Scientists for Future kritisieren Beschneidung der Landesumweltanwaltschaft sowie die Halbierung des Klimabudgets des Landes

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(Salzburg, 5.12.2024) In einem Offenen Brief kritisieren die Scientists for Future gemeinsam mit weiteren Umwelt- und Klima-NGOS die Beschneidung der Befugnisse der Landesumweltanwaltschaft und fordern die Entscheidung zum Gesetzesbeschluss am 18. Dezember 2024 auszusetzen, „um eine Nachdenkpause für eine fundierte Überarbeitung zu ermöglichen.“ Gestern hat der Sprecher von Scientists for Future Salzburg Univ.Prof. Jens Blechert den von ca 100 Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen sowie zahlreichen Umwelt- und Klima-NGOs unterzeichneten Brief an LH Dr. Wilfried Haslauer und alle Regierungsmitglieder versandt (siehe Mail unten) Zudem gibt es eine Stellungnahme ausgearbeitet von der S4F-Regionalgruppe Salzburg und der S4F-Fachgruppe Politik und Recht.

Halbierung des Klimabudgets ist der falsche Weg

Heftig kritisieren die Scientists for Future Salzburg die den Medien zu entnehmende geplante Halbierung des Klimabudgets des Landes. „Dies ist der falsche Weg. Die Klimaziele des Landes sowie der Beitrag zu den Klimaverpflichtungen des Bundes gegenüber der EU können so schwer erreicht werden. Alle Staaten und Regionen müssen gemeinsam am Pariser Klimaziel arbeiten, die Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur auf maximal 2 Grad zu beschränken – das 1,5 Gradziel wird ohnedies bereits verfehlt. Auch Salzburg hat hier seine Aufgaben zu erfüllen.“

Univ.Prof. Jens Blechert (Sprecher S4F Salzburg)

Mag. Hans Holzinger (Öffentlichkeitskoordinator S4F Salzburg)

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Salzburger Landesregierung will Rechte der Landesumweltanwaltschaft beschneiden

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Stellungnahme ausgearbeitet von der Regionalgruppe Salzburg und der Fachgruppe Politik und Recht:

Im Salzburger Landtag soll im Dezember 2024 eine Gesetzesnovelle beschlossen werden, mit der unter Führung der schwarz-blauen Landesregierung viele wichtige Rechte der unabhängigen und weisungsfreien Landesumweltanwaltschaft (LUA) ersatzlos abgeschafft werden.

Die gravierendste Einschränkung ist der komplette Entfall des Revisionsrechts an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Dies bedeutet, dass Rechtsfragen von wesentlicher Bedeutung in Zukunft nicht mehr durch die LUA an das Höchstgericht getragen werden können und ungeklärt bleiben.

Die LUA verliert ihre Parteistellungen (ua.) in allen Verfahren in Landschaftsschutzgebieten inkl. Seen ebenso wie in Flurbereinigungsverfahren.

Es ist daher zu befürchten, dass aufgrund der Novelle Projekte und Vorhaben in geschützten alpinen Landschaften und an Seen genehmigt und gebaut werden, ohne dass naturverträglichere Lösungen oder notwendige Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Als Argumente für eine Beschneidung der Rechte der LUA werden die Verfahrensbeschleunigung sowie die Umsetzung der Aarhus Konvention vorgeschoben. Beide Argumente werden in unserer Stellungnahme entkräftet:

Die Aarhus Konvention ist in Österreich nur unzureichend umgesetzt. Außerdem ist die Teilnahme von spendenabhängige Umwelt-NGOs in umweltrechtlichen Verfahren nicht mit der LUA als unabhängige Institution (Formalpartei), die mit Expert:innen besetzt ist gleichzusetzen.

Der LUA geht es weniger um die Verhinderung von Projekten, sondern in den allermeisten Fällen um naturverträglichere Lösungen, Alternativvorschläge und Kompromisse, die in den erstinstanzlichen Verfahren gefunden werden. In den jährlich hunderten Verfahren, bei denen der LUA Parteistellung zukommt, kam es in mehr als 97 % zu Bewilligungen, in weniger als 5 % zu Beschwerden an das Landes- oder Bundesverwaltungsgericht und in weniger als 1 % der Fälle zu einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof.

Unser Fazit lautet:

Die Beschneidung der Rechte der Landesumweltanwaltschaft ist derart gravierend, dass dies mit den Zielsetzungen des Landesumweltanwaltschafts-Gesetzes, vor allem der Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und deren Schutz vor schädlichen Einwirkungen, nicht mehr  vereinbar erscheint. Auch sollte eine Novellierung des Landesumweltanwaltschafts-Gesetzes im Sinne einer ausdrücklichen Erweiterung auf Klimaschutz und Klimawandelanpassung als Zielbestimmung erfolgen und es wären Maßnahmen zu begrüßen, um Zielkonflikte zwischen Natur- und Klimaschutz besser berücksichtigen zu können.
In Zeiten der Biodiversitäts- und Klimakrise sollte die Landesumweltanwaltschaft als Stimme für die Natur nicht eingeschränkt, sondern gestärkt werden!

Die vollständige Stellungnahme zum Gesetzesentwurf kann hier eingesehen werden. Alle eingelangten Stellungnahmen gibt es hier.

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