(Salzburg, 5.12.2024) In einem Offenen Brief kritisieren die Scientists for Future gemeinsam mit weiteren Umwelt- und Klima-NGOS die Beschneidung der Befugnisse der Landesumweltanwaltschaft und fordern die Entscheidung zum Gesetzesbeschluss am 18. Dezember 2024 auszusetzen, „um eine Nachdenkpause für eine fundierte Überarbeitung zu ermöglichen.“ Gestern hat der Sprecher von Scientists for Future Salzburg Univ.Prof. Jens Blechert den von ca 100 Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen sowie zahlreichen Umwelt- und Klima-NGOs unterzeichneten Brief an LH Dr. Wilfried Haslauer und alle Regierungsmitglieder versandt (siehe Mail unten) Zudem gibt es eine Stellungnahme ausgearbeitet von der S4F-Regionalgruppe Salzburg und der S4F-Fachgruppe Politik und Recht.
Halbierung des Klimabudgets ist der falsche Weg
Heftig kritisieren die Scientists for Future Salzburg die den Medien zu entnehmende geplante Halbierung des Klimabudgets des Landes. „Dies ist der falsche Weg. Die Klimaziele des Landes sowie der Beitrag zu den Klimaverpflichtungen des Bundes gegenüber der EU können so schwer erreicht werden. Alle Staaten und Regionen müssen gemeinsam am Pariser Klimaziel arbeiten, die Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur auf maximal 2 Grad zu beschränken – das 1,5 Gradziel wird ohnedies bereits verfehlt. Auch Salzburg hat hier seine Aufgaben zu erfüllen.“
Univ.Prof. Jens Blechert (Sprecher S4F Salzburg)
Mag. Hans Holzinger (Öffentlichkeitskoordinator S4F Salzburg)
Die FachgruppeBodenverbrauch mit Unterstützung der FG Mobilität & Stadtplanung und der FG Politik & Rechthat eine Vision für eine zukunftsfähige Entwicklung des Bodenschutzes in den kommenden Jahren entwickelt.
Der ungebremste Bodenverbrauch der letzten Jahrzehnte ist besorgniserregend. Es braucht dringend eine Bodenwende, denn:
der quantitative und qualitative Erhalt unserer Böden ist grundlegend für die langfristige Sicherung der Versorgung mit Nahrungsmitteln und
Böden spielen eine wesentliche Rolle für Anpassung an den Klimawandel und den Umgang mit Extremwetterereignissen (zuletzt das Hochwasser im September, Trockenperioden und Hitzewellen im Sommer 2024)
Daher haben sich bereits 87% der Bevölkerung für mehr Bodenschutz ausgesprochen und 76% der Bevölkerung sind für fixe Grenzwerte.
Aus diesen Gründen hat die Fachgruppe Bodenverbrauch der Scientists for Future fünf Thesen formuliert, die die Eckpfeiler einer Vision für eine zukunftsfähige Entwicklung des Bodenschutzes in den kommenden Jahren bilden und damit im künftigen Regierungsprogramm zu berücksichtigen sind:
Österreich verankert rechtlich verbindliche Ziele zum Bodenschutzund reduziert entsprechend der EUBodenstrategie für 2030 die Flächenneuinanspruchnahme konsequent bis 2050 auf Netto-Null.
Die bis Ende 2026 festgelegten verbindlichen Obergrenzen für den Bodenverbrauch gemäß dem Aktionsplan der Bodenstrategie für Österreich helfen schrittweise, einen verbindlichen Reduktionspfad ortsspezifisch, regional und in allen Bundesländern und Kommunen umzusetzen.
Die Gründung einer ministeriell verankerten Institution auf nationaler Ebene ermöglicht die österreichweite Koordinierung von Bodenschutz, Raumordnung und Baukultur.
Angesichts der Dringlichkeit von Klimawandelanpassung und -mitigation und Sicherung der Österreichischen Ernährungssouveränität, bedarf es einer nationalen und wirksamen Koordinierung von Maßnahmen und Regelungen (ähnlich zum Bundesamt für Raumentwicklung ARE in der Schweiz). Die Institutionalisierung von Bodenschutz, Raumordnung und Baukultur unter Eingliederung der ORÖK (die derzeit noch als Verein organisiert ist) innerhalb eines Ministeriums ermöglicht ein koordiniertes, gemeinsames Vorankommen im Bodenschutz. Diese Institution forciert und beaufsichtigt die erfolgreiche Umsetzung der Ziele der Bodenstrategie für Österreich (Schutz von Frei- und Grünland, Unterbindung der Zersiedelung, effiziente Innen-Entwicklung, Leerstandsbekämpfung und Intensivierung der Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit).
Die Schaffung eines nationalen Rahmens unterstützt ein gleichgerichtetes Vorgehen aller Verwaltungsebenen beim Bodenschutz. Dabei wird auch die Implementierung bestehender Raumordnungsinstrumente und die proaktive Umsetzung der Bodenstrategie für Österreich auf Landesebene erleichtert.
Wertvolle landwirtschaftliche Flächen und Grünräume werden vor Bebauung und Versiegelung gesetzlich geschützt.
Gewerbegebiete und Handelseinrichtungen können somit nur mehr innerhalb der Siedlungsgrenzen, auf Brachflächen oder bereits bebauten Flächen neu errichtet werden. Dies leistet wesentliche Beiträge zur Erhaltung der Ernährungssouveränität, zum Schutz der Biodiversitätsowie zur effizienten Innenentwicklung und Erhaltung des Gebäudebestandes in unseren Gemeinden und Städten. Mangelnde Verfügbarkeit von Grundstücken sind dabei kein Grund für Baulandneuausweisungen, sondern Ansporn, innovative Lösungen im Bestand zu entwickeln und kommunal wie regional zusammenzuarbeiten. Für ein effektives Flächenmanagement werden Leerstände professionell in einer österreichweiten Datenbank erfasst und die Weiternutzung bestehender Strukturen erleichtert. Die Befristung, auch von bestehenden Baulandwidmungen, führt entweder zur zeitnahen, bedarfsgerechten Nutzung von geeignetem Baulandreserven oder zu Rückwidmungen in Grün- und Freiflächennutzungen.
Das Steuersystem, der Finanzausgleich und Förderprogramme werden reformiert und Bodenfonds für aktive Bodenpolitik geschaffen.
Die Neuorientierung des Finanzausgleichs, der Leerstands- und Infrastrukturabgaben sowie eine aufkommensneutrale Neukonzeption der Grundsteuer (erhöhte Steuersätze für Leerstand, Zweitwohnsitze und ungenutzte oder unternutzte Bauflächen) schaffen Anreize zum Flächensparen und tragen zur bedarfsgerechten zeitnahen Nutzung von Bauflächen im Sinne der Raumordnungsziele bei. Zusätzliche Anpassung von Förderprogrammen, gesetzlichen Rahmenbedingungen und Steuerrecht privilegiert die Bestandserhaltung vor dem Neubau und trägt zur Entwicklung kompakter, zukunftsfähiger und lebenswerter Siedlungsstrukturen bei.
Ein Moratorium beim Ausbau des hochrangigen Straßennetzes trägt dazu bei, die Dynamik des Bodenverbrauchs zu stoppen.
Zusätzliche Angebote für Auto-Mobilität erzeugen zusätzliche Anreize zur KFZ-Nutzung im Alltag. Während wertvolle Grünflächen für die Verkehrsinfrastruktur selbst versiegelt werden, fördert der Straßenbau auch die Ansiedlung von Wohn- und Gewerbegebieten abseits der Siedlungskerne und damit die Zersiedelung. Mit der Reduktion der Anreize für die Nutzung von Autos für Alltagswege und dem Ausbau der öffentlichen Verkehrsangebote in den Regionen kann eine klimagerechtere und lebenswertere Flächennutzung erreicht werden.
Voll Zuversicht, dass diese Visionen die Gestaltung des nächsten Regierungsprogramms hinsichtlich des dringend notwendigen Bodenschutzes inspirieren, FG Bodenverbrauch, FG Mobilität und Stadtplanung, FG Politik und Recht
Nach den enttäuschenden Ergebnissen von Baku haben wir drei Expert:innen der Scientists for Future um ihre Einschätzungen gebeten: Renate Christ (Langjährige Leiterin des Sekretariats des Weltklimarats IPCC), Daniel Huppmann, Senior Research Scholar am IIASA (International Institute for Applied System Analysis) in Laxenburg und Karl Steininger, Professor für Klimaökonomie am Wegener Institut der Universität Graz.
