Offener Brief zur Bedeutung einer Bodenschutzstrategie für Österreich

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Lesedauer 2 Minuten

Anlässlich der ÖROK-Sitzung am 27. September 2023 hat die Fachgruppe Bodenverbrauch der S4F Österreich einen weiteren offenen Brief formuliert, um erneut auf die Bedeutung einer Bodenschutzstrategie für Österreich aufmerksam zu machen.

Sehr geehrte/r Frau Landeshauptfrau/ Herr Landeshauptmann,

als lebendes Ökosystem bildet der Boden die Grundlage für die landwirtschaftliche Produktion, unser Trinkwasser, den Erhalt der Biodiversität und nicht zuletzt für unser eigenes Wohlergehen. Doch unsere Böden stehen unter zunehmendem Druck. Durch jeden Quadratmeter versiegelten Boden verlieren wir nicht nur die Basis für den Anbau unserer Lebensmittel, sondern auch die Möglichkeit zum Beispiel Kohlenstoff (und damit CO2) und Wasser zu speichern. Wir, Wissenschaftler:innen der Scientists for Future der Fachgruppe Boden, haben mit großer Sorge zur Kenntnis genommen, dass die in einem breiten Diskurs erarbeitete nationale Bodenschutzstrategie noch immer nicht beschlossen worden ist. Die aktuelle Praxis ohne Strategie gefährdet die Nahrungsmittelversorgung, fördert Überschwemmungen und führt zu hohen Kosten [1,2]. Jeder Tag ohne einen nationalen „Fahrplan“ bedeutet den Verlust weiterer wertvoller landwirtschaftlicher und biologisch aktiver Flächen. Boden ist eine nicht vermehrbare Ressource und kann nicht ersetzt werden.

In Österreich liegt es in der Hand der Bundesländer, hier geeignete Maßnahmen durch die überörtliche Raumplanung zu setzen. Die Bodenstrategie gibt ihnen dazu Vorschläge in die Hand. Viele dieser Vorschläge werden in den einzelnen Bundesländern bereits erfolgreich angewendet, doch gilt es nun diese zu bündeln und österreichweit umzusetzen. Und es ist Aufgabe von Bund und Ländern Ziele und Maßnahmen zur Reduktion des „Bodenverbrauchs“ festzulegen, um die von der EU festgelegten Netto-Null-Flächenneuinanspruchnahme bis spätestens 2050 zu erreichen [3,4]. Dazu braucht es einen nationalen Schulterschluss – nicht nur der Bundesländer, sondern aller administrativen Ebenen. Denn letztendlich müssen die Gemein-den gemeinsam mit Betrieben und den Bürger:innen vor Ort die Umsetzung bewerkstelligen und mittragen.

Vor diesem Hintergrund sehen wir eine zügige Beschlussfassung der Bodenstrategie als einen notwendigen ersten Schritt, damit dringend erforderliche Maßnahmen rasch umgesetzt und weitere Instrumente für den Erhalt unserer Böden entwickelt werden können. Als ein sehr wirksames Instrument sei eine Erhebung aller Gewerbe- und Industriebrachen und der Leerstände von Gebäuden angeführt. Durch eine Förderung der Nutzung dieser ca. 40.000 ha könnte ein Großteil des Bedarfs abgedeckt werden, ohne dass es zu neuen Bodenverlusten kommt.

Handeln wir nicht jetzt, werden zukünftige Lösungen deutlich mehr Konfliktpotential in sich bergen, weil die Einschnitte in die Lebensgewohnheiten der Menschen in Österreich immer gravierender werden.

In diesem Sinne tragen wir gerne mit unserem Wissen zu einer gemeinsamen Gestaltung unseres Lebensraumes bei und würden uns über die Möglichkeit direkter Gespräche freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

DI Dr. Christina Hummel (Scientists for Future, Koordinatorin Fachgruppe Boden)
Univ.-Prof. DI Dr. Dr.h.c. mult. Martin H. Gerzabek (Universität für Bodenkultur Wien, ÖAW)
DI Gaby Krasemann (Universität Klagenfurt, Scientists for Future)
DI Dr. Sigrid Schwarz (Vizepräsidentin, Österreichische Bodenkundliche Gesellschaft)
DI MSc. Gerlinde Krawanja-Ortner (Bodenkunde, GeoPark Karnische Alpen)
Priv.Doz. DI Dr. Johannes Tintner-Olifiers (Umweltwissenschaftler, denkstatt gmbH)
DI Barbara Steinbrunner, MSc (Institut für Raumplanung, TU Wien)
DP DI Franz Fehr, MSc (UniNEtZ, Universität für Bodenkultur Wien)


1 https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Bund_2023_17_Lebensmittel.pdf
2 https://www.hagel.at/wp-content/uploads/2023/07/PK-Studie_Flaechenentwicklung.pdf
3 https://info.bml.gv.at/dam/jcr:0d5df73f-114b-447d-8186-cbf0d68fbe3e/Studie%20UBA%20Bodenverbrauch.pdf
4 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52021DC0699


Der offene Brief steht hier zum Download bereit.


