit der Bevölkerung gehalten hat. Das Vorhaben wurde durch Inserate bekannt gemacht, die nur Lesekundigen zugänglich waren und auch nicht in den Sprachen der örtlichen Bevölkerung abgefasst waren, und die Verhandlungen wurden nur mit örtlichen Oberhäuptern geführt statt mit der breiten Bevölkerung.
https://insideclimatenews.org/news/02092022/oil-exploration-south-africa-wild-coast/



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Klimaschutzrecht: Kein Kurswechsel in Sicht!

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Von Leonore Theuer (FG Politik und Recht)

Österreich soll bis 2040 klimaneutral werden, dennoch steigen die Treibhausgasemissionen. Seit über 600 Tagen fehlt ein Klimaschutzgesetz, das die Wende einleiten könnte. Der Vergleich mit einem Segelschiff zeigt, woran es sonst noch mangelt.

Segelsetzen zur Energiewende?

Im Jahr 2021 trat das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz in Kraft und ein Entwurf zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz liegt vor, um die Rahmenbedingungen zum Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger zu schaffen. Teile des alten Energieeffizienzgesetzes sind mit Ende 2020 außer Kraft getreten. Ein neues Energieeffizienzgesetz ist zwar in Ausarbeitung, aber auch hier ist ungewiss, wann es erlassen wird. Unser Schiff wird daher mangels ausreichender Segel immer noch zusätzlich von einem Dieselmotor angetrieben. 

Kein Kiel

Um in stürmischen Zeiten nicht zu sinken, benötigt ein solches Segelboot einen Kiel, der es stabilisiert und aufrichtet, wenn es in Schieflage gerät – ein Grund- bzw Menschenrecht auf Klimaschutz in der Verfassung. Dann müssten sich neue Gesetze am Klimaschutz messen, klimaschädliche Regelungen und Subventionen könnten bekämpft werden, ebenso wie staatliche Untätigkeit.

Das Steuer blockiert – Warum?

Das bisherige Klimaschutzgesetz ist 2020 ausgelaufen. Zwar sah es eine Reduktion von Treibhausgasen vor, jedoch war es wirkungslos, weil es keine Konsequenzen enthielt, wenn die Vorgaben nicht eingehalten wurden.             

Das soll sich mit einem neuen Klimaschutzgesetz ändern, um den Kurswechsel in Richtung Klimaneutralität 2040 zu ermöglichen. Neben inhaltlichen Regelungen (wie CO2-Reduktionspfade nach Wirtschaftssektoren wie z.B. Verkehr, Industrie und Landwirtschaft) sind rechtliche Konsequenzen bei Verstößen unabdingbar, ebenso wie Rechtsschutzbestimmungen, also Regelungen zur Rechtsdurchsetzung: Klimaschutz muss gegenüber dem Staat einklagbar werden. Diskutiert werden weiters Sofortprogramme, wenn die Ziele nicht eingehalten werden, eine Erhöhung der CO2-Steuer und Strafzahlungen von Bund und Ländern.

Wann ein solches Klimaschutzgesetz erlassen wird, ist derzeit nicht absehbar. Doch je mehr Zeit verstreicht, ohne dass Klimaschutzmaßnahmen gesetzt werden, desto drastischer müssen diese ausfallen, um die Erderhitzung mit all ihren verheerenden Folgen einzudämmen. Das Boot hat ein Leck, durch welches permanent Wasser eindringt, und droht mit der Zeit zu sinken! Weshalb werden keine rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Reparatur und Kurskorrektur geschaffen? Weshalb wird die Dringlichkeit von Teilen der Politik und Gesellschaft verneint?

Laut Medienberichten lehnen ÖVP, WKO und Industrieellenvereinigung die Verankerung von Klimaschutzzielen in der Verfassung ab, ebenso wie eine Erhöhung der CO2-Steuer bei der Verfehlung von Klimazielen. Eine detaillierte Anfrage der Fachgruppe Politik und Recht der Scientists for Future Austria nach dem Auskunftspflichtgesetz zum neuen Klimaschutzgesetz sollte vor allem darüber Aufschluss geben, welche Regelungen bisher akkordiert und welche noch strittig sind. Doch das Klimaschutzministerium blieb diese Antwort schuldig: Der Fachentwurf zum Klimaschutzgesetz befinde sich noch vor der Begutachtung, die Diskussion und Willensbildung seien noch im Gange. Mit dem Finanzministerium als Hauptansprechpartner fänden laufend Gespräche statt. Man bemühe sich um eine rasche Finalisierung. 

Fazit 

Ein Kurswechsel in Richtung Klimaneutralität ist nicht in Sicht. Das Schiff, in dem wir alle sitzen, schlingert – ohne Kiel und mangels ausreichender Segel mit Diesel angetrieben – in die falsche Richtung. Das Steuer blockiert und durch ein Leck dringt Wasser  ein. Nur das kleine Segel des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes vermag derzeit den Kurs zu beeinflussen. Entscheidende Teile der Besatzung sehen jedoch immer noch keinen Handlungsbedarf.

