Theater für die Zukunft am 6.10. im MuTh: Theater für die Zukunft: Künstler:innen und Wissenschaftler:innen präsentieren Stück „Was wir wollen“

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Pressemeldung

Was Wir Wollen – Künstler:innen und Wissenschaftler:innen präsentieren Theater für die Zukunft im MuTh

Wie erzählt man die Entwicklung unseres Planeten und dessen Bewohner:innen auf der Bühne? Wie werden NASA-Daten zur Klimakrise zu Musik? Wie wird aus einer wissenschaftlichen Publikation zur demographischen Entwicklung ein Theaterstück? Eine österreichische Choreographin, eine amerikanische Dramatikerin und ein niederländischer Komponist arbeiten seit mehreren Jahren mit Wissenschaftler: innen zusammen, um verschiedene Dimensionen der ökologischen Krise auf künstlerische Weise zu beleuchten. Am 6. Oktober 2023 um 20:00 Uhr werden sie einige ihrer Stücke in einem Programm unter dem Titel „Was Wir Wollen“ im MuTh präsentieren und danach mit dem Publikum diskutieren.

Der Abend wird mit „4 Drifting Seasons“ des niederländischen Komponisten Merlijn Twaalfhoven eröffnet, dessen Komposition auf NASA-Daten zum dramatischen Temperaturanstieg von 1880 bis heute basiert. „1,5 Grad“ – das Pariser Klimaziel – ist nur eine abstrakte Zahl, stellte der Komponist fest. Also machte er sich daran, eine Partitur so zu gestalten, dass das Publikum den Temperaturanstieg hören und fühlen kann. Das Stück hatte 2017 in der New Yorker Carnegie Hall Premiere und wurde von einem Kinderchor gesungen. Die Wiener Version wird von einer Opernsängerin bestritten. Twaalfhoven ist ein preisgekrönter Komponist, der sowohl für seine Zusammenarbeit mit einigen der weltweit führenden Musikensembles wie dem Kronos Quartett und dem Niederländischen Philharmonischen Orchester als auch für seine musikalische Arbeit zum Nahost-Konflikt und zur Klimakrise bekannt ist.

„Atmen”, das multimediale Tanzstück, das Gloria Benedikt mit Wissenschaftlern der Harvard Universität und des IIASA gestaltet hat, ist eine Zeitreise von den Cyanobakterien, die vor zweieinhalb Milliarden Jahren begonnen haben, Sauerstoff zu produzieren und dadurch die Weiterentwicklung des Lebens auf dem Planeten Erde ermöglicht haben, bis in die Gegenwart, in der die Spezies Mensch sich – langsam aber konsequent – selbst die Luft zum Atmen nimmt und dann vielleicht – spät, aber doch – umlenkt. Das Stück „Atmen“ hatte 2021 beim Europäischen Forum Alpbach Premiere. Eine weiterentwickelte Fassung wurde 2022 in Paris am Institut Pasteur und 2023 am Institut de France aufgeführt. Benedikt ist Absolventin der Ballettakademie der Wiener Staatsoper und der Harvard University, wo sie Sozialwissenschaften studiert hat. Sie stand 20 Jahre lang in Europa und den USA als Tänzerin auf der Bühne, erforschte am IIASA sechs Jahre lang, wie die Zusammenarbeit von Künstler:innen und Wissenschaftler:innen die Nachhaltigkeits-transformation unterstützen kann und hat über ein Dutzend multimediale Aufführungen an Theatern, Universitäten, Festivals und Konferenzen in Europa und den USA inszeniert. Das Theaterstück „Ein Stück vom Kuchen” wurde 2019 im Rahmen des IIASA Science and Art project von der chinesisch-amerikanischen Dramatikerin Lanxing Fu und dem deutsch-österreichischen Klimawissenschaftler, Fabian Wagner, erarbeitet. „Klimawandel ist nur eines von vielen ungelösten Problemen, mit denen wir konfrontiert sind – Probleme, die so komplex sind, dass sie nicht einfach gelöst werden können. Wir versuchen immer noch zu verstehen, wie unser Lebensstil die kommenden Generationen tiefgreifend beeinflusst. Vieles von dem, was wir herausfinden, hat nicht nur eine rationale Seite – Logos –, sondern auch eine emotionale – Pathos – und passt nicht in wissenschaftliche Arbeiten. Aber das Theater kann es ausdrücken, zeigen, uns fühlen und verstehen lassen”, analysiert Fabian Wagner.