Titelbild: geri cleveland auf Pixabay



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Nachhaltigkeit an Schulen mit gebührender Dringlichkeit stärken – Offener Brief an Bildungsminister

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Offener Brief der Teachers For Future, AG Schule der Scientists for Future, Psychologists For Future, Parents For Future & Grandparents For Future

Sehr geehrter Herr Bundesminister Polaschek!

Als Lehrer*innen, Wissenschaftler*innen, Psycholog*innen und (Groß-)Eltern eint uns angesichts der Klimakrise die Sorge um unsere Kinder und Jugendliche.

Wir begrüßen die feste Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in den neuen Lehrplänen, mit deren Umsetzung Schulen „Modelle für eine zukunftsfähige Lebensgestaltung“ werden können.

Nachhaltigkeit ist ein Gerechtigkeitskonzept mit dem Ziel, allen Menschen weltweit – heute und in Zukunft – ein gutes Leben innerhalb der ökologischen Grenzen des Planeten zu ermöglichen.

BNE will daher nicht nur Faktenwissen vermitteln, sondern auch junge Menschen ermutigen und befähigen, eine wünschenswerte Zukunft aktiv mitzugestalten. Dies funktioniert, wenn Schule das, was sie lehrt, auch selbst lebt. Dieser „Whole School Approach“ beinhaltet unter anderem den Weg zu Klimaneutralität in Bezug auf Verpflegung, Schulweg und -reisen sowie im Umgang mit Energie. Ohne strukturellen Rückhalt ist es für Lehrende schwer bis unmöglich, auch noch diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Zur raschen und erfolgreichen Umsetzung der ehrgeizigen Ziele des neuen Lehrplans brauchen sie daher mehr förderliche Strukturen, die nur mithilfe des BMBWF wirkungsvoll auf- und ausgebaut werden können.

Um die Erderhitzung auf 1,5°C zu stabilisieren und gravierende soziale, wirtschaftliche und ökologische Konsequenzen zu mindern, müssen unsere gemeinsamen Bemühungen noch in dieser Dekade wirksam werden. Wir schlagen zunächst drei konkrete und schnell umsetzbare Maßnahmen vor, die auf der Expertise von Wissenschaftler*innen, Psycholog*innen, Lehrkräften und Eltern sowie dem Forderungskatalog von Teachers For Future basieren:

1. Jede Schule braucht eine*n Klimabeauftragte*n! Diese Lehrperson ist an ihrer Schule Ansprechperson für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung, sie koordiniert lokale Klimaprojekte, motiviert und unterstützt Kolleg*innen. Um immer am Puls der Zeit zu sein, treffen sich Klimabeauftragte regelmäßig und besuchen Fortbildungen.

2. Nachhaltigkeit braucht Vorrang! Eine fixe Verankerung in der Schulqualitätsarbeit (QMS) macht gelebte Nachhaltigkeit zum expliziten gemeinsamen Ziel. Dieser strukturelle Rückhalt erleichtert es den Lehrkräften, beherzt den Weg in Richtung Klimaneutralität einzuschlagen und für die erfolgreichen Schritte mit gemeinsam entwickelten Kriterien Sorge zu tragen.

3. Der Weg zur Nachhaltigkeit braucht Zeit! Klimabildung braucht regelmäßig einen bedeutenden Platz in pädagogischen Konferenzen, um kurz-, mittel- und langfristige Fortschritte im Unterricht und in der Schulorganisation gemeinsam zu bewirken. Dies beginnt mit Sensibilisierung und Aufklärung, der Integration der damit einhergehenden Gefühle wie Überforderung, Angst und Wut sowie dem Stärken engagierter Schüler*innen, und endet erst mit einem CO2-neutralen, nachhaltigen Schulbetrieb.

Angesichts der außerordentlichen Dringlichkeit der Klimakrise bitten wir Sie daher bis November 2023,

1. die Finanzierung strukturell verankerter, bezahlter Klimabeauftragter an allen Schulen und deren Koordination in den Bildungsdirektionen ab dem kommenden Schuljahr 2024/25 zu garantieren, sowie deren Arbeit sowohl öffentlich als auch in Kooperation mit den Bildungsdirektionen zu stärken,

2. Klimaneutralität, klimagerechte Bildung und Ökologisierung des Schulalltags als verpflichtende Entwicklungs-Themen für alle Schulen zu verankern und damit echte Klimaneutralität 2040, zu der sich Österreich verpflichtet hat, unmissverständlich zu priorisieren,

3. sich in den regelmäßigen Treffen mit den Bildungsdirektionen dafür einzusetzen, dass sich mindestens eine pädagogische Konferenz pro Schuljahr dem Thema BNE widmet, und dass einmal pro Semester Vertreter*innen von Scientists & Teachers For Future und anderen Expert*innengruppen zu diesen Treffen eingeladen werden.

Wir betonen die wissenschaftlich gesicherte Dringlichkeit dieser beispielhaft genannten Handlungsoptionen. Das BMBWF ist ausgezeichnet aufgestellt und in der Lage, ihre positive Umsetzung zu ermöglichen. Im Rahmen der Möglichkeiten als zivilgesellschaftliche Organisationen möchten wir diese Entwicklung konstruktiv und tatkräftig begleiten.

