Donnerstag, 28. April 2022, 18 Uhr
über Zoom
Die jüngste Entwicklung um den – derzeit nicht mehr geplanten – Lobautunnel zeigt es deutlich: Es gibt keine übergeordnete Richtlinie dafür, welche Rolle der Schutz unserer Lebensgrundlagen – und der künftiger Generationen – in der österreichischen Gesetzgebung spielen soll. Gesetz ist Gesetz, sagen die einen – der Schutz vor der Klimakatastrophe muss vorgehen, sagen die anderen.
Die Richtlinien, denen alle Gesetze folgen müssen, gibt die Verfassung vor.
Brauchen wir also ein in der Verfassung verankertes Grundrecht – ein Menschenrecht – auf Klimaschutz in Österreich und der EU? Was sind die Bedenken? Wie könnte solch ein Grundrecht ausgestaltet sein? Könnten wir dann klimaschädliche Regelungen bekämpfen? Wären dann zum Beispiel Gesetze, die den Bau neuer Autobahnen vorschreiben, verfassungswidrig? Könnten wir auch gegen staatliche Untätigkeit vorgehen? Und welche Auswirkungen hätte es auf Klimaklagen?
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