Am 17. Mai stimmte der Umweltausschuss des Europaparlaments über einen Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft und der Richtlinie über erneuerbare Energie ab1. Laut diesem Entwurf soll die Energiegewinnung aus „primärer holzartiger Biomasse“ nicht mehr als nachhaltig gelten. Gemeint sind damit Bäume, die zur Energiegewinnung gefällt werden. Diese Form der Energieerzeugung aus Biomasse könnte dann nicht mehr von Förderungen für erneuerbare Energien profitieren, sondern wäre der CO2-Bepreisung unterworfen.
Ausgenommen wäre „sekundäre holzartige Biomasse“, also Abfälle, die bei anderen Arten der Holznutzung entstehen, wie Sägespäne, Rinde, Schwarzlauge aus der Papierherstellung und Abfälle bei der Holzgewinnung wie Äste und Wipfel.
Freilich ist noch unklar, ab das Europäische Parlament sich diesem Entwurf anschließen wird. Martin Pigeon, Wald- und Klimabeauftragter der Umweltorganisation Fern: „Die Bioenergiebranche ist vor allem dank dieser Anreize gewachsen und wird sich gegen diese Begrenzung ihres Angebots heftig wehren. Dabei kann sie leider auf die Unterstützung einiger verbündeter EU-Regierungen zählen, wie beispielsweise die der derzeitigen Regierungen Schwedens, Finnlands oder Österreichs.“2
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