Mit besten Grüßen

Teachers For Future

Scientists For Future

Psychologists For Future

Parents For Future

Grandparents For Future

Kontakt:

Teachers For Future Österreich:

Scientists For Future Österreich:


Titelbild: 潜辉 韦 auf Pixabay



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Stellungnahme der Wissenschaft zur europäischen Erdgaspolitik und Erdgaskonferenz in Wien

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Fossiles Erdgas, welches hauptsächlich aus Methan besteht, ist über einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren etwa 85 mal klimaschädlicher als CO2. Die Konzentration von Methan in der Atmosphäre ist in jüngster Vergangenheit so stark angestiegen wie nie zuvor.

Obgleich Erdgas bei der Verbrennung in CO2 (und Wasser) umgewandelt wird, entweichen erhebliche Mengen von Methan bei der Förderung und dem Transport von Erdgas in die Atmosphäre. Das hat verheerende Folgen für das Klima. Diese sogenannten Leakages (Lecks) werden viel zu selten berücksichtigt, wenn es um die Klimabilanz von Erdgas geht. 

Häufig wird Erdgas als Brückentechnologie und als die klimafreundliche Alternative zu Kohle und Öl dargestellt. Berücksichtigt man jedoch die Methan-Verluste und Emissionen beim Transport, so ist Erdgas ähnlich klimaschädlich wie Kohle. Klar ist, dass für die Stabilisierung des Klimas die Emissionen von CO2 auf null gesenkt werden müssen. Damit ist auch klar, dass Erdgas keine Brücke in die Zukunft darstellt, sondern ein Teil der fossilen Vergangenheit und Gegenwart ist, die wir dringend überwinden müssen.

Die Zeit läuft ab. Bereits in wenigen Jahren werden wir so viel Methan, CO2 und andere Treibhausgase in der Atmosphäre haben, dass die Erwärmung 1,5°C übersteigen wird. Jenseits des 1,5°C-Limits ist die Stabilität des Klimas in Gefahr. Mit jedem weiteren zehntel Grad steigt diese Gefahr weiter an. Ein stabiles Klima ist das Fundament unserer Zivilisation. Ein instabiles Klima bringt sie auf vielfache Weise durch Verteilungskämpfe, Flucht und Krieg ins Wanken und irgendwann zum Einsturz. Unser Handeln in den nächsten Jahren entscheidet, wie groß diese Gefahr für unsere Kinder, Enkelkinder und alle weiteren Generationen sein wird.

Derzeit wird in Europa, auch bedingt durch den menschenverachtenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, in übertriebenem Maße in neue Gasinfrastruktur investiert. Ungeachtet der Lehren, die man aus den Ereignissen des letzten Jahres ziehen müsste, propagieren politische und wirtschaftliche Akteure in Europa bis heute das Festhalten und den Ausbau an Infrastruktur für fossiles Erdgas. Diese Politik ist bar jeder wissenschaftlicher Grundlage und Vernunft und kann nur durch blindes Festhalten an alten Ideologien erklärt werden.

Aus wissenschaftlicher Sicht sind die Ängste und Befürchtungen all jener, die diese politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen mit Sorge sehen und ihnen aktiv entgegentreten, völlig gerechtfertigt. Der Protest gegen den weiteren Ausbau von Erdgas-Infrastruktur und für einen Ausstieg aus Erdgas sowie allen fossilen Energieträgern auf dem allerschnellsten Weg zeugt von Vernunft, das Festhalten an Kohle, Öl und Gas hingegen zeugt von ideologischer Verblendung. Um diese Verblendung rechtzeitig zu überwinden, sind angesichts der enormen Bedrohungslage und Dringlichkeit sämtliche gewaltfreien Protestformen aus Sicht der unterzeichnenden Wissenschaftler:innen gerechtfertigt.


