Wissenschaftler:innen protestieren vor der Zentrale der SPÖ 

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Wien, 25.06.2024: Klimawahljahr 2024 – Wissenschaftler:innen analysierten die Klimapolitik der SPÖ und stellten bei einer Aktion vor der Parteizentrale der SPÖ ein durchwachsenes Zeugnis aus: “Die Klimapolitik hat in der SPÖ unter dem Parteivorsitzenden Andreas Babler an Bedeutung gewonnen. Teile der SPÖ treiben allerdings nach wie vor den Bau neuer Autobahnen voran oder setzen auf Klimaschutz, den niemand merkt – Montag bis Freitag betonieren und am Sonntag renaturieren wird nicht reichen. Wir erwarten uns von der SPÖ mehr Mut und Klarheit in der Klimapolitik”, fasst Reinhard Steurer, Professor für Klimapolitik, zusammen. Dass sich die SPÖ für die Zustimmung zum Renaturierungsgesetz ausgesprochen hat, sei positiv zu beurteilen, erklärt Prof. Sigrid Stagl von der Wirtschaftsuniversität Wien. 

Sicherheitsrisiko Klimakrise

Die ersten Hitzetage und Unwetter bringen die unmittelbaren Gefahren der Klimakrise wieder verstärkt ins Bewusstsein der Bevölkerung und verdeutlichen, dass diese auch für die Menschen in Österreich bei weiterer Erwärmung ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen wird. “So ehrlich müssen wir sein: Klimaschutz ist Menschenschutz” betont Dr. Fabian Schipfer und erinnert: “Allein eine Transformation unseres Mobilitätssystems bringt so viele Vorteile mit sich – darauf sollten wir nicht verzichten.“

Von guten Ansätzen bis Projekten des vorigen Jahrtausends

Klimapolitik habe in der SPÖ unter dem Parteivorsitzenden Andreas Babler an Bedeutung gewonnen. “Während die anderen Großparteien ÖVP und FPÖ beim Klimaschutz Teil des Problems sind, ist es gut und wichtig, dass die SPÖ Teil der Lösung sein will – und beim Beschluss des Renaturierungsgesetzes auch schon war. Allerdings fehlt nach wie vor ein umfassendes Programm, mit dem Klimaziele glaubhaft erreicht werden können. Ein Transformationsfonds, eine Attraktivierung öffentlicher Verkehrsmittel und ein Verbot von Privatjets wird nicht reichen. Besonders dann nicht, wenn Teile der SPÖ nach wie vor den Bau neuer Autobahnen vorantreiben und zudem glauben, man könne Klimaschutz so betreiben, dass niemand etwas davon bemerkt“, erklärt Steurer und fasst zusammen: “Montag bis Freitag betonieren und am Sonntag renaturieren wird nicht reichen. Wir erwarten uns von der SPÖ also mehr Mut und Klarheit in der Klimapolitik, vor allem den Mut, sich von Ideen und Projekten des vorigen Jahrtausends zu verabschieden, ob in der Lobau oder in Schwechat.”

Nachhaltige Mobilitätspolitik ist nachhaltig soziale Politik

Von der Wissenschaft und vielen Vertreter:innen der Zivilgesellschaft werden schon lange Tempolimits gefordert: 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Freilandstraßen und 30 km/h in Ortsgebieten. Dies diene sowohl dem Klimaschutz, als auch dem Menschenschutz durch weniger Feinstaub- sowie Lärmbelastung und weniger Todesfälle im Straßenverkehr. “Für eine Partei, die Teil des ökologischen Transformationsprozesses sein will, sollte es Priorität haben, dies rasch umzusetzen” erklärt Günter Emberger, Professor am Institut für Verkehrswissenschaften der TU Wien und ergänzt: “Wir erwarten von der SPÖ außerdem, schnellstmöglich Maßnahmen zur Erreichung der Kostenwahrheit im Verkehr.” Das beginne damit, Prioritäten und finanzielle Mittel richtig zu setzen. “Damit meinen wir die Abschaffung der Steuerbefreiung von Flugbenzin, die Aufhebung der Dienstwagenprivilegien, eine Ökologisierung der Pendlerpauschale und die Beseitigung weiterer kontraproduktiver staatlicher Subventionen. Ein “Weiter-wie-bisher” im Verkehrssektor asphaltiert ein sozial ungerechtes Mobilitätssystem weiter ein und versiegelt landwirtschaftlich nutzbare Böden – die Grundlage für unsere eigene Nahrungsmittelversorgung”, führt Emberger abschließend aus.



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Mediengespräch vor der SPÖ-Zentrale

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Die Scientists for Future laden zum Mediengespräch vor der SPÖ-Zentrale (Löwelstraße 18, 1010 Wien) am Dienstag, 25. Juni um 8:00 Uhr ein!

In den vergangenen Wochen rückte die unmittelbare Gefahr der Klimakrise durch die ersten heftigen Unwetter wieder verstärkt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. Diese Bedrohung verlangt mutige und entschlossene Klimapolitik und eine lösungsorientierte gesellschaftliche Debatte. Die österreichische wissenschaftliche Community ist sich ihrer gesellschaftlichen Rolle bewusst und leistet ihren Beitrag im Klimawahljahr durch öffentliche Aktionen und Analysen der Klimapoltik der österreichischen Parteien.

Führende Wissenschaftler:innen diverser Disziplinen analysieren die Klimapolitik der SPÖ, ihre konkreten Ansätze und interne Differenzen sowie ihre Rolle in der österreichischen politischen Debatte.

Vor Ort geben

Prof. Reinhard Steurer, Professor für Klimapolitik an der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien

Prof. Günter Emberger, Forschungsbereich für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik, Institut für Verkehrswissenschaften, TU Wien

Prof. Sigrid Stagl, Professorin für ökologische Ökonomie, WU Wien

Inputs und sind gemeinsam mit anderen Wissenschaftler:innen unterschiedlicher Forschungseinrichtungen und Universitäten für Fragen bereit. Außerdem sind führende SPÖ-Vertreter:innen für eine wissenschaftsbasierte Debatte vor Ort eingeladen, die auch gerne verfolgt werden kann.



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Klimabilanz nach einem Jahr Regierungsarbeit: Scientists for Future begrüßen das klare Bekenntnis der Landesregierung zum Masterplan Klima+Energie 2030 – Verkehrsziele mit Pull-Maßnahmen allein aber nicht erreichbar

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Scientists for Future Salzburg (S4F) haben die Landesregierung um ihre Klimabilanz nach einem Jahr im Amt gebeten. Zwei Fragen wurden gestellt:

1. Wie sieht der konkrete geplante Reduktionspfad von Treibhausgas-Emissionen des Landes Salzburg bis 2030 aus? Hat sich dieser gegenüber dem Masterplan Klima+Energie 2030 verändert oder ist der dort vorgestellte Reduktionspfad weiterhin aufrecht?

2. Sollte der Masterplan Klima+Energie 2030 weiterhin als verbindlich von der aktuellen Landesregierung anerkannt werden, welche dort vorgestellten Maßnahmen wurden im ersten Jahr Ihrer Landesregierung umgesetzt? 

Die Antwort von Landeshauptmann Wilfried Haslauer und LHSTv. Marlene Svazek ist grundsätzlich erfreulich. Sie enthält ein definitives Bekenntnis zum Masterplan Klima+Energie 2030: „…die darin vorgegebenen Zielsetzungen sind nach wie vor aufrecht und verbindlich…“, heißt es im Antwortschreiben. Im Regierungsübereinkommen stand hingegen nur: „In diesem Zusammenhang ist es unser erklärtes Ziel, den Masterplan Klima und Energie 2050 in all seinen Facetten (Erzeugung, Effizienz, Einsparung) umzusetzen“.

