Stellungnahme der Wissenschaft zur europäischen Erdgaspolitik und Erdgaskonferenz in Wien

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Lesedauer 5 Minuten

Fossiles Erdgas, welches hauptsächlich aus Methan besteht, ist über einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren etwa 85 mal klimaschädlicher als CO2. Die Konzentration von Methan in der Atmosphäre ist in jüngster Vergangenheit so stark angestiegen wie nie zuvor.

Obgleich Erdgas bei der Verbrennung in CO2 (und Wasser) umgewandelt wird, entweichen erhebliche Mengen von Methan bei der Förderung und dem Transport von Erdgas in die Atmosphäre. Das hat verheerende Folgen für das Klima. Diese sogenannten Leakages (Lecks) werden viel zu selten berücksichtigt, wenn es um die Klimabilanz von Erdgas geht. 

Häufig wird Erdgas als Brückentechnologie und als die klimafreundliche Alternative zu Kohle und Öl dargestellt. Berücksichtigt man jedoch die Methan-Verluste und Emissionen beim Transport, so ist Erdgas ähnlich klimaschädlich wie Kohle. Klar ist, dass für die Stabilisierung des Klimas die Emissionen von CO2 auf null gesenkt werden müssen. Damit ist auch klar, dass Erdgas keine Brücke in die Zukunft darstellt, sondern ein Teil der fossilen Vergangenheit und Gegenwart ist, die wir dringend überwinden müssen.

Die Zeit läuft ab. Bereits in wenigen Jahren werden wir so viel Methan, CO2 und andere Treibhausgase in der Atmosphäre haben, dass die Erwärmung 1,5°C übersteigen wird. Jenseits des 1,5°C-Limits ist die Stabilität des Klimas in Gefahr. Mit jedem weiteren zehntel Grad steigt diese Gefahr weiter an. Ein stabiles Klima ist das Fundament unserer Zivilisation. Ein instabiles Klima bringt sie auf vielfache Weise durch Verteilungskämpfe, Flucht und Krieg ins Wanken und irgendwann zum Einsturz. Unser Handeln in den nächsten Jahren entscheidet, wie groß diese Gefahr für unsere Kinder, Enkelkinder und alle weiteren Generationen sein wird.

Derzeit wird in Europa, auch bedingt durch den menschenverachtenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, in übertriebenem Maße in neue Gasinfrastruktur investiert. Ungeachtet der Lehren, die man aus den Ereignissen des letzten Jahres ziehen müsste, propagieren politische und wirtschaftliche Akteure in Europa bis heute das Festhalten und den Ausbau an Infrastruktur für fossiles Erdgas. Diese Politik ist bar jeder wissenschaftlicher Grundlage und Vernunft und kann nur durch blindes Festhalten an alten Ideologien erklärt werden.

Aus wissenschaftlicher Sicht sind die Ängste und Befürchtungen all jener, die diese politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen mit Sorge sehen und ihnen aktiv entgegentreten, völlig gerechtfertigt. Der Protest gegen den weiteren Ausbau von Erdgas-Infrastruktur und für einen Ausstieg aus Erdgas sowie allen fossilen Energieträgern auf dem allerschnellsten Weg zeugt von Vernunft, das Festhalten an Kohle, Öl und Gas hingegen zeugt von ideologischer Verblendung. Um diese Verblendung rechtzeitig zu überwinden, sind angesichts der enormen Bedrohungslage und Dringlichkeit sämtliche gewaltfreien Protestformen aus Sicht der unterzeichnenden Wissenschaftler:innen gerechtfertigt.