 Unterzeichner:innen

Koordinationsteam der Scientists for Future Wien 

 Health for Future

  1. Personen
  2. Prof. Dr. Elske Ammenwerth
  3. Univ.-Prof. Dr. Enrico Arrigoni (Technische Universität Graz)
  4. Hon.-Prof. Martin Auer, B.A.
  5. Prof. Dr.phil. Dr.h.c. mult. Bruno Buchberger (Johannes Kepler Universität Linz; RISC; Academy of Europe)
  6. Prof. Dr. Reinhold Christian (geschäftsführender Präsident des Forums Wissenschaft & Umwelt)
  7. Univ.-Prof. Dr. Giuseppe Delmestri (Wirtschaftsuniversität Wien)
  8. Prof. (FH) Dr. Johannes Jäger (Fachhochschule des BFI Wien)
  9. Ao. Univ.-Prof. Dr. Jürgen Kurt Friedel, (Universität für Bodenkultur Wien)
  10. Univ.-Prof. Dr. Barbara Gasteiger Klicpera (Universität Graz)
  11. Univ.-Prof. Dr. Maria-Regina Kecht (Emerita, Rice University, Houston, TX)
  12. Prof.in, Dr. Mag. Sabrina Luimpöck (Fachhochschule Burgenland)
  13. Univ.-Prof. DDr. Michael Getzner (Technische Universität Wien)
  14. Ao Univ.-Prof. Dr. Georg Gratzer (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. o. Forest Ecology)
  15. Univ.-Prof.i.R. Dr.techn. Wolfgang Hirschberg (ehem. Technische Universität Graz)
  16. em. Univ.Prof. Dr. Dr.hc Helga Kromp-Kolb (Universität für Bodenkultur Wien)
  17. HS-Prof. Dr. Matthias Kowasch (Pädagogische Hochschule Steiermark)
  18. Univ.-Prof. Axel Maas (Universität Graz)
  19. Univ.-Prof. Dr. René Mayrhofer (Johannes Kepler Universität Linz)
  20. Prof. Dr. Markus Öhler (Universität Wien)
  21. Univ.-Prof. Susanne Pernicka (Johannes Kepler Universität Linz – Inst. f. Soziologie)
  22. Univ.-Prof. Dr. Alfred Posch (Universität Graz)
  23. Univ.-Prof. Volker Quaschning
  24. Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Klaus Rieser (Universität Graz)
  25. Univ.-Prof. Dr. Michael Rosenberger (Katholische Privatuniversität Linz – Inst. f. Moraltheologie)
  26. Prof. Christa Schleper
  27. Univ.-Prof. Dr. Henning Schluß (Universität Wien – Inst. f. Bildungswissenschaft)
  28. a.o. Univ.-Prof. Dr. Ruth Simsa (Wirtschaftsuniversität Wien)
  29. Prof. Dr. Ulrike Stamm (Pädagogische Hochschule Oberösterreich)
  30. Univ.-Prof. Mag. Dr. Günther Stocker (Universität Wien – Inst. f. Germanistik)
  31. Ao. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Harald Vacik (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Waldbau)
  32. Univ.-Prof. Eva Vetter (Universität Wien)
  33. Hon.-Prof. Dr. Johannes Weber (Universität f. angewandte Kunst Wien)
  34. Univ.-Prof. Dr. Dietmar W. Winkler (Universität Salzburg – Theologische Fakultät)
  35. Ernest Aigner, PhD (Wirtschaftsuniversität Wien)
  36. Dr. Ilse Bartosch (ehem. Universität Wien)
  37. Dr.nat.techn. Benedikt Becsi (Universität für Bodenkultur Wien)
  38. Dr. Bernhard Binder-Hammer (Technische Universität Wien)
  39. Dr. Hubert Bratl
  40. Dr. Lukas Brunner (Universität Wien – Inst. f. Meteorologie und Geophysik)
  41. Mag. Dr. Michael Bürkle
  42. Dr. Renate Christ (IPCC Secretariat retired)
  43. Dr. Rachel Dale (Universität f. Weiterbildung Krems)
  44. Assoc. Prof. Dr. Ika Darnhofer PhD (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Agrar- und Forstökonomie)
  45. Dr. Monika Dörfler (NUHAG)
  46. Univ.-Prof. Dr. Stefan Dullinger (Universität Wien)
  47. Assoc. Prof. Dr. Kirsten v. Elverfeldt (Alpen-Adria-Universität Klagenfurt)
  48. Assoc.-Prof. Dr. Franz Essl (Universität für Bodenkultur Wien – Dep. f. Botanik und Biodiversitätsforschung)
  49. Assoc. Prof. MMag. Dr. Harald A. Friedl (Fachhochschule JOANNEUM – Inst. f. Gesundheit und Tourismus Management)
  50. Dr. Florian Freistetter (Science Buster)
  51. Ass. Prof. Mag. Dr. Herbert Formayer (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Meteorologie und Klimatologie)
  52. Dr. Stefan Forstner (Bundesforschungszentrum für Wald, Wien)
  53. Dr. Patrick Forstner (Medizinische Universität Graz)
  54. Dr.in Friederike Frieß (Universität für Bodenkultur Wien)
  55. Dr.in Manuela Gamsjäger (Pädagogische Hochschule Oberösterreich)
  56. Mag. Dr. Helmut Franz Geroldinger (MAS)
  57. Assoc. Prof. DI. Dr. Günter Getzinger (Technische Universität Graz)
  58. Mag. Dr. Marion Greilinger
  59. DI. Dr. Franz Greimel (IHG, Universität für Bodenkultur)
  60. Assoc. Prof. Dr. Gregor Gorkiewicz (Medizinische Universität Graz)
  61. Dr. Gregor Hagedorn (Mitbegründer S4F, Akad. Dir. am Museum für Naturkunde Berlin)
  62. Dr. Thomas Griffiths (Universität Wien – Dep. f. Lithosphärenforschung)
  63. Ass. Prof. MMag. Ulrike Haele (Ak. d. Bildenden Künste Wien, NDU St. Pölten)
  64. Dr. Stefan Hagel (ÖAI / ÖAW)
  65. Assist.-Prof. Dr. Daniel Hausknost (Wirtschaftsuniversität Wien)
  66. Mag. Dr. Friedrich Hinterberger (Universität für Angewandte Kunst)
  67. Dr. Sara Hintze (Universität für Bodenkultur Wien)
  68. Dr. Stefan Hörtenhuber (Universität für Bodenkultur – Dep. f. Nachhaltige Agrarsystem)
  69. Dr. Silvia Hüttner
  70. Dr. Daniel Huppmann (IIASA)
  71. Dr. Klaus Jäger
  72. Dr. Andrea Jany (Universität Graz)