„Insgesamt sehen die S4F Salzburg die Antwort als klare Zusage, Salzburgs Klimaziele weiterzuverfolgen, und wir werden die kommenden, gesetzten Schritte zur Erreichung der Ziele aufmerksam verfolgen“, so Sprecher Jens Blechert. Kritisch angemerkt wird aber, dass die Reduktionsziele im Bereich Verkehr mit der Attraktivierung des Öffentlichen Verkehrs allein nicht erreichbar sein werden; es brauche hier auch Maßnahmen zur Lenkung und Einschränkung des Individualverkehrs, die Aufhebung des „Lufthunderters“ weise etwa in die falsche Richtung. E-Mobilität löse nicht alle Probleme, da diese ebenfalls material- und platzintensiv sei, es brauche aber mehr Ladestationen.

Im Bereich Energie werden u.a. mehr Maßnahmen zur Energieeinsparung, etwa durch ein ambitioniertes Programm für thermische Sanierung, die obligatorische Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für PV-Anlagen, wo dies technisch möglich ist, sowie die stärkere Förderung von Erneuerbare Energiegemeinschaften gefordert. Gefordert wird auch der rasche Austausch der 20.000 noch bestehenden Ölkessel. Die verbindliche Mitarbeit aller Mitglieder der Landesregierung sowie der Gemeinden bei der Umsetzung der Klimaziele wird ebenfalls eingemahnt. Die geplante Wiederaufnahme eines Kurzstreckenflugs Wien-Salzburg sehen die S4F Salzburg kritisch, da es umweltfreundliche Alternativen gäbe.

Das Land listet zahlreiche in Arbeit bzw. bereits umgesetzte Maßnahmen auf

Im Brief werden zahlreiche aktuelle Projekte aufgelistet, etwa die Fertigstellung des Biomasseheizkraftwerk Siezenheim 11, das in Bau befindliche Wasserkraftwerk Stegenwald sowie das in Vorplanung befindliche Wasserkraftwerk Golling. Das Windkraft-Projekt Windsfeld stehe kurz vor Projekteinreichung, bei jenem in Lehmberg laufen Windmessungen. Genannt wird weiters der Start der Evaluierung des Förderwesens im Bereich Energie (Photovoltaik), der Start des Flussdialogs im Rahmen des Salzachplans vom Kraftwerk Urstein bis Kraftwerk Lehen; sowie das Energiekostenunterstützungsgesetz. Im Bereich Adaption wird die Renaturierung und Ausweitung der Saalach in Siezenheim sowie der Salzach Masterplan angeführt. Die genannten Maßnahmen im Bereich Mobilität: Ausgliederung des Verkehrsbereichs aus der Salzburg AG; Rückkehr zum 10 Minuten- Takt beim O-Bus; Zweigleisiger Ausbau der Lokalbahn und Anschaffung neuer Zuggarnituren; Wiederaufbau der Pinzgaubahn; der Ausbau der Bahnstrecke Paß Lueg; Fortführung der erfolgreichen Benzinfrei-Tage; Öffi-Freizeitticket um nur 19 Euro für zwei Erwachsene und bis zu vier Kinder; Implementierung von Mikro-ÖV Projekten. Hingewiesen wird auch darauf, dass seit dem Fahrplanwechsel 2023 zusätzliche 2,6 Mio. Öffi-Kilometer erzielt werden konnten.

MaßnahmeBereich
Fertigstellung Biomasseheizkraftwerk Siezenheim IIEnergie
Wasserkraftwerk Stegenwald (in Bau)Energie
Wasserkraftwerk Golling (in Vorplanung)Energie
Windkraft-Projekt Windsfeld (kurz vor Projekteinreichung), Lehmberg (derzeit Windmessungen)Energie
Start der Evaluierung des Förderwesens im Bereich Energie (Photovoltaik)Energie
Start des Flussdialogs im Rahmen des Salzachplans vom Kraftwerk Urstein bis Kraftwerk LehenAdaption
Beschlussreifer Gesetzesentwurf zur Verfahrensbeschleunigung bei Projekten der erneuerbaren EnergieEnergie
EnergiekostenunterstützungsgesetzEnergie
Renaturierung und Ausweitung der Saalach in SiezenheimAdaption
Salzach MasterplanAdaption
Ausgliederung des Verkehrsbereichs aus der Salzburg AGVerkehr
Rückkehr zum 10 Minuten-Takt beim O-Bus (steht kurz bevor)Verkehr
Zweigleisiger Ausbau der Lokalbahn und Anschaffung neuer Zuggarnituren „auf Schiene“Verkehr
Wiederaufbau der Pinzgaubahn in Umsetzung, der Ausbau der Bahnstrecke Paß Lueg (im Rahmenplan)Verkehr
Fortführung der erfolgreichen Benzinfrei-TageVerkehr
Seit dem Fahrplanwechsel 2023 zusätzliche 2,6 Mio. Öffi-KilometerVerkehr
Öffi-Freizeitticket um nur 19 Euro für zwei Erwachsene und bis zu vier Kinder neu eingeführtVerkehr

Zweifel an der Erreichung der Reduktionsziele im Bereich Verkehr

Laut Masterplan ist im Verkehrsbereich eine Halbierung der Emissionen bis 2030 vorgesehen (Basisjahr 2005). Um das zu erreichen, brauche es nicht nur eine Verbesserung des ÖV-Angebots, sondern auch Beschränkungen für den Individualverkehr, so S4F Salzburg. Die Auflassung des IG-L Tempolimits auf der Autobahn sei jedoch ein Beispiel in die entgegengesetzte Richtung gewesen. Eine Politik, die beinahe ausschließlich auf Pull- Maßnahmen setzt (wie sie auch im Masterplan hauptsächlich vorgesehen sind) wird keine nennenswerten Effekte erzielen, so der Mobilitätsexperte Martin Loidl: „Pull-Maßnahmen funktionieren nur im Zusammenspiel mit Push-Maßnahmen, wie unter anderem eine ausgezeichnete schwedische Studie zeigt“.

Die spannende Frage an die Landesregierung bleibe daher, wie sie die angestrebten Reduktionen im Verkehrsbereich, wo die Hauptlast der Reduktion passieren muss, bewerkstelligen möchte. Denn der S-Link wird, wenn er gebaut wird, vor 2030 nichts zur Zielerreichung beitragen können. E-Mobilität werde zwar nicht alle Probleme lösen, doch der Ausbau der Ladestationen sei wichtig: „Bis 2030 braucht Salzburg laut Zahlen des Umweltbundesamtes mehr als 10-mal so viele öffentliche Ladepunkte wie heute“, so der Politologe Markus Gastinger. Der S-Link, sollte er kommen, würde sich bis 2030 nicht positiv auf die Klimabilanz auswirken, da THG-Einsparungen erst später zu erwarten wären.

Vorschläge von S4F für eine ambitionierte Energiewende

Neben der wirksamen Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehr sowie den im Schreiben der Landesregierung an die S4F angeführten Energieprojekte hält S4F-Salzburg-Mitglied Franz Kok weitere Maßnahmen zur Erreichung der energiepolitischen Ziele für notwendig:

  • Deutliche Erhöhung der thermischen Sanierungsrate und -intensität bei bestehenden Gebäuden und obligatorische Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für PV-Anlagen, wo dies technisch möglich ist;
  • stärkere Berücksichtigung verhaltensbezogener und den Wohnbedarf gewichtender Kriterien bei Sanierungen, etwa durch kostenlose Energiesparberatungsangebote oder die Förderung von Sanierungsbegleitungen;  
  • Ausbau aller Sektoren erneuerbarer Energie, besonders im Bereich Photovoltaik, sowie Inbetriebnahme einiger Windenergie-Projekte und PV-Freiflächenanlagen. Eine Biomassestrategie für Hochlagen könne die klimawandelbedingt steigende Waldgrenze als CO2-Speicher und Rohstofflieferant verfügbar machen..

Ein großes Thema bleibt ebenso der Austausch von Ölkesseln, von denen es in Salzburg bis 2030 ganze 26 Tausend weniger geben soll. „Bis Ende 2022 ist man hier erst bei 3700 angelangt. Mehr als 20 Tausend Ölkessel bleiben also noch auszutauschen. Wünschenswert wären hier wie auch bei allen anderen Maßnahmen von der Landesregierung konkrete Zwischenziele bis zum Ende der Legislaturperiode, also 2028, an denen sich diese Landesregierung dann auch messen lässt“, so Markus Gastinger.