 Unterzeichner:innen

Koordinationsteam der Scientists for Future Wien 

 Health for Future

  1. Personen
  2. Prof. Dr. Elske Ammenwerth
  3. Univ.-Prof. Dr. Enrico Arrigoni (Technische Universität Graz)
  4. Hon.-Prof. Martin Auer, B.A.
  5. Prof. Dr.phil. Dr.h.c. mult. Bruno Buchberger (Johannes Kepler Universität Linz; RISC; Academy of Europe)
  6. Prof. Dr. Reinhold Christian (geschäftsführender Präsident des Forums Wissenschaft & Umwelt)
  7. Univ.-Prof. Dr. Giuseppe Delmestri (Wirtschaftsuniversität Wien)
  8. Prof. (FH) Dr. Johannes Jäger (Fachhochschule des BFI Wien)
  9. Ao. Univ.-Prof. Dr. Jürgen Kurt Friedel, (Universität für Bodenkultur Wien)
  10. Univ.-Prof. Dr. Barbara Gasteiger Klicpera (Universität Graz)
  11. Univ.-Prof. Dr. Maria-Regina Kecht (Emerita, Rice University, Houston, TX)
  12. Prof.in, Dr. Mag. Sabrina Luimpöck (Fachhochschule Burgenland)
  13. Univ.-Prof. DDr. Michael Getzner (Technische Universität Wien)
  14. Ao Univ.-Prof. Dr. Georg Gratzer (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. o. Forest Ecology)
  15. Univ.-Prof.i.R. Dr.techn. Wolfgang Hirschberg (ehem. Technische Universität Graz)
  16. em. Univ.Prof. Dr. Dr.hc Helga Kromp-Kolb (Universität für Bodenkultur Wien)
  17. HS-Prof. Dr. Matthias Kowasch (Pädagogische Hochschule Steiermark)
  18. Univ.-Prof. Axel Maas (Universität Graz)
  19. Univ.-Prof. Dr. René Mayrhofer (Johannes Kepler Universität Linz)
  20. Prof. Dr. Markus Öhler (Universität Wien)
  21. Univ.-Prof. Susanne Pernicka (Johannes Kepler Universität Linz – Inst. f. Soziologie)
  22. Univ.-Prof. Dr. Alfred Posch (Universität Graz)
  23. Univ.-Prof. Volker Quaschning
  24. Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Klaus Rieser (Universität Graz)
  25. Univ.-Prof. Dr. Michael Rosenberger (Katholische Privatuniversität Linz – Inst. f. Moraltheologie)
  26. Prof. Christa Schleper
  27. Univ.-Prof. Dr. Henning Schluß (Universität Wien – Inst. f. Bildungswissenschaft)
  28. a.o. Univ.-Prof. Dr. Ruth Simsa (Wirtschaftsuniversität Wien)
  29. Prof. Dr. Ulrike Stamm (Pädagogische Hochschule Oberösterreich)
  30. Univ.-Prof. Mag. Dr. Günther Stocker (Universität Wien – Inst. f. Germanistik)
  31. Ao. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Harald Vacik (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Waldbau)
  32. Univ.-Prof. Eva Vetter (Universität Wien)
  33. Hon.-Prof. Dr. Johannes Weber (Universität f. angewandte Kunst Wien)
  34. Univ.-Prof. Dr. Dietmar W. Winkler (Universität Salzburg – Theologische Fakultät)
  35. Ernest Aigner, PhD (Wirtschaftsuniversität Wien)
  36. Dr. Ilse Bartosch (ehem. Universität Wien)
  37. Dr.nat.techn. Benedikt Becsi (Universität für Bodenkultur Wien)
  38. Dr. Bernhard Binder-Hammer (Technische Universität Wien)
  39. Dr. Hubert Bratl
  40. Dr. Lukas Brunner (Universität Wien – Inst. f. Meteorologie und Geophysik)
  41. Mag. Dr. Michael Bürkle
  42. Dr. Renate Christ (IPCC Secretariat retired)
  43. Dr. Rachel Dale (Universität f. Weiterbildung Krems)
  44. Assoc. Prof. Dr. Ika Darnhofer PhD (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Agrar- und Forstökonomie)
  45. Dr. Monika Dörfler (NUHAG)
  46. Univ.-Prof. Dr. Stefan Dullinger (Universität Wien)
  47. Assoc. Prof. Dr. Kirsten v. Elverfeldt (Alpen-Adria-Universität Klagenfurt)
