Anlässlich der ÖROK-Sitzung am 27. September 2023 hat die Fachgruppe Bodenverbrauch der S4F Österreich einen weiteren offenen Brief formuliert, um erneut auf die Bedeutung einer Bodenschutzstrategie für Österreich aufmerksam zu machen.
Sehr geehrte/r Frau Landeshauptfrau/ Herr Landeshauptmann,
als lebendes Ökosystem bildet der Boden die Grundlage für die landwirtschaftliche Produktion, unser Trinkwasser, den Erhalt der Biodiversität und nicht zuletzt für unser eigenes Wohlergehen. Doch unsere Böden stehen unter zunehmendem Druck. Durch jeden Quadratmeter versiegelten Boden verlieren wir nicht nur die Basis für den Anbau unserer Lebensmittel, sondern auch die Möglichkeit zum Beispiel Kohlenstoff (und damit CO2) und Wasser zu speichern. Wir, Wissenschaftler:innen der Scientists for Future der Fachgruppe Boden, haben mit großer Sorge zur Kenntnis genommen, dass die in einem breiten Diskurs erarbeitete nationale Bodenschutzstrategie noch immer nicht beschlossen worden ist. Die aktuelle Praxis ohne Strategie gefährdet die Nahrungsmittelversorgung, fördert Überschwemmungen und führt zu hohen Kosten [1,2]. Jeder Tag ohne einen nationalen „Fahrplan“ bedeutet den Verlust weiterer wertvoller landwirtschaftlicher und biologisch aktiver Flächen. Boden ist eine nicht vermehrbare Ressource und kann nicht ersetzt werden.
In Österreich liegt es in der Hand der Bundesländer, hier geeignete Maßnahmen durch die überörtliche Raumplanung zu setzen. Die Bodenstrategie gibt ihnen dazu Vorschläge in die Hand. Viele dieser Vorschläge werden in den einzelnen Bundesländern bereits erfolgreich angewendet, doch gilt es nun diese zu bündeln und österreichweit umzusetzen. Und es ist Aufgabe von Bund und Ländern Ziele und Maßnahmen zur Reduktion des „Bodenverbrauchs“ festzulegen, um die von der EU festgelegten Netto-Null-Flächenneuinanspruchnahme bis spätestens 2050 zu erreichen [3,4]. Dazu braucht es einen nationalen Schulterschluss – nicht nur der Bundesländer, sondern aller administrativen Ebenen. Denn letztendlich müssen die Gemein-den gemeinsam mit Betrieben und den Bürger:innen vor Ort die Umsetzung bewerkstelligen und mittragen.
Vor diesem Hintergrund sehen wir eine zügige Beschlussfassung der Bodenstrategie als einen notwendigen ersten Schritt, damit dringend erforderliche Maßnahmen rasch umgesetzt und weitere Instrumente für den Erhalt unserer Böden entwickelt werden können. Als ein sehr wirksames Instrument sei eine Erhebung aller Gewerbe- und Industriebrachen und der Leerstände von Gebäuden angeführt. Durch eine Förderung der Nutzung dieser ca. 40.000 ha könnte ein Großteil des Bedarfs abgedeckt werden, ohne dass es zu neuen Bodenverlusten kommt.
Handeln wir nicht jetzt, werden zukünftige Lösungen deutlich mehr Konfliktpotential in sich bergen, weil die Einschnitte in die Lebensgewohnheiten der Menschen in Österreich immer gravierender werden.
In diesem Sinne tragen wir gerne mit unserem Wissen zu einer gemeinsamen Gestaltung unseres Lebensraumes bei und würden uns über die Möglichkeit direkter Gespräche freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
DI Dr. Christina Hummel (Scientists for Future, Koordinatorin Fachgruppe Boden) Univ.-Prof. DI Dr. Dr.h.c. mult. Martin H. Gerzabek (Universität für Bodenkultur Wien, ÖAW) DI Gaby Krasemann (Universität Klagenfurt, Scientists for Future) DI Dr. Sigrid Schwarz (Vizepräsidentin, Österreichische Bodenkundliche Gesellschaft) DI MSc. Gerlinde Krawanja-Ortner (Bodenkunde, GeoPark Karnische Alpen) Priv.Doz. DI Dr. Johannes Tintner-Olifiers (Umweltwissenschaftler, denkstatt gmbH) DI Barbara Steinbrunner, MSc (Institut für Raumplanung, TU Wien) DP DI Franz Fehr, MSc (UniNEtZ, Universität für Bodenkultur Wien)
Offener Brief der Teachers For Future, AG Schule der Scientists for Future, Psychologists For Future, Parents For Future & Grandparents For Future
Sehr geehrter Herr Bundesminister Polaschek!
Als Lehrer*innen, Wissenschaftler*innen, Psycholog*innen und (Groß-)Eltern eint uns angesichts der Klimakrise die Sorge um unsere Kinder und Jugendliche.
Wir begrüßen die feste Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in den neuen Lehrplänen, mit deren Umsetzung Schulen „Modelle für eine zukunftsfähige Lebensgestaltung“ werden können.
Nachhaltigkeit ist ein Gerechtigkeitskonzept mit dem Ziel, allen Menschen weltweit – heute und in Zukunft – ein gutes Leben innerhalb der ökologischen Grenzen des Planeten zu ermöglichen.
BNE will daher nicht nur Faktenwissen vermitteln, sondern auch junge Menschen ermutigen und befähigen, eine wünschenswerte Zukunft aktiv mitzugestalten. Dies funktioniert, wenn Schule das, was sie lehrt, auch selbst lebt. Dieser „Whole School Approach“ beinhaltet unter anderem den Weg zu Klimaneutralität in Bezug auf Verpflegung, Schulweg und -reisen sowie im Umgang mit Energie. Ohne strukturellen Rückhalt ist es für Lehrende schwer bis unmöglich, auch noch diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Zur raschen und erfolgreichen Umsetzung der ehrgeizigen Ziele des neuen Lehrplans brauchen sie daher mehr förderliche Strukturen, die nur mithilfe des BMBWF wirkungsvoll auf- und ausgebaut werden können.
Um die Erderhitzung auf 1,5°C zu stabilisieren und gravierende soziale, wirtschaftliche und ökologische Konsequenzen zu mindern, müssen unsere gemeinsamen Bemühungen noch in dieser Dekade wirksam werden. Wir schlagen zunächst drei konkrete und schnell umsetzbare Maßnahmen vor, die auf der Expertise von Wissenschaftler*innen, Psycholog*innen, Lehrkräften und Eltern sowie dem Forderungskatalog von Teachers For Future basieren:
1. Jede Schule braucht eine*n Klimabeauftragte*n! Diese Lehrperson ist an ihrer Schule Ansprechperson für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung, sie koordiniert lokale Klimaprojekte, motiviert und unterstützt Kolleg*innen. Um immer am Puls der Zeit zu sein, treffen sich Klimabeauftragte regelmäßig und besuchen Fortbildungen.
2. Nachhaltigkeit braucht Vorrang! Eine fixe Verankerung in der Schulqualitätsarbeit (QMS) macht gelebte Nachhaltigkeit zum expliziten gemeinsamen Ziel. Dieser strukturelle Rückhalt erleichtert es den Lehrkräften, beherzt den Weg in Richtung Klimaneutralität einzuschlagen und für die erfolgreichen Schritte mit gemeinsam entwickelten Kriterien Sorge zu tragen.
3. Der Weg zur Nachhaltigkeit braucht Zeit! Klimabildung braucht regelmäßig einen bedeutenden Platz in pädagogischen Konferenzen, um kurz-, mittel- und langfristige Fortschritte im Unterricht und in der Schulorganisation gemeinsam zu bewirken. Dies beginnt mit Sensibilisierung und Aufklärung, der Integration der damit einhergehenden Gefühle wie Überforderung, Angst und Wut sowie dem Stärken engagierter Schüler*innen, und endet erst mit einem CO2-neutralen, nachhaltigen Schulbetrieb.