Einbindung aller Mitglieder der Landesregierung und der Gemeinden

Wichtig sei auch die eindeutige Unterstützung der Maßnahmen zur Erreichung der Etappenziele des Masterplans durch alle Mitglieder der Landesregierung und die verbindliche Einbindung der Gemeinden (Stichwort „Salzburger Nachhaltigkeitsvertrag“). Die Nutzung der Salzburg AG als Infrastrukturbetreiber und Investor für notwendige Energiewendevorhaben im Bereich Energiewirtschaft (dezentrale Speicher) und Mobilität (ÖPNV und erneuerbare Mobilität) müsse dafür mit einem neuen Verantwortungsverständnis der Eigentümer und langfristigen Auftrag abgesichert werden. Endverbrauchernahe und marktkonforme neue Formen der privatwirtschaftlichen und auch gemeinnützigen, sozialen und ökologischen Daseinsvorsorge in Gestalt von Erneuerbare Energie-Gemeinschaften und Gemeinschaftsenergieanlagen auf allen Wohn- und Gewerbegebäuden (auch der gemeinnützigen Wohnbauträger und Hausverwaltungen) sollen genutzt werden, um die kostensenkende Wirkung von PV und Windenergie direkt bei privaten und gewerblichen EndverbraucherInnen ankommen zu lassen.

Kritik der BiodiversitätsexpertInnen von S4F an der Beschneidung der Landesumweltanwaltschaft

Zwei Projekte, der „beschlussreife Gesetzesentwurf zur Verfahrensbeschleunigung bei Projekten der erneuerbaren Energie“ sowie das neu geplante Wasserkraftwerk Golling stoßen aber auch auf Kritik von Naturschutzverbänden sowie den Biodiversitätsexpert:innen der S4F Salzburg Andreas Tribsch und Jana Petermann. Mit der Beschneidung des Salzburger Naturschutzgesetzes und der Landesumweltanwaltschaft könnte die Türe für weitere Eingriffe in Ökosysteme ohne Prüfung und ohne Ausgleichsmaßnahmen geöffnet werden. Die ökologischen Folgen des geplanten Wasserkraftwerks in Golling – etwa die Verknappung des Wassers im Bereich des Salzachdurchbruchs – sind vorab zu prüfen.

Im Allgemeinen werden isolierte Klimaschutzmaßnahmen, die nicht gemeinsam und gleichrangig mit dem Biodiversitätsschutz geplant werden, von den Expert:innen sehr kritisch gesehen. Die Klimakrise mit Kompromissen im Naturschutz lösen zu wollen sei eine nicht zeitgemäße Herangehensweise. „Hier braucht es die konkrete Zusammenarbeit zwischen Akteur:innen aus dem Naturschutz, der Wissenschaft, Grundbesitzern und der Landesregierung, um Synergien nutzen und sowohl naturnahe Ökosysteme zu schützen als auch erneuerbare Energien schonend und nachhaltig zu produzieren“, so die Biodiversitätsexpertin Jana Petermann.



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Scientists for Future Österreich begrüßen das Ja der Umweltministerin zur Renaturierungsverordnung

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Die Scientists for Future Österreich begrüßen die Entscheidung von Umweltministerin Leonore Gewessler bei einer möglichen Abstimmung für die EU-Renaturierungsverordnung zu stimmen.

Die EU-Renaturierungsverordnung ist ein Kernstück des europäischen Green Deals: Wiederherstellungsmaßnahmen der Natur stellen dringend notwendige Anpassungsmaßnahmen an die Auswirkungen der Klimakrise dar1. Sie sind eine wichtige Grundlage für die Ernährungssicherheit in Österreich und ein zentrales Elemente der Wirtschaftskraft des Landes2. Während das Nichthandeln bereits jetzt das österreichische Staatsbudget mit mehreren Milliarden Euro pro Jahr belastet3, ist einer Wirkungsanalyse der EU-Kommission zufolge der Nutzen der Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in Österreich 12-mal höher als deren Kosten4.

Ökosysteme halten sich nicht an Ländergrenzen! Dieses Bewusstsein muss die Politik auf nationaler Ebene wie auf europäischer Ebene anleiten. Nur so kann Europa seine angestrebte Rolle als Vorreiter in Sachen Klimaschutz und Klimaanpassung erfüllen. Nach deutlichen Rückschritten in der Umsetzung des Europäischen Green Deals5 kann nun allein eine qualifizierte Mehrheit im Rat der Europäischen Umweltminister:innen am 17. Juni zur Renaturierungsverordnung dieser Verantwortung gerecht werden.

Die Scientists for Future Österreich unterstützen gemeinsam mit 82% der Österreicher:innen das Ja zur Renaturierungsverordnung6. Wir rufen die EU-Umweltminister:innen auf, am Montag dem Beispiel Österreichs zu folgen und die EU-Renaturierungsverordnung gemeinsam zu verabschieden!

Ein Ja zur EU-Renaturierungsverordnung ist ein Ja zu einem lebenswerten, gemeinsam gestalteten Europa, in dem evidenzbasierte und sozial gerechte Politik für das Wohl der Bürger:innen Sorge trägt!

  1. IPCC, 2023: Climate Change 2023: Synthesis Report. Contribution of  Working Groups I, II and III to the Sixth Assessment Report of the  Intergovernmental Panel on Climate Change [Core Writing Team, H. Lee and  J. Romero (eds.)]. IPCC, Geneva, Switzerland, 184 pp., doi:  10.59327/IPCC/AR6-9789291691647 ↩︎
  2. Corporate Leaders Group 2024: „Business Networks‘ Letter on the Nature  Restoration Law“,  https://www.corporateleadersgroup.com/files/clg_europe_led_letter_on_nature_restoration_-_may_2023.pdf ↩︎
  3. WIFO 2024: „Policy Brief: Budgetäre Kosten und Risiken durch  klimapolitisches Nichthandeln und Klimarisiken“,  https://www.wifo.ac.at/publication/49048/ ↩︎
  4. EU 2023: „Impact assessment study to support the development of legally  binding EU nature restoration targets. Final Report“,  https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/db3e5d55-310c-11ee-946a-01aa75ed71a1 ↩︎
  5. Society for Conservation Biology et al. 2024: „Expression of Concern by  Scientific associations: Rollback of EU environmental legislation and  policies jeopardises the future of EU  citizens“, https://zenodo.org/records/11493585. ↩︎
  6. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240616_OTS0004/neue-umfrage-ueber-80-prozent-fordern-zustimmung-oesterreichs-zum-eu-renaturierungsgesetz ↩︎


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Dringender Appell für ein „Ja“ zur Renaturierungsverordnung

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Die Scientists for Future Österreich und Wissenschaftler:innen ihres Fachkollegiums begrüßen den Vorstoß der Landeshauptleute Peter Kaiser und Michael Ludwig sowie die Bemühungen von Bundesministerin Leonore Gewessler um die EU-Renaturierungsverordnung ausdrücklich.

Wir appellieren dringend, diesen vielversprechenden Weg weiterzugehen und diese Woche gemeinsam ein österreichisches „Ja“ zur Renaturierungsverordnung zu ermöglichen!  

Sie haben damit die Chance, ein Kernanliegen der Bürger:innen in Österreich und der Europäischen Union aufzugreifen, die sich mehrheitlich um den Naturverlust sorgen: Drei Viertel der Bürger:innen fordern verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur von der Politik1.

Warum brauchen wir die Verordnung?