  73. Assoc. Prof. Dr. Christina Kaiser (Universität Wien)
  74. Univ.-Doz. Dr. Dietmar Kanatschnig
  75. Melina Kerou, PhD (Senior Scientist, University of Vienna)
  76. DI Dr. Lukas Daniel Klausner (Fachhochschule St. Pölten – Inst. f. IT-Sicherheitsforschung, Cent. f. A.I.)
  77. Prof. Dr. Margarete Lazar 
  78. MMag. Dr. Verena Liszt-Rohlf (Fachhochschule Burgenland GmbH)
  79. Dr. Mag. MM. Margarete Maurer (S4F, Präsidentin d. Vereins interdisziplinäre Forsch. und Praxis)
  80. Assoc. Univ.-Prof. Dr. Uwe Monkowius (Johannes Kepler Universität Linz)
  81. DI. Dr. Michael Mühlberger
  82. Dr. Heinz Nabielek (Forschungszentrum Jülich, retired)
  83. DI. Dr. Georg Neugebauer (Universität für Bodenkultur Wien)
  84. Dr. Christian Nosko (KPH Wien/Krems)
  85. Mag. Dr. Ines Omann (ÖFSE Wien)
  86. Priv. Doz. DDr. Isabella Pali (Veterinärmedizinische Universität; Medizinische Universität Wien)
  87. Ass. Prof. Beatrix Pfanzagl (Medizinische Universität Wien)
  88. Dr. Barbara Plank (Universität für Bodenkultur Wien)
  89. Dr. Christian Peer (Technische Universität Wien)
  90. Dr. Jagoda Pokryszka (Medizinische Universität Wien)
  91. Dr. Edith Roxanne Powell (LSE)
  92. Dr. Thomas Quinton
  93. Dr. Nicoulas Roux (Universität für Bodenkultur Wien)
  94. Dr. Gertraud Malsiner-Walli (Wirtschaftsuniversität Wien – Inst. f. Statistik und Mathematik)
  95. Priv. Doz. Dr. Martin Rubey (Technische Universität Wien – Inst. f. diskrete Mathematik und Geometrie)
  96. Dr. Helmut Sattmann (Naturhistorisches Museum)
  97. Dr. Patrick Scherhaufer (Universität für Bodenkultur Wien)
  98. Dr. Hannes Schmidt (Universität Wien)
  99. Assoc. Prof. DI. Dr. Josef Schneider (Technische Universität Graz)
  100. Dr. Matthias Schwarz M.Sc. M.Sc.
  101. DI. Dr. Sigrid Schwarz (Vizepräsidentin der Österreichischen Bodenkundlichen Gesellschaft,  Univ. Lekt.)
  102. Dr. René Sedmik (Technische Universität Wien)
  103. Dr. Barbara Smetschka (Universität für Bodenkultur Wien)
  104. Dr. Ena Smidt (Universität für Bodenkultur Wien)
  105. Maximilian Sohmen, PhD (Medizinische Universität Innsbruck – Inst. o. Biomedical Physics)
  106. Dr. Johannes Söllner
  107. Assoc. Prof. Dr. Reinhard Steurer (Universität für Bodenkultur Wien)
  108. Dr. Leonore Theuer (Juristin)
  109. Dr.med.vet. Maria Sophia Unterköfler (Veterinärmedizinische Universität Wien)
  110. Doz. Dr. Tilman Voss (Scientists for Future – Fachgruppe Politik und Recht)
  111. Dr. Johannes Waldmüller (ZSI Wien)
  112. Dr. Anja Westram
  113. Dr. Dominik Wiedenhofer (Universität für Bodenkultur Wien)
  114. DI. Dr. David Wöss (Universität für Bodenkultur Wien)
  115. Mag. Heidemarie Amon (AECC-Biologie)
  116. Franz Aschauer, M.Sc
  117. DI Stefan Auer (Universität für Bodenkultur Wien) 
  118. Pamela Baur, M.Sc. (Universität Wien)
  119. Mag. Dieter Bergmayr (KPH Wien/Krems)
  120. Fabian Dremel, M.Sc.
  121. Christof Falkenberg, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien)
  122. Gwen Göltl, M.A. (Universität Wien – Institut für Soziologie)
  123. Mag. Peter Gringinger (CEnvP, RPGeo)
  124. DI Martin Hasenhündl, B.Sc. (Technische Universität, Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie)
  125. DI. Bernhard Heilmann (AIT)
  126. Jennifer Hennenfeind, M.Sc.
  127. DI. Ines Hinterleitner
  128. Mag. Hans Holzinger
  129. Julian Hörndl, M.Sc. (Universität Salzburg – Fachb. Chemie und Physik der Materialien)
  130. DI. Christina Hummel (Universität für Bodenkultur Wien)
  131. Lisa Kaufmann, Mag.a  (Universität für Bodenkultur Wien – Institut für Soziale Ökologie)
  132. Dipl. Geoökol. Steffen Kittlaus (Technische Universität – Inst. f. Wassergüte und Ressourcenmanagement)
  133. Julia Knogler, M.A. (Universität für Bodenkultur Wien – Zentrum für globalen Wandel und Nachhaltigkeit)
  134. Dipl.Ing. Bernhard Koch(Universität für Bodenkultur Wien)
  135. Jana Katharina Köhler, M.Sc B.Sc, (Universität Wien)Mag.a (FH) 
  136. Andrea Kropik, MSc (Fachhochschule Campus Wien)
  137. DI. Barbara Laa (Technische Universität Wien)
  138. Hans-Peter Manser MA, (MDW, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien)
  139. DI. Alfred Mar (Universität für Bodenkultur Wien)
  140. Mag. Mirijam MockMaximilian Muhr, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien)
  141. Mag. Elisabeth Mühlbacher
  142. Max Nutz M.Sc.
  143. Markus Palzer-Khomenko, M.Sc.
  144. Katharina Perny, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Meteorologie und Klimatologie) 
  145. Martin Pühringer, M.Sc. (NLW, Universität Salzburg)
  146. Mag. Ines Clarissa Schuster
  147. DI Arthur Schwesig
  148. Mag. Bernhard Spuller
  149. Eva Straus, M.Sc.
  150. Ivo Sabor, M.Sc. (Fachhochschule JOANNEUM – Inst. f. Energie-, Verkehrs- und Umweltmanagement)
  151. Florian Weidinger, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien)
  152. Roman Bisko, B.Sc.
  153. Maria Mayrhans, B.Sc.
  154. Jana Plöchl, B.Sc.
  155. Thomas Wurz, B.A.
  156. Anika Bausch, B.Sc. M.A.