Titelbild: Renan Brun auf Pixabay

Gesichtet: Martin Auer



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83 Prozent der Österreicher:innen für ein Verbot von Produkten aus Waldzerstörung

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Wien/Brüssel (OTS) – Im Vorfeld der Abstimmung über ein neues EU-Waldschutzgesetz im Europäischen Parlament am 13. September zeigt eine neue Umfrage in Österreich und acht weiteren EU-Ländern eine überwältigende Befürwortung für das Gesetz. 82 Prozent der Befragten in Österreich geben an, dass sie über die Zerstörung und Schädigung der weltweiten Wälder besorgt sind. 83 Prozent sprechen sich für ein EU-Waldschutzgesetz aus, das es Unternehmen untersagt, Waren aus waldschädigendem Anbau zu verkaufen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Umfrage vom Marktforschungsunternehmen Globescan im Juli 2022 mit je 1.000 Befragten in Österreich, der Tschechischen Republik, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Schweden. Europaweit sind 82 Prozent der Ansicht, dass Unternehmen keine Produkte verkaufen sollten, die auf Waldzerstörung zurückgehen und 78 Prozent befürworten gesetzliche Verbote von Produkten aus Waldzerstörung.

Mehr als acht von zehn Östereicher:innen (84 %) sind der Meinung, dass das Gesetz nicht nur gegen die Entwaldung vorgehen sollte, sondern Unternehmen auch dazu verpflichten sollte, keine Produkte mehr zu verkaufen, die andere wichtige Ökosysteme wie etwa Savannen und Feuchtgebiete zerstören. Darüber hinaus sollte es laut 83 Prozent für Unternehmen verboten sein, Produkte zu verkaufen, die die Landrechte von Indigenen verletzen.

Kundinnen und Kunden sind zum Umdenken bereit

Drei von vier Österreicher:innen (75%) geben an, gegen Unternehmen vorgehen zu wollen, die Produkte herstellen oder verkaufen, die Abholzung vorantreiben. 39 Prozent würden ganz aufhören, bei diesen Unternehmen zu kaufen, 36 Prozent geben an, ihre Einkäufe reduzieren zu wollen und fast jede und jeder Fünfte (18%) würde sogar so weit gehen, Bekannte davon zu überzeugen, ebenfalls nicht mehr bei diesen Unternehmen zu kaufen. Diese Boykotts- und Reduktionsbereitschaft liegt in Österreich über dem Durchschnitt der neun Untersuchungsländer.

Die Hälfte der Österreicher:innen (50%) ist der Ansicht, dass große Unternehmen die größte Verantwortung für den Schutz der Wälder tragen, gegenüber 46 Prozent in sämtlichen anderen Untersuchungsländern. Gleichzeitig sind in Österreich fast drei Viertel (73%) der Meinung, dass große Unternehmen am schlechtesten abschneiden, wenn es darum geht, Waldzerstörung zu verhindern, gegenüber 64 Prozent in den anderen Untersuchungsländern.

Unternehmen in Europa sind aufgrund ihrer Importe zusammengenommen der zweitgrößte Verursacher weltweiter Entwaldung. Laut Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) ist die industrielle Landwirtschaft für fast 90 Prozent der Abholzung von Tropenwäldern verantwortlich. Fast 1,2 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger forderten bereits im Dezember 2020 in einer Petition eine strenge Verordnung, um die importierte Entwaldung zu stoppen.

Diese von GlobeScan durchgeführte Verbraucherumfrage wurde von einer breiten Koalition von Umwelt- und Verbraucherorganisationen in Auftrag gegeben, darunter Fern, WWF EU Office, Ecologistas en Acción, Envol Vert, Deutsche Umwelthilfe, CECU, Adiconsum, Zero, Verdens Skove.

Titelbild: Evan Nitschke auf Pexels

Quelle: Südwind Presseaussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220905_OTS0001/neue-umfrage-83-prozent-der-oesterreicherinnen-fuer-ein-verbot-von-produkten-aus-waldzerstoerung

Download der Studienergebnisse im Detail: EU Legislation Opinion Poll: https://www.4d4s.net/resources/Public-Opinion/Globescan/Meridian-Institute_EU-Legislation-Opinion-Poll_Report_310822_FINAL.pdf  



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Saubere Umwelt ist nun ein Menschenrecht