Angesichts der außerordentlichen Dringlichkeit der Klimakrise bitten wir Sie daher bis November 2023,
1. die Finanzierung strukturell verankerter, bezahlter Klimabeauftragter an allen Schulen und deren Koordination in den Bildungsdirektionen ab dem kommenden Schuljahr 2024/25 zu garantieren, sowie deren Arbeit sowohl öffentlich als auch in Kooperation mit den Bildungsdirektionen zu stärken,
2. Klimaneutralität, klimagerechte Bildung und Ökologisierung des Schulalltags als verpflichtende Entwicklungs-Themen für alle Schulen zu verankern und damit echte Klimaneutralität 2040, zu der sich Österreich verpflichtet hat, unmissverständlich zu priorisieren,
3. sich in den regelmäßigen Treffen mit den Bildungsdirektionen dafür einzusetzen, dass sich mindestens eine pädagogische Konferenz pro Schuljahr dem Thema BNE widmet, und dass einmal pro Semester Vertreter*innen von Scientists & Teachers For Future und anderen Expert*innengruppen zu diesen Treffen eingeladen werden.
Wir betonen die wissenschaftlich gesicherte Dringlichkeit dieser beispielhaft genannten Handlungsoptionen. Das BMBWF ist ausgezeichnet aufgestellt und in der Lage, ihre positive Umsetzung zu ermöglichen. Im Rahmen der Möglichkeiten als zivilgesellschaftliche Organisationen möchten wir diese Entwicklung konstruktiv und tatkräftig begleiten.
Update zum Offenen Brief der Fachgruppe Bodenverbrauch
Am 4. Mai veröffentliche die Fachgruppe Bodenverbrauch der S4F einen offenen Brief, in dem sie eine Stellungnahme zum Verbleib der Bodenstrategie für Österreich forderte. ÖROK-Migliedern und Expert:innen arbeiteten bereits im November 2022 eine Strategie aus, sie wurde aber immer noch nicht politisch beschlossen. Etliche Wissenschaftler:innen unterzeichneten den Brief, um ihre Unterstützung zu signalisieren. Die Antwort des Ministeriums und Rückantwort der FG Bodenverbrauch gibt es in diesem Beitrag.
Zur Veröffentlichung des offenen Briefs wurde zu einem Pressegespräch mit Diskurs. Das Wissenschaftsnetz geladen. Hier sprachen die Expert:innen Renate Christ (Biologin, ehemalige Leiterin des IPCC Sekretariats, CCCA), Martin Gerzabek (BOKU, Bodenforschung, ÖAW), Franz Fehr MSc. (BOKU, Agrarwissenschaft, UniNEtZ), Ulrich Leth (TU Wien, Mobilität) und Gaby Krasemann (AAU, Stadtplanerin) zum Thema.
Der offene Brief kann hier eingesehen werden (Unterschriftenliste Stand 08.5.23):
Die Antwort des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) folgte am 6. Juni mit Ende Juni als geplantem Termin, sich dem Thema zu widmen. Das Antwortschreiben des Ministeriums kann hier eingesehen werden:
Nachdem kein Beschluss folgte, reagierte die FG Bodenverbrauch am 11. Juni mit einem erneuten Antwortschreiben, indem die Gruppe ihre wissenschaftliche Unterstützung anbietet und eine langfristige Netto-Null-Flächeninanspruchnahme fordert und begründet. Das Antwortschreiben der FG Bodenverbrauch kann hier nachgelesen werden:
„Das Regierungsübereinkommen von ÖVP und FPÖ enthält einiges Positive, aber auch deutliche Schwachstellen, die der Notwendigkeit entschiedeneren Handelns gegen die Klimakrise entgegenstehen“, heißt es in einer Stellungnahme von Scientists for Future Salzburg, die gestern an Landeshauptmann Dr. Haslauer und die weiteren mit Umwelt- und Klimafragen befassten Regierungsmitglieder übermittelt wurde. Begrüßt wird etwa der weitere Ausbau des Öffentlichen Verkehrs, der Zubringer- sowie Radinfrastrukturen, die Fortführung geförderter ÖV-Ticktes. Maßnahmen im Energiebereich, beispielsweise die geplante Einführung eines Renovierungsbonus, werden ebenfalls positiv beurteilt.
Auch der Ausbau erneuerbarer Energieanlagen stehe im Regierungsprogramm, allerdings ohne konkrete Ausbauziele, kritisieren die Experten von Scientists for Future: „Im Bereich Windenergie wird das Projekt Windsfeld explizit genannt – es gibt allerdings keine Zielsetzung für den in dieser Legislaturperiode angestrebten Leistungsausbau. Wir hätten uns im Koalitionsvertrag aber eine Bestätigung von mind. 250 GWh Windenergie gewünscht, was mit dem Windsfeld allein nicht machbar ist. Auch das Ziel von mind. 500 GWh aus Photovoltaikanlagen wird nicht explizit bestätigt.“ Der Austausch von Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen solle zwar unterstützt werden, jedoch fehlten auch hier konkrete Ziele, bis wann bestehende Anlagen ersetzt sein müssen.
Auch im Mobilitätsbereich fehle Wesentliches: „etwa die Zielerreichung im Bereich der Elektromobilität, wie im Masterplan Klima+Energie 2030 festgehalten, sowie die Notwendigkeit einer grundlegenden Mobilitätswende.“ Die Pläne für den weiteren Ausbau des Flughafens, etwa wieder Kurzstreckenflüge nach Wien, seien mit einer wirksamen Klimapolitik nicht vereinbar. Energieeffizienz werde angesprochen und Energieberatung betont, „eine Verbrauchsreduktion im Kontext nachhaltiger Konsum- und Mobilitätsstile jedoch nicht angesprochen – außer indirekt im Verweis auf die fortzuführende Umweltbildung.“
Im Umwelt- und Klimakontext interessant ist auch die Betonung des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Die Vermeidung übermäßiger Bodenversiegelung „sei ein Gebot der Stunde“, steht im Regierungsübereinkommen. Eine effizientere Nutzung von bestehendem Wohnraum werde angesprochen, die Maßnahmen zur Leerstandsnutzung bleiben aber vage, so die Scientists. „Wir wollen Zweitwohnsitzobjekte verstärkt für die Hauptwohnsitznutzung mobilisieren“, sei da lediglich zu finden. Positiv wird der Hinweis auf das Bauen mit Holz als klimaschonendem und regionalem Rohstoff gesehen.
Auch im Bereich Biodiversität orten die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen Positives und Negatives: Der Bereich Naturschutz sei ein konfliktreiches Feld. Das Ziel, diesen Konfliktbereich mit Stakeholdern partnerschaftlich zu entwickeln, sei zu begrüßen. Die Beschneidung von Verfahrensrechten und Änderungen bei Verfahren müsse jedoch wohl überlegt werden, vor allem in den potentiellen Konfliktbereichen Wasserkraft, Hochwasserschutz und Landwirtschaft. In der Stellungnahme heißt es: „Wir begrüßen die Beibehaltung der Landesumweltanwaltschaft und haben Verständnis für die Absicht, dass für die raschere Errichtung erneuerbarer Energieanlagen Verfahrensanpassungen notwendig sind. Wir weisen gleichzeitig darauf hin, dass Ausnahmen nicht breit im ´öffentlichen Interesse´ möglich sein sollen, sondern nur für die Erzeugung erneuerbarer Energien.“ Positive oder negative Auswirkungen auf Biodiversität und Naturhaushalt sollten bei der Priorisierung und Förderung von Projekten berücksichtigt werden.