  • Wiederherstellungsmaßnahmen schaffen CO2-Senken und stellen (z.B. Im Bereich von Flussrenaturierungen) Anpassungen an die Klimakrise dar2. Wie dringend solche Maßnahmen sind, zeigen die Extremwetterereignisse unter anderem im Burgenland und der Steiermark in den letzten Tagen. 
  • Ernährungssicherheit ist nur möglich, wenn Ökosystemleistungen z.B. durch Bestäuber sichergestellt sind; deshalb ist die Verordnung keine Bedrohung, sondern ein wichtiger Beitrag zur Ernährungssicherheit. Zudem räumt die aktuelle Fassung der Verordnung für den als äußert unwahrscheinlich eingestuften Fall, dass die Ernährungssicherheit gefährdet würde, die Möglichkeit der vorübergehenden Aussetzung der Anwendung der Verordnung ein3.
  • Die Wirtschaft hängt von einer funktionsfähigen Natur ab4. Eine breite Allianz aus Unternehmer:innen hat die EU-Ratspräsidentschaft daher in einem Brief aufgefordert, eine Zustimmung zur Verordnung sicherzustellen5
  • Die Finanzierung von Wiederherstellungsprojekten profitiert in Österreich schon jetzt teilweise von EU-Fonds. Für die jährlichen Kosten der in der Verordnung angestrebten zusätzlichen Wiederherstellung sind neben den – bereits bestehenden – Möglichkeiten durch den Finanzrahmen der EU sowie Förderprogramme, neue Finanzierungen vorgesehen6. Zudem ist einer Wirkungsanalyse der EU-Kommission zufolge der Nutzen der Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in Österreich 12-mal höher als deren Kosten7. Das Nichthandeln belastet das österreichische Staatsbudget hingegen bereits jetzt mit mehreren Milliarden Euro pro Jahr8
  • Ökosysteme halten sich nicht an Ländergrenzen. Maßnahmen und Gesetze innerhalb Österreichs werden nicht ausreichen, um die Lebensqualität der Menschen in Österreich und der EU zukünftig zu sichern. Die Verordnung soll garantieren, dass alle EU-Mitgliedstaaten ihren Beitrag zu einer gemeinsamen Herausforderung leisten.
  • Europa hat sich immer wieder als Vorreiter in Sachen Klimaschutz und Klimaanpassung präsentiert. Die deutlichen Rückschritte in der Umsetzung des Europäischen Green Deals stellen diese Rolle in Frage9. Die Renaturierungsverordnung würde wesentlich dazu beitragen, unterzeichneten globalen Verträgen gerecht zu werden (UN-Kinderrechtskonvention, Globaler Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, Pariser Klimaschutzabkommen). Sie ist eine große Chance für Österreich und die EU, sich international sichtbar für das Wohl von Menschen, Wirtschaft und Natur einzusetzen.

Die Stimmen der Wissenschaftler:innen des Fachkollegiums für die Renaturierungsverordnung

Obwohl wir der Erde schon zahlreiche Schäden zugefügt haben, versorgt sie uns (im globalen Norden) noch immer mit allem, was wir brauchen. Genau dies riskieren wir aber in zunehmendem Maße. Die Renaturierungsverordnung bietet die Chance, einen Teil der Schäden rückgängig zu machen, mindestens aber die Situation nicht noch weiter zu verschlimmern. Diese Chance nicht zu ergreifen, wäre fahrlässig und verantwortungslos. Assoc. Prof. Dr. Kirsten von Elverfeldt

Für Menschen, Tiere, Pflanzen und auch für Pilze ist das NRL zukunftsweisend und unbedingt nötig. Der globale Marktwert von Pilzen wird auf 54,57 Billionen USD geschätzt10. Pilze haben also enormen ökonomischen Wert und Einfluss auf die globale Wirtschaft. Die monetäre Bewertung von Pilzprodukten, Pilzen und deren Rolle im Ökosystem sollte daher auch entscheidend für politische Maßnahmen zur Erhaltung und Verwertung dieser am globalen Markt zunehmend präsenten Ressource sind. Der enorme finanzielle Wert von Pilzen untermauert das Argument, dass Landschaften erhalten werden müssen, um die darin enthaltenen natürlichen Ressourcen zu schützen. Bisher wurde nur ein kleiner Teil der Pilze in der Natur entdeckt. Somit sind Milliarden von Dollar an Pilzressourcen noch unentdeckt oder verloren, wenn ihre Lebensräume zerstört werden. Daher ist die Zustimmung zum Nature Restoration Law eine simple Notwendigkeit um eine lebenswerte Zukunft für alle zu sichern. Prof. Mag. Dr. Irmgard Krisai-Greilhuber

Das EU-Renaturierungsgesetz ist eine zentrale Weichenstellung für die Umsetzung naturbasierter Lösungen, welche nicht nur dem Schutz vor klimabedingten Risiken wie Hochwasser dienen, sondern gleichzeitig auch Biodiversität fördern und durch zusätzliche Kohlenstoffspeicherung zur Minderung des Klimawandels beitragen. Nicht die Unterstützung dieses Gesetzes gefährdet Österreichs Lebensgrundlagen, sondern ein weiter wie bisher im sorglosen Umgang mit der Natur. Dr. Thomas Schinko

Die SPÖ hat die einmalige Chance zu zeigen, dass ihr Umwelt- und Klimaschutz auch in der Umsetzung wichtiger ist als der ÖVP. Umweltpolitischer Taktierer bei der EU-Wahl gewesen zu sein wird bei der Nationalratswahl nicht reichen. Assoc. Prof. Mag. Dr. Reinhard Steurer

Für unsere Kinder haben wir keine andere Wahl! Prof. Dr. Michael Wagreich 

So tragisch die aktuellen Hochwasser im Burgenland und der Steiermark für die Betroffenen auch sind, überraschend sind diese Extremwetterereignisse nicht. Die Klimafolgenforschung warnt seit Jahrzehnten vor häufigeren und intensiveren Niederschlägen und deren mitunter lebensbedrohlichen Folgen, benennt die Ursachen und zeigt der Politik konkrete Handlungsoptionen auf1112. Ein Ja zur EU-Renaturierungsverordnung wird der Bevölkerung demonstrieren, wer in Österreich politisch verantwortlich handelt. Das heißt, wer die Klimakrise und die Sorgen der Menschen um eine intakte Natur und ihre Gesundheit ernst nimmt und komplexen Fragen mit Sachverstand begegnet. Mag.rer.nat. Dr. phil. Ulli Weisz

Im Jahr 1777 erschien in der Zeitschrift „Neue Mannigfaltigkeiten“ ein Streitgespräch zwischeneinem Bach und einem Kanal. Der Kanal lobte seine wirtschaftliche Bedeutung, während derBach seine Ökosystemleistungen hervorhebt, wenn er dem Kanal widerspricht: „Die Krümmungen meines Laufs, die du so sehr verachtest, dienen dazu, die Erfrischung meines Wassers über einen größren Theil des Bodens zu verbreiten. […] Denn dein in tiefenSeitenwänden eingeschlossenes oder über Thäler gehobenes Wasser, läuft über, wird unnütze Last der Felder und ist bloß der Sklavenarbeit, vergängliche Güter zu tragen, behülflich; abermein Fluß beschenkt die Wiesen mit unveränderlicher Fruchtbarkeit.“13 Als Umwelthistorikerin finde ich es erstaunlich, wie lange diese Leistungen schon bekannt sind, noch mehr aber verwundert es mich, dass immer noch diskutiert wird, ob wir ein Renaturierungsgesetz brauchen – 247 Jahre Nachdenken über Ökosystemleistungen sollteneigentlich genug sein. Univ.-Prof. (i.R.) Ing. Dr. phil. Dr. h.c. Verena Winiwarter 

Ein Ja zur Renaturierungsverordnung ist ein Ja zu einem lebenswerten Österreich, einemÖsterreich, in demevidenzbasierte und sozial gerechte Politik für das Wohl der Bürger:innen des Landes Sorge trägt ganz im Auftrag der Wähler:innenschaft! 