  48. Assoc.-Prof. Dr. Franz Essl (Universität für Bodenkultur Wien – Dep. f. Botanik und Biodiversitätsforschung)
  49. Assoc. Prof. MMag. Dr. Harald A. Friedl (Fachhochschule JOANNEUM – Inst. f. Gesundheit und Tourismus Management)
  50. Dr. Florian Freistetter (Science Buster)
  51. Ass. Prof. Mag. Dr. Herbert Formayer (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Meteorologie und Klimatologie)
  52. Dr. Stefan Forstner (Bundesforschungszentrum für Wald, Wien)
  53. Dr. Patrick Forstner (Medizinische Universität Graz)
  54. Dr.in Friederike Frieß (Universität für Bodenkultur Wien)
  55. Dr.in Manuela Gamsjäger (Pädagogische Hochschule Oberösterreich)
  56. Mag. Dr. Helmut Franz Geroldinger (MAS)
  57. Assoc. Prof. DI. Dr. Günter Getzinger (Technische Universität Graz)
  58. Mag. Dr. Marion Greilinger
  59. DI. Dr. Franz Greimel (IHG, Universität für Bodenkultur)
  60. Assoc. Prof. Dr. Gregor Gorkiewicz (Medizinische Universität Graz)
  61. Dr. Gregor Hagedorn (Mitbegründer S4F, Akad. Dir. am Museum für Naturkunde Berlin)
  62. Dr. Thomas Griffiths (Universität Wien – Dep. f. Lithosphärenforschung)
  63. Ass. Prof. MMag. Ulrike Haele (Ak. d. Bildenden Künste Wien, NDU St. Pölten)
  64. Dr. Stefan Hagel (ÖAI / ÖAW)
  65. Assist.-Prof. Dr. Daniel Hausknost (Wirtschaftsuniversität Wien)
  66. Mag. Dr. Friedrich Hinterberger (Universität für Angewandte Kunst)
  67. Dr. Sara Hintze (Universität für Bodenkultur Wien)
  68. Dr. Stefan Hörtenhuber (Universität für Bodenkultur – Dep. f. Nachhaltige Agrarsystem)
  69. Dr. Silvia Hüttner
  70. Dr. Daniel Huppmann (IIASA)
  71. Dr. Klaus Jäger
  72. Dr. Andrea Jany (Universität Graz)
  73. Assoc. Prof. Dr. Christina Kaiser (Universität Wien)
  74. Univ.-Doz. Dr. Dietmar Kanatschnig
  75. Melina Kerou, PhD (Senior Scientist, University of Vienna)
  76. DI Dr. Lukas Daniel Klausner (Fachhochschule St. Pölten – Inst. f. IT-Sicherheitsforschung, Cent. f. A.I.)
  77. Prof. Dr. Margarete Lazar 
  78. MMag. Dr. Verena Liszt-Rohlf (Fachhochschule Burgenland GmbH)
  79. Dr. Mag. MM. Margarete Maurer (S4F, Präsidentin d. Vereins interdisziplinäre Forsch. und Praxis)
  80. Assoc. Univ.-Prof. Dr. Uwe Monkowius (Johannes Kepler Universität Linz)
  81. DI. Dr. Michael Mühlberger
  82. Dr. Heinz Nabielek (Forschungszentrum Jülich, retired)
  83. DI. Dr. Georg Neugebauer (Universität für Bodenkultur Wien)
  84. Dr. Christian Nosko (KPH Wien/Krems)
  85. Mag. Dr. Ines Omann (ÖFSE Wien)
  86. Priv. Doz. DDr. Isabella Pali (Veterinärmedizinische Universität; Medizinische Universität Wien)
  87. Ass. Prof. Beatrix Pfanzagl (Medizinische Universität Wien)
  88. Dr. Barbara Plank (Universität für Bodenkultur Wien)
  89. Dr. Christian Peer (Technische Universität Wien)
  90. Dr. Jagoda Pokryszka (Medizinische Universität Wien)
  91. Dr. Edith Roxanne Powell (LSE)
  92. Dr. Thomas Quinton
  93. Dr. Nicoulas Roux (Universität für Bodenkultur Wien)
  94. Dr. Gertraud Malsiner-Walli (Wirtschaftsuniversität Wien – Inst. f. Statistik und Mathematik)
  95. Priv. Doz. Dr. Martin Rubey (Technische Universität Wien – Inst. f. diskrete Mathematik und Geometrie)
  96. Dr. Helmut Sattmann (Naturhistorisches Museum)
  97. Dr. Patrick Scherhaufer (Universität für Bodenkultur Wien)
  98. Dr. Hannes Schmidt (Universität Wien)
