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5. Oktober 2023
Teilnahmelink folgt
Kinder, Jugendliche und künftige Generationen sind von der Klimakrise besonders betroffen. Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern gewährt jedem Kind in Österreich einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schutz und Fürsorge, Entwicklung und Entfaltung, sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit.
Am 18.9.2023 erscheint der Kommentar Nr. 26 („General Comment“) zur UN-Kinderrechtskonvention, der einen besonderen Fokus auf den Klimawandel legt. Danach haben Kinder ein Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt. Auch wird die dringende Notwendigkeit und die staatliche Pflicht betont, gegen Umweltzerstörung vorzugehen, mit besonderem Augenmerk auf den Klimawandel und auf die Wahrnehmung der Kinderrechte.
Wir wollen in diesem Talk Fragen beleuchten, wie:
- Was ist im Zusammenhang mit Klimaschutz unter Generationengerechtigkeit zu verstehen?
- Sind unsere Kinder rechtlich ausreichend geschützt?
- Können sie ihre Rechte gerichtlich durchsetzen?
- Besteht auch ein Schutz für nachfolgende Generationen?
- Was können Klimaklagen bewirken? Und wo sind neue rechtliche Regelungen notwendig?
Auf dem Podium:
- Michaela Krömer
- Sebastian Öhner
- Leonore Theuer
- Moderation: Simon Probst