Titelbild: Gerd Altmann auf Pixabay



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600 Tage ohne Klimaschutzgesetz: Frag den Staat und er antwortet nicht                               

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von Dr. Tilman Voss in „Die Furche“ am 29. September 2022

Seit fast zwei Jahren hat Österreich kein aktives Klimaschutzgesetz KSG mehr, da das alte zeitlich limitiert war. Aus den Medien erfährt man lediglich, es werde verhandelt. Aus dem Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) ist auch nicht mehr zu hören. Wir, die Fachgruppe Politik und Recht der Scientists for Future Austria, wollten Genaueres zum Verhandlungsstand erfahren und wandten uns daher mit elf Fragen an die Plattform fragdenstaat.at. Diese verspricht, die uns Bürgerinnen und Bürgern zustehenden Informationsrechte gegenüber den Behörden wahrzunehmen. Grundlage dafür ist das Auskunftspflichtgesetz.

Wir wollten wissen, welche Teile des KSG bereits akkordiert sind und welche strittig und somit noch offen sind. Wir fragten, welche Ausschüsse in diese Diskussionen involviert sind und welche Ministerien, Sektionen und verantwortliche Personen daran arbeiten. Wir erkundigten uns nach dem Zeitplan. Eine Frage betraf die bis heute ausständige Bearbeitung des Entschließungsantrag „Endlich Klimaschutzgesetz vorlegen“ der NEOS vom 23.2.2022.

Die Antwort auf unseren Fragenkatalog war mehr als nur ernüchternd: Da der Gesetzesentwurf noch in Diskussion sei, es sich also um einen nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozess handle, bestehe keine Auskunftspflicht – zu inhaltlichen Fragen könne man daher nichts sagen. Zu den Fragen, die sich auf parlamentarische Aktivitäten beziehen, könne das BMK generell keine Auskunft erteilen.

Wir stellen klar: Keine einzige der von uns gestellten Fragen zielte auf konkrete Inhalte des zu erlassenden Gesetzes, den Wortlaut von enthaltenen Bestimmungen oder Ähnliches ab. Vielmehr ging es darum, herauszufinden, wie weit das Gesetz, das längstens in Kraft sein sollte, schon auf seinem Weg ist. Die Fragen nach dem weiteren Vorgehen und einem Zeitplan wurden mit der wenig aussagekräftigen Floskel abgetan, das BMK sei bemüht, den Fachentwurf rasch zu finalisieren und in Begutachtung zu schicken. 

Die Behörde stützte ihre „Nicht-Antwort“ unter anderem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in einer anderen Causa, in der die Auskunftspflicht verneint wurde, da sich die Anfrage auf das zukünftige Vorgehen eines Ministers bezog (VwGH 88/01/0212). Unsere Fragen betrafen aber großenteils Tatsachen, die bereits stattgefunden haben. Die Begründung der Auskunftsverweigerung ist daher unseres Erachtens falsch. 