  99. Assoc. Prof. DI. Dr. Josef Schneider (Technische Universität Graz)
  100. Dr. Matthias Schwarz M.Sc. M.Sc.
  101. DI. Dr. Sigrid Schwarz (Vizepräsidentin der Österreichischen Bodenkundlichen Gesellschaft,  Univ. Lekt.)
  102. Dr. René Sedmik (Technische Universität Wien)
  103. Dr. Barbara Smetschka (Universität für Bodenkultur Wien)
  104. Dr. Ena Smidt (Universität für Bodenkultur Wien)
  105. Maximilian Sohmen, PhD (Medizinische Universität Innsbruck – Inst. o. Biomedical Physics)
  106. Dr. Johannes Söllner
  107. Assoc. Prof. Dr. Reinhard Steurer (Universität für Bodenkultur Wien)
  108. Dr. Leonore Theuer (Juristin)
  109. Dr.med.vet. Maria Sophia Unterköfler (Veterinärmedizinische Universität Wien)
  110. Doz. Dr. Tilman Voss (Scientists for Future – Fachgruppe Politik und Recht)
  111. Dr. Johannes Waldmüller (ZSI Wien)
  112. Dr. Anja Westram
  113. Dr. Dominik Wiedenhofer (Universität für Bodenkultur Wien)
  114. DI. Dr. David Wöss (Universität für Bodenkultur Wien)
  115. Mag. Heidemarie Amon (AECC-Biologie)
  116. Franz Aschauer, M.Sc
  117. DI Stefan Auer (Universität für Bodenkultur Wien) 
  118. Pamela Baur, M.Sc. (Universität Wien)
  119. Mag. Dieter Bergmayr (KPH Wien/Krems)
  120. Fabian Dremel, M.Sc.
  121. Christof Falkenberg, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien)
  122. Gwen Göltl, M.A. (Universität Wien – Institut für Soziologie)
  123. Mag. Peter Gringinger (CEnvP, RPGeo)
  124. DI Martin Hasenhündl, B.Sc. (Technische Universität, Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie)
  125. DI. Bernhard Heilmann (AIT)
  126. Jennifer Hennenfeind, M.Sc.
  127. DI. Ines Hinterleitner
  128. Mag. Hans Holzinger
  129. Julian Hörndl, M.Sc. (Universität Salzburg – Fachb. Chemie und Physik der Materialien)
  130. DI. Christina Hummel (Universität für Bodenkultur Wien)
  131. Lisa Kaufmann, Mag.a  (Universität für Bodenkultur Wien – Institut für Soziale Ökologie)
  132. Dipl. Geoökol. Steffen Kittlaus (Technische Universität – Inst. f. Wassergüte und Ressourcenmanagement)
  133. Julia Knogler, M.A. (Universität für Bodenkultur Wien – Zentrum für globalen Wandel und Nachhaltigkeit)
  134. Dipl.Ing. Bernhard Koch(Universität für Bodenkultur Wien)
  135. Jana Katharina Köhler, M.Sc B.Sc, (Universität Wien)Mag.a (FH) 
  136. Andrea Kropik, MSc (Fachhochschule Campus Wien)
  137. DI. Barbara Laa (Technische Universität Wien)
  138. Hans-Peter Manser MA, (MDW, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien)
  139. DI. Alfred Mar (Universität für Bodenkultur Wien)
  140. Mag. Mirijam MockMaximilian Muhr, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien)
  141. Mag. Elisabeth Mühlbacher
  142. Max Nutz M.Sc.
  143. Markus Palzer-Khomenko, M.Sc.
  144. Katharina Perny, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Meteorologie und Klimatologie) 
  145. Martin Pühringer, M.Sc. (NLW, Universität Salzburg)
  146. Mag. Ines Clarissa Schuster
  147. DI Arthur Schwesig
  148. Mag. Bernhard Spuller
  149. Eva Straus, M.Sc.
  150. Ivo Sabor, M.Sc. (Fachhochschule JOANNEUM – Inst. f. Energie-, Verkehrs- und Umweltmanagement)
  151. Florian Weidinger, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien)
  152. Roman Bisko, B.Sc.
  153. Maria Mayrhans, B.Sc.
  154. Jana Plöchl, B.Sc.
  155. Thomas Wurz, B.A.
  156. Anika Bausch, B.Sc. M.A.