Worum geht es in dem Stück? Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft existieren an einem Ort, während sich vier Generationen einer Familie im Zeitraum von 1950 bis 2050 immer wieder um einen Tisch versammeln, um ein absurdes, überbordendes, opulentes Festmahl zu teilen. Das Stück durchquert im Schnelldurchgang ein Jahrhundert, in dem sich die Beziehung der Menschen zu den Ressourcen rasant verändert und im Gefolge auch die Vorstellungen davon, was es bedeutet, Kinder zu haben.

Nun gelangt das Theaterstück erstmals in der deutschen Fassung (mit englischen Untertiteln) zur Uraufführung. Lanxing Fu ist Co-Direktorin des wegweisenden und innovativen Superhero Clubhouse eco-theater in Brooklyn.

Ökologisches Theater, im angelsächsischen Raum als Eco-Theater bekannt, ist eine Bewegung von Künstler:innen, die danach streben, wissenschaftlich fundierte Arbeiten im Kontext unserer neuen Klimarealität auf die Bühne zu bringen und dabei das Thema mit Umweltgerechtigkeit zu behandeln. Beide Werke, „Atmen“ und „Ein Stück vom Kuchen“, versuchen Narrativen der Hoffnungslosigkeit entgegenzuwirken, indem sie Geschichten über Widerstandsfähigkeit, Innovation und Kooperation in den Mittelpunkt stellen.

„Oft geht es in der Diskussion, was Kunstinstitutionen zur ‚Bewältigung‘ der Klimakrise beitragen können, darum, wie man CO2 Emissionen bei Theaterproduktionen oder Reisetätigkeiten von Künstlerinnen und Künstlern reduzieren oder Opernhäuser ‚klimafitter‘ machen könnte. Aber das eigentliche Potenzial liegt im Beitrag zum kulturellen Wandel. Wir können zum Beispiel Geschichten über die Gegenwart und Zukunft erzählen und uns mit den moralischen Herausforderungen, die aufgrund der Klimakrise entstehen, auseinandersetzen. In Österreich gibt es bisher keine Institution, die es darstellenden Künstlern ermöglicht, sich mit Zukunftsthemen zu beschäftigen. Mit diesem Programm möchten wir die Möglichkeiten des Theaters als öffentlichen Raum zur Behandlung von Zukunftsthemen in einem Dialog zwischen Künstler:innen und dem Publikum aufzeigen“, sagt Gloria Benedikt, die Initiatorin des Abends.

Weitere Informationen

www.muth.at/programm/was-wir-wollen-2023-10-06/

https://iiasa.ac.at/events/oct-2023/eco-theater-what-we-want-breath-and-piece-of-cake

Kontakt:

Researcher contact

Gloria Benedikt, 

Fabian Wagner 

Press Officer

Ansa Heyl, IIASA Press Office: Tel: +43 2236 807 574, Mob: +43 676 83 807 574, 

About IIASA:

The International Institute for Applied Systems Analysis (IIASA) is an international scientific institute that conducts research into the critical issues of global environmental, economic, technological, and social change that we face in the twenty-first century. Our findings provide valuable options to policymakers to shape the future of our changing world. IIASA is independent and funded by prestigious research funding agencies in Africa, the Americas, Asia, and Europe.

www.iiasa.ac.at



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USA: Umweltorganisationen unterstützen den Streik der Automobil-Arbeiter:innen
von Martin Auer

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Am Freitag, 15. September hat der Streik der Gewerkschaft United Auto Workers (UAW)gegen die drei großen amerikanischen Automobilhersteller General Motors, Ford und Stellantis (Früher Fiat-Chrysler) begonnen. Über 100 Umweltorganisationen wie Fridays for Future USA oder Greenpeace und andere zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützen den Streik in einem offenen Brief.

