Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Klimaklage gegen Österreich “priority status” verliehen. Diese Entscheidung unterstreicht die Relevanz der Thematik und öffnet Türen für ein potenziell bahnbrechendes Urteil. Der Kläger und seine Unterstützer:innen, wie die Initiative CLAW und Fridays For Future Austria sind zuversichtlich und erfreut über die Bewegung in diesem Fall. Im Kontrast zu diesen Entwicklungen steht die Entscheidung des VfGH, welcher die Klimaklage der Kinder, erneut aus formellen Gründen, zurückgewiesen hat.
Klimaklage gegen Österreich vor dem EGMR
“Ich bin sehr überwältigt von der Wichtigkeit, die der EGMR diesem Verfahren eingeräumt hat. Es kommt selten vor, dass man vorrangig behandelt wird und der Gerichtshof dies in einer eigenen Pressemitteilung kommuniziert.”, so die Klimaanwältin Michaela Krömer und Gründerin der Initiative CLAW.
Die Zuweisung des „hohe Priorität“ Status für die Klimaklage gegen Österreich wurde heute morgen in einer Pressemitteilung verkündet. Diese Einstufung beschleunigt die Bearbeitung der Klage und unterstreicht die Dringlichkeit. Zusätzlich vertritt der EGMR die Ansicht, dass es sich bei dem Fall von Mex um einen von grundlegender Bedeutung handeln könnte. Eine solche Einstufung wird relativ selten vom EGMR vergeben und hebt die Gewichtung dieser bevorstehenden Entscheidung hervor. Als nächstes muss Österreichs Bundesregierung bis 20. September eine Stellungnahme abgeben und die Fragen des Gerichtshofs beantworten.
“Weltweit sehen wir, dass immer mehr Klimaklagen eingereicht und gewonnen werden. Seit dem Urteil zur Schweizer Klimaklage haben wir schwarz auf weiß, dass Klimaschutz unser einklagbares Menschenrecht ist. Wir erhoffen uns vom EGMR ein Urteil, dass die österreichische Bundesregierung im Versäumen von Klimaschutz zur Verantwortung ziehen wird.”, sagt Laila Kriechbaum von Fridays For Future Austria
Klimaklage der Kinder und Jugendlichen vor dem VfGH
Florian Graber von CLAW – Initiative für Klimarecht zu den aktuellen Entwicklungen: “Den internationalen Entwicklungen zum Trotz hat es der VfGH wiederholt abgelehnt, die negativen Auswirkungen fehlenden staatlichen Klimaschutzes auf (Kinder-)Grundrechte inhaltlich zu prüfen. Umso erfreulicher ist es, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der Tragweite seiner Rolle als Grundrechtsgericht bewusst ist und den Fall Müllner v. Austria prioritär behandeln wird. Die darin zu klärenden Grundrechtsfragen werden nicht nur für Österreich, sondern für ganz Europa von grundlegender Bedeutung sein.”
Hierbei wird Bezug auf die Entscheidung des VfGH zur Klimaklage der Kinder und Jugendlichen genommen. Kinder und Jugendliche haben im November 2023 erneut eine Klimaklage gegen das unwirksame Klimaschutzgesetz beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, aber die Klage wurde wieder aus formalen Gründen zurückgewiesen.
Die Klimaanwältin Michaela Krömer ordnet das Urteil des VfGH wie folgt ein: „Diese Entscheidung versäumt es erneut, zu erklären, wie Generationengerechtigkeit hinsichtlich der Klimakrise eingefordert werden kann. Auch eine Ablehnung könnte konstruktiv sein, jedoch verschafft diese Entscheidung keine Klarheit. Damit besteht das Risiko, dass unser Rechtssystem den Anschluss zur aktuellen Realität verliert. Im Gegensatz dazu stehen andere Höchstgerichte weltweit und national, die ein Recht auf Klimaschutz bekräftigen.”
Der Individualantrag wurde nach erstmaliger Ablehnung ausführlich überarbeitet und im November 2023 erneut eingereicht. Jedoch hat der VfGH den Antrag neuerlich aus formalen Gründen abgelehnt und sich somit inhaltlich nicht damit befasst. Im Gegensatz zu anderen Höchstgerichten, die Klimaklagen abgelehnt haben, können aus den Argumenten dieser Entscheidung auch keine Lehren gezogen werden. Ein lehrreiches Beispiel war das Urteil des EGMR zur Klimaklage der portugiesischen Kinder und Jugendlichen. Bei dieser Entscheidung wurden die Anliegen der Kinder und Jugendlichen ernst genommen und sie lieferte eine Handlungsanleitung, wie Verfahren geführt werden können, um in Zukunft Erfolgschancen zu haben.
Eine der jungen Kläger:innen, Smilla, reagiert auf die Entscheidung des VfGH folgendermaßen: “Um ehrlich zu sein, ich habe Angst vor meiner Zukunft. Wir sind ehrlich enttäuscht von diesem Urteil. Wenn weder Politik noch VfGH erkennen, dass wir ein besseres Klimaschutzgesetz brauchen, stelle ich mir die Frage: Wer soll uns dann schützen?“
Quelle: https://fridaysforfuture.at/presse/klimaklage-gegen-osterreich-erreicht-priority-status-beim-egmr
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