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In New York ist eine historische Entscheidung gefallen, ein Meilenstein im Umwelt- und Klimaschutz. Die Vereinten Nationen haben den Zugang zu einer gesunden, sauberen und nachhaltigen Umwelt zu einem grundlegenden Menschenrecht erklärt.
Die Resolution wurde von einer Gruppe von Ländern unter der Führung von Costa Rica eingebracht. Nahezu alle Mitglieder der Vereinten Nationen haben zugestimmt. 161 Staaten waren für die Resolution, 8 Enthaltungen (u.a. Russland, China und Iran) und keine Gegenstimme. Einen rechtsverbindlichen Charakter hat die Resolution nicht. Umweltaktivisten hoffen, dass es nun leichter sein könnte, Regierungen und Unternehmen für Umweltschäden zur Rechenschaft zu ziehen.
https://news.un.org/en/story/2022/07/1123482



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Chile: Schutz von Klima und Biodiversität soll in die Verfassung

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Schutz des Klimas und der Biodiversität soll in der neuen Verfassung Chiles verankert werden, über die am 4. September abgestimmt wird. Der Staat, so heißt es im Entwurf, habe die Pflicht, die Klima- und Biodiversitätskrise zu bekämpfen und die Anpassung an den Klimawandel zu ermöglichen. Die Verfassung anerkennt, dass der Mensch Teil der Natur ist und die Sorge für die Natur Bedingung für das Überleben der Menschheit ist. Das Dokument besagt auch, dass die Natur ihre eigenen Rechte hat und geschützt werden muss, auch wenn kein direkter Schaden für Menschen droht.
Weitere wichtige Punkte betreffen Gender, Erziehung, Gesundheitsdienste und soziale Sicherheit, das Recht auf Arbeit, Kollektivverträge, Streikrecht, ein Steuersystem, das soziale Ungleichheit mindern soll und die Auflage an die Zentralbank, nicht nur für finanzielle Stabilität zu sorgen, sondern für Arbeitsplatzsicherheit und Umweltschutz.
In einem offenen Brief unterstützen Ökonom:innen und Sozialwissenschaftler:innen von Weltrang den Entwurf.
https://www.nature.com/articles/d41586-022-02069-0



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​Der US „Inflation Reduction Act“ bringt trotz Verwässerung hunderte Milliarden USD zur Bekämpfung des Klimawandels

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Nach langem Tauziehen hat der „Inflation Reduction Act“ der Biden-Administration am 7. August 2022 den US-Senat passiert. Entgegengestellt hatte sich dem Plan vor allem der demokratische Senator Joe Manchin, ein Vertreter der Kohlenlobby, der eine Reihe von Verwässerungen durchsetzen konnte, da die Demokraten auf seine Stimme unbedingt angewiesen waren. Dieses Gesetz soll einerseits neue Steuereinnahmen in Höhe von 739 Mrd. USD bringen, andererseits Ausgaben in Höhe von 370 Mrd. USD für die Bekämpfung des Klimawandels und die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit bewilligen. Der Rest soll der Verringerung des Budgetdefizits dienen. Eine vorläufige Analyse durch das REPEAT-Projekt (Rapid Energy Policy Evaluation and Analysis Toolkit) der Princeton-Universität kommt zu dem Schluss, dass dieses Budgetgesetz zwei Drittel der von der Biden-Administration angestrebten Halbierung der Emissionen bis 2030 bewirken kann.
https://repeatproject.org/docs/REPEAT_IRA_Prelminary_Report_2022-08-04.pdf



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Europäische Bürgerinitiative: Verbot der Werbung für fossile Brennstoffe und des Sponsorings im Bereich fossiler Brennstoffe

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Ein großer Zusammenschluss von NGOs hat eine europäische Bürgerinitiative für das Verbot von Werbung für fossile Brennstoffe gestartet. Auch Werbung für mit fossilen Brennstoffen betriebenen Luft-, Straßen- und Schiffsverkehr (ausgenommen Verkehrsdienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse) soll verboten werden; Ebenso Werbung von Unternehmen, die auf dem Markt für fossile Brennstoffe tätig sind wie auch Sponsoring durch derartige Unternehmen und Handelsmarken :
https://europa.eu/citizens-initiative/initiatives/details/2021/000004_de



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Fragen und Antworten zum Grundrecht auf Klimaschutz
FG Recht und Politik

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Österreich hat seit eineinhalb Jahren kein Klimaschutzgesetz, das die jährlichen Höchstmengen an Treibhausgasen festlegen würde. Es gibt derzeit keine Möglichkeit, gegen Säumnisse wie diese rechtlich vorzugehen. Ein Grundrecht auf Klimaschutz in der Verfassung könnte Abhilfe schaffen und ist eine der Forderungen des Klimavolksbegehrens, das von 380.590 ÖsterreicherInnen unterstützt wurde. (Siehe unseren Beitrag in °CELSIUS und die Aufzeichnung des Talk for Future zum Thema.)
Die S4F-Fachgruppe Recht und Politik hat für uns eine Liste von Fragen und Antworten zu den wichtigsten juristischen Fachbegriffen zusammengestellt, die in der Diskussion immer wieder genannt werden.

„Fragen und Antworten zum Grundrecht auf Klimaschutz
FG Recht und Politik
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