Worum geht es bei dem Streik?

Es geht um die Kollektivverträge für 145.000 Arbeiter:innen. Die Gewerkschaft fordert eine Viertage-Woche zu 32 Stunden. Der Präsident der Gewerkschaft, Shawn Fain, erklärte, dass Automobilarbeiter:innen oft sieben Tage in der Woche 10 bis 12 Stunden am Band stehen würden, um über die Runden zu kommen. Die Gewerkschaft fordert auch massive Lohnerhöhungen. Die CEOs der „Großen Drei“ haben sich in den letzten vier Jahren Gehaltserhöhungen um durchschnittlich 40 % genehmigt. Die Gewerkschaft fordert für die Arbeiter:innen Stundenlöhne von rund $32,00. Im Jahr 2007 betrug der Anfangslohn $19,60. Berücksichtigt man die Inflation seither, würde das heute $28,69 entsprechen. Doch tatsächlich beträgt der Anfangslohn heute $18,04. In den letzten 20 Jahren wurden 65 Fabriken der „Großen Drei“ geschlossen, mit katastrophalen Folgen für die umliegenden Gemeinden. Die UAW fordert ein „Familienschutzprogramm“: Wenn eine Fabrik geschlossen wird, sollen betroffene Arbeiter:innen die Möglichkeit bekommen, bezahlte gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Der Streik beginnt an jeweils einem der Standorte der großen Drei in Detroit, mit insgesamt über 12.000 Beschäftigten.

Quelle: CBS News (https://www.cbsnews.com/news/uaw-strike-update-four-day-work-week-32-hours/)

Warum unterstützen Umweltorganisationen den Streik?

In dem offenen Brief weisen die Organisationen darauf hin, dass die Beschäftigten und ihre Gemeinden in den letzten Monaten beispiellose extreme Hitze, Rauchverschmutzung, Überschwemmungen und andere Katastrophen erlebt haben. „Die Führungskräfte Ihrer Unternehmen haben in der Vergangenheit Entscheidungen getroffen, die diese beiden Krisen in den letzten Jahrzehnten verschärft haben – was zu weiterer Ungleichheit und zunehmender Umweltverschmutzung geführt hat.“ In den nächsten Jahren, so der Brief, muss der Übergang weg von fossilen Brennstoffen und Verbrennungsmotoren gemeistert werden. Mit dieser Verschiebung ergibt sich für die Arbeitnehmer:innen in den Vereinigten Staaten eine Chance, von einer Wiederbelebung und Erneuerung der Fertigungsindustrie, einschließlich Elektrofahrzeugen und kollektiven Transportmitteln wie Bussen und Zügen, als Teil der Revolution der erneuerbaren Energien zu profitieren. „Der Übergang zu Elektrofahrzeugen“, heißt es weiter, „darf kein ‚Wettlauf nach unten‘ sein, der die Arbeitnehmer:innen weiter ausbeutet.“

Der Brief schließt: „Wir und Millionen Amerikaner:innen wollen, wofür die UAW verhandelt: familienerhaltende, gemeinschaftsfördernde, gewerkschaftlich organisierte Arbeitsplätze in einer grünen Energiewirtschaft; einer Wirtschaft, die uns allen ermöglicht, auf einem lebendigen Planeten den Lebensunterhalt zu verdienen.“

Unterzeichnet haben unter anderem: Fridays for Future USA, 350.org, Greenpeace USA, Friends of the Earth, Labor Network for Sustainability, Oil Change International, Union of Concerned Scientists neben 109 weitere Organisationen.