Titelbild: Gerd Altmann auf Pixabay



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600 Tage ohne Klimaschutzgesetz: Frag den Staat und er antwortet nicht                               

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von Dr. Tilman Voss in „Die Furche“ am 29. September 2022

Seit fast zwei Jahren hat Österreich kein aktives Klimaschutzgesetz KSG mehr, da das alte zeitlich limitiert war. Aus den Medien erfährt man lediglich, es werde verhandelt. Aus dem Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) ist auch nicht mehr zu hören. Wir, die Fachgruppe Politik und Recht der Scientists for Future Austria, wollten Genaueres zum Verhandlungsstand erfahren und wandten uns daher mit elf Fragen an die Plattform fragdenstaat.at. Diese verspricht, die uns Bürgerinnen und Bürgern zustehenden Informationsrechte gegenüber den Behörden wahrzunehmen. Grundlage dafür ist das Auskunftspflichtgesetz.

Wir wollten wissen, welche Teile des KSG bereits akkordiert sind und welche strittig und somit noch offen sind. Wir fragten, welche Ausschüsse in diese Diskussionen involviert sind und welche Ministerien, Sektionen und verantwortliche Personen daran arbeiten. Wir erkundigten uns nach dem Zeitplan. Eine Frage betraf die bis heute ausständige Bearbeitung des Entschließungsantrag „Endlich Klimaschutzgesetz vorlegen“ der NEOS vom 23.2.2022.

Die Antwort auf unseren Fragenkatalog war mehr als nur ernüchternd: Da der Gesetzesentwurf noch in Diskussion sei, es sich also um einen nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozess handle, bestehe keine Auskunftspflicht – zu inhaltlichen Fragen könne man daher nichts sagen. Zu den Fragen, die sich auf parlamentarische Aktivitäten beziehen, könne das BMK generell keine Auskunft erteilen.

Wir stellen klar: Keine einzige der von uns gestellten Fragen zielte auf konkrete Inhalte des zu erlassenden Gesetzes, den Wortlaut von enthaltenen Bestimmungen oder Ähnliches ab. Vielmehr ging es darum, herauszufinden, wie weit das Gesetz, das längstens in Kraft sein sollte, schon auf seinem Weg ist. Die Fragen nach dem weiteren Vorgehen und einem Zeitplan wurden mit der wenig aussagekräftigen Floskel abgetan, das BMK sei bemüht, den Fachentwurf rasch zu finalisieren und in Begutachtung zu schicken. 

Die Behörde stützte ihre „Nicht-Antwort“ unter anderem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in einer anderen Causa, in der die Auskunftspflicht verneint wurde, da sich die Anfrage auf das zukünftige Vorgehen eines Ministers bezog (VwGH 88/01/0212). Unsere Fragen betrafen aber großenteils Tatsachen, die bereits stattgefunden haben. Die Begründung der Auskunftsverweigerung ist daher unseres Erachtens falsch. 

Nun, was ist denn jetzt der Sinn der Auskunftspflicht, die ja gesetzlich verankert ist? Ihr Zweck ist es, die Rechenschaftspflicht des Staates seinem Souverän, der Bevölkerung, gegenüber zu erfüllen. Die Weigerung jedoch, unsere Fragen zu beantworten, zeigt, dass der breite Auslegungsspielraum des Auskunftspflichtgesetzes es dem Staat ermöglicht, sich seiner Pflicht nach allen Regeln der Kunst zu entziehen. Von Transparenz keine Spur.

Transparenz schafft öffentlichen Raum, ein Thema, das R. Pohl in DerStandard kürzlich in einem Artikel anlässlich des neuen Buches des deutschen Philosophen Jürgen Habermas gestreift hat (Feuilleton, 20.9.2022): Laut Habermas ermögliche der öffentliche Raum es Bürgerinnen und Bürgern Input einzuholen. Hier könnten Akteure der Zivilgesellschaft, Interessenvertretungen und Parteien die wahlberechtigte Bevölkerung von ihrer Problemlösungskompetenz überzeugen. Hier würden Argumente miteinander konkurrieren. Hier würden Bürgerinnen und Bürger fit für ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Die Schlussfolgerung ist klar: Funktioniert dieser Raum nicht, dann ist die Demokratie gefährdet. Bei uns liegt da tatsächlich vieles im Argen. Umfassendere und klarere Regelungen für die Auskunftspflicht des Staates und seiner Organe sind hier zu fordern.

Gerade in Krisenzeiten stellt sich häufig die Frage nach dem Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und seine Organe, auch in die Politik. Wir alle erwarten gerade jetzt klare Aussagen, transparente Entscheidungsprozesse und konsequentes Handeln.