Renate Christ:
Renate Christ hält fest, dass die neuen NDCs (Nationally Determined Contributions), die bei der COP30 in Brasilien vorgelegt werden sollen, wohl die letzte Möglichkeit sind, das 1,5°C-Limit auch nur annähernd einzuhalten: „Der UNFCCC Synthesebericht zur Implementierung der derzeitigen NDCs zeigt, dass diese völlig unzureichend sind. Auch wenn alle NDCs umgesetzt würden, wären die globalen Emissionen 2030 nur um 2,6% unter dem Niveau von 2019. Auch der diesjährige UNEP Emissions Gap Report lässt dazu mit klaren Aussagen aufhorchen. Er geht bei einer vollumfänglichen Umsetzung aller NDCs von einer Erwärmung von 2,6°C in diesem Jahrhundert aus, die derzeitigen politischen Maßnahmen würden eine Erwärmung von 3,1°C zur Folge haben. Theoretisch ist es noch möglich, das 1,5°C Limit einzuhalten. ABER – dazu müssen die globalen Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 2019 um 42% fallen, für ein 2°C Limit um 28%. Bis 2035, ein Meilenstein, der in auch in den neuen NDCs reflektiert werden soll, bedeutet das 57%, respektive 37% Reduktion. Da die globalen Emissionen in den letzten Jahren jährlich um ca. 1,3% angestiegen sind und 2023 wieder einen neuen Höchstwert erreicht haben, wird das Erreichen dieses Ziels noch schwieriger und erfordert eine jährliche Emissionsreduktion von 7,5% respektive 4%.“
Daniel Huppmann
Laut Daniel Huppmann waren die Erwartungen an die diesjährige Klimakonferenz von vornherein sehr niedrig. Er hält fest: „In Azerbaidschan konnten sich die Verhandlerinnen und Verhandler allerdings nicht über den Minimalst-Kompromiss hinausbewegen. Die 300 Milliarden Dollar an jährlicher Unterstützung für jene Länder, die am stärksten von den Auswirkungen der Erderhitzung betroffen sind, ist zwar am Papier ein Fortschritt. Diese Zusage gilt aber erst ab 2035 und ist weit unter jenen Investitions- und Anpassungskosten, die für eine rasche Emissions-Reduktion und Schutz der Bevölkerung notwendig wären. Zum Vergleich: wir geben etwa 600 Mrd Dollar jährlich für die Subvention fossiler Energie aus. Es ist bedauerlich, dass die internationale Staatengemeinschaft es nicht geschafft hat, eine Verknüpfung von Klima-Finanzierung und Abbau kontra-produktiver Subventionen herzustellen.“ Als besonders enttäuschend bezeichnet Huppmann die Tatsache, dass „die Erdöl-exportierenden Länder und insbesondere Saudi Arabian ein erneutes Commitment zum Ausstieg aus den fossilen Energieträgern Öl, Gas und Kohle verhindert haben. Die erneuerbaren Energieträger sind bereits jetzt kostengünstiger und effizienter als fossile Energie und bieten viele weitere Vorteile wie etwa Reduktion der Luftverschmutzung, aber zu einer raschen Energiewende braucht es zum ‚Kosten-Pull‘ auch einen ‚Policy-Push‘.“
Karl Steininger, Professor für Klimaökonomie am Wegener Institut der Universität Graz
„Auch bei der COP29 zeigte sich: durch die Einstimmigkeitserfordernis ist das UN Format sehr schwerfällig, Beschlüsse sind extrem aufwändig, es wird getrickst (wie diesmal bei beiden Hauptergebnissen: Emissionshandel und Klimafinanzierung) oder es wird vertagt. mgekehrt steht auf der Habenseite die COP als einziger Platz, an dem viele der betroffenen Staaten, kleine Inselstaaten, Staaten aus der Karibik oder Afrika, eine Stimme haben.
Wir werden COPs grundsätzlich weiterhin brauchen, sie wirken selbst in ihrer Unvollkommenheit: Als man 1995 zu verhandeln begonnen hat, ging man von einer Erderwärmung von über 4 Grad aus, mittlerweile sind wir bei 2,7 Grad. Nimmt man die versprochenen Verpflichtungen hinzu, sind es 2 Grad.
Was es dringend braucht ist eine Weiterentwicklung: häufigere Treffen, auch in kleineren Arbeitsgruppen, mit zielgerichteter Auswahl des Gastgeber- und damit Vorsitzlandes. Ein Vorschlag u.a. des ehemaligen UN Generalsekretärs Ban Ki Moon wurde während der COP 29 eingebracht. Es gilt mit einer Weiterentwicklung des Formats aus den Verhandlungen in die Umsetzung zu kommen.
Es gab in Baku eine Reihe von Fortschritten, die nicht im Zentrum der Berichterstattung standen: Reflektierend auch die 13 bereits abgegebenen „Transparency Reports“ (u.a. EU, Deutschland, Japan) wurden „Enhanced Transparency Framework Reporting Tools“ verabschiedet. Für die Anpassung wurden ein Unterstützungsprogramm für die Least Developed Countries beschlossen, für die Unterstützung Indigener Völker ein Arbeitsprogramm.
Vor allem aber auch das Begleitprogramm war ein florierender Platz, um Synergien von Initiativen weltweit zu stärken und weiterzuentwickeln, zunehmend in Bereichen wie der Finanzierung (Regulative zum Greening), oder der Integration von Bewegungen in nationale Klimapolitiken.
Die letztlich von der Präsidentschaft durchgewunkene Verpflichtung der „reichen“ Länder 300 Mrd US$ pro Jahr dem globalen Süden für Emissionsminderung und Anpassung zur Verfügung zu stellen – dies erfolgte ohne Ländern wie Indien die Möglichkeit einer ablehnenden Stellungnahme zu geben – bedeutet kaufkraftbereinigt de facto zwar eine Verdoppelung der bisherigen 100 Mrd US$, die benötigten Summen werden auf zumindest 1 Billion US$ (unabhängige High Level Expert Group) geschätzt, von anderen Gruppen – je nachdem ob dabei auch die in den Ländern selbst aufzubringenden Mittel berücksichtigt sind – auch auf das Fünffache des letztgenannten Wertes. Dafür wurde in Baku nun der Prozess gestartet, die Mittel aus den reichen Ländern – und aus den seit Verabschiedung der Klimarahmenkonvention 1992 reich gewordenen Länder (China, Ölstaaten am Golf) nach wie vor nur freiwillig – zu steigern: in den Kategorien Zuwendung (grants), Finanzierung über Multilaterale Institutionen (wie regionale Entwicklungsbanken) und Private Finanzierung. Auf dem Tisch lagen auch Vorschläge der Aufbringung über Steuern auf fossile Treibstoffe, globale Schifffahrt, Vermögen, oder CO2-intensive Aktivitäten wie Privatjets. Das schwierige Finanzierungsthema lag so umfassend erstmals auf dem Verhandlungstisch. Vermutlich wären Zusagen für jeweils konkretere Verwendungszwecke besser erzielbar. Die Industrieländer waren besorgt, nicht nochmal Versprechen nicht einzuhalten. Die zuletzt zugesagten 100 Mrd US$ pro Jahr wurden erst mit zwei Jahren Verspätung 2022 erreicht, und enthalten nur 20% nicht rückzahlbare Zuschüsse, sonst rückzahlungspflichtige Kredite.
Die reichen Industriestaaten müssten großes Interesse haben, die Reduktion der CO2-Emissionen dort zu finanzieren, wo sie in Zukunft sonst ungebremst steigen würden. Die Forderung der EU, auch Länder wie China oder die Golfstaaten als große Emittenten in die Pflicht zu nehmen und von ihnen einen Beitrag zur Finanzierung zu fordern, ist berechtigt.
Zum Emissionshandel direkt zwischen Ländern (Artikel 6.2 des Pariser Abkommens) und insbesondere für einen allgemeinen Markt (Artikel 6.4) wurden die Voraussetzungen geschaffen, den Markt nun einzurichten. Das Regulativ des für seine Erstellung beauftragten „Subsidiary Body“ wurde ohne Zulassung einer Diskussion vom Plenum „zur Kenntnis genommen“. Nach einem Jahrzehnt der Verhandlungen dazu sind zwar Verbesserungen erreicht worden, etwa in Hinblick auf Vermeidung von Doppelzählungen und Menschenrechtsverletzungen bei Projekten, deren Emissionsreduktion gehandelt werden darf, aber es sind eine Reihe von Fragen noch zu klären, und das Plenum gab dafür eine lange To-do-Liste zur Klärung mit, bevor voraussichtlich Mitte 2025 die ersten Emissionsreduktionsmengen gehandelt werden: Ist das Vergleichsszenario wirklich ein relevantes (oder sind es gar keine zusätzlichen Reduktionen)? Werden genug Abschläge vorgesehen, für CO2-Bindung in jenen Senken, wo es zu Umkehrungen kommen kann, etwa wenn Waldbrände die zunächst erfolgte Bindung des CO2 wieder umkehren? Wird das nicht gesichert, besteht die Gefahr, dass ein fehlerhafter Emissionshandel das gesamte Zielsystem des Pariser Abkommens aushebelt, in dem er Emissionsreduktionen vorgaukelt wo gar keine sind. Das verdeutlicht die während der COP publizierte Analyse des bisher freiwilligen Marktes, in dem weniger als 16% wirkliche Reduktionen erzielt wurden, während weit über 80% nur „hot air“ sind.
Zwei G20 Länder, UK und Brasilien, haben ihre neuen, ambitionierten Emissionsreduktionsziele bekannt gegeben. Das Vereinigte Königreich strebt bis 2035 eine Reduktion von 81% gegenüber 1990 an. Bis Februar 2025 sind alle Länder aufgerufen, nach den bisher bekanntgegeben Zielen für 2030 nun jene für 2035 an die UN zu übermitteln, als Basis für die COP30 in Brasilien.
In allen Kernbereichen, Emissionsreduktion, Emissionshandel und Klimafinanzierung wird sich daher erst weisen, wie erfolgreich der jeweils angestoßene Prozess sein wird – auf der „road to Belem“, dem Austragungsort der COP30.“
Anlässlich der kommenden Nationalratswahlen und des weltweiten Klimastreiks am 20. September 2024 luden die Scientists4Future zu einer Pressekonferenz zum Thema „Nach dem Extremwetter – vor der Transformation“ im Presseclub Concordia, Wien, ein.