Von FPÖ-Regierungsmitgliedern wird Anerkennung des menschengemachten Klimawandels gefordert
Kritisiert wird von Scientists for Future, dass die menschengemachte Klimakrise nicht explizit angesprochen wird: „Es gibt im Regierungsübereinkommen leider kein eigenes Kapitel zu Klimaschutz, Klimawandelanpassung oder Biodiversität.“ Klimaschutz komme zwar in der Überschrift des Abschnittes 6.2 vor, im Text würden aber beispielsweise die Maßnahmen des bestehenden und beschlossenen Masterplans Klima- und Energie 2030 nicht erwähnt. Unklar sei daher, ob dessen Ziele für den Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung weiterhin Gültigkeit haben und eine Zielerreichung verfolgt wird.
Es finde sich auch kein Wort über die sich beschleunigende Klimakrise und wie man ihr proaktiv auf Landesebene begegnen könnte, „zB durch ein umfassendes Klimaschutzgesetz auf Landesebene, das integriert Klimaschutz, Energiewende und Klimawandelanpassungsnotwendigkeiten konkret adressiert.“ Da seitens der FPÖ der menschengemachte Klimawandel immer wieder relativiert werde, heißt es in der Stellungnahme: „Wir wünschen uns eine explizite Bestätigung von allen FPÖ-Regierungsmitgliedern, dass der Klimawandel menschengemacht und der Alpenraum besonders betroffen ist und sie – unabhängig von der Position ihrer Bundespartei – im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeiten den CO2-Ausstoß in Salzburg zumindest den Zielpfaden der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 massiv reduzieren werden.“
Das Resümee der Scientists: „Der grundlegende Paradigmenwechsel bleibt ausgespart.
Betont wird die weitere Steigerung des Lebensstandards sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Salzburger Wirtschaft ohne ökologische Spezifizierung. Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft werden zwar im Zusammenhang mit Förderungen erwähnt – Nachhaltigkeit auch im Kontext von Tourismus, am Wachstumsmodell wird aber festgehalten. Zielkonflikte mit einer nachhaltigen Entwicklung werden nicht gesehen beziehungsweise ausgeblendet. Die Frage nach der Notwendigkeit einer drastischen Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs wird nicht gestellt – Stichwort „starke Entkopplung“ von Wirtschaftsleistung und Ressourcenverbrauch. Die Erreichung der Klima- und zukünftigen Biodiversitätsziele bleibt daher fraglich.“
„Ein gemeinsames Angehen der ‚multiplen‘ Krisen, die sich uns stellen, sind wir den gegenwärtigen und insbesondere den jungen und künftigen Generationen schuldig. Es gibt eine ethische und moralische Verpflichtung, entschiedener basierend auf wissenschaftlicher Evidenz zu handeln“, so die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die die Klima- und Biodiversitätspolitik der neuen Landesregierung weiterhin bewerten wollen.
Die Verfasser des Textes: Dr. Markus Gastinger, Politikwissenschaftler, Mag. Hans Holzinger, Geograph und Nachhaltigkeitsexperte (0699.11370178), Dr. Gunter Sperka, Chemiker und Klimaexperte (0650 4331430), Univ.Prof. Andreas Tribsch, Biodiversitätsexperte (0662.80445504) Unterstützt von weiteren S4F-Mitgliedern
26.5.2023 Das Klimaschutzministerium hat eine neue Kampagne zum Sanierungsbonus gestartet: Die Förderung wurde auf 14.000 Euro angehoben. Insgesamt stehen für die Sanierung und für den Heizungstausch bis 2026 fast zwei Milliarden Euro an Bundesmitteln zur Verfügung.
Wie kann der Übergang zu einem klimafreundlichen Leben in Österreich ermöglicht werden? Damit befasst sich der aktuelle Report des APCC „Strukturen für ein klimafreundliches Leben“. Er betrachtet den Klimawandel nicht aus aus der naturwissenschaftlichen Perspektive, sondern fasst die Erkenntnisse der Sozialwissenschaften zu dieser Frage zusammen. Dr.in Margaret Haderer ist eine der Autor:innen des Reports und war unter anderem verantwortlich für das Kapitel mit dem Titel: „Perspektiven zur Analyse und Gestaltung von Strukturen klimafreundlichen Lebens“. Mit ihr spricht Martin Auer im °CELSIUS-Interview über die unterschiedlichen wissenschaftlichen Perspektiven auf die Frage klimafreundlicher Strukturen, die zu unterschiedlichen Problemdiagnosen und auch zu unterschiedlichen Lösungsansätzen führen.
Stellungnahme der Fachgruppe Politik & Recht der S4F Österreich
Anja Windl, von Boulevard-Medien auch als „Klima-Shakira“ bezeichnet, ist eines der bekanntesten Gesichter der Klimaschutzbewegung Letzte Generation. Sie ist deutsche Staatsbürgerin und lebt und studiert in Österreich.
Unlängst musste sie sich einer dreistündigen Einvernahme vor dem BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) unterziehen, weil die Behörde ihre Ausweisung und ein Aufenthaltsverbot in Österreich prüft.
Die Aktivistin dürfte nur ausgewiesen werden, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellt.[i] Das bedeutet laut dem Verwaltungsgerichtshof, es müsste von ihr eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr ausgehen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt! Vom Einzelfall losgelöste oder auf Generalprävention, also auf den Schutz der Allgemeinheit verweisende Begründungen sind nicht zulässig. [ii]
Bei einem Aufenthaltsverbot handelt es sich um eine noch schärfere Maßnahme als bei einer Ausweisung, weil es für bis zu zehn Jahre erlassen werden kann. Selbst strafrechtliche Verurteilungen alleine reichen dafür nicht aus. Damit ist jedoch gerichtliches Strafrecht und nicht Verwaltungsstrafrecht gemeint.[iii] Anja Windl werden aber lediglich Verwaltungsübertretungen zu Last gelegt, weil sie sich an der Fahrbahn festgeklebt hat. Motiv für ihren friedlichen zivilen Widerstand ist der Kampf gegen die Klimakrise, welche bei weiteren politischen Säumnissen unsere Gesellschaft zunehmend erschüttern wird. Die Voraussetzungen für diese fremdenpolizeilichen Maßnahmen sind sohin nicht einmal ansatzweise erfüllt.
Daher rief das Vorgehen des BFA auch heftige Kritik hervor, zumal die Verwaltungsstrafen gegen die Klimaschützerin nicht rechtskräftig seien.[iv] So bezeichnet Amnesty International das Vorgehen der Behörde unlängst „bitteren Meilenstein in der Kriminalisierung von Klimaprotest in Österreich“.[v] Auch der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, Prof. Dr. Walter Obwexer, äußerte sich kritisch zum behördlichen Umgang mit der Klimaaktivistin. Bloße Verwaltungsübertretungen könnten selbst bei Rechtswirksamkeit kein Grund für eine Ausweisung sein. Dafür bräuchte es eine schwere Straftat, wie etwa „eine ganz schwere Körperverletzung oder einen Mord oder Raub, und dann auch noch die Gefahr, dass eine weitere Straftat begangen wird.“ Selbst eine schwere Straftat samt rechtskräftiger Verurteilung reiche demnach nicht aus, wenn keine Gefahr einer wiederholten Straffälligkeit bestehe.[vi]
Den Behörden kann wohl kaum krasse Rechtsunkenntnis unterstellt werden. Daher erhebt sich die Frage, weshalb gegen die Aktivistin mit rechtlich unzulässigen Mitteln vorgegangen wird. Möchte man Druck aufbauen, einschüchtern, schikanieren oder schlichtweg die Botschaft vermitteln, dass Klimaaktivist:innen in Österreich unerwünscht sind? Man kann dem Professor für Klimapolitik an der Universität für Bodenkultur Wien und Mitglied bei Scientists for Future Österreich, Dr. Reinhard Steurer, nur zustimmen wenn er meint: „Die Behörden wären gut beraten, solche bedenklichen Fehlentwicklungen rasch zu korrigieren.“[vii] Sie würden damit nicht nur dem Klimaschutz, sondern auch dem Rechtsstaat und der demokratischen Kultur in Österreich etwas Gutes tun.
Die Fachgruppe Politik & Recht der Scientists for Future Österreich fordert die Behörden daher dazu auf, dem Rechtsstaat widersprechende Maßnahmen gegen Klimaaktivist:innen zu unterlassen, die einzig zur Einschüchterung und als Schikane dienen.
Die wahlwerbenden Parteien stellen sich den Fragen von Scientists und Fridays for Future
Pressemitteilung vom 06.04.2023
Scientists for Future (S4F) ist eine Bewegung von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, die sich faktenbasiert zu gesellschaftspolitischen Fragen insbesondere im Klimakontext äußern und die die Klimabewegung Fridays for Future wissenschaftlich begleiten. Mitglieder der Salzburger Regionalgruppe haben anlässlich der Landtagswahl am 23. April 2023 einen detaillierten Fragenkatalog an die wahlwerbenden Parteien versandt. Dieser deckt die Bereiche Klimaschutz, Klimawandelanpassung, Energie, Mobilität, Wohnen und Biodiversität ab. Zudem werden die Haltung zur aktuellen Energie- und Klimastrategie 2050 des Landes abgefragt. Antworten kamen von ÖVP, SPÖ, GRÜNE, NEOS, FPÖ und KPÖ+. Diese und ihre Bewertung durch die S4F sind auf der Homepage der Scientists for Future sowie auf KlimabildungSalzburg zu finden. In Kooperation mit dem Klimavolksbegehren wurden die Ergebnisse auch auf www.klimawahlen.at veröffentlicht. Sie dienen den wahlberechtigten Salzburgern und Salzburgerinnen als Wahlhilfe.
Die Antworten wurden qualitativ bewertet (mehr dazu siehe unten). Zudem gibt es ein Ranking zwischen 0 und 10 Punkten. In der Skala bedeutet 0 Punkte „Direkter Weg in die Klimakatastrophe“, 5 Punkte „Weiter so wie bisher“ und 10 Punkte „Kompatibel mit dem Abkommen von Paris“ mit den jeweiligen Abstufungen. Im Ranking liegen GRÜNE und KPÖ mit je sieben Punkten vorne, gefolgt von der SPÖ mit 6 Punkten, der ÖVP und NEOS mit je 5 Punkten. Schlusslicht mit 3 Punkten ist die FPÖ, so das Befragungsteam aus Gunter Sperka, Hans Holzinger und Markus Gastinger.
In einem von Hans Holzinger moderierten Podiumsgespräch stellen sich die Parteien den Fragen von Scientists und Fridays for Future. Am Podium vertreten sind Wolfgang Mayer (Generalsekretär / Klubobmann ÖVP), Michaela Schmidt (Landtagskandidatin SPÖ), Martina Berthold (Spitzenkandidatin GRÜNE), Andrea Klambauer (Spitzenkandidatin NEOS), Andreas Schöppl (Landtagsabgeordneter FPÖ), Kay-Michael Dankl (Spitzenkandidatin KPÖ). Mitglieder von S4F geben eine fachliche Einschätzung zu den Positionen der Parteien.
Wir laden Sie herzlich zur Teilnahme ein und freuen uns über Ihre Berichterstattung.
Rückfragen:
Mag. Hans Holzinger, Tel. 0699.11370178
Der Hintergrund
Am 1. Februar 2023 hat ein Bericht des renommierten Hamburger Climate, Climatic Change and Society Clusters Cliccs das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels als „nicht mehr plausibel“ beschrieben, da nicht genug gegen den menschengemachten Klimawandel unternommen wurde. Der aktuelle Bericht des Weltklimarats IPCC warnt erneut vor der Zuspitzung der Klimakrise. Gleichzeitig hat der Salzburger Fortschrittsbericht 2022 der Arbeitsgruppe Klimawandelanpassung darauf hingewiesen, dass klimawandelbedingte Veränderungen „rascher fortschreitend und für Salzburg relevanter“ werden. Die Ziele der Salzburger Klima- und Energiestrategie für 2020 wurden deutlich verfehlt. Bis 2030 sollen die Treibhausgase um 50 Prozent gegenüber 2005 gesenkt und der Anteil der Erneuerbaren Energien auf 65 Prozent erhöht werden. Derzeit liegt der Anteil bei 48 Prozent. Salzburg liegt mit diesem Wert an zweiter Stelle innerhalb der Bundesländer. Doch um die Ziele zu erreichen, braucht es bedeutend mehr Anstrengungen im Bereich des Ausbaus der Erneuerbaren Energieträger sowie der Verringerung des Energieverbrauchs durch eine Mobilitäts- und Wärmewende, wohl auch durch eine Lebensstilwende.
Die S4F-Aktionsgruppe „Salzburger Landtagswahl“: Dr. Gunter Sperka (Koordination Bewertung Antworten), Dr. Markus Gastinger (Redaktion Fragenkatalog), Mag. Hans Holzinger (Bewertung, Öffentlichkeitsarbeit)
Stellungnahme von Fridays
Die Aktivistin Pati fragt sich: „Wie sollen wir den Versprechen der Politik noch vertrauen? 2020 wurden die selbstgesetzten Klimaziele einfach so verfehlt, ohne irgendwelche Konsequenzen. Wir müssen verhindern, dass das 2030 genauso wieder passiert. Deswegen wollen wir von den Politiker*innen wissen, wie sie uns garantieren können, dass die Klimaziele 2030 nicht wieder einfach verfehlt werden. Weil wir keine Zeit mehr für Scheinklimaschutz haben. Wir merken doch jetzt schon, wie diese Klimakrise unzählige Existenzen ruiniert. Deswegen braucht es die Klimaneutralität 2040 auch in Salzburg“
Die Ergebnisse in Kürze
„Alle Parteien sind für den Ausbau der erneuerbaren Energie und des Öffentlichen Verkehrs, aber die Unterschiede liegen im Detail“
Grüne und KPÖ+ liegen im Ranking vor SPÖ, ÖVP und NEOS, FPÖ schneidet am schlechtesten ab
Der Fragenkatalog umfasste insgesamt 12 Fragenkomplexe (inkl. Unterfragen 25 Fragen) zu den Bereichen Energie, Mobilität, Wohnen, landesinterne Maßnahmen und Unternehmensbeteiligungen sowie Klimawandelanpassung und Biodiversität. Abgefragt wurde auch die Einstellung zur aktuellen Energie+Klimastrategie des Landes sowie die Frage, ob verbindliche Klimamaßnahmen eine Koalitionsbedingung darstellen.
Ausbau Erneuerbarer Energie wird von allen begrüßt, nur mehr FPÖ ist gegen Windkraft. Bei Energiesparen fehlt Mut zu Lebensstilwende
Alle Parteien setzen sich für den Ausbau derErneuerbaren Energieträger ein. Photovoltaik wird von allen begrüßt, Windkraft nur von der FPÖ abgelehnt, ÖVP, SPÖ, GRÜNE, NEOS und KPÖ+ sind dafür. Am ambitioniertesten ist die Ansage der Grünen mit 50.000 Fotovoltaikanlagen und 50 Windrädern bis 2030, die SPÖ plädiert neben Stegenwald zudem für die „Umsetzung von Wasserkraftwerken an weiteren geeigneten Standorten“, die KPÖ+ für die Umsetzung von Energiegenossenschaften.
Einschätzung: „Die gesetzten Ziele gehen in die richtige Richtung, doch braucht es konkretere Schritte, wie diese Ziele tatsächlich erreicht werden können“, so Gunter Sperka, ehemaliger Klimakoordinator des Landes und Hauptbewerter der Antworten in seiner Einschätzung. Franz Kok, Politikwissenschaftler an der Universität Salzburg und Obmann der Ökostrombörse ergänzt: „Die Energiepolitik in Salzburg leidet nicht an ambitionierten Programmen und Zielsetzungen, aber an Umsetzungskapazität für diese Ziele. Will Salzburg seine Klimaziele erreichen, muss es unter der Voraussetzung eines nicht weiter steigenden Energieverbrauchs seine regionale Aufbringung aus erneuerbaren Energien VERDOPPELN – das entspricht der Jahreserzeugung von ca. 120 Salzachkraftwerken. Es geht also um ein großes Vorhaben, das sich die Politik selbst vorgenommen hat, dessen Erreichung sie in den letzten Jahren jedoch eher behindert hat.“
Im Bereich Energiesparen wird von allen Parteien auf die thermische Sanierung von Bestandsbauten verwiesen. Mit einer Sanierungsrate von 5 Prozent pro Jahr ist hier wiederum das Ziel der GRÜNEN am ambitioniertesten. Sie fordern die Kopplung der Gebäudesanierung mit dem Einbau von Solaranlagen. Die ÖVP verweist auf die bereits bestehenden hohen Standards des Landes im Bereich Gebäudeeffizienz und die kostenlose Energieberatung. Die SPÖ und die KPÖ+ sehen große Einsparpotenziale im Verkehr sowie in der Industrie, die NEOS setzen vor allem auf Bewusstseinsbildung. Wie andere auch verweisen sie auf den Handwerker-Fachkräftewandel. Für die FPÖ geht Sanieren vor Energiesparen.
Einschätzung: „Um auch Verkehr und Industrie klimaneutral zu machen, wird der Strombedarf weiter steigen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energieträger wird allein nicht reichen, der Energieverbrauch ist drastisch zu senken. Neben der Effizienzwende werden wir wohl auch eine Lebensstilwende brauchen“, so der Nachhaltigkeitsexperte Hans Holzinger aus dem S4F-Befragungsteam.
Attraktiver ÖV und Ausbau der Radinfrastruktur wird ebenfalls von allen befürwortet, Antworten zur Beschränkung des Motorisierten Individualverkehrs sind vorsichtig
Im Bereich Mobilität hat Salzburg den größten Änderungsbedarf. Dieser wird von den Parteien durchaus erkannt. Der Ausbau der Radinfrastruktur, insbesondere in den Landgemeinden, wird von allen befürwortet. Mit dem Ausbau der Radwege auf 12.000 km bis 2035 nennt die ÖVP die konkreteste Zahl. GRÜNE und SPÖ drängen auch auf eine Besserstellung der Radfahrenden gegenüber dem motorisierten Individualverkehr sowie auf von den Straßen getrennte Radwege. Die KPÖ+ empfiehlt ergänzend ein City-Bike-System, die FPÖ bessere Mitnahmemöglichkeiten im Öffentlichen Verkehr.
Ebenfalls breite Zustimmung findet der Ausbau des Öffentlichen Verkehrs. Park & Ride-Plätze werden ebenso genannt wie eine Verdichtung des Angebots und der Fahrpläne. Die vom Bund und dem Land geförderten günstigen Flächentarife (365-Euro-Klimaticket) werden von den Parteien der bisherigen Regierung, ÖVP, GRÜNE und NEOS, positiv hervorgehoben. Die SPÖ will noch mehr und schlägt ein 9-Euro-Monatsticket und ein 108-Euro-Jahresticket vor. Die KPÖ+ tritt für einen Nulltarif im Nahverkehr für alle Menschen mit Wohnsitz in Salzburg ein. Die FPÖ ist gegen einen Nulltarif, zur Höhe der Förderung der ÖV-Tickets gibt es keine Angabe. Die Grünen plädieren für eine Beschränkung des Motorisierten Individualverkehrs durch „Vermeiden, Verlagern, Verbessern“. Zudem sind sie für eine autofreie Innenstadt. E-Mobilität wird von allen Parteien außer der FPÖ grundsätzlich befürwortet. Vom Land soll aber nur mehr der Aufbau einer Landeinfrastruktur gefördert werden. Grüne und KPÖ+ verweisen darauf, dass E-Autos nur dort Sinn machen, wo es keine Alternative gibt. Abgefragt wurde auch die Positionierung zum S-Link. Dieser wird von allen Parteien befürwortet, lediglich für die SPÖ ist er „nicht prioritär“. Sie fordert mehr Mittel für die O-Busse sowie eine Stieglbahn. Der S-Link soll einer Bürgerbefragung unterzogen werden. Die KPÖ+ verbindet die Zustimmung mit oberirdischen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.
Nicht zuletzt wurde die Position gegenüber dem im Masterplan 2030 vorgesehenen Jahresbudget für ÖV und Radinfrastruktur in der Höhe von 170 Mio. Euro abgefragt. Die ÖVP, GRÜNEN und die KPÖ+ plädieren für eine Erhöhung, NEOS halten den Betrag für ausreichend, die SPÖ „vertraut den Fachleuten“. Die FPÖ plädiert lediglich für 95 Mio. Euro jährlich, die in den ÖV fließen sollen.
Einschätzung: „Die Scientists for Future sehen in einem attraktiven Öffentlichen Verkehr sowie einer guten Fahrrad- und Fußgängerinfrastruktur wichtige Hebel für eine Mobilitätswende, diese erfordere aber auch den Mut zur Beschränkung des motorisierten Individualverkehrs“, so Gunter Sperka. Das Projekt S-Link wird innerhalb der Scientists und Fridays for Future kontrovers diskutiert, ergänzt Markus Gastinger. In der vorliegenden Bewertung ist eine Befürwortung eines schienengebundenen Systems positiv eingeschätzt, es ist aber nur ein Baustein der Mobilitätswende. Entscheidend wird die Ausgestaltung sein. „Eine Antriebs- und Verkehrswende, also der Umstieg auf den ÖV oder E-Autos, allein wird nicht reichen, um die Ziele zu erreichen, denn laut einer Studie des Landes müssten die Treibhausgase im Verkehr bis 2030 halbiert werden, bis jetzt steigen sie aber weiter“, so Holzinger. Notwendig sei eine Mobilitätswende: „Dazu braucht es kürzere und weniger Wege, etwa mit Homeoffice, wo dies möglich ist, ein Mobilitätsmanagement in Betrieben sowie ein verändertes Freizeitverhalten. Dies bedeutet auch eine Bewusstseinswende“. Weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen werden von keiner Partei angesprochen, obwohl das Umweltbundesamt vorgerechnet at, dass damit ein Viertel der Treibhausgase eingespart und auch die Unfallhäufigkeit verringert werden könnte.
Die Vorschläge im Bereich Wohnen reichen vom Einsatz des Rohstoffs Holz über den sozial abgefederten Tausch von Öl- und Gaskessel bis hin zur Nutzung des Leerstands für leistbaren Wohnraum
Auf die Frage, was das Land für Klimaschutz im Bereich Wohnen tun könne, fallen die Antworten unterschiedlich aus. ÖVP und FPÖ betonen den Einsatz des heimischen Rohstoffs Holz. SPÖ, GRÜNE und NEOS betonen die Notwendigkeit einer Qualifizierungsoffensive, die NEOS plädieren zudem für die Bündelung von Energie- und Wohnbauförderung sowie das Vorantreiben einer Kreislaufwirtschaft im Bausektor, die ÖVP macht sich stark für die Weiterentwicklung der Wohnbauförderung in Richtung thermische Sanierung. SPÖ und GRÜNE verweisen auf soziale Unterstützung bei Sanierungen und Heizanlagentausch für einkommensschwächere Haushalte sowie die Sicherung von Baulandreserven. Die KPÖ+ sieht in leistbarem Wohnraum in der Stadt und dem Abbau des Leerstands den besten Beitrag zum Klimaschutz, weil so CO2-intensive Mobilität und Neubaunotwendigkeiten reduzieren würden. Zudem müsse bei Förderungen auf den Mobilitätsaspekt geachtet werden.
Einschätzung durch das S4F-Team: „Das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz des Bundes sieht den Ersatz aller Öl- und Gaskessel bis 2040 vor und die thermische Sanierung muss im Sinne von Gebäudeeffizienz deutlich gesteigert werden. Neben einer Handwerkeroffensive und Förderungen brauche es dazu – wie bei der Mobilitätswende – auch mehr Bewusstseinsbildung.“
Beim Land als Klimavorbild reichen die Antworten von Hinweisen auf bisher Erreichtes über Klimachecks für alle Maßnahmen bis hin zu verbindlichen Treibhausgasbudgets für alle Ressorts – die Änderung des Gesellschaftsvertrags der Parkgaragengesellschaft könnte mehrheitsfähig werden
Abgefragt wurden auch landesinterne Klimaschutzmaßnahmen. Die ÖVP, SPÖ und FPÖ verweisen auf bisherige Erfolgsbeispiele bei öffentlichen Gebäuden. Die GRÜNEN gehen einen Schritt weiter und plädieren für einen Klimacheck für alle Gesetzte und Maßnahmen des Landes. Die NEOS fordern transparente Treibhausgasbudgets für alle Landesressorts. Die KPÖ+ nennt Anreizmodelle zur klimaschonenden Verkehrsmittelwahl beim Arbeitsweg für Landesbedienstete. Für eine Erhöhung der Personalkapazität im Klimabereich sind die SPÖ, GRÜNE und KPÖ+, strikt dagegen ist die FPÖ. Einen Klimarat analog dem jenem auf Bundesebene befürworten GRÜNE, NEOS und KPÖ+. GRÜNE und KPÖ+ fordern zudem verbindliche Klimaschutzprogramme für alle Unternehmen mit Landesbeteiligung.
Aufschlussreich sind auch die Antworten zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der Salzburger Parkgaragengesellschaft: SPÖ, GRÜNE, FPÖ und KPÖ sind dezidiert dafür, die ÖVP verweist auf aktuelle Prüfungen, die NEOS wünschen, dass „Klimamaßnahmen hier nicht zu kurz kommen“. Die GRÜNEN wollen die Mittel für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sowie den ÖV verwenden, die FPÖ nur für den ÖV, die KPÖ+ zusätzlich für Wohnmaßnahmen. Der Masterplan 2030 des Landes sieht u.a. 50 Prozent Fernwärme aus erneuerbaren Energieträgern im Zentralraum Salzburg-Hallein vor. Alle Parteien begrüßen diesen Umstieg und entsprechende Programme der Salzburg AG. Vorgeschlagen werden auch Förderungen an Gemeinden zum Ausbau von Fernwärmeinfrastrukturen. Die FPÖ weist auf die Nutzung von Industrieabwärme hin.
Einschätzung durch das S4F-Team: Die landesinternen Maßnahmen machen nicht den großen Anteil an Einsparpotenzialen aus, sie haben aber Vorbildwirkung. Die geänderte Mittelverwendung der Parkgaragengesellschaft wäre ein wichtiges Signal. Die Klimaschutz-Aufgaben im Bereich des Landes werden größer und brauchen auch mehr Personalkapazität.
Eine Frage bezieht sich auf Klimamaßnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. ÖVP und NEOS verweisen auf die Erhöhung der Mittel auf eine Million Euro im Jahr 2019, wobei Klimafragen ein Kriterium darstellt. Die SPÖ fordert die Verdoppelung der Mittel, die GRÜNEN die Anhebung auf 0,7 Prozent des BIP, was der Forderung von NGOs der Entwicklungszusammenarbeit entspricht. Die FPÖ ist für Hilfe vor Ort, aber es gäbe in den geförderten Ländern dringenderes als Klimamaßnahmen.
Einschätzung: „In den Ländern des Südens ist die Klimakrise bereits jetzt am meisten zu spüren. Viele vom Land Salzburg geförderte Projekte weisen mittlerweile Klimaaspekte auf“, so Hans Holzinger, der seit vielen Jahren Mitglied des Entwicklungspolitischen Beirats der Salzburger Landesregierung ist.
Antworten zu Klimawandelanpassung beziehen sich auf die Resilienz von Wäldern und Landwirtschaft, den Erhalt von Mooren über die Begrünung der Städte bis hin zur Adaptierung der Gefahrenzonenpläne. Biodiversitätsschutz wird nur bedingt als Gesamtaufgabe gesehen.
Weitere Fragen beziehen sich auf Klimawandelanpassungsmaßnahmen sowie Anstrengungen für den Ausbau der Biodiversität. Mehrfach genannt werden Maßnahmen zur Resilienz von Wäldern und Landwirtschaft und den Erhalt von Mooren, wie die ÖVP betont. Auf eine Begrünung der Städte und die Anpassung der Architektur verweisen SPÖ, GRÜNE und KPÖ+, um gegen Hitzeinseln vorzugehen. Die KPÖ+ plädiert auch für mehr Naherholungstourismus, die Grünen fordern zudem eine Adaptierung der Gefahrenzonenpläne.
Zum Schutz bzw. Ausbau der Biodiversität verweist die ÖVP auf Programme wie „Natur im Land“, den Nationalpark Hohe Tauern und den Ankauf der Weitwörther Au sowie auf Wiesensaatgutprojekte. Die SPÖ fordert mehr Biotopkartierungen sowie eine geänderte Landwirtschaftsförderung, um Monokulturen zurückzudrängen. Keine Vorschläge gibt es seitens der NEOS, GRÜNE und KPÖ beziehen sich positiv auf die Österreichische Biodiversitätsstrategie bzw. jene der EU. Die FPÖ lehnt diese sowie den Green Deal (Anmerkung: der auch Verschärfungen für die Landwirtschaft vorsieht) kategorisch ab. Maßnahmen zum Schutz von Artenvielfalt können sie nichts abgewinnen, sie plädieren für „Schützen durch Nutzen“.
Einschätzung: „Der dramatische Verlust von Arten bringt die Ökosystemeaus dem Gleichgewicht und greift so in die Lebensgrundlagen für uns Menschen ein. Zudem gibt es starke Querverbindungen zur Klimawandelanpassung. Der Schutz der Biodiversität ist nicht nur das, was wir unter „Naturschutz“ verstehen. Die gesamte Biodiversität ist auf 100% der Landesfläche vorhanden. Die Biodiversitätsstrategie 2030 der EU und Österreichs denkt viel weiter. „Es ist überraschend, dass einige Parteien nur berichten, was in letzter Zeit passiert ist aber nicht, was in Zukunft wichtig ist“ sagt Jana Petermann, Gemeinschaftsökologin und Professorin am Fachbereich für Umwelt und Biodiversität der Universität Salzburg. „Aus den Antworten geht hervor, dass einige Parteien wichtige Punkte zur Lösung der Biodiversitätskrise erkannt haben, z.B. dass Landnutzung und Grundbesitz besser einbezogen werden müssen. Salzburg ist hier leider kein „Märchenland“, wo die Welt noch in Ordnung ist. Die Artenvielfalt ist eine wichtige Basis für unsere zukünftigen Generationen auf der gesamten Landesfläche“ ergänzt Andreas Tribsch, Botaniker und Professor an der Universität Salzburg. Petermann ergänzt: „Die Antworten der Parteien zum Biodiversitätsschutz der Zukunft sind weitgehend unkonkret ausgefallen, dabei braucht es gerade gute Ideen und konkrete Maßnahmen, um Klima- und Biodiversitätskrise rasch und gemeinsam zu begegnen“.
Die abschließenden Fragen beziehen sich auf die im Masterplan 2030 verbliebene Treibhausgas-Einsparlückesowie die Frage, ob Klimaschutz eine Koalitionsbedingung darstellt. Die zu schließende Lücke brauche Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und Gemeinde ebene, betonen ÖVP, GRÜNE und NEOS, die SPÖ sieht vor allem im Verkehr und bei der Fernwärme Potenziale, die KPÖ verweist auf die Nutzung der leerstehenden Wohnungen, die FPÖ sieht keine Notwendigkeit für das Schließen der Lücke. Für GRÜNE und KPÖ ist eine ambitionierte und verbindliche Klimapolitik eine Koalitionsbedingung, ÖVP, SPÖ und NEOS umschreiben diese Frage eher, die FPÖ sieht darin keine Bedingung.
Einschätzung: Diese Positionierung entspricht auch der Punktebewertung durch S4F, in der GRÜNE und KPÖ+ vor SPÖ, NEOS und ÖVP liegen. Klimaschlusslicht ist die FPÖ. Das Resümee von Gunter Sperka: „Salzburg verfügt über recht gute Programme, aber es hapert an der Umsetzung und am Mut, eine tatsächliche Systemtransformation anzugehen. Hans Holzinger ergänzt: „Um Salzburgs Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise umzusetzen und Strafzahlungen zu vermeiden, wäre eine Verdoppelung der Erträge aus Erneuerbaren Energien bei gleichzeitiger Halbierung des Energieverbrauchs sowie des Motorisierten Individualverkehrs anzustreben. Das erfordert auch klare Ansagen an die Bevölkerung. Die Antworten der Parteien werden aufbewahrt, um diese später an ihren Taten messen zu können.“
Als Pionierinnen einer nachhaltigen Entwicklung stellen sich die österreichischen Universitäten angesichts der geringen Ambition der österreichischen Regierung bei der Umsetzung der Klimaziele bzw. Ignoranz wissenschaftlicher Evidenz solidarisch hinter die große Gruppe führender Wissenschaftler:innen, die disziplinen- und universitätsübergreifend nicht müde wird, auf die dramatischen Folgen der Klima- und Biodiversitätskrise hinzuweisen. Die österreichische Universitätenkonferenz (uniko) richtet daher erneut einen dringen Appell an die Bundesregierung, die Warnungen der Wissenschaft und auch die Anliegen friedlicher Formen des zivilen Protests ernst zu nehmen und sofortige Maßnahmen zu ergreifen.
Angesichts der Dramatik des Klimawandels und der verheerenden Auswirkungen, die uns allen drohen, braucht es ein radikales und sofortiges Umdenken“, so uniko-Präsidentin Sabine Seidler. „Die Faktenlage ist erdrückend. Konkrete Vorschläge und Lösungsansätze liegen am Tisch. Es müssen nun endlich Taten folgen.“
Die Universitäten leisten nicht nur einen essentiellen Beitrag zur Erforschung der ökologischen und gesellschaftlichen Folgen der Klimakrise, sondern tragen durch innovative Technologien maßgeblich zu Lösungsstrategien bei. Diese allein werden jedoch nicht ausreichen. Als Ort des Diskurses und der kritischen Auseinandersetzung sind die Universitäten auch Impulsgeber für eine nachhaltige gesellschaftliche Transformation, die es neben entschlossenem politischen Handeln braucht.
Die Fachgruppe Politik und Recht der S4F Österreich hat zusammen mit Diskurs. Das Wissenschaftsnetz am 16.03.23 ein Mediengespräch zum Thema „Generationengerechtigkeit und Klimaschutz“ organisiert. Thematische Inputs gab es von Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer (Universität Graz), Mag. Nikolaus Handig (Universität für Bodenkultur Wien) und Mag.a Judith Fitz (Universität für Bodenkultur Wien).
Unter Moderation von Alexander Behr widmete sich das Podium den Fragen
Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es hinsichtlich Generationengerechtigkeit und Klimakrise?
Welche Aufgaben hierbei kommen auf uns zu und
welche Erkenntnisse bietet die Wissenschaft?
Hintergrund
Anlass des Gesprächs war eine Klimaklage von zwölf Kindern beim Verfassungsgerichtshof. Sie folgt dem Beispiel einer erfolgreichen Beschwerde mehrerer Jugendlicher beim deutschen Bundesverfassungsgericht: Hier wurde entschieden, dass die deutsche Regierung Klimaschutz auch im Lichte der Generationengerechtigkeit zu denken hat. Die Klage in Österreich verfolgt ähnliche Ziele. Denn Zeit zum Abwarten gibt es beim Klimaschutz nicht mehr: Aktuelle Versäumnisse im Bereich des Klimaschutzes gefährden die Lebensqualität zukünftiger Generationen. Dennoch sind konkrete Maßnahmen eher weniger zu sehen. Nicht zuletzt wartet die österreichische Bevölkerung bis heute auf ein neues Klimaschutzgesetz.
Generationengerechtigkeit bedeutet eine faire Verteilung materieller Ressourcen, Lebenschancen und Lebensqualität über verschiedene Generationen hinweg. Die Folgen des menschengemachten Klimawandels – wie Ressourcenknappheit, Hitze und Umweltkatastrophen – gefährden diesen fairen Ausgleich. Was aktuelle Generationen verbrauchen, haben spätere Generationen weniger. Die Klimakrise wird damit zum Gerechtigkeitsproblem und sollte als solches auch von der österreichischen Regierung behandelt werden.
Klimaschutzaktivist:innen der Umweltbewegung Letzte Generation Österreich machen mit Protestaktionen darauf aufmerksam, dass Entscheidungsträger:innen von heute die letzte Generation sind, die „den Zusammenbruch der Lebensgrundlagen noch aufhalten kann“. Der Name des Bündnisses ist also nicht zufällig gewählt. Sie kritisieren in diesem Zusammenhang, dass die österreichische Regierung laufend Verfassungsgesetze bricht, indem sie notwendige Maßnahmen nicht setzt.Dass der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit staatlichen Handelns juristisch argumentierbar ist, zeigt jüngst die Klimaklage der zwölf minderjährigen Beschwerdeführer:innen, die sich vertreten durch Umweltanwältin Michaela Krömer an den Verfassungsgerichtshof wenden und dabei die teilweise Aufhebung des aktuellen Klimaschutzgesetzes als verfassungswidrig anstreben. Sucht man in der österreichischen Verfassungslandschaft nach dem Begriff „Generationengerechtigkeit“ wird man in Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern fündig. Die Verfassungsbestimmung regelt, dass jedes Kind einen Anspruch auf die „Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit“ hat. Folgt daraus, Klimaschutzaktivist:innen sei in ihrer Annahme beizupflichten, die österreichische Bundesregierung verstoße mit der aktuellen Klimapolitik gegen Verfassungsrecht? Die klassische Antwort eine:r Jurist:in wäre wohl: Es kommt darauf
Generationengerechtigkeit und Klimakrise - Mediengespräch
Mit Klick auf das Bild wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und es werden deren Datenschutzbestimmungen wirksam!