Das Krisenthema „Klima“ ist in allen Medien präsent. Der jetzt zu Ende gegangene Rekordsommer und die ihn begleitenden Medienberichte über Naturkatastrophen und unsere Gesundheit bedrohenden Hitzewellen haben uns allen vor Augen geführt, dass uns kaum noch Zeit zum Handeln bleibt, dass Klimaschutz jetzt sofort stattfinden muss. Es geht um nichts weniger als die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder in einer lebenswerten Welt.

Wie sollen wir Vertrauen haben in den Staat, in die Politik und in die Kompetenz der agierenden Personen, wenn wir keine Auskunft bekommen, wenn wir darüber hinaus gesagt bekommen, Klimaschutz sei jetzt nicht das drängende Thema? Wenn der Bürgerrat zum Thema Klimaschutz als inkompetent und die vorgelegten Ergebnisse als unbrauchbar und irrelevant abstempelt werden?

Das Nicht-sagen-wollen der Behörden zeigt wieder einmal: Der Staat will sich nicht in die Karten schauen lassen. Er sieht uns Bürgerinnen und Bürger als Störfaktor, nicht jedoch als Partner an.

Diese ablehnende Haltung trägt nicht dazu bei, unser Vertrauen in die Problemlösungskompetenz von Staat und Politik in Krisenzeiten zu stärken.

Buchtipp: Jürgen Habermas, „Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik“. € 18,50 / 110 Seiten. Suhrkamp, Berlin 2022



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Wo ist das Klimaschutzgesetz?

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Lesedauer 2 Minuten

von Dr. Tilmann Voss im Kurier am 26. September 2022

Seit über 600 Tagen gibt es in Österreich kein geltendes Klimaschutzgesetz (KSG). Aus den Medien erfahren wir, es werde verhandelt. Wir, die Fachgruppe Politik und Recht der Scientists for Future Austria, wollten Genaueres erfahren und wandten uns daher mit elf Fragen an die Plattform fragdenstaat.at. Diese verspricht, unsere Informationsrechte gegenüber den Behörden wahrzunehmen. Grundlage dafür ist das Auskunftspflichtgesetz. Die Antwort war mehr als nur ernüchternd. Da der Gesetzesentwurf noch in Diskussion sei, es sich also um einen nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozess handle, bestehe keine Auskunftspflicht. Zu inhaltlichen Fragen könne man daher nichts sagen.

Zu den Fragen, die sich auf parlamentarische Aktivitäten beziehen, könne das Klimaschutzministerium (BMK) keine Auskunft erteilen. Zudem würde das BMK generell zu Fragen, die sich auf parlamentarische Aktivitäten beziehen, keine Auskunft erteilen. Keine der von uns gestellten Fragen zielte jedoch auf konkrete Inhalte des zu erlassenden Gesetzes, den Wortlaut von enthaltenen Bestimmungen oder Ähnliches ab. Vielmehr ging es darum, herauszufinden, wie die Schaffung eines Gesetzes, das bereits seit geraumer Zeit in Kraft sein sollte, voranschreitet. Die Fragen nach dem weiteren Vorgehen und einem Zeitplan wurden mit der Floskel, das BMK sei bemüht, den Fachentwurf rasch zu finalisieren und in Begutachtung zu schicken, abgetan.

Die Behörde stützte ihre negative Antwort unter anderem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, in welcher die Auskunftspflicht verneint wurde, weil die Anfrage Umstände eines noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses betroffen hatte (VwGH 88/01/0212). Dieser Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, der auf die Zukunft, nämlich das zukünftige Vorgehen eines Ministers, abstellte. Unsere Fragen betrafen aber – zumindest zum Großteil – Tatsachen, die bereits stattgefunden haben, also jedenfalls keine zukünftigen Ereignisse.

Es darf aber nicht nur am Vorgehen des BMK Kritik geübt werden. In einem gewissen Ausmaß nutzte die Behörde lediglich Auslegungsspielräume, die das sehr knapp gehaltene Auskunftspflichtgesetz schafft. Es wäre hier also bereits am Gesetzgeber dieses Gesetzes gelegen, konkrete Regelungen für weitergehende Auskunftspflichten des Staates zu schaffen. Diese Auskunftspflicht wurde mit dem Auskunftspflichtgesetz zwar rechtlich verankert. Die Antwort auf unsere detaillierten Fragen jedoch zeigt, dass sich der Staat seiner Auskunftspflicht nach allen Regeln der Kunst entzieht.