Die Scientists for Future Österreich gemeinsam mit Wissenschaftler:innen ihres Fachkollegiums:

Dipl.-Ing. Dr.nat.techn. Benedikt Becsi University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna; Assoc. Prof. Dr. Kirsten von Elverfeldt; Assoc. Prof. Dr. Karlheinz Erb Director Institute of Social Ecology (SEC) University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna; Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Irmgard Krisai-Greilhuber; Dr. Thomas Schinko, Senior Research Scholar and Research Group Leader (Equity & Justice Research Group), International Institute for Applied Systems Analysis (IIASA), Laxenburg, Austria; Dipl.-Ing. Dr. Gunter Sperka ehem. Klimakoordinator des Landes Salzburg; Assoc. Prof. Mag. Dr. Reinhard Steurer University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna; Prof. Dr. Michael Wagreich Department of Geology Faculty of Earth Sciences, Geography and Astronomy, University of Vienna; Mag.rer.nat. Dr. phil. Ulli Weisz Univ.-Prof. (i.R.) Ing. Dr. phil. Dr. h.c. Verena Winiwarter.

  1. Savanta 2024: „Citizens’ perceptions on nature and biodiversity in the EU. Survey Results“, https://www.restorenature.eu/File/Citizens-survey-nature-biodiversity-NRL-EU.pdf und WWF 2024: „WWF-Umfrage: Große Mehrheit besorgt über Naturverlust“, https://www.wwf.at/wwf-umfrage-grosse-mehrheit-besorgt-ueber-naturverlust/ ↩︎
  2. IPCC, 2023: Climate Change 2023: Synthesis Report. Contribution of Working Groups I, II and III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change [Core Writing Team, H. Lee and J. Romero (eds.)]. IPCC, Geneva, Switzerland, 184 pp., doi: 10.59327/IPCC/AR6-9789291691647 ↩︎
  3. Siehe sowohl Punkt (88) der Verordnung als auch Art. 27 zur „Vorübergehenden Aussetzung“. ↩︎
  4. Corporate Leaders Group 2024: „Business Networks‘ Letter on the Nature Restoration Law“, https://www.corporateleadersgroup.com/files/clg_europe_led_letter_on_nature_restoration_-_may_2023.pdf ↩︎
  5. euobserver 2024: „Businesses join forces to call on EU to save nature restoration law“, https://euobserver.com/green-economy/arafdc52df ↩︎
  6. Umweltbundesamt: „Ökonomischer Nutzen“, https://www.umweltbundesamt.at/naturschutz/nature-restoration-regulation/oekonomischer-nutzen ↩︎
  7. EU 2023: „Impact assessment study to support the development of legally binding EU nature restoration targets. Final Report“, https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/db3e5d55-310c-11ee-946a-01aa75ed71a1 ↩︎
  8. WIFO 2024: „Policy Brief: Budgetäre Kosten und Risiken durch klimapolitisches Nichthandeln und Klimarisiken“, https://www.wifo.ac.at/publication/49048/ ↩︎
  9. Society for Conservation Biology et al. 2024: „Expression of Concern by Scientific associations: Rollback of EU environmental legislation and policies jeopardises the future of EU citizens“, https://zenodo.org/records/11493585. ↩︎
  10. Allen Grace T. Niego A.G.T. et al. (2023) The contribution of fungi to the global economy.  Fungal Diversity 121: 95–137. https://doi.org/10.1007/s13225-023-00520-9 ↩︎
  11. IPCC 2023 (wie hier Fussnote 2). ↩︎
  12. Romanello, M. et al. The 2023 report of the Lancet Countdown on health and climate change: the imperative for a health-centred response in a world facing irreversible harms. The Lancet 402, 2346–2394 (2023). DOI:https://doi.org/10.1016/S0140-6736(23)01859-7. ↩︎
  13. Der Kanal und der Bach. Ein Traum, aus dem Englischen, in: Neue Mannigfaltigkeiten 4 (1777), S. 33–37. ↩︎


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Natürlicher Hochwasserschutz durch das EU-Renaturierungsgesetz

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Angesichts der jüngsten Überschwemmungen im benachbarten Bayern und angespannten Hochwassersituationen in Vorarlberg, und entlang der Donau wird die Bedeutung effektiver Hochwasserschutzmaßnahmen einmal mehr deutlich. Hochwasserschutz ist eine der Funktionen eines natürlichen Fluss-Ökosystems.1 Die Wiederherstellung dieser Funktion ist eines der Ziele des EU-Renaturierungsgesetzes.2 Doch Österreich blockiert aufgrund der ursprünglich ablehnenden und seit einigen Tagen unklaren Haltung der Landeshauptleute nach wie vor die Verabschiedung des Gesetzes.

Das EU-Renaturierungsgesetz sieht zum Beispiel vor, dass Mitgliedstaaten nicht mehr benötigte, künstliche Hindernisse in Flüssen beseitigen und die natürliche Vernetzung von Oberflächengewässern wiederherstellen. So können z.B. natürliche Überflutungsflächen wieder angebunden werden. Auch sollen wieder Auen (englisch: Flood Plains) geschaffen werden, die neben dem ökologischen Wert auch Pufferzonen für Hochwasser darstellen. Durch die Revitalisierung von Flussläufen und die Wiederherstellung von Mäandern soll die Fließdynamik verbessert werden.

Die Scientists for Future Österreich haben Forschende aus den Fachgebieten Hydrologie, Fließgewässerforschung, Geographie, Wasserbau, Wasserwirtschaft, Klimafolgenabschätzung und Umweltrecht um Ihre Einschätzung der Wirksamkeit des EU-Renaturierungsgsetzes für den Hochwasserschutz gebeten.

Hier sind Ihre Stimmen:

In Wahrung der klimawandelbedingt erhöhten staatlichen Schutzpflichten ist es Aufgabe des Staats bzw. seiner Entscheidungsträger:innen, in klimawandelbedingten Gefahrenlagen schnellstmöglich die Planung und Finanzierung von naturverträglichen Hochwasserschutzmaßnahmen voranzutreiben. Die EU-Wiederherstellungs-Verordnung zielt – neben vielen anderen Maßnahmen – auf die Renaturierung hart verbauter Fluss- und Bachläufe (Aufweitung, Restrukturierung) sowie wassernaher Ökosysteme ab. Damit kommt es zur Erhöhung natürlicher Abflussmöglichkeiten und zur Schaffung natürlicher Retentionsräume – beides Paradebeispiele für naturverträglichen Hochwasserschutz. Mag.a Dr.in Daniela Ecker, LL.B., Institut für Umweltrecht, Johannes Kepler Universität Linz.

Wie soll ein effizienter und nachhaltiger Hochwasserschutz mit der Schaffung von Retentionsräumen in den nächsten Dekaden denn sonst funktionieren? Univ.-Prof. Karsten Schulz, Leiter des Instituts für Hydrologie und Wasserwirtschaft, Universität für Bodenkultur Wien.

Die Wiederherstellung der natürlichen Funktion von Überflutungsflächen an unseren Flüssen trägt maßgeblich zum Hochwasserschutz bei: Hochwasserwellen werden zurückgehalten und in ihrer Höhe reduziert. Stark verbaute, kanalisierte Flüsse bewirken hingegen eine Verschärfung von Hochwasserwellen. Daher müssen wir auch im eigenen Interesse dringend unsere Überflutungsflächen renaturieren, abgetrennte Nebengewässer wieder anbinden und den Flüssen mehr Raum geben. Assoc. Prof. Michael Tritthart, Institut für Wasserbau, Hydraulik und Fließgewässerforschung; Universität für Bodenkultur Wien.

Die derzeitigen Hochwässer zeigen erneut, wie wichtig es wäre, dass die EU-Renaturierungs-Richtlinie rasch umgesetzt wird. Durch eine Renaturierung gibt man den Flüssen mehr Platz und schafft damit Retentionsräume, die Hochwasserwellen dämpfen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass österreichische Politiker den Beschluss der EU-Renaturierungs-Richtlinie blockieren. Priv.-Doz. Günter Langergraber, Leiter des Departments für Wasser-Atmosphäre-Umwelt, Universität für Bodenkultur Wien.