Quelle: https://www.labor4sustainability.org/uaw-solidarity-letter/

Kein Entweder-Oder zwischen guten und grünen Jobs

Trevor Dolan von Evergreen Action erklärte dazu: „Wir müssen uns nicht zwischen guten und grünen Arbeitsplätzen entscheiden. Konzerntitanen werden versuchen, unsere Bewegung zu spalten, indem sie uns vor eine falsche Wahl stellen. Sie werden versuchen zu argumentieren, dass der Bau saubererer Autos wichtiger sei als die Unterstützung der Arbeitnehmer:innen. Aber wir wissen es besser. Unsere kollektive Bewegung kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Arbeitnehmer:innen direkt von den Klimaschutzmaßnahmen profitieren. Evergreen und die Umweltbewegung sind bereit, den Arbeitnehmer:innen zur Seite zu stehen, denn ein fairer Übergang zu einer Zukunft mit sauberer Energie bedeutet nicht nur den Einsatz sauberer Technologie, sondern auch die Förderung einer Wirtschaftsagenda der Arbeiter:innenklasse, die Arbeitnehmer:innen und Gemeinschaften unterstützt. Es obliegt dem Präsidenten und der Klimabewegung, die UAW in diesem Kampf weiter zu unterstützen und dazu beizutragen, dass der Übergang zu Elektrofahrzeugen nicht zu einem Wettlauf der Unternehmen nach unten wird.“

Quelle: https://www.citizen.org/news/uaw-ev-transition/

Unternehmen haben auch Verantwortung gegenüber den Steuerzahler:innen

Erika Thi-Patterson vom Public citizen’s Climate Program: „Der Inflation Reduction Act wird Milliarden von Steuergeldern in die Bemühungen der Autohersteller um den Übergang zu Elektrofahrzeugen pumpen. Da die Steuerzahler:innen den Übergang vorantreiben, müssen die Autohersteller der Schaffung von Millionen guter, gewerkschaftlich organisierter Arbeitsplätze für ihre Mitarbeiter:innen Priorität einräumen – neben der Umstellung auf grünen Stahl, dem nachhaltigen Recycling von Elektrofahrzeugbatterien und einer robusten Transparenz für Verbraucher:innen und Gemeinden.“

Quelle: https://www.citizen.org/news/uaw-ev-transition/

Das Titelbild zeigt ein Wandgemälde von Diego Rivera im Detroit Institute of Arts aus den Jahren 1932 bis 33, das die Arbeit in den Ford-Werken von Detroit zum Thema hat.
Aufnahme: Cdschock via flickr, CC BY 2.0



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Offener Brief zur Bedeutung einer Bodenschutzstrategie für Österreich

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Anlässlich der ÖROK-Sitzung am 27. September 2023 hat die Fachgruppe Bodenverbrauch der S4F Österreich einen weiteren offenen Brief formuliert, um erneut auf die Bedeutung einer Bodenschutzstrategie für Österreich aufmerksam zu machen.

Sehr geehrte/r Frau Landeshauptfrau/ Herr Landeshauptmann,

als lebendes Ökosystem bildet der Boden die Grundlage für die landwirtschaftliche Produktion, unser Trinkwasser, den Erhalt der Biodiversität und nicht zuletzt für unser eigenes Wohlergehen. Doch unsere Böden stehen unter zunehmendem Druck. Durch jeden Quadratmeter versiegelten Boden verlieren wir nicht nur die Basis für den Anbau unserer Lebensmittel, sondern auch die Möglichkeit zum Beispiel Kohlenstoff (und damit CO2) und Wasser zu speichern. Wir, Wissenschaftler:innen der Scientists for Future der Fachgruppe Boden, haben mit großer Sorge zur Kenntnis genommen, dass die in einem breiten Diskurs erarbeitete nationale Bodenschutzstrategie noch immer nicht beschlossen worden ist. Die aktuelle Praxis ohne Strategie gefährdet die Nahrungsmittelversorgung, fördert Überschwemmungen und führt zu hohen Kosten [1,2]. Jeder Tag ohne einen nationalen „Fahrplan“ bedeutet den Verlust weiterer wertvoller landwirtschaftlicher und biologisch aktiver Flächen. Boden ist eine nicht vermehrbare Ressource und kann nicht ersetzt werden.

In Österreich liegt es in der Hand der Bundesländer, hier geeignete Maßnahmen durch die überörtliche Raumplanung zu setzen. Die Bodenstrategie gibt ihnen dazu Vorschläge in die Hand. Viele dieser Vorschläge werden in den einzelnen Bundesländern bereits erfolgreