Klimaklage gegen Republik Österreich erreicht „priority status“ beim EGMR

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Klimaklage gegen Österreich “priority status” verliehen. Diese Entscheidung unterstreicht die Relevanz der Thematik und öffnet Türen für ein potenziell bahnbrechendes Urteil. Der Kläger und seine Unterstützer:innen, wie die Initiative CLAW und Fridays For Future Austria sind zuversichtlich und erfreut über die Bewegung in diesem Fall. Im Kontrast zu diesen Entwicklungen steht die Entscheidung des VfGH, welcher die Klimaklage der Kinder, erneut aus formellen Gründen, zurückgewiesen hat.

Klimaklage gegen Österreich vor dem EGMR

“Ich bin sehr überwältigt von der Wichtigkeit, die der EGMR diesem Verfahren eingeräumt hat. Es kommt selten vor, dass man vorrangig behandelt wird und der Gerichtshof dies in einer eigenen Pressemitteilung kommuniziert.”, so die Klimaanwältin Michaela Krömer und Gründerin der Initiative CLAW.

Die Zuweisung des „hohe Priorität“ Status für die Klimaklage gegen Österreich wurde heute morgen in einer Pressemitteilung verkündet. Diese Einstufung beschleunigt die Bearbeitung der Klage und unterstreicht die Dringlichkeit. Zusätzlich vertritt der EGMR die Ansicht, dass es sich bei dem Fall von Mex um einen von grundlegender Bedeutung handeln könnte. Eine solche Einstufung wird relativ selten vom EGMR vergeben und hebt die Gewichtung dieser bevorstehenden Entscheidung hervor. Als nächstes muss Österreichs Bundesregierung bis 20. September eine Stellungnahme abgeben und die Fragen des Gerichtshofs beantworten. 

“Weltweit sehen wir, dass immer mehr Klimaklagen eingereicht und gewonnen werden. Seit dem Urteil zur Schweizer Klimaklage haben wir schwarz auf weiß, dass Klimaschutz unser einklagbares Menschenrecht ist. Wir erhoffen uns vom EGMR ein Urteil, dass die österreichische Bundesregierung im Versäumen von Klimaschutz zur Verantwortung ziehen wird.”, sagt Laila Kriechbaum von Fridays For Future Austria

Klimaklage der Kinder und Jugendlichen vor dem VfGH

Florian Graber von CLAW – Initiative für Klimarecht zu den aktuellen Entwicklungen: “Den internationalen Entwicklungen zum Trotz hat es der VfGH wiederholt abgelehnt, die negativen Auswirkungen fehlenden staatlichen Klimaschutzes auf (Kinder-)Grundrechte inhaltlich zu prüfen. Umso erfreulicher ist es, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der Tragweite seiner Rolle als Grundrechtsgericht bewusst ist und den Fall Müllner v. Austria prioritär behandeln wird. Die darin zu klärenden Grundrechtsfragen werden nicht nur für Österreich, sondern für ganz Europa von grundlegender Bedeutung sein.”

Hierbei wird Bezug auf die Entscheidung des VfGH zur Klimaklage der Kinder und Jugendlichen genommen. Kinder und Jugendliche haben im November 2023 erneut eine Klimaklage gegen das unwirksame Klimaschutzgesetz beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, aber die Klage wurde wieder aus formalen Gründen zurückgewiesen.
Die Klimaanwältin Michaela Krömer ordnet das Urteil des VfGH wie folgt ein: „Diese Entscheidung versäumt es erneut, zu erklären, wie Generationengerechtigkeit hinsichtlich der Klimakrise eingefordert werden kann. Auch eine Ablehnung könnte konstruktiv sein, jedoch verschafft diese Entscheidung keine Klarheit. Damit besteht das Risiko, dass unser Rechtssystem den Anschluss zur aktuellen Realität verliert. Im Gegensatz dazu stehen andere Höchstgerichte weltweit und national, die ein Recht auf Klimaschutz bekräftigen.”

Der Individualantrag wurde nach erstmaliger Ablehnung ausführlich überarbeitet und im November 2023 erneut eingereicht. Jedoch hat der VfGH den Antrag neuerlich aus formalen Gründen abgelehnt und sich somit inhaltlich nicht damit befasst. Im Gegensatz zu anderen Höchstgerichten, die Klimaklagen abgelehnt haben, können aus den Argumenten dieser Entscheidung auch keine Lehren gezogen werden. Ein lehrreiches Beispiel war das Urteil des EGMR zur Klimaklage der portugiesischen Kinder und Jugendlichen. Bei dieser Entscheidung wurden die Anliegen der Kinder und Jugendlichen ernst genommen und sie lieferte eine Handlungsanleitung, wie Verfahren geführt werden können, um in Zukunft Erfolgschancen zu haben.