Die Rückgewinnung von natürlichen Retentionsflächen für Hochwasserereignissen ist ein essentieller Bestandteil eines umfassenden Hochwasserrisikomanagements, um mögliche zukünftige Schäden auf einem heutigen Niveau zu halten. Die Umsetzung des EU-Renaturierungsgesetz mit der Förderung von naturbasierten Maßnahmen trägt gleichzeitig zum Hochwasser- und Klimaschutz, Erhaltung der Biodiversität und ökologischer Funktionen sowie von nachhaltigen Erholungsräumen bei. Univ.-Prof. Margreth Keiler, Institut für Geographie, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck; Institut für Interdisziplinäre Gebirgsforschung, Österreichische Akademie der Wissenschaft.

Die Schaffung natürlicher Retentionsräume fördert gleichzeitig die Biodiversität und reduziert das Hochwasserrisiko. Es ist daher unverantwortlich, ein europaweites Gesetz zu blockieren, das unter anderem dazu beiträgt, die Auswirkungen klimawandelbedingter Extremwetterereignisse zu mildern. Assoc. Prof. Josef Schneider, Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft, TU Graz.

Das EU-Renaturierungsgesetz ist eine zentrale Weichenstellung für die Umsetzung naturbasierter Lösungen, welche nicht nur dem Schutz vor klimabedingten Risiken wie Hochwasser dienen, sondern gleichzeitig auch Biodiversität fördern und durch zusätzliche Kohlenstoffspeicherung zur Minderung des Klimawandels beitragen. Nicht die Unterstützung dieses Gesetzes gefährdet Österreichs Lebensgrundlagen, sondern ein Weiter-wie-bisher mit grauem Risikomanagement (z.B. Deiche und Dämme aus Stahlbeton) und fortschreitender Bodenversiegelung. Dr. Thomas Schinko, Senior Research Scholar and Research Group Leader der Equity & Justice Research Group, International Institute for Applied Systems Analysis (IIASA), Laxenburg.

Renaturierungsmaßnahmen und ähnlicher naturbasierter Hochwasserschutz sind langfristige win-win-win Lösungen zum Schutz von Menschen und Umwelt. Es ist verantwortungslos, sie aufgrund kurzfristiger ökonomischer Argumente zu verhindern. Dr. Susanne Hanger Kopp, Wissenschafterin und Lektorin im Climate Policy Lab, ETH Zürich.

  1. Dt. Bundesamt für Naturschutz, Eckpunkte für einen vorsorgenden Schutz vor Hochwasser und Sturzfluten, 2022. https://www.bfn.de/sites/default/files/2022-12/2022-eckpunkte-f%C3%BCr-einen-vorsorgenden-schutz-vor-hochw asser-und-sturzfluten-bfn.pdf ↩︎
  2. EU Renaturierungsgesetz (NRL), Kompromissvorschlag. vgl. insbesondere Begründung 4; Artikel 3 Abs. 4 und 22; Art. 4 Abs. 1; Art. 9 Abs. 3 und 4. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0089_DE.html#title2 ↩︎


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Offener Brief an Landeshauptmann Peter Kaiser

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EU-Renaturierungsgesetz: Dringender Appell an Landeshauptmann Kaiser für Umlaufbeschluss zum Renaturierungsgesetz

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Kaiser!

Noch vor wenigen Tagen haben Sie in einem Standard-Interview erklärt „Der Schutz von Natur und Umwelt, der Schutz unserer Fauna und Flora, der Schutz gesunder Lebensbedingungen für unsere Kinder“ sind Ihnen ein Herzensanliegen.

Wir, die Scientists for Future Kärnten, nehmen Sie beim Wort. Deshalb appellieren wir an Sie, die Chancen, die das im Rat der Europäischen Union am 17. Juni 2024 zur Abstimmung stehende EU-Renaturierungsgesetzes bietet, zu ergreifen und einen Umlaufbeschluss unter den Landeshauptleuten zu initieren, der letztgültig klärt, welches Bundesland hinter dem überarbeiteten EU-Renaturierungsgesetz steht.

Die von Ihnen geäußerten Bedenken, das Gesetz ginge an der Lebensrealität der Menschen vorbei, sind unbegründet, denn nach dem Beschluss des Gesetzes liegt es in Ihrer Hand, die Maßnahmen zur Verbesserung von gestörten Ökosystemen für Kärnten und Österreich festzulegen. Im Renaturierungsgesetz, das im Europäischen Parlament mit den Stimmen Ihrer Fraktion beschlossen wurde und das der Spitzenkandidat Ihrer Partei, Andreas Schieder, sehr begrüßt hat, sind, wie vielfach falsch dargestellt, keine Enteignungen vorgesehen. Vorgesehen ist hingegen die Erhaltung der Versorgungssicherheit der 450 Millionen EU- Bürger, darunter 100 Millionen Kinder und Jugendliche.

Die Sicherung funktionaler Ökosysteme stellt die Lebensgrundlage dieser jungen Menschen dar. Die österreichische Zustimmung zu diesem wichtigen europäischen Vorhaben sollte nicht an Missverständnissen oder an bürokratischen Details scheitern. Fassen Sie sich also ein Herz und senden Sie einen neuerlichen Umlaufbeschluss zum aktuellen Renaturierungsgesetz an Ihre Kolleginnen und Kollegen. Es würde genügen, wenn lediglich Kärnten das Gesetz befürwortet. Dann wäre der Weg für die europaweite Umsetzung frei.

Wir hoffen auf Ihr Engagement für unser gemeinsames Herzensanliegen!

Scientists for Future Regionalgruppe Kärnten



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Wahl-O-Mat Wer wird mein:e Klimakandidat:in?

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Die Fachgruppe Politik und Recht der Scientists for Future stellt gemeinsam mit den Grandparents for Future den Wahl-O-Mat „Wer wird mein:e Klimakandidat:in?“ für die Wahl des europäischen Parlaments vor.

Die FG Politik und Recht hat gemeinsam mit den Grandparents for Future 19 Fragen erarbeitet und diese an die Kandidat:innen der EU-Wahl Helmut Brandstätter, (NEOs), Reinhold Lopatka (ÖVP), Andreas Schieder (SPÖ), Lena Schilling (Grüne) und Harald Vilimsky (FPÖ) gestellt. Die Fragen decken Themen von Agrarsubventionen über Energieeffizienz, Green Deal und Klimaresilienz bis hin zur ökologischen Transformation und der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie ab. Die Kandidat:innen konnten jeweils mit Ja oder Nein antworten und konnten die Antworten zusätzlich begründen. Reinhold Lopatka (ÖVP) und Harald Vilimsky (FPÖ) haben trotz mehrmaliger Aufforderung unsere Fragen leider nicht beantwortet.

Entstanden ist der Wahl-O-Mat Wer wird mein:e Klimakandidat:in? (https://eu-klimawahl.at/), welcher die Nutzer:innen durch alle 19 Fragen führt. Die Nutzer:innen können die Fragen jeweils mit Zustimmung, Ablehnung oder neutraler Haltung beurteilen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die einzelnen Positionen doppelt zu gewichten oder zu überspringen. Zusätzliche Erläuterungen mit Hintergrundinformationen stehen für jede Frage zur Verfügung. Die Ergebnisseite zeigt die prozentuale Übereinstimmungen mit den Positionen der Kandidat:innen an. Das detaillierte Ergebnis kann nach Fragen oder nach Kandidat:innen geordnet angezeigt werden, sodass die Antworten und eventuelle Begründungen visualisiert werden können.

Die Themen: Agrarsubventionen; Besteuerung von Flugzeug- und Schiffstreibstoffen; Bioenergie, Wasserstoff und Kohlendioxid-Abscheidung; Bodengesundheit; CO2-Bomben; CO2-Steuer- Grenzausgleich; Energieeffizienz; Infrastruktur; Green Deal; IPCC Bericht; Klimaresilienz; Klima- Sozialfonds; Landwirtschaftliche Förderungen; Lieferkettengesetz; Luftverschmutzung; Öffentlicher Verkehr; Ökologische Transformation; PKW- und Leichtverkehr-Emissionen; Umweltkriminalität; „Vom Hof auf den Tisch“.

Das Tool: https://eu-klimawahl.at/.
Alle Fragen und Antworten: https://eu-klimawahl.at/fragen.html.



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Demo in Wien für Ja zum Renaturierungsgesetz

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Anlässlich der Sondersitzung des Wiener Landtages zur Blockade des EU-Renaturierungsgesetzes hat heute Morgen – am 23. Mai 2024 – ein breites Bündnis verschiedener Organisationen gemeinsam mit den Scientists for Future Österreich für ein Ja zum Renaturierungsgesetz demonstriert. Rund 300 Bürger:innen, Schüler:innen und Wissenschaftler:innen plädierten dafür, dass nach dem Vorstoß der Landeshauptleute Michael Ludwig und Peter Kaiser auch Landeshauptmann Hans Peter Doskozil sowie die ÖVP Landeshauptleute endlich ihre Blockade aufgeben und dass Umweltministerin Leonore Gewessler dem Gesetz im EU-Ministerrat zustimmt. So kurz vor der EU-Wahl hat Österreich die historische Chance, die Weichen für ein lebenswertes und sicheres Österreich zu stellen.

„Asphalt und Betonwüsten in Stadt und Land, Agrarwüsten auf den Feldern und Fichtenplantagen auf den Bergen. Wo bleiben da die Lebensräume für unsere heimischen Tiere und Pflanzen? Eine stabile Biodiversität ist kein Nice to Have, sondern eine Grundvoraussetzung für unsere Lebensmittelversorgung“ betont Mag. Sofia Palzer-Khomenko von den Scienists4Future gleich zu Beginn.

Ganz ähnlich sieht das auch Prof. Reinhard Steurer: „Beim Renaturierungsgesetz geht es ebenso wie bei den anderen Teilen des Green Deals in erster Linie um Menschenschutz. Es geht um Hochwasserschutz, um den Schutz von Bestäuberinsekten für die Nahrungsproduktion und natürlich um Klimaschutz mit Sachverstand.“

Das Renaturierungsgesetz wird dringend gebraucht. Die Natur in Europa ist aus dem Gleichgewicht und hat der voranschreitenden Erhitzung unseres Kontinents nur wenig entgegenzusetzen. Dass die Zeit zum Handeln gekommen ist, führen uns nicht zuletzt die jüngsten Hochwasserkatastrophen und Ernteausfälle eindrücklich vor Augen. Wollen wir die schlimmsten Szenarien der drohenden Klima- und Biodiversitätskatastrophe abwenden, dürfen wir keine Zeit verlieren! Das EU-Renaturierungsgesetz ist ein essentielles Instrument für die Wiederherstellung wichtiger Ökosysteme.

Gesunde Ökosysteme sind die Basis für Ernährungssicherheit und Unabhängigkeit von Nahrungsmittelimporten. Biologische Vielfalt macht land- und forstwirtschaftliche Flächen robuster gegenüber Schädlingen und sorgt für Stabilität und eine langfristige Ertragssteigerung. Dazu gehört auch

eine Vielfalt an Bestäubern, die derzeit dramatisch abnimmt. Global sind 75% der Nahrungsmittelpflanzen von Bestäubern abhängig“ betont die ehemalige Leiterin des IPCC-Sekretariats, Dr. Renate Christ.

Die ursprüngliche Blockade des Renaturierungsgesetzes durch den einstimmigen Beschluss der Bundesländer bezieht sich dabei auf eine veraltete Version des Gesetzes. In der aktuellen, verwässerten Fassung vom November 2023 wurden zahlreiche Gegenargumente berücksichtigt. Die in den vergangenen Tagen angeführten Kritikpunkte aus den ÖVP-regierten Bundesländern sind überholt und können entkräftet werden, wie ein Faktencheck des WWF Anfang der Woche zeigte.

Irreführende Aussagen wie jene, dass das Gesetz Enteignungen von Landbesitzer:innen mit sich bringe, lassen sich eindeutig widerlegen. Das Renaturierungsgesetz sieht keine verpflichtenden Stilllegungen vor! Im Gegensatz zur NÖ-Landesregierung, wie Dr. Dieter Schmidradler von Verkehrswende.at betont: „Die echte Gefahr für unsere Bauern sind die Verkehrsprojekte mancher Landesregierungen. In St. Pölten und Wiener Neustadt sollen Landwirte für eine Umfahrungsstraße enteignet und die besten Böden Österreichs verbetoniert werden.“ Auch die Kritik an vermeintlichen Kosten läuft ins Leere, da klar gezeigt werden kann, dass jeder investierte Euro zu einem Mehrwert von 12 Euro für alle Europäer:innen führt. Zudem kostet fehlender Klimaschutz die Österreicher:innen bereits jetzt mehrere Milliarden Euro pro Jahr.

Die Blockade des Renaturierungsgesetzes mit solchen Schein- und Falschbehauptungen haben auch DI. Wolfgang Suske dazu veranlasst, aktiv zu werden: „Ich habe vor 2 Wochen eine Petition gestartet, weil ich mich als Österreicher für unser Land zutiefst schäme, dass gerade wir ein so wichtiges und innovatives Vorhaben in der EU blockieren. Die Petition haben bereits über 11.000 Menschen unterschrieben. In unserem über 100-köpfigen Unterstützungskomitee sind zahlreiche Land- und Forstwirt:innen, Vertreter:innen von Gemeinden, Tourismus, Wissenschaft und zahlreiche Künstler:innen wie Josef Hader, Pia Hierzegger, Oliver Ressler, Roland Düringer, Lukas Miko und Felix Kramer unterstützen dieses Anliegen.“

Eine lebenswerte Zukunft für die Menschen in Österreich und Europa wünschen sich auch die Schüler:innen der Mittelschule Enkplatz. In einem Brief an die Politiker:innen des Landes, verlesen von Juliana Krohn von der S4F-Regionalgruppe West, schreiben sie: „Wir haben ein Recht auf eine Zukunft. Die älteren Generationen dürfen unsere Lebensgrundlage nicht zerstören. Das ist auch in der Verfassung als Generationengerechtigkeit festgeschrieben.“

In Richtung der Blockierer im Burgenland, in der ÖVP und FPÖ findet Renate Christ eindeutige Worte: „Wollen Sie mit ihrem Nein verantwortlich sein für Verwüstungen durch Hochwasser und womöglich den Verlust von Menschenleben, die durch naturnahe Flussläufe und genügend Retentionsflächen vermeidbar gewesen wären? Wollen Sie verantwortlich sein für Dürrekatastrophen, die durch naturnahe Bodenbewirtschaftung vermeidbar gewesen wären? Wollen sie mit ihrem Nein verantwortlich sein für Schädlingsbefall auf Agrarflächen und in Wäldern und ausufernde Waldbrände? Und denken sie schließlich an eine unsere wichtigen Einnahmequellen, den Tourismus für den landschaftliche Schönheit noch ein Markenzeichen ist und für den Meldungen über Vermurungen, Überflutungen und Straßensperren keine gute Werbung sind?“

Mit den positiven Signalen aus Wien und Kärnten, scheint die einstimmige Blockade der Landeshauptleute nun zu bröckeln. Gestern machte Landeshauptmann Ludwig auch ein entsprechendes Schreiben an die

Landeshauptleutekonferenz bekannt, das den Entwurf einer neuen, positive Stellungnahme der Länder enthält.5 EinesolcheStellungnahmewürdeebensowieeindokumentierterDissensunterdenLändernnach Einschätzung von Verfassungsexperten den Weg für die Zustimmung aus Österreich durch Klimaschutzministerin Leonore Gewessler frei machen.

Für Prof. Reinhard Steurer, der sich insgesamt ungewöhnlich optimistisch zeigt, ist die Bewertung der politischen Lage damit heute deutlich komplizierter als noch vor zwei Wochen. Grund für den Optimismus ist, dass es für die SPÖ auch gute politstrategische Gründe für den Richtungswechsel gibt: „Zum einen kann sich die SPÖ mit ihrer Zustimmung zum Renaturierungsgesetz in einem wichtigen Thema deutlich von der ÖVP abgrenzen, zum anderen kann man im EU-Wahlkampf Grün-affine Wähler:innen ansprechen. Ohne eine Zustimmung zum Renaturierungsgesetz wird es zwischen Rot und Grün keine nennenswerten Wählerströme geben.“ Ein Veto-Recht der ÖVP-Ministerien, wie es in den letzten Tagen diskutiert wurde, sieht Steurer nicht.