Nun, was ist denn jetzt der Sinn der Auskunftspflicht, die ja gesetzlich verankert ist? Ihr Zweck ist es, die Rechenschaftspflicht des Staates seinem Souverän, der Bevölkerung, gegenüber zu erfüllen. Die Weigerung jedoch, unsere Fragen zu beantworten, zeigt, dass der breite Auslegungsspielraum des Auskunftspflichtgesetzes es dem Staat ermöglicht, sich seiner Pflicht nach allen Regeln der Kunst zu entziehen. Von Transparenz keine Spur.

Transparenz schafft öffentlichen Raum, ein Thema, das R. Pohl in DerStandard kürzlich in einem Artikel anlässlich des neuen Buches des deutschen Philosophen Jürgen Habermas gestreift hat (Feuilleton, 20.9.2022): Laut Habermas ermögliche der öffentliche Raum es Bürgerinnen und Bürgern Input einzuholen. Hier könnten Akteure der Zivilgesellschaft, Interessenvertretungen und Parteien die wahlberechtigte Bevölkerung von ihrer Problemlösungskompetenz überzeugen. Hier würden Argumente miteinander konkurrieren. Hier würden Bürgerinnen und Bürger fit für ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Die Schlussfolgerung ist klar: Funktioniert dieser Raum nicht, dann ist die Demokratie gefährdet. Bei uns liegt da tatsächlich vieles im Argen. Umfassendere und klarere Regelungen für die Auskunftspflicht des Staates und seiner Organe sind hier zu fordern.

Gerade in Krisenzeiten stellt sich häufig die Frage nach dem Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und seine Organe, auch in die Politik. Wir alle erwarten gerade jetzt klare Aussagen, transparente Entscheidungsprozesse und konsequentes Handeln.

Das Krisenthema „Klima“ ist in allen Medien präsent. Der jetzt zu Ende gegangene Rekordsommer und die ihn begleitenden Medienberichte über Naturkatastrophen und unsere Gesundheit bedrohenden Hitzewellen haben uns allen vor Augen geführt, dass uns kaum noch Zeit zum Handeln bleibt, dass Klimaschutz jetzt sofort stattfinden muss. Es geht um nichts weniger als die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder in einer lebenswerten Welt.

Wie sollen wir Vertrauen haben in den Staat, in die Politik und in die Kompetenz der agierenden Personen, wenn wir keine Auskunft bekommen, wenn wir darüber hinaus gesagt bekommen, Klimaschutz sei jetzt nicht das drängende Thema? Wenn der Bürgerrat zum Thema Klimaschutz als inkompetent und die vorgelegten Ergebnisse als unbrauchbar und irrelevant abstempelt werden?

Das Nicht-sagen-wollen der Behörden zeigt wieder einmal: Der Staat will sich nicht in die Karten schauen lassen. Er sieht uns Bürgerinnen und Bürger als Störfaktor, nicht jedoch als Partner an.

Diese ablehnende Haltung trägt nicht dazu bei, unser Vertrauen in die Problemlösungskompetenz von Staat und Politik in Krisenzeiten zu stärken.

Buchtipp: Jürgen Habermas, „Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik“. € 18,50 / 110 Seiten. Suhrkamp, Berlin 2022



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Wo ist das Klimaschutzgesetz?

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Lesedauer 2 Minuten

von Dr. Tilmann Voss im Kurier am 26. September 2022

Seit über 600 Tagen gibt es in Österreich kein geltendes Klimaschutzgesetz (KSG). Aus den Medien erfahren wir, es werde verhandelt. Wir, die Fachgruppe Politik und Recht der Scientists for Future Austria, wollten Genaueres erfahren und wandten uns daher mit elf Fragen an die Plattform fragdenstaat.at. Diese verspricht, unsere Informationsrechte gegenüber den Behörden wahrzunehmen. Grundlage dafür ist das Auskunftspflichtgesetz. Die Antwort war mehr als nur ernüchternd. Da der Gesetzesentwurf noch in Diskussion sei, es sich also um einen nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozess handle, bestehe keine Auskunftspflicht. Zu inhaltlichen Fragen könne man daher nichts sagen.

Zu den Fragen, die sich auf parlamentarische Aktivitäten beziehen, könne das Klimaschutzministerium (BMK) keine Auskunft erteilen. Zudem würde das BMK generell zu Fragen, die sich auf parlamentarische Aktivitäten beziehen, keine Auskunft erteilen. Keine der von uns gestellten Fragen zielte jedoch auf konkrete Inhalte des zu erlassenden Gesetzes, den Wortlaut von enthaltenen Bestimmungen oder Ähnliches ab. Vielmehr ging es darum, herauszufinden, wie die Schaffung eines Gesetzes, das bereits seit geraumer Zeit in Kraft sein sollte, voranschreitet. Die Fragen nach dem weiteren Vorgehen und einem Zeitplan wurden mit der Floskel, das BMK sei bemüht, den Fachentwurf rasch zu finalisieren und in Begutachtung zu schicken, abgetan.

Die Behörde stützte ihre negative Antwort unter anderem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, in welcher die Auskunftspflicht verneint wurde, weil die Anfrage Umstände eines noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses betroffen hatte (VwGH 88/01/0212). Dieser Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, der auf die Zukunft, nämlich das zukünftige Vorgehen eines Ministers, abstellte. Unsere Fragen betrafen aber – zumindest zum Großteil – Tatsachen, die bereits stattgefunden haben, also jedenfalls keine zukünftigen Ereignisse.