Zusammenfassung der Inputs
Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer (Universität Graz)
Zu Beginn erfolgt eine Analyse der Generationengerechtigkeit aus philosophischer Perspektive. Diese geht davon aus, dass auch zukünftig lebende Personen Rechte gegenüber gegenwärtig lebenden Personen haben. In der Verfassung sind die subjektiven Rechte zukünftiger Generationen nicht ausdrücklich geschützt. Zukünftig Lebende sind von den Auswirkungen der Klimakrise allerdings besonders betroffen und haben wegen der prognostizierten gravierenden Folgen des Klimawandels massive Beeinträchtigungen ihrer Rechte zu befürchten. Das Ziel der Klimaneutralität soll diese Beeinträchtigung für künftige Generationen möglichst gering halten.
Darauf folgen Überlegungen zur Verantwortung einzelner Staaten im Hinblick auf ihren Emissionsausstoß: Die Aufgabe der einzelnen Staaten, Emissionen zu reduzieren, um Klimaneutralität zu erreichen, wird vielfach über Emissionsbudgets definiert. Die Annahme dabei ist, dass es globales Budget für Emissionen gibt, die (noch) ausgestoßen werden dürfen. Welcher Staat noch wie viel Budget hat, wird dabei mittels gleichmäßiger Pro-Kopf-Verteilung berechnet. Bisherige Emissionen werden nicht berücksichtigt. Diese Berechnung ist günstig für Staaten wie Deutschland und Österreich. Allerdings: Bei Berücksichtigung historischer Verantwortung und mit der Annahme (ab den 1990er Jahren), dass alle Menschen wenigstens in ihren Grundbedürfnissen geschützt werden, müsste das globale Budget anders aufgeteilt werden. Dies wäre für Staaten wie Österreich und Deutschland weniger günstig.
Die Berechnung der Emissionsbudgets geht von einem zukunftsorientierten Verständnis von Verantwortung aus – und diese bestimmt auch häufig den Diskurs. Für eine vollumfassende Verantwortungsübernahme sollte aber auch die Vergangenheit berücksichtigt werden. Werden zukunftsgerichtete Pflichten nämlich nicht erfüllt, ergeben sich daraus vergangenheitsgerichtete Pflichten. Die Versäumnisse der Vergangenheit müssen kompensiert werden. Anders ausgedrückt: Wenn hochindustrielle Staaten ihre Pflichten nicht erfüllen, müssen sie Verantwortung für entstandene Schäden übernehmen und jetzt sowie in der Zukunft entsprechend handeln.
Mag. Nikolaus Handig (Universität für Bodenkultur Wien)
Zu Beginn des Inputs wird Artikel 1 aus dem BVG Kinderrechte zitiert: „Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“
Darauf folgt eine Begriffsbestimmung: Es gibt keine Legaldefinition für Generationengerechtigkeit. Der Duden beschreibt sie als den gerechten Ausgleich der zu tragenden gesellschaftlichen Lasten, der z.B. bei Rentenbeiträgen oder Staatsverschuldung Anwendung findet. Er bezieht sich also auf die Gerechtigkeit zwischen den Generationen.
Der Begriff „Generationengerechtigkeit“ wurde in Österreich noch nicht höchstgerichtlich definiert – zumindest eine einheitliche Auslegung gibt es nicht. Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland ist schon einen Schritt weiter und zieht Generationengerechtigkeit als Kernargument zur Bewertung von Klimaschutzmaßnahmen heran. Es folgt dabei der Auffassung, Generationengerechtigkeit verlange die gleichmäßige Verteilung von Freiheiten und Lasten. Gravierende Eingriffe in gesamtgesellschaftliche Bereiche können die Generationen verletzten, v.a. bei irreversiblen Folgen. Dies betrifft auch die Bereiche Klimaschutz und Umweltschutz und macht sie zu Kernbereichen der Generationengerechtigkeit.
Die österreichischen Klimakläger:innen verfolgen eine der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ähnliche Argumentationslinie. Im Zentrum ihres Vorbringens steht das Kindeswohl. Dieses wird in der Praxis als Prüfungsmaßstab herangezogen; sowohl von Gerichten als auch von Behörden. Auch der Gesetzgeber ist bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen daran gebunden. Unambitionierte Klimaschutzgesetze könnten in Konflikt damit stehen, da sie sich in der Zukunft negativ auf das Kindeswohl auswirken können.
Mag.a Judith Fitz (Universität für Bodenkultur Wien)
Im letzten Beitrag erfolgt eine Darstellung der rechtlichen Hürden in Österreich, um Generationengerechtigkeit als Anspruch geltend zu machen. Ganz allgemein gilt: Eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zu erheben, ist an nicht immer leicht zu erfüllende Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft. Insbesondere das Erfordernis der „unmittelbaren Betroffenheit“ stellt Klimakläger:innen vor Schwierigkeiten. Bei der aktuellen Klimaklage geht es um das Klimaschutzgesetz und dieses richtet sich an die Verwaltung. Die zwölf Kinder sind damit nicht unmittelbare Normadressaten des Klimaschutzgesetzes. Daher ist bereits die Frage unklar, ob der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde der jungen Beschwerdeführer:innen überhaupt prüfen wird. Außerdem kann der Verfassungsgerichtshof zwar bestehende Gesetze aufheben, er kann aber weder selbst Gesetze erlassen noch den Gesetzgeber dazu verpflichten, Gesetze zu erlassen. Eine Verfassungsbeschwerde ist deshalb nur bedingt eine Möglichkeit, um gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers vorzugehen.
Dass nur unter bestimmten Voraussetzungen Verfassungsbeschwerden eingebracht werden können, ist kein „Austriacum“. Vorreiter in Sachen erfolgreiche Klimaklagen sind vor allem die Niederlande und Deutschland. Im Fall Deutschland gibt es aber eine juristisch wirksame Maßnahme: Normalerweise muss eine gegenwärtige Verletzung eines Grundrechts vorliegen, damit Verfassungsbeschwerden eingebracht werden können. Da Klimaschutzmaßnahmen mit zeitlicher Verzögerung wirken und eine gegenwärtige Verletzung nicht vorliegen kann, schuf das Bundesverfassungsgericht eine eingriffsähnliche Vorwirkung. Hier wurde also eine Rechtsschutzlücke geschlossen. In Österreich gibt es diese Lücke noch – es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall noch entwickelt.
Zu den Personen
Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer: ist Professor für Philosophie und Leiter des Arbeitsbereichs Praktische Philosophie am Institut für Philosophie der Universität Graz. Seine Arbeitsgebiete sind Philosophie, Ethik, Politische Philosophie, Rechtsphilosophie und Sozialphilosophie. Sein Forschungsschwerpunkt ist Gerechtigkeit in Zeit und Raum und seine laufenden Forschungsprojekte sind zu intergenerationeller Gerechtigkeit, Ethik des Klimawandels und historische Gerechtigkeit. Er ist zudem Sprecher (Projektleiter) des interfakultären FWF Doktoratskolleg „Klimawandel – Unsicherheiten, Schwellenwerte und Strategien“ und des Profilbereichs „Field of Excellence Climate Change Graz“.
Mag. Nikolaus Handig: ist Universitätsassistent am Institut für Rechtswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) und stellvertretender Leiter desselben. Er forscht und lehrt im Bereich des Umweltrechts und verfasst auch seine Dissertation zur Abwehr von Gefahr im Verzug im Umweltrecht. Zudem ist er Co- Herausgeber des Rechtsblogs „überzuckert – Tagesgeschehen rechtlich verstehen“.
Mag.a Judith Fitz: ist Universitätsassistentin am Institut für Rechtswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU). Sie forscht im Bereich des Klimaschutzrechts sowie der Grund- und Menschenrechte und verfasst ihre Dissertation zum Thema Klimaklagen. Sie ist zudem Vorstandsmitglied der Österreichischen Liga für Menschenrechte und Redaktionsmitglied der Fachzeitschrift juridikum.