“Österreich kann und muss sich im EU-Rat am 17. 06. zum Renaturierungsgesetz bekennen. Denn eine einheitliche Ablehnung der Bundesländer zum aktuellen Entwurf gibt es nicht. Der Brief von Peter Kaiser und Michael Ludwig ist ein notwendiges und wichtiges Bekenntnis aus Kärnten und Wien. Es braucht ein klares JA zu Klima- und Naturschutz als Antwort auf die Biodiversitäts- und Klimakrise!” meint auch Laila Kriechbaum, Sprecherin der Fridays For Future Österreich.

Die Stimme Österreichs ist entscheidend, um das für unsere Lebensgrundlage so zentrale EU- Renaturierungsgesetz im Interesse der 450 Millionen EU-Bürger:innen auf den Weg zu bringen. Wir fordern daher erneut alle politischen Kräfte in Österreich auf: Folgen Sie dem dringenden Handlungsaufruf zahlreicher EU-Mitgliedsstaaten und der Wissenschaft und dem Willen der Menschen – lassen Sie das Renaturierungsgesetz Realität werden!

Die Demonstration wird unterstützt von:
WWF – Fridays for Future Austria – Klima Volksbegehren – Parents for Future – Artists for Future – Teachers4Future – Austria Guides for Future – Bird Life Österreich – Klimahauptstadt 2024 – Vernunft statt Ostumfahrung – Verkehrswende.at



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Entwurf des kommunalen Bodenschutzplans des Gemeindebunds verhindert Zersiedelung bislang nicht

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Stellungnahme von Scientists for Future Fachgruppe Bodenverbrauch zum Entwurf des kommunalen Bodenschutzplans des Österreichischen Gemeindebundes und zu der von Gemeindebundpräsident Bgm. DI Johannes Pressl am 02.05.2024 präsentierten Umfrage unter Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.

Die Fachgruppe Bodenverbrauch der Scientists for Future begrüßt grundsätzlich die Absicht des Gemeindebundes zur Umsetzung der Bodenstrategie der ÖROK. Diese wurde im Februar dieses Jahres von den Raumplanungslandesrätinnen und -räten unter Anwesenheit von politischen Vertretungen des Städte- und Gemeindebundes beschlossen. Eine erste Durchsicht des darauf aufbauenden kommunalen Bodenschutzplanentwurfs des Gemeindebundes vom 19. März 2024 zeigt jedoch noch Überarbeitungsbedarf. Der Entwurf enthält zwar eine umfangreiche Aufzählung grundsätzlich geeigneter Maßnahmen, lässt jedoch Verbindlichkeiten und klare Umsetzungsziele vermissen. Auch Maßnahmen zur Verhinderung der Bodenspekulation sucht man vergebens. Die Erfahrungen der letzten 20 Jahre haben gezeigt, dass Bekenntnisse zum sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang für den Schutz der Ressource Boden allein unzureichend sind. Auch weist die S4F-Fachgruppe Bodenverbrauch darauf hin, dass die vom Gemeindebund vorgeschlagene Maximalgröße von Einfamilienhausparzellen von 700 m2 für eine flächensparende Baulandentwicklung ungeeignet ist. Damit würde die Zersiedelung weiterhin fortgesetzt.

Maria Baumgartner, Landschaftsplanerin und Lehrbeauftragte für Raumplanung an der TU Graz und FH Joanneum: „Der Vorschlag von 700 m2 ist viel zu hoch. Zahlreiche Beispiele in Österreich und in anderen europäischen Ländern zeigen, dass qualitätsvolle Einfamilienhäuser mit Gärten schon auf 150 m2 Grundfläche realisiert werden können (vgl. BÖSE-VETTER et al. 2013: 33 f.). Auf 700 m2 könnten nicht nur ein, sondern bis zu vier Einfamilienhäuser mit zwei bis drei Stockwerken und einer Nutzfläche von mindestens 110 – 160 m2 pro Haus in geschlossener Bauweise errichtet werden. Diese Bauweise ist für viele historische Ortskerne in Österreich typisch und auch im Sinne von Orten der kurzen Wege”.

Bedauert wird seitens der S4F-Fachgruppe Bodenverbrauch insbesondere, dass der Gemeindebund sich bislang kaum dafür engagiert, dass das in der Bodenstrategie für Österreich auf Seite 12 und 15 verankerte EU-Ziel des Netto-Null-Flächenverbrauchs bis 2050 umgesetzt wird. Hierfür bräuchte es einen klaren Zeit- und Maßnahmenplan. „Wenn dies der kommunale Bodenschutzplan in seiner finalen Version leistet, wäre das ein wirklicher Meilenstein”, so Baumgartner weiter. Dass fast 70 % der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die bisherige Linie des Gemeindebundes unterstützen und eine Obergrenze beim Flächenverbrauch ablehnen, sollte zum Anlass für mehr Wissensaustausch und Verantwortungsteilung genommen werden. Der Jurist Bernhard Spuller äußert sich dazu sehr klar: „Eine Umfrage unter Bürgermeister:innen ist als Argument zur Ablehnung völlig untauglich, zumal diese Organe keinerlei Sanktionen für die Einhaltung der EU-Bodenschutzstrategie zu befürchten haben. Das Dilemma: Die Bundesregierung hat später mit erheblichen Strafzahlungen für etwas einzustehen, wofür sie keine Umsetzungskompetenz hat. Und die Länder und Gemeinden wollen ihre Kompetenzen in dieser Thematik nicht beschränkt wissen”.

Da die Zeit drängt, wird von der S4F-Fachgruppe Bodenverbrauch im Falle des Nichteinlenkens der Länder und Gemeinden für verbindliche Ziele eine offene Diskussion über Kompetenzreformen in der Raumordnung gefordert. Eine Reform könnte z. B. eine Widmungsentscheidung mit zusätzlichen Umweltimplikationen nicht in die ausschließliche Verantwortung der Gemeinden legen. Dies hätte auch den Effekt, dass die gemäß einer Aussendung des Gemeindebundes vom April 2024 schon sehr belasteten Bürgermeister:innen Verantwortlichkeiten und Kompetenzen teilen könnten. Einige Gemeinden in der Steiermark nutzen diese Möglichkeit der Verlagerung auf die Bezirksverwaltungsebene beispielsweise bereits bei gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren.

Die angedachten Maßnahmen des kommunalen Bodenschutzplans und die aktuellen Reaktionen der Bürgermeister:innen zeigen eindrücklich, dass hier noch größerer Diskussions-, aber auch Handlungs- und Unterstützungsbedarf für die Gemeinden besteht. Hier gilt es, den Gemeinden nicht nur die teils noch fehlende rechtliche Handhabe für Beschränkungen der Bodeninanspruchnahme zu geben, sondern auch die Entscheidungsfindung dieser vielschichtigen Materie auf eine breitere Basis zu stellen. Dazu gehört auch, die steuerrechtlichen Fragen rund um die Kommunalsteuer an die geänderten Ziele und Notwendigkeiten anzupassen. Fehler der Vergangenheit könnten somit korrigiert und die Zukunft nachhaltiger gestaltet werden.

Die seit vielen Jahren geforderte Umsetzung des Bodenschutzes verlangt, gesellschaftliche und politische Prozesse neu zu denken. Die Politik ist gefordert, die für Erreichung dieser Ziele notwendigen und begleitenden Maßnahmen rasch und verbindlich in geeigneter (Gesetzes-)Form zu beschließen. Jene Gemeinden, die interessiert sind, ihren Bodenverbrauch auch quantitativ zu beschränken und mit gutem Beispiel vorangehen, sollten darin unterstützt und belohnt werden.

FG Bodenverbrauch, DI Maria Baumgartner & Mag. Bernhard Spuller



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