Es darf aber nicht nur am Vorgehen des BMK Kritik geübt werden. In einem gewissen Ausmaß nutzte die Behörde lediglich Auslegungsspielräume, die das sehr knapp gehaltene Auskunftspflichtgesetz schafft. Es wäre hier also bereits am Gesetzgeber dieses Gesetzes gelegen, konkrete Regelungen für weitergehende Auskunftspflichten des Staates zu schaffen. Diese Auskunftspflicht wurde mit dem Auskunftspflichtgesetz zwar rechtlich verankert. Die Antwort auf unsere detaillierten Fragen jedoch zeigt, dass sich der Staat seiner Auskunftspflicht nach allen Regeln der Kunst entzieht.

Gerade in den aktuellen Krisenzeiten stellt sich häufig die Frage nach dem Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und seine Organe, auch in die Politik. Die hier geschilderte Vorgehensweise trägt jedenfalls nicht zur Vertrauensbildung bei.



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Warum Klimaschutz ein Menschenrecht werden muss

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von Dr. Tilman Voss in der Presse am 8. November 2022

Der Klimaschutz muss Menschenrecht werden. Dieses Grundrecht muss in Österreich als einer der Klimagerechtigkeit verpflichteten Demokratie im Verfassungsrang stehen. Nur so kann die nachgeordnete Gesetzgebung entsprechend den Anforderungen des Klimaschutzes adaptiert werden. Erst dann ist es möglich, den Staat für Versäumnisse oder Verstöße im Sinne des Klimaschutzes zu belangen. Es besteht Handlungsbedarf. Unser Rechtssystem muss klimafit werden.

Die Forderung Klimaschutz als Grundrecht hatte das Klimavolksbegehren erhoben, gestützt auf 400.000 Unterschriften. Die Regierung muss die Interessen zukünftiger Generationen schützen. Klima- und Umweltschutz sind Grundvoraussetzung dafür, dass unsere Kinder und Enkelkinder ihre Rechte auf Leben und Entwicklung, auf Schutz der Gesundheit, aber auch auf Information und Partizipation sowie auf einen angemessenen Lebensstandard wahrnehmen können.

Auch international gewinnt dieses Thema an Bedeutung. Eine Vielzahl von „Klimaklagen“ werden derzeit überall auf der Welt eingebracht (climatecasechart.com). Erste Erfolge sind in Deutschland und in den Niederlanden zu verzeichnen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht stellte unlängst fest, dass das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 nicht mit den Grundrechten vereinbar sei. Aus der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates folge die Verpflichtung, die deutsche Klimapolitik dahingehend zu ändern, dass die Bekämpfung des Klimawandels fair über die Generationen hinweg verteilt werde.

Die Schutzstandards der Grundrechte wurden in den letzten Jahren auch herangezogen, um private Umweltschädiger (Unternehmen/Konzerne) rechtlich zur Verantwortung zu ziehen. In den Niederlanden klagten mehrere NGOs das Unternehmen Royal Dutch Shell in erster Instanz erfolgreich.

Bei Klimaschäden ist es meist schwierig nachzuweisen, wer der konkrete Schädiger und wer der Geschädigte ist, der sich in seiner Betroffenheit von anderen abgrenzt. Das allerdings ist notwendig, um in Österreich ein Recht erfolgreich geltend zu machen. Ein Menschenrecht auf Klimaschutz würde die Situation ändern. Der Klimawandel in Österreich ließe sich damit auch auf dem Rechtsweg bekämpfen. Einzelne Akteure (Staat, Unternehmen, Private) könnten dann rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Der Widerstand gegen ein derartiges Gesetz im Verfassungsrang ist allerdings groß. Die ÖVP lehnt es vehement ab. Für sie und auch die Industriellenvereinigung ist das subjektive Klagerecht, d.h., jeder Bürger kann Klimaschutz einklagen, ein rotes Tuch.

Die Rechtswissenschaft ist gespalten. Univ.-Prof. Ennöckl (BOKU) sieht keinerlei juristische Probleme in der Einführung eines derartigen Gesetzes. Univ.-Prof. Piska (Universität Wien) hingegen sieht im Grundrecht Klimaschutz ein „Freiheitsbeschränkungsrecht“.

Klar ist, die Demokratie und das zugrunde liegende Rechtssystem müssen sich für den Prozess der ökosozialen Transformation weiterentwickeln. Dem Gesetzgeber, und damit der Politik kommt hierbei die wichtige Rolle zu, juristische Leitschienen zu errichten.

Die Klimakatastrophe ist da! Wir müssen jetzt sofort handeln! Da darf das Rechtliche nicht ausgenommen sein. Heute nicht zu handeln, gefährdet die Zukunft der Menschheit, also das Recht unser aller Kinder und Kindeskinder auf eine lebenswerte Zukunft. Es braucht Solidarität. Es braucht Bescheidenheit und Verzicht auf manch Liebgewonnenes zugunsten einer lebenswerten Zukunft für alle.



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