Eine der jungen Kläger:innen, Smilla, reagiert auf die Entscheidung des VfGH folgendermaßen: “Um ehrlich zu sein, ich habe Angst vor meiner Zukunft. Wir sind ehrlich enttäuscht von diesem Urteil. Wenn weder Politik noch VfGH erkennen, dass wir ein besseres Klimaschutzgesetz brauchen, stelle ich mir die Frage: Wer soll uns dann schützen?“

Quelle: https://fridaysforfuture.at/presse/klimaklage-gegen-osterreich-erreicht-priority-status-beim-egmr

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Klimaklage jetzt beim Verfassungsgerichtshof

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Wie Fridays for Future mitteilen, wird die Verfassungsbeschwerde von 12 Kindern und Jugendlichen gegen das Klimaschutzgesetz in der laufenden Session des Verfassungsgerichtshofs bis 2. Juli behandelt.

Im Februar haben zwölf mutige Kinder und Jugendliche eine Klimaklage vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht. Begleitet vom Verein CLAW und Fridays for Future fechten sie mit der Klimaanwältin Michaela Krömer das derzeit völlig unbrauchbare Klimaschutzgesetz als verfassungswidrig an. Nach Ansicht der Kläger:innen ist
das Klimaschutzgesetz nicht nur wirkungslos, sondern verletzt auch die Kinderrechte, die in Österreich in der Verfassung geschützt sind. In Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern heißt es: “Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind.” Ohne Klimaschutz und ohne konkrete Ziele und Verbindlichkeiten, kann das nicht sichergestellt werden.

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Klimaschutz in die Verfassung – Wie uns ein Grundrecht auf Klimaschutz gegen Untätigkeit des Staates helfen kann
von Martin Auer und Leonore Theuer

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Seit über 400 Tagen hat Österreich keine gesetzliche Beschränkung für Treibhausgas-Emissionen. Formell ist das Bundesgesetz zur Einhaltung von Höchstmengen von Treibhausgasemissionen und zur Erarbeitung von wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz (Klimaschutzgesetz – KSG) aus dem Jahr 2011 noch in Kraft, jedoch hat die Festlegung der jährlichen Höchstmengen an Treibhausgasemissionen mit Ablauf des Jahres 2020 geendet, sodass dieses Gesetz „inhaltsleer“ geworden ist.

Gegen diesen Zustand kann man zwar protestieren, aber es gibt derzeit in Österreich keine Möglichkeit, gegen Säumnisse wie diese rechtlich vorzugehen. Ein Grundrecht auf Klimaschutz in der Verfassung könnte Abhilfe schaffen. Klimaschutz in der Verfassung zu verankern, war und ist eine der Forderungen des Klimavolksbegehrens, das von 380.590 ÖsterreicherInnen unterstützt wurde.

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Klimaklage: Mex kämpft ums Menschenrecht auf Klimaschutz

Mex im Rollstuhl in der Box-Trainingshalle
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Mex leidet an einer temperaturabhängigen Form der Multiplen Sklerose. Im Winter, wenn es kalt ist, hat er nur geringe Beschwerden, doch im Sommer, an heißen Tagen, kann sich Mex nur im Rollstuhl fortbewegen. Die stetig steigenden Temperaturen und vermehrten Hitzetage, bedingt durch die Klimakrise, tragen maßgeblich dazu bei, dass Mex an immer mehr Tagen im Jahr das Haus nur mit einem Rollstuhl verlassen kann.

Mex mit Boxhandschuhen
Mex kämpft um sein Menschenrecht
Mex und Michaela lesen Akten
Mex mit Anwältin Michaela Krömer

Sein Menschenrecht auf Leben und Gesundheit sieht er durch mangelnde Maßnahmen des Staates Österreich zur Bekämpfung der Klimakrise eingeschränkt. Daher will er nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Präzedenzfall schaffen, um Staaten zum schnellen Handeln in der Klimakrise zu bringen. Ein Team aus erfahrenen Anwält*innen, Jurist*innen und Universitätsprofessor*innen begleitet Mex auf seinem Weg. Unterstütze Mex und Fridays For Future mit einer kleinen oder großen Spende und trage zur Rettung der Erde bei: klimaklage.fridaysforfuture.at oder direkt auf Respekt.net.

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