Gerade in den aktuellen Krisenzeiten stellt sich häufig die Frage nach dem Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und seine Organe, auch in die Politik. Die hier geschilderte Vorgehensweise trägt jedenfalls nicht zur Vertrauensbildung bei.



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Warum Klimaschutz ein Menschenrecht werden muss

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von Dr. Tilman Voss in der Presse am 8. November 2022

Der Klimaschutz muss Menschenrecht werden. Dieses Grundrecht muss in Österreich als einer der Klimagerechtigkeit verpflichteten Demokratie im Verfassungsrang stehen. Nur so kann die nachgeordnete Gesetzgebung entsprechend den Anforderungen des Klimaschutzes adaptiert werden. Erst dann ist es möglich, den Staat für Versäumnisse oder Verstöße im Sinne des Klimaschutzes zu belangen. Es besteht Handlungsbedarf. Unser Rechtssystem muss klimafit werden.

Die Forderung Klimaschutz als Grundrecht hatte das Klimavolksbegehren erhoben, gestützt auf 400.000 Unterschriften. Die Regierung muss die Interessen zukünftiger Generationen schützen. Klima- und Umweltschutz sind Grundvoraussetzung dafür, dass unsere Kinder und Enkelkinder ihre Rechte auf Leben und Entwicklung, auf Schutz der Gesundheit, aber auch auf Information und Partizipation sowie auf einen angemessenen Lebensstandard wahrnehmen können.

Auch international gewinnt dieses Thema an Bedeutung. Eine Vielzahl von „Klimaklagen“ werden derzeit überall auf der Welt eingebracht (climatecasechart.com). Erste Erfolge sind in Deutschland und in den Niederlanden zu verzeichnen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht stellte unlängst fest, dass das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 nicht mit den Grundrechten vereinbar sei. Aus der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates folge die Verpflichtung, die deutsche Klimapolitik dahingehend zu ändern, dass die Bekämpfung des Klimawandels fair über die Generationen hinweg verteilt werde.

Die Schutzstandards der Grundrechte wurden in den letzten Jahren auch herangezogen, um private Umweltschädiger (Unternehmen/Konzerne) rechtlich zur Verantwortung zu ziehen. In den Niederlanden klagten mehrere NGOs das Unternehmen Royal Dutch Shell in erster Instanz erfolgreich.

Bei Klimaschäden ist es meist schwierig nachzuweisen, wer der konkrete Schädiger und wer der Geschädigte ist, der sich in seiner Betroffenheit von anderen abgrenzt. Das allerdings ist notwendig, um in Österreich ein Recht erfolgreich geltend zu machen. Ein Menschenrecht auf Klimaschutz würde die Situation ändern. Der Klimawandel in Österreich ließe sich damit auch auf dem Rechtsweg bekämpfen. Einzelne Akteure (Staat, Unternehmen, Private) könnten dann rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Der Widerstand gegen ein derartiges Gesetz im Verfassungsrang ist allerdings groß. Die ÖVP lehnt es vehement ab. Für sie und auch die Industriellenvereinigung ist das subjektive Klagerecht, d.h., jeder Bürger kann Klimaschutz einklagen, ein rotes Tuch.

Die Rechtswissenschaft ist gespalten. Univ.-Prof. Ennöckl (BOKU) sieht keinerlei juristische Probleme in der Einführung eines derartigen Gesetzes. Univ.-Prof. Piska (Universität Wien) hingegen sieht im Grundrecht Klimaschutz ein „Freiheitsbeschränkungsrecht“.

Klar ist, die Demokratie und das zugrunde liegende Rechtssystem müssen sich für den Prozess der ökosozialen Transformation weiterentwickeln. Dem Gesetzgeber, und damit der Politik kommt hierbei die wichtige Rolle zu, juristische Leitschienen zu errichten.

Die Klimakatastrophe ist da! Wir müssen jetzt sofort handeln! Da darf das Rechtliche nicht ausgenommen sein. Heute nicht zu handeln, gefährdet die Zukunft der Menschheit, also das Recht unser aller Kinder und Kindeskinder auf eine lebenswerte Zukunft. Es braucht Solidarität. Es braucht Bescheidenheit und Verzicht auf manch Liebgewonnenes zugunsten einer lebenswerten Zukunft für alle.



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