Während des Extremwetters der vergangenen Woche waren Meteorolog:innen und Klimawissenschaftler:innen gefragt und haben ihre Expertise eingebracht. Auch hier auf unserem Blog haben wir die Öffentlichkeit informiert. Doch wie die Charta der S4F ausführt: „Die notwendigen Wandlungsprozesse erfordern entschlossenes und unverzügliches Handeln auf der politischen, wirtschaftlichen und technischen, sozialen und kulturellen, wissenschaftlichen sowie der privaten Ebene“ – und darum muss es bei den Wahlen und danach gehen!
Ein hochrangiges Expert:innenpodium gab Auskunft über die Herausforderungen der unmittelbaren und längerfristigen Zukunft:
Welche Kosten verursacht Nichthandeln, wie teuer ist und könnte Anpassung werden, was kostet die Transformation?
Was sind die mittel- und langfristigen Folgen solcher Extremereignisse für die Gesundheit?
Was sollten wir daraus für den Ausbau von Infrastruktur lernen?
Wer wird von der heutigen Mobilitätssituation benachteiligt?
Das heutige Ausmaß des Autoverkehrs hat in einer nachhaltigen Gesellschaft keinen Platz – nicht nur, was den CO2 – Ausstoß betrifft, sondern auch wörtlich, im Sinn von Bodenverbrauch und Raumkonsum. Der Straßenausbau ist eine Klimafalle: Er fördert automobile Verhaltensmuster, die Abhängigkeiten vom fossilen System prolongieren, anstatt diese abzubauen. Dazu hat S4F ein Positionspapier erarbeitet, das wir kurz vorstellten (s. u.).
Podium:
Anna-Katharina Brenner B.A, MSc (BOKU)
OA Assoc.-Prof. Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. med. Hans-Peter Hutter (Meduni Wien)
Dipl.-Ing. Dr. techn. Johannes Fiedler (FG Mobilität & Stadtplanung, S4F Österreich)
Assoz. Prof. Stefanie Peer (WU Wien)
Univ.-Prof. Dr. Sigrid Stagl (WU Wien)
Moderation: Univ.Prof. Ing. Dr.phil. Dr.h.c. Verena Winiwarter (Fachkollegium S4F Österreich)
Wir brauchen funktionsfähige, unversiegelte Böden, die in der Lage sind, Wasser zu speichern. Das haben die Starkregen in der vergangenen Woche gezeigt. Dazu bedarf es jedoch einer grundlegenden Richtungswende in der Politik. In unserer jüngst erschienen Studie (Brenner et. al., 2024) konnten wir zeigen, dass zwischen 1975 und 2020 die Bauaktivitäten in Österreich rapide zugenommen haben. Spannt mensch über Österreich ein Netz aus 1 Hektar großen Rasterzellen und betrachtet die Fläche, die in Österreich überhaupt für Siedlungszwecke zu Verfügung steht (den Dauersiedlungsraum), zeigt sich, dass im Jahr 2020 rund 40% der Rasterzellen eine Bebauung aufwiesen. Was in diesem Fall besonders problematisch ist: Mit der Bebauung in Österreich hat auch die Zersiedelung rapid zugenommen. Zersiedlung ist die räumliche Ausbreitung von Siedlungen in die Landschaft, außerhalb kompakter Siedlungsstrukturen und in geringer Dichte, insbesondere in Form von freistehenden Einfamilienhäusern, großflächigen Gewerbegebieten und Einkaufszentren. Pro Wohneinheit und Arbeitsplatz verbraucht Zersiedelung die meiste Fläche. Gleichzeitig fördert Zersiedelung die Abhängigkeit vom Auto. Die Folge ist eine weitere Versiegelung der Böden durch den Ausbau der Straßeninfrastruktur. Bislang ist diese Entwicklung weitestgehend von der Politik ignoriert worden. Für eine klimafreundliche und auch eine resilientere Zukunft braucht es Bildungs-, und Betreuungseinrichtungen, Nahversorgung, Gesundheitsversorgung, öffentliche Infrastruktur in kompakter Siedlungsform. Alltagswege können mit den ÖPNV, zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden. Menschen können ihren Alltag unabhängig von einem Auto gestalten. Das gibt Freiheiten zurück und schützt den Boden.
Literatur
Brenner, A.-K., Krüger, T., Haberl, H., Stöglehner, G. & Behnisch, M. Rapider Anstieg der Zersiedelung in Österreich von 1975 bis 2020. Eine räumlich explizite Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Wohnbevölkerung. Soc. Ecol. Work. Pap. vol.198 Vienna (2024).
Berrill, P. et al. Comparing urban form influences on travel distance, car ownership, and mode choice. Transp. Res. Part Transp. Environ. 128, 104087 (2024).
OA Assoc.-Prof. Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. med. Hans-Peter Hutter Meduni Wien
Die Klimakrise wird immer offensichtlicher zu einem gesundheitlichen Notfall. Alle Bevölkerungsgruppen und fast alle Ebenen der Gesundheit sind von der Klimakrise betroffen. Es gibt praktisch keinen Bereich, der davon unberührt bleibt. Die verheerenden weiträumigen Überschwemmungen und Murenabgänge nach Starkregen und heftige Sturmböen zogen eine Spur der Verwüstung nach sich, auch körperlich und mental. Ist die unmittelbare Gefahr für Leib und Leben ausgestanden und auch die öffentliche Aufmerksamkeit abgeebbt, kann die mentale Belastung danach noch lange andauern und zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Belegt ist ein Anstieg von posttraumatischen Belastungsstörungen u.a. mit Schlafstörungen, depressiven Symptomen und psychischem Stress in den betroffenen Gebieten. Nicht zu vernachlässigen sind auch (mittel- und langfristige) Gesundheitsrisiken aufgrund mikrobieller Verunreinigungen und Schimmelbildung sowie in Folge chemischer Verunreinigungen etwa durch eingeschwemmte Schadstoffe aus Industrie- und Kläranlagen oder kontaminierten Böden. Anpassungsmaßnahmen sind selbstverständlich sehr wichtig. Aber mit Anpassungsmaßnahmen alleine ist es nicht getan, Klimaschutz ist mittlerweile auch als Teil ärztlicher Sorgfaltspflicht zu begreifen – aus Verantwortung gegenüber der Allgemeinbevölkerung und allen im Gesundheitswesen arbeitenden Personen.
Literatur
Alderman K, Turner LR, Tong S. Floods and human health: a systematic review. Environment international. 2012;47: 37-47. Bartholdson S, von Schreeb J. Natural Disasters and Injuries: What Does a Surgeon Need to Know? Curr Trauma Rep. 2018;4:103-108. Bloom E, Grimsley LF, Pehrson C, Lewis J, Larsson L. Molds and mycotoxins in dust from water-damaged homes in New Orleans after hurricane Katrina. Indoor Air. 2009;19: 153-158. Chung MC, Jalal S, Khan NU. Posttraumatic stress symptoms, co-morbid psychiatric symptoms and distorted cognitions among flood victims of different ages. Journal of mental health. 2017;26: 204- 211. Fisk WJ, Eliseeva EA, Mendell MJ. Association of residential dampness and mold with respiratory tract infections and bronchitis: a meta-analysis. Environmental Health: A Global Access Science Source. 2010;9:72 Kõlves K, Kõlves KE, De Leo D. Natural disasters and suicidal behaviours: a systematic literature review. Journal of affective disorders. 2013; 46(1): 1-14. Liang SY, Messenger N. Infectious diseases after hydrologic disasters. Emergency Medicine Clinics. 2018;36(4): 835-851. Mendell MJ, Kumagai K. Observation-based metrics for residential dampness and mold with dose- response relationships to health: A review. Indoor Air. 2017;27: 506-517. Robin C, Beck C, Armstrong B, Waite TD, Rubin GJ, Oliver I. Impact of flooding on health-related quality of life in England: results from the National Study of Flooding and Health. Eur J Public Health. 2020;30:942–948.World Health Organization (2018): Chemical releases caused by natural hazard events and disasters – information for public health authorities. https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/272390/9789241513395-eng.pdf
Assoz. Prof. Stefanie Peer WU Wien
Versiegelte Flächen verstärken die Auswirkungen von Extremwetterereignissen wie Starkregen und Hitzewellen erheblich. Ein beträchtlicher Anteil dieser versiegelten Flächen entfällt auf die Verkehrsinfrastruktur. 30 % der von Menschen genutzten Flächen in Österreich (abseits von Land- und Forstwirtschaft) entfallen auf die Verkehrsinfrastruktur (fast ausschließlich den Straßenverkehr), wovon drei Viertel versiegelt sind. Nach wie vor dominiert die Tendenz, steigenden Verkehrsbelastungen — vor allem infolge von Zersiedelung — durch weiteren Ausbau und Neubau von Straßen zu begegnen. Diese Lösung erweist sich jedoch mittel- und langfristig als ineffektiv. So kehren meist innerhalb weniger Jahre nach einer Erweiterung des Straßennetzes die Zeitverluste durch Staus auf das ursprüngliche Niveau zurück, da der Ausbau die Autonutzung attraktiver macht und die Zersiedelung weiter vorantreibt („induzierter Verkehr“). Um diesen Teufelskreis (*) zu durchbrechen, sind schlagkräftigere Raumplanungsgesetze und eine effektivere Nutzung bestehender Planungsinstrumente erforderlich. Gleichzeitig sind Maßnahmenbündel notwendig, die den Besitz und die Nutzung von Privatautos weniger attraktiv gestalten, während sie alternative Mobilitätsformen attraktiver machen.
* Im Englischen: „“law of congestion” by Downs (1962), a “vicious cycle” of increased congestion by Newman and Kenworthy (1999), a ‘black hole of highway investment’ by Plane (1986), ‘induced demand’ by Cervero (2003), the mass transit death spiral by Sterman (2000), or the system of automobility by Urry (2004)“ (Pokharel et al., 2023)
Literatur
Khalaj, F., Pojani, D., Sipe, N., & Corcoran, J. (2020). Why are cities removing their freeways? A systematic review of the literature. Transport reviews, 40(5), 557-580. Pokharel, R., Miller, E. J., & Chapple, K. (2023). Modeling car dependency and policies towards sustainable mobility: a system dynamics approach. Transportation research part D: transport and environment, 125, 103978. ÖROK (2022). Flächeninanspruchnahme und Versiegelung in Österreich (2022). https://www.oerok.gv.at/raum/daten-und-grundlagen/ergebnisse-oesterreich-2022 Volker, J., & Handy, S. L. (2021). The Induced Travel Calculator and Its Applications.
Podium
Anna-Katharina Brenner B.A, MSc forscht zu Siedlungsstruktur und Nachhaltigkeitstransformation. In Kürze schließt sie ihr Doktorat am Institut für Soziale Ökologie, BOKU University, ab. Sie ist am Leibniz Institut für ökologische Raumentwicklung in Dresden tätig.
Dipl.-Ing. Dr. techn. Johannes Fiedler ist Architekt und Stadtplaner. Architekturbüro fiedler.tornquist (Graz); 2014-2017 Forschungsbeauftragter bei Doppelmayr Urban Solutions; 2008-2011 städtebaulicher Berater Wien 3420 AG, Seestadt Aspern; Lehre: Professur Städtebau TU Braunschweig (2010-2012), Gastprofessur EiABC Addis Abeba (2013), Lehraufträge TU Wien, TU Graz, KFUni Graz, TU Berlin; 1988 – 2011 Beratungstätigkeit Städtebau und Regionalentwicklung in Afrika und Nahost im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der österreichischen Bundesregierung und der Europäischen Kommission.
OA Assoc.-Prof. Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. med. Hans-Peter Hutter: Doppelstudium „Landschaftsökologie und Landschaftsgestaltung“ an der Universität für Bodenkultur sowie „Medizin“ an der Universität Wien. Mehrjährige Tätigkeit als Physikatsarzt im Öffentlichen Gesundheitswesen in Wien, Leitung der Umweltmedizinischen Ambulanz der Stadt Wien. Seit 2000 Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie mit Schwerpunkt Umweltmedizin am Department für Umwelthygiene und Umweltmedizin (Zentrum für Public Health, MedUni Wien)., seit 2015 stellvertretender Leiter. Gründer der „Doctors For Future – Austria“
Assoz. Prof. Stefanie Peer ist Associate Professorin am Institut für Räumliche und Sozioökonomische Transformationen (ISSET) der Wirtschaftsuniversität Wien und leitet das Forschungsinstitut für Raum- und Immobilienwirtschaft. Ihr Forschungsschwerpunkt liegt auf Nachhaltigkeitsthemen im Bereich Mobilität. Im Rahmen des Zweiten Österreichischen Sachstandsberichts zum Klimawandel (AAR2) koordiniert sie die Kapitel zu Personen- und Güterverkehr sowie Transportinfrastruktur.
Univ.-Prof. Dr. Sigrid Stagl (WU Wien) Professorin für Umweltökonomie am Department Sozioökonomie an der WU, forscht zu nachhaltigen Energie- und Nahrungssystemen.
Die Urlaubsreisezeit ist soeben zu Ende gegangen. Die Menschen waren wieder massenhaft auf Autobahnen und Schnellstraßen unterwegs, und die Flughäfen waren voll. Wieder gab es Temperaturrekorde, Waldbrände, Unwetter, Hangrutschungen und Überflutungen – und jetzt die Flutkatastrophe in Ost- und Mitteleuropa! Der Zusammenhang zwischen diesen Phänomenen und den gängigen Mobilitätsmustern wird verdrängt.
Österreicher und Österreicherinnen unternehmen zwei Drittel aller Urlaubsreisen mit dem Auto, weitere rund 15% entfallen auf Flugreisen1 somit sind mindestens 80% aller Urlaubsfahrten klimaschädlich. Auf dem Weg zu einem klimaverträglichen Urlaubsverkehr muss mit einigen Stereotypen aufgeräumt werden. Dazu gehört die Vorstellung, dass für eine reibungslose Abwicklung des Durchzugsverkehrs das hochrangige Straßennetz weiter ausgebaut werden muss, um „die Menschen zu entlasten“ – wie etwa der wahlkämpfende Bundeskanzler kürzlich argumentierte.2
In diesem Denkmuster bleibt die Strukturwirkung von Schnellstraßen und Autobahnen unbeachtet. Diese tragen nicht nur mit Flächenverbrauch und Versiegelung zur lokalen Erhitzung bei − sie generieren Strukturen, die auch abseits des Reiseverkehrs automobile Verhaltensmuster unterstützen. An sie lagern sich Fachmärkte, Büro- und Gewerbeparks an, und es entstehen Ziele und Relationen, die nur mit dem Auto funktionieren.
In der Folge sind es die genannten, vermeintlich „entlasteten“ Menschen in den Dörfern und Städten selbst, die im Windschatten des Durchzugsverkehrs auf den Schnellstraßen zur Arbeit und zum Shoppingcenter fahren und dabei übers Jahr ein Vielfaches jenes Verkehrsaufkommens erzeugen, das der Urlaubsreiseverkehr mit sich bringt. Die politische Argumentation mit dem Durchzugsverkehr ist also eine Täuschung, ein Vorwand, um das automobile Gesellschaftsmodell abzusichern.
Durch das langlebige Angebot und wegen der großen Mengen an Kapital, das in diesen autogerechten Bauten und Anlagen steckt, kommt es zu Lock-In-Effekten. Die notwendige Verhaltensänderung, wie sie die Klimakatastrophe erfordert, wird alltagspraktisch, politisch und ökonomisch gehemmt. Das Mobilitätsverhalten wird faktisch einzementiert, die Gesellschaft bleibt im automobilen System eingeschlossen.
Wer in dieser Situation einen weiteren Ausbau des hochrangigen Straßennetzes fordert, gießt buchstäblich Öl ins Feuer, heizt den unheilvollen Teufelskreis aus Straßenangebot und Autoverkehrsnachfrage weiter an. Will man hingegen eine entgegengesetzte Wirkungsspirale zugunsten der klimagerechten Mobilität in Gang setzen, genügt es nicht, Quartiere in Städten und Dörfern vom Autoverkehr zu entlasten – man muss beim hochrangigen Straßennetz ansetzen: kein weitere Ausbauten, klimagerechter Umbau, Rückbau…
Zurück zum Reiseverkehr: In einem künftigen klimagerechten Verkehrsnetz sind alle europäischen Destinationen gut mit der Bahn erreichbar, es gibt ein durchgängiges Buchungssystem für alle Verkehrsmittel und Destinationen, ausgebaute Angebote des Haus-zu-Haus-Gepäcksservices, Möglichkeiten der Mitnahme von Fahrrädern und E-Kfz, sowie flächendeckende öffentliche Verkehrsmittel für die Last Mile.
Jedenfalls sind große Investitionen in den öffentlichen Nah- und Fernverkehr notwendig – aber nicht zusätzlich zum Ausbau des Straßennetzes, sondern stattdessen.
Statistics Austria 2022: Kfz 63,5%, Flug 14,5 % https://www.statistik.at/fileadmin/user_upload/SB_3-4_Urlaubs-und-Geschaeftsreisen-2022.pdf. ↩︎
Helfen Sie mit, unsere Nahrungsmittel-Versorgung in Österreich zu schützen! Auf Beton wächst kein Getreide und auf Asphalt wächst kein Gemüse! Die Zerstörung österreichischer Anbauflächen durch den Bau von Straßen und Gebäuden hat ein untragbares Ausmaß erreicht und muss jetzt enden. Wissenschafter:innen verschiedenster Disziplinen rufen Sie jetzt dazu auf, gemeinsam eine rote Linie zu ziehen und die ausufernde Bodenversiegelung zu stoppen.
Im Zeitraum von 1999 bis 2020 sind die Ackerflächen in Österreich um 72.000 Hektar geschrumpft. Die verlorene Fläche könnte laut einer Studie des WIFO die Nahrungsmittel-Versorgung mit Ackerfrüchten von knapp einer halben Million Personen (genauer 493.000) sicherstellen. Doch Beton und Asphalt sind nicht die einzigen Gefahren für unsere Ernährung. Dürren, Überschwemmungen, Hagel, Sturm und Frost verursachten allein 2024 bereits landwirtschaftliche Schäden in Höhe von 200 Millionen Euro. Aufgrund der voranschreitenden Klimaerhitzung werden die Schadenssummen weiter steigen. Bis 2050 ist laut einer Studie der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit eine Abnahme der Fruchtbarkeit unserer Böden um bis zu 50% im Osten Österreichs und um 19% in ganz Österreich zu befürchten. Unsere Ernährungssouveränität ist damit stark bedroht. Jeder verbleibende Quadratmeter Ackerfläche ist wichtig.
Aus diesem Grund rufen wir Sie dazu auf, gegen die Bodenversiegelung (also das Betonieren oder Asphaltieren von vorher unbebautem Land) und für die Entsiegelung von nicht mehr benötigten Flächen in Österreich aktiv zu werden. Sie können Bürgerinitiativen, Organisationen und Petitionen durch Ihre Mitarbeit, Ihre Spende oder Ihre Unterschrift unterstützen. Sie können sich aber auch an die Partei ihres Vertrauens wenden und dort den Schutz von österreichischen Anbauflächen einfordern. Machen Sie den Politiker:innen in unserem Land klar, dass Ihre Stimme an den Schutz unserer Böden geknüpft ist.
Genau jetzt stellen sich mutige Menschen mit der bezeichnenden Initiative „Vernunft statt Ostumfahrung“ bei Wiener Neustadt den Bautrupps in den Weg. Dort sollen durch eine „Umfahrungsstraße“ und die nachfolgende Erschließung einige der besten Ackerböden Österreichs unter einem weiteren Gewerbegebiet verschwinden. Den betroffenen Bauern droht hier sogar die Enteignung. Dabei bringt die Ostumfahrung auch keine Verkehrs-entlastung. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass der Bau neuer Straßen das Verkehrsaufkommen und damit die Belastungen für die Bevölkerung erhöht, und im Widerspruch zur Erreichung der Klimaziele steht. Statt neuer Straßen braucht es bessere Verkehrskonzepte, eine Wiederbelebung der Ortskerne und dichtere Bebauung.
Trotz politischer Bekenntnisse zur klimaverträglichen, nachhaltigen und gerechten Raumentwicklung, ist der Bodenverbrauch in Österreich mit 11,3 ha pro Tag auf hohem Niveau. Erst, wenn genügend Menschen aktiv werden und sich gegen diese bedrohliche Fehlentwicklung stellen, wird sich daran etwas ändern.
Wenn es gelingt, Projekte wie jenes bei Wiener Neustadt zu stoppen, wäre dies ein kraftvolles Signal an alle Entscheidungs-träger:innen in unserem Land, dass die Zeit der zügellosen Bodenzerstörung zu Ende ist. Unterstützen Sie daher die Initiative „Vernunft statt Ostumfahrung“ und ziehen Sie vor Wiener Neustadt eine rote Linie gegen das weitere Asphaltieren und Betonieren! Setzen Sie sich für den Schutz unserer Böden ein, damit diese weiter all ihre für die Gesellschaft wertvollen Leistungen, von Hochwasserschutz über den Erhalt der Biodiversität bis hin zu Nahrungsmittelproduktion, bereitstellen können!
Wie Sie jetzt aktiv werden können:
Wenden Sie sich an die Partei Ihres Vertrauens und fordern Sie den Schutz unserer Böden
Wenden Sie sich höflich an die politisch Verantwortlichen für Projekte, durch die Böden versiegelt werden
Unterstützen Sie zivilgesellschaftliches Engagement gegen Bodenverbrauch
Verfassen Sie Texte, beispielsweise Leserbriefe gegen Projekte auf der grünen Wiese
Wie Sie konkret gegen die Ostumfahrung aktiv werden können:
Wien, 25.06.2024: Klimawahljahr 2024 – Wissenschaftler:innen analysierten die Klimapolitik der SPÖ und stellten bei einer Aktion vor der Parteizentrale der SPÖ ein durchwachsenes Zeugnis aus: “Die Klimapolitik hat in der SPÖ unter dem Parteivorsitzenden Andreas Babler an Bedeutung gewonnen. Teile der SPÖ treiben allerdings nach wie vor den Bau neuer Autobahnen voran oder setzen auf Klimaschutz, den niemand merkt – Montag bis Freitag betonieren und am Sonntag renaturieren wird nicht reichen. Wir erwarten uns von der SPÖ mehr Mut und Klarheit in der Klimapolitik”, fasst Reinhard Steurer, Professor für Klimapolitik, zusammen. Dass sich die SPÖ für die Zustimmung zum Renaturierungsgesetz ausgesprochen hat, sei positiv zu beurteilen, erklärt Prof. Sigrid Stagl von der Wirtschaftsuniversität Wien.
Sicherheitsrisiko Klimakrise
Die ersten Hitzetage und Unwetter bringen die unmittelbaren Gefahren der Klimakrise wieder verstärkt ins Bewusstsein der Bevölkerung und verdeutlichen, dass diese auch für die Menschen in Österreich bei weiterer Erwärmung ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen wird. “So ehrlich müssen wir sein: Klimaschutz ist Menschenschutz” betont Dr. Fabian Schipfer und erinnert: “Allein eine Transformation unseres Mobilitätssystems bringt so viele Vorteile mit sich – darauf sollten wir nicht verzichten.“
Von guten Ansätzen bis Projekten des vorigen Jahrtausends
Klimapolitik habe in der SPÖ unter dem Parteivorsitzenden Andreas Babler an Bedeutung gewonnen. “Während die anderen Großparteien ÖVP und FPÖ beim Klimaschutz Teil des Problems sind, ist es gut und wichtig, dass die SPÖ Teil der Lösung sein will – und beim Beschluss des Renaturierungsgesetzes auch schon war. Allerdings fehlt nach wie vor ein umfassendes Programm, mit dem Klimaziele glaubhaft erreicht werden können. Ein Transformationsfonds, eine Attraktivierung öffentlicher Verkehrsmittel und ein Verbot von Privatjets wird nicht reichen. Besonders dann nicht, wenn Teile der SPÖ nach wie vor den Bau neuer Autobahnen vorantreiben und zudem glauben, man könne Klimaschutz so betreiben, dass niemand etwas davon bemerkt“, erklärt Steurer und fasst zusammen: “Montag bis Freitag betonieren und am Sonntag renaturieren wird nicht reichen. Wir erwarten uns von der SPÖ also mehr Mut und Klarheit in der Klimapolitik, vor allem den Mut, sich von Ideen und Projekten des vorigen Jahrtausends zu verabschieden, ob in der Lobau oder in Schwechat.”
Nachhaltige Mobilitätspolitik ist nachhaltig soziale Politik
Von der Wissenschaft und vielen Vertreter:innen der Zivilgesellschaft werden schon lange Tempolimits gefordert: 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Freilandstraßen und 30 km/h in Ortsgebieten. Dies diene sowohl dem Klimaschutz, als auch dem Menschenschutz durch weniger Feinstaub- sowie Lärmbelastung und weniger Todesfälle im Straßenverkehr. “Für eine Partei, die Teil des ökologischen Transformationsprozesses sein will, sollte es Priorität haben, dies rasch umzusetzen” erklärt Günter Emberger, Professor am Institut für Verkehrswissenschaften der TU Wien und ergänzt: “Wir erwarten von der SPÖ außerdem, schnellstmöglich Maßnahmen zur Erreichung der Kostenwahrheit im Verkehr.” Das beginne damit, Prioritäten und finanzielle Mittel richtig zu setzen. “Damit meinen wir die Abschaffung der Steuerbefreiung von Flugbenzin, die Aufhebung der Dienstwagenprivilegien, eine Ökologisierung der Pendlerpauschale und die Beseitigung weiterer kontraproduktiver staatlicher Subventionen. Ein “Weiter-wie-bisher” im Verkehrssektor asphaltiert ein sozial ungerechtes Mobilitätssystem weiter ein und versiegelt landwirtschaftlich nutzbare Böden – die Grundlage für unsere eigene Nahrungsmittelversorgung”, führt Emberger abschließend aus.
Die Scientists for Future laden zum Mediengespräch vor der SPÖ-Zentrale (Löwelstraße 18, 1010 Wien) am Dienstag, 25. Juni um 8:00 Uhr ein!
In den vergangenen Wochen rückte die unmittelbare Gefahr der Klimakrise durch die ersten heftigen Unwetter wieder verstärkt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. Diese Bedrohung verlangt mutige und entschlossene Klimapolitik und eine lösungsorientierte gesellschaftliche Debatte. Die österreichische wissenschaftliche Community ist sich ihrer gesellschaftlichen Rolle bewusst und leistet ihren Beitrag im Klimawahljahr durch öffentliche Aktionen und Analysen der Klimapoltik der österreichischen Parteien.
Führende Wissenschaftler:innen diverser Disziplinen analysieren die Klimapolitik der SPÖ, ihre konkreten Ansätze und interne Differenzen sowie ihre Rolle in der österreichischen politischen Debatte.
Vor Ort geben
Prof. Reinhard Steurer, Professor für Klimapolitik an der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien
Prof. Günter Emberger, Forschungsbereich für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik, Institut für Verkehrswissenschaften, TU Wien
Prof. Sigrid Stagl, Professorin für ökologische Ökonomie, WU Wien
Inputs und sind gemeinsam mit anderen Wissenschaftler:innen unterschiedlicher Forschungseinrichtungen und Universitäten für Fragen bereit. Außerdem sind führende SPÖ-Vertreter:innen für eine wissenschaftsbasierte Debatte vor Ort eingeladen, die auch gerne verfolgt werden kann.
Scientists for Future Salzburg (S4F) haben die Landesregierung um ihre Klimabilanz nach einem Jahr im Amt gebeten. Zwei Fragen wurden gestellt:
1. Wie sieht der konkrete geplante Reduktionspfad von Treibhausgas-Emissionen des Landes Salzburg bis 2030 aus? Hat sich dieser gegenüber dem Masterplan Klima+Energie 2030 verändert oder ist der dort vorgestellte Reduktionspfad weiterhin aufrecht?
2. Sollte der Masterplan Klima+Energie 2030 weiterhin als verbindlich von der aktuellen Landesregierung anerkannt werden, welche dort vorgestellten Maßnahmen wurden im ersten Jahr Ihrer Landesregierung umgesetzt?
Die Antwort von Landeshauptmann Wilfried Haslauer und LHSTv. Marlene Svazek ist grundsätzlich erfreulich. Sie enthält ein definitives Bekenntnis zum Masterplan Klima+Energie 2030: „…die darin vorgegebenen Zielsetzungen sind nach wie vor aufrecht und verbindlich…“, heißt es im Antwortschreiben. Im Regierungsübereinkommen stand hingegen nur: „In diesem Zusammenhang ist es unser erklärtes Ziel, den Masterplan Klima und Energie 2050 in all seinen Facetten (Erzeugung, Effizienz, Einsparung) umzusetzen“.
„Insgesamt sehen die S4F Salzburg die Antwort als klare Zusage, Salzburgs Klimaziele weiterzuverfolgen, und wir werden die kommenden, gesetzten Schritte zur Erreichung der Ziele aufmerksam verfolgen“, so Sprecher Jens Blechert. Kritisch angemerkt wird aber, dass die Reduktionsziele im Bereich Verkehr mit der Attraktivierung des Öffentlichen Verkehrs allein nicht erreichbar sein werden; es brauche hier auch Maßnahmen zur Lenkung und Einschränkung des Individualverkehrs, die Aufhebung des „Lufthunderters“ weise etwa in die falsche Richtung. E-Mobilität löse nicht alle Probleme, da diese ebenfalls material- und platzintensiv sei, es brauche aber mehr Ladestationen.
Im Bereich Energie werden u.a. mehr Maßnahmen zur Energieeinsparung, etwa durch ein ambitioniertes Programm für thermische Sanierung, die obligatorische Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für PV-Anlagen, wo dies technisch möglich ist, sowie die stärkere Förderung von Erneuerbare Energiegemeinschaften gefordert. Gefordert wird auch der rasche Austausch der 20.000 noch bestehenden Ölkessel. Die verbindliche Mitarbeit aller Mitglieder der Landesregierung sowie der Gemeinden bei der Umsetzung der Klimaziele wird ebenfalls eingemahnt. Die geplante Wiederaufnahme eines Kurzstreckenflugs Wien-Salzburg sehen die S4F Salzburg kritisch, da es umweltfreundliche Alternativen gäbe.
Das Land listet zahlreiche in Arbeit bzw. bereits umgesetzte Maßnahmen auf
Im Brief werden zahlreiche aktuelle Projekte aufgelistet, etwa die Fertigstellung des Biomasseheizkraftwerk Siezenheim 11, das in Bau befindliche Wasserkraftwerk Stegenwald sowie das in Vorplanung befindliche Wasserkraftwerk Golling. Das Windkraft-Projekt Windsfeld stehe kurz vor Projekteinreichung, bei jenem in Lehmberg laufen Windmessungen. Genannt wird weiters der Start der Evaluierung des Förderwesens im Bereich Energie (Photovoltaik), der Start des Flussdialogs im Rahmen des Salzachplans vom Kraftwerk Urstein bis Kraftwerk Lehen; sowie das Energiekostenunterstützungsgesetz. Im Bereich Adaption wird die Renaturierung und Ausweitung der Saalach in Siezenheim sowie der Salzach Masterplan angeführt. Die genannten Maßnahmen im Bereich Mobilität: Ausgliederung des Verkehrsbereichs aus der Salzburg AG; Rückkehr zum 10 Minuten- Takt beim O-Bus; Zweigleisiger Ausbau der Lokalbahn und Anschaffung neuer Zuggarnituren; Wiederaufbau der Pinzgaubahn; der Ausbau der Bahnstrecke Paß Lueg; Fortführung der erfolgreichen Benzinfrei-Tage; Öffi-Freizeitticket um nur 19 Euro für zwei Erwachsene und bis zu vier Kinder; Implementierung von Mikro-ÖV Projekten. Hingewiesen wird auch darauf, dass seit dem Fahrplanwechsel 2023 zusätzliche 2,6 Mio. Öffi-Kilometer erzielt werden konnten.
Maßnahme
Bereich
Fertigstellung Biomasseheizkraftwerk Siezenheim II
Energie
Wasserkraftwerk Stegenwald (in Bau)
Energie
Wasserkraftwerk Golling (in Vorplanung)
Energie
Windkraft-Projekt Windsfeld (kurz vor Projekteinreichung), Lehmberg (derzeit Windmessungen)
Energie
Start der Evaluierung des Förderwesens im Bereich Energie (Photovoltaik)
Energie
Start des Flussdialogs im Rahmen des Salzachplans vom Kraftwerk Urstein bis Kraftwerk Lehen
Adaption
Beschlussreifer Gesetzesentwurf zur Verfahrensbeschleunigung bei Projekten der erneuerbaren Energie
Energie
Energiekostenunterstützungsgesetz
Energie
Renaturierung und Ausweitung der Saalach in Siezenheim
Adaption
Salzach Masterplan
Adaption
Ausgliederung des Verkehrsbereichs aus der Salzburg AG
Verkehr
Rückkehr zum 10 Minuten-Takt beim O-Bus (steht kurz bevor)
Verkehr
Zweigleisiger Ausbau der Lokalbahn und Anschaffung neuer Zuggarnituren „auf Schiene“
Verkehr
Wiederaufbau der Pinzgaubahn in Umsetzung, der Ausbau der Bahnstrecke Paß Lueg (im Rahmenplan)
Verkehr
Fortführung der erfolgreichen Benzinfrei-Tage
Verkehr
Seit dem Fahrplanwechsel 2023 zusätzliche 2,6 Mio. Öffi-Kilometer
Verkehr
Öffi-Freizeitticket um nur 19 Euro für zwei Erwachsene und bis zu vier Kinder neu eingeführt
Verkehr
Zweifel an der Erreichung der Reduktionsziele im Bereich Verkehr
Laut Masterplan ist im Verkehrsbereich eine Halbierung der Emissionen bis 2030 vorgesehen (Basisjahr 2005). Um das zu erreichen, brauche es nicht nur eine Verbesserung des ÖV-Angebots, sondern auch Beschränkungen für den Individualverkehr, so S4F Salzburg. Die Auflassung des IG-L Tempolimits auf der Autobahn sei jedoch ein Beispiel in die entgegengesetzte Richtung gewesen. Eine Politik, die beinahe ausschließlich auf Pull- Maßnahmen setzt (wie sie auch im Masterplan hauptsächlich vorgesehen sind) wird keine nennenswerten Effekte erzielen, so der Mobilitätsexperte Martin Loidl: „Pull-Maßnahmen funktionieren nur im Zusammenspiel mit Push-Maßnahmen, wie unter anderem eine ausgezeichnete schwedische Studie zeigt“.
Die spannende Frage an die Landesregierung bleibe daher, wie sie die angestrebten Reduktionen im Verkehrsbereich, wo die Hauptlast der Reduktion passieren muss, bewerkstelligen möchte. Denn der S-Link wird, wenn er gebaut wird, vor 2030 nichts zur Zielerreichung beitragen können. E-Mobilität werde zwar nicht alle Probleme lösen, doch der Ausbau der Ladestationen sei wichtig: „Bis 2030 braucht Salzburg laut Zahlen des Umweltbundesamtes mehr als 10-mal so viele öffentliche Ladepunkte wie heute“, so der Politologe Markus Gastinger. Der S-Link, sollte er kommen, würde sich bis 2030 nicht positiv auf die Klimabilanz auswirken, da THG-Einsparungen erst später zu erwarten wären.
Vorschläge von S4F für eine ambitionierte Energiewende
Neben der wirksamen Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehr sowie den im Schreiben der Landesregierung an die S4F angeführten Energieprojekte hält S4F-Salzburg-Mitglied Franz Kok weitere Maßnahmen zur Erreichung der energiepolitischen Ziele für notwendig:
Deutliche Erhöhung der thermischen Sanierungsrate und -intensität bei bestehenden Gebäuden und obligatorische Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für PV-Anlagen, wo dies technisch möglich ist;
stärkere Berücksichtigung verhaltensbezogener und den Wohnbedarf gewichtender Kriterien bei Sanierungen, etwa durch kostenlose Energiesparberatungsangebote oder die Förderung von Sanierungsbegleitungen;
Ausbau aller Sektoren erneuerbarer Energie, besonders im Bereich Photovoltaik, sowie Inbetriebnahme einiger Windenergie-Projekte und PV-Freiflächenanlagen. Eine Biomassestrategie für Hochlagen könne die klimawandelbedingt steigende Waldgrenze als CO2-Speicher und Rohstofflieferant verfügbar machen..
Ein großes Thema bleibt ebenso der Austausch von Ölkesseln, von denen es in Salzburg bis 2030 ganze 26 Tausend weniger geben soll. „Bis Ende 2022 ist man hier erst bei 3700 angelangt. Mehr als 20 Tausend Ölkessel bleiben also noch auszutauschen. Wünschenswert wären hier wie auch bei allen anderen Maßnahmen von der Landesregierung konkrete Zwischenziele bis zum Ende der Legislaturperiode, also 2028, an denen sich diese Landesregierung dann auch messen lässt“, so Markus Gastinger.
Einbindung aller Mitglieder der Landesregierung und der Gemeinden
Wichtig sei auch die eindeutige Unterstützung der Maßnahmen zur Erreichung der Etappenziele des Masterplans durch alle Mitglieder der Landesregierung und die verbindliche Einbindung der Gemeinden (Stichwort „Salzburger Nachhaltigkeitsvertrag“). Die Nutzung der Salzburg AG als Infrastrukturbetreiber und Investor für notwendige Energiewendevorhaben im Bereich Energiewirtschaft (dezentrale Speicher) und Mobilität (ÖPNV und erneuerbare Mobilität) müsse dafür mit einem neuen Verantwortungsverständnis der Eigentümer und langfristigen Auftrag abgesichert werden. Endverbrauchernahe und marktkonforme neue Formen der privatwirtschaftlichen und auch gemeinnützigen, sozialen und ökologischen Daseinsvorsorge in Gestalt von Erneuerbare Energie-Gemeinschaften und Gemeinschaftsenergieanlagen auf allen Wohn- und Gewerbegebäuden (auch der gemeinnützigen Wohnbauträger und Hausverwaltungen) sollen genutzt werden, um die kostensenkende Wirkung von PV und Windenergie direkt bei privaten und gewerblichen EndverbraucherInnen ankommen zu lassen.
Kritik der BiodiversitätsexpertInnen von S4F an der Beschneidung der Landesumweltanwaltschaft
Zwei Projekte, der „beschlussreife Gesetzesentwurf zur Verfahrensbeschleunigung bei Projekten der erneuerbaren Energie“ sowie das neu geplante Wasserkraftwerk Golling stoßen aber auch auf Kritik von Naturschutzverbänden sowie den Biodiversitätsexpert:innen der S4F Salzburg Andreas Tribsch und Jana Petermann. Mit der Beschneidung des Salzburger Naturschutzgesetzes und der Landesumweltanwaltschaft könnte die Türe für weitere Eingriffe in Ökosysteme ohne Prüfung und ohne Ausgleichsmaßnahmen geöffnet werden. Die ökologischen Folgen des geplanten Wasserkraftwerks in Golling – etwa die Verknappung des Wassers im Bereich des Salzachdurchbruchs – sind vorab zu prüfen.
Im Allgemeinen werden isolierte Klimaschutzmaßnahmen, die nicht gemeinsam und gleichrangig mit dem Biodiversitätsschutz geplant werden, von den Expert:innen sehr kritisch gesehen. Die Klimakrise mit Kompromissen im Naturschutz lösen zu wollen sei eine nicht zeitgemäße Herangehensweise. „Hier braucht es die konkrete Zusammenarbeit zwischen Akteur:innen aus dem Naturschutz, der Wissenschaft, Grundbesitzern und der Landesregierung, um Synergien nutzen und sowohl naturnahe Ökosysteme zu schützen als auch erneuerbare Energien schonend und nachhaltig zu produzieren“, so die Biodiversitätsexpertin Jana Petermann.
Die Scientists for Future Österreich begrüßen die Entscheidung von Umweltministerin Leonore Gewessler bei einer möglichen Abstimmung für die EU-Renaturierungsverordnung zu stimmen.
Die EU-Renaturierungsverordnung ist ein Kernstück des europäischen Green Deals: Wiederherstellungsmaßnahmen der Natur stellen dringend notwendige Anpassungsmaßnahmen an die Auswirkungen der Klimakrise dar1. Sie sind eine wichtige Grundlage für die Ernährungssicherheit in Österreich und ein zentrales Elemente der Wirtschaftskraft des Landes2. Während das Nichthandeln bereits jetzt das österreichische Staatsbudget mit mehreren Milliarden Euro pro Jahr belastet3, ist einer Wirkungsanalyse der EU-Kommission zufolge der Nutzen der Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in Österreich 12-mal höher als deren Kosten4.
Ökosysteme halten sich nicht an Ländergrenzen! Dieses Bewusstsein muss die Politik auf nationaler Ebene wie auf europäischer Ebene anleiten. Nur so kann Europa seine angestrebte Rolle als Vorreiter in Sachen Klimaschutz und Klimaanpassung erfüllen. Nach deutlichen Rückschritten in der Umsetzung des Europäischen Green Deals5 kann nun allein eine qualifizierte Mehrheit im Rat der Europäischen Umweltminister:innen am 17. Juni zur Renaturierungsverordnung dieser Verantwortung gerecht werden.
Die Scientists for Future Österreich unterstützen gemeinsam mit 82% der Österreicher:innen das Ja zur Renaturierungsverordnung6. Wir rufen die EU-Umweltminister:innen auf, am Montag dem Beispiel Österreichs zu folgen und die EU-Renaturierungsverordnung gemeinsam zu verabschieden!
Ein Ja zur EU-Renaturierungsverordnung ist ein Ja zu einem lebenswerten, gemeinsam gestalteten Europa, in dem evidenzbasierte und sozial gerechte Politik für das Wohl der Bürger:innen Sorge trägt!
IPCC, 2023: Climate Change 2023: Synthesis Report. Contribution of Working Groups I, II and III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change [Core Writing Team, H. Lee and J. Romero (eds.)]. IPCC, Geneva, Switzerland, 184 pp., doi: 10.59327/IPCC/AR6-9789291691647 ↩︎
Corporate Leaders Group 2024: „Business Networks‘ Letter on the Nature Restoration Law“, https://www.corporateleadersgroup.com/files/clg_europe_led_letter_on_nature_restoration_-_may_2023.pdf ↩︎
WIFO 2024: „Policy Brief: Budgetäre Kosten und Risiken durch klimapolitisches Nichthandeln und Klimarisiken“, https://www.wifo.ac.at/publication/49048/ ↩︎
EU 2023: „Impact assessment study to support the development of legally binding EU nature restoration targets. Final Report“, https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/db3e5d55-310c-11ee-946a-01aa75ed71a1 ↩︎
Society for Conservation Biology et al. 2024: „Expression of Concern by Scientific associations: Rollback of EU environmental legislation and policies jeopardises the future of EU citizens“, https://zenodo.org/records/11493585. ↩︎
Die Scientists for Future Österreich und Wissenschaftler:innen ihres Fachkollegiums begrüßen den Vorstoß der Landeshauptleute Peter Kaiser und Michael Ludwig sowie die Bemühungen von Bundesministerin Leonore Gewessler um die EU-Renaturierungsverordnung ausdrücklich.
Wir appellieren dringend, diesen vielversprechenden Weg weiterzugehen und diese Woche gemeinsam ein österreichisches „Ja“ zur Renaturierungsverordnung zu ermöglichen!
Sie haben damit die Chance, ein Kernanliegen der Bürger:innen in Österreich und der Europäischen Union aufzugreifen, die sich mehrheitlich um den Naturverlust sorgen: Drei Viertel der Bürger:innen fordern verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur von der Politik1.
Warum brauchen wir die Verordnung?
Wiederherstellungsmaßnahmen schaffen CO2-Senken und stellen (z.B. Im Bereich von Flussrenaturierungen) Anpassungen an die Klimakrise dar2. Wie dringend solche Maßnahmen sind, zeigen die Extremwetterereignisse unter anderem im Burgenland und der Steiermark in den letzten Tagen.
Ernährungssicherheit ist nur möglich, wenn Ökosystemleistungen z.B. durch Bestäuber sichergestellt sind; deshalb ist die Verordnung keine Bedrohung, sondern ein wichtiger Beitrag zur Ernährungssicherheit. Zudem räumt die aktuelle Fassung der Verordnung für den als äußert unwahrscheinlich eingestuften Fall, dass die Ernährungssicherheit gefährdet würde, die Möglichkeit der vorübergehenden Aussetzung der Anwendung der Verordnung ein3.
Die Wirtschaft hängt von einer funktionsfähigen Natur ab4. Eine breite Allianz aus Unternehmer:innen hat die EU-Ratspräsidentschaft daher in einem Brief aufgefordert, eine Zustimmung zur Verordnung sicherzustellen5.
Die Finanzierung von Wiederherstellungsprojekten profitiert in Österreich schon jetzt teilweise von EU-Fonds. Für die jährlichen Kosten der in der Verordnung angestrebten zusätzlichen Wiederherstellung sind neben den – bereits bestehenden – Möglichkeiten durch den Finanzrahmen der EU sowie Förderprogramme, neue Finanzierungen vorgesehen6. Zudem ist einer Wirkungsanalyse der EU-Kommission zufolge der Nutzen der Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in Österreich 12-mal höher als deren Kosten7. Das Nichthandeln belastet das österreichische Staatsbudget hingegen bereits jetzt mit mehreren Milliarden Euro pro Jahr8.
Ökosysteme halten sich nicht an Ländergrenzen. Maßnahmen und Gesetze innerhalb Österreichs werden nicht ausreichen, um die Lebensqualität der Menschen in Österreich und der EU zukünftig zu sichern. Die Verordnung soll garantieren, dass alle EU-Mitgliedstaaten ihren Beitrag zu einer gemeinsamen Herausforderung leisten.
Europa hat sich immer wieder als Vorreiter in Sachen Klimaschutz und Klimaanpassung präsentiert. Die deutlichen Rückschritte in der Umsetzung des Europäischen Green Deals stellen diese Rolle in Frage9. Die Renaturierungsverordnung würde wesentlich dazu beitragen, unterzeichneten globalen Verträgen gerecht zu werden (UN-Kinderrechtskonvention, Globaler Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, Pariser Klimaschutzabkommen). Sie ist eine große Chance für Österreich und die EU, sich international sichtbar für das Wohl von Menschen, Wirtschaft und Natur einzusetzen.
Die Stimmen der Wissenschaftler:innen des Fachkollegiums für die Renaturierungsverordnung
Obwohl wir der Erde schon zahlreiche Schäden zugefügt haben, versorgt sie uns (im globalen Norden) noch immer mit allem, was wir brauchen. Genau dies riskieren wir aber in zunehmendem Maße. Die Renaturierungsverordnung bietet die Chance, einen Teil der Schäden rückgängig zu machen, mindestens aber die Situation nicht noch weiter zu verschlimmern. Diese Chance nicht zu ergreifen, wäre fahrlässig und verantwortungslos. Assoc. Prof. Dr. Kirsten von Elverfeldt
Für Menschen, Tiere, Pflanzen und auch für Pilze ist das NRL zukunftsweisend und unbedingt nötig. Der globale Marktwert von Pilzen wird auf 54,57 Billionen USD geschätzt10. Pilze haben also enormen ökonomischen Wert und Einfluss auf die globale Wirtschaft. Die monetäre Bewertung von Pilzprodukten, Pilzen und deren Rolle im Ökosystem sollte daher auch entscheidend für politische Maßnahmen zur Erhaltung und Verwertung dieser am globalen Markt zunehmend präsenten Ressource sind. Der enorme finanzielle Wert von Pilzen untermauert das Argument, dass Landschaften erhalten werden müssen, um die darin enthaltenen natürlichen Ressourcen zu schützen. Bisher wurde nur ein kleiner Teil der Pilze in der Natur entdeckt. Somit sind Milliarden von Dollar an Pilzressourcen noch unentdeckt oder verloren, wenn ihre Lebensräume zerstört werden. Daher ist die Zustimmung zum Nature Restoration Law eine simple Notwendigkeit um eine lebenswerte Zukunft für alle zu sichern. Prof. Mag. Dr. Irmgard Krisai-Greilhuber
Das EU-Renaturierungsgesetz ist eine zentrale Weichenstellung für die Umsetzung naturbasierter Lösungen, welche nicht nur dem Schutz vor klimabedingten Risiken wie Hochwasser dienen, sondern gleichzeitig auch Biodiversität fördern und durch zusätzliche Kohlenstoffspeicherung zur Minderung des Klimawandels beitragen. Nicht die Unterstützung dieses Gesetzes gefährdet Österreichs Lebensgrundlagen, sondern ein weiter wie bisher im sorglosen Umgang mit der Natur. Dr. Thomas Schinko
Die SPÖ hat die einmalige Chance zu zeigen, dass ihr Umwelt- und Klimaschutz auch in der Umsetzung wichtiger ist als der ÖVP. Umweltpolitischer Taktierer bei der EU-Wahl gewesen zu sein wird bei der Nationalratswahl nicht reichen. Assoc. Prof. Mag. Dr. Reinhard Steurer
Für unsere Kinder haben wir keine andere Wahl! Prof. Dr. Michael Wagreich
So tragisch die aktuellen Hochwasser im Burgenland und der Steiermark für die Betroffenen auch sind, überraschend sind diese Extremwetterereignisse nicht. Die Klimafolgenforschung warnt seit Jahrzehnten vor häufigeren und intensiveren Niederschlägen und deren mitunter lebensbedrohlichen Folgen, benennt die Ursachen und zeigt der Politik konkrete Handlungsoptionen auf1112. Ein Ja zur EU-Renaturierungsverordnung wird der Bevölkerung demonstrieren, wer in Österreich politisch verantwortlich handelt. Das heißt, wer die Klimakrise und die Sorgen der Menschen um eine intakte Natur und ihre Gesundheit ernst nimmt und komplexen Fragen mit Sachverstand begegnet. Mag.rer.nat. Dr. phil. Ulli Weisz
Im Jahr 1777 erschien in der Zeitschrift „Neue Mannigfaltigkeiten“ ein Streitgespräch zwischeneinem Bach und einem Kanal. Der Kanal lobte seine wirtschaftliche Bedeutung, während derBach seine Ökosystemleistungen hervorhebt, wenn er dem Kanal widerspricht: „Die Krümmungen meines Laufs, die du so sehr verachtest, dienen dazu, die Erfrischung meines Wassers über einen größren Theil des Bodens zu verbreiten. […] Denn dein in tiefenSeitenwänden eingeschlossenes oder über Thäler gehobenes Wasser, läuft über, wird unnütze Last der Felder und ist bloß der Sklavenarbeit, vergängliche Güter zu tragen, behülflich; abermein Fluß beschenkt die Wiesen mit unveränderlicher Fruchtbarkeit.“13Als Umwelthistorikerin finde ich es erstaunlich, wie lange diese Leistungen schon bekannt sind, noch mehr aber verwundert es mich, dass immer noch diskutiert wird, ob wir ein Renaturierungsgesetz brauchen – 247 Jahre Nachdenken über Ökosystemleistungen sollteneigentlich genug sein. Univ.-Prof. (i.R.) Ing. Dr. phil. Dr. h.c. Verena Winiwarter
Ein Ja zur Renaturierungsverordnung ist ein Ja zu einem lebenswerten Österreich, einemÖsterreich, in demevidenzbasierte und sozial gerechte Politik für das Wohl der Bürger:innen des Landes Sorge trägt – ganz im Auftrag der Wähler:innenschaft!
Die Scientists for Future Österreich gemeinsam mit Wissenschaftler:innen ihres Fachkollegiums:
Dipl.-Ing. Dr.nat.techn. Benedikt Becsi University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna; Assoc. Prof. Dr. Kirsten von Elverfeldt; Assoc. Prof. Dr. Karlheinz Erb Director Institute of Social Ecology (SEC) University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna; Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Irmgard Krisai-Greilhuber; Dr. Thomas Schinko, Senior Research Scholar and Research Group Leader (Equity & Justice Research Group), International Institute for Applied Systems Analysis (IIASA), Laxenburg, Austria; Dipl.-Ing. Dr. Gunter Sperka ehem. Klimakoordinator des Landes Salzburg; Assoc. Prof. Mag. Dr. Reinhard Steurer University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna; Prof. Dr. Michael Wagreich Department of Geology Faculty of Earth Sciences, Geography and Astronomy, University of Vienna; Mag.rer.nat. Dr. phil. Ulli Weisz Univ.-Prof. (i.R.) Ing. Dr. phil. Dr. h.c. Verena Winiwarter.
IPCC, 2023: Climate Change 2023: Synthesis Report. Contribution of Working Groups I, II and III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change [Core Writing Team, H. Lee and J. Romero (eds.)]. IPCC, Geneva, Switzerland, 184 pp., doi: 10.59327/IPCC/AR6-9789291691647 ↩︎
Siehe sowohl Punkt (88) der Verordnung als auch Art. 27 zur „Vorübergehenden Aussetzung“. ↩︎
Corporate Leaders Group 2024: „Business Networks‘ Letter on the Nature Restoration Law“, https://www.corporateleadersgroup.com/files/clg_europe_led_letter_on_nature_restoration_-_may_2023.pdf ↩︎
euobserver 2024: „Businesses join forces to call on EU to save nature restoration law“, https://euobserver.com/green-economy/arafdc52df ↩︎
EU 2023: „Impact assessment study to support the development of legally binding EU nature restoration targets. Final Report“, https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/db3e5d55-310c-11ee-946a-01aa75ed71a1 ↩︎
WIFO 2024: „Policy Brief: Budgetäre Kosten und Risiken durch klimapolitisches Nichthandeln und Klimarisiken“, https://www.wifo.ac.at/publication/49048/ ↩︎
Society for Conservation Biology et al. 2024: „Expression of Concern by Scientific associations: Rollback of EU environmental legislation and policies jeopardises the future of EU citizens“, https://zenodo.org/records/11493585. ↩︎
Allen Grace T. Niego A.G.T. et al. (2023) The contribution of fungi to the global economy. Fungal Diversity 121: 95–137. https://doi.org/10.1007/s13225-023-00520-9 ↩︎
Romanello, M. et al. The 2023 report of the Lancet Countdown on health and climate change: the imperative for a health-centred response in a world facing irreversible harms. The Lancet 402, 2346–2394 (2023). DOI:https://doi.org/10.1016/S0140-6736(23)01859-7. ↩︎
Der Kanal und der Bach. Ein Traum, aus dem Englischen, in: Neue Mannigfaltigkeiten 4 (1777), S. 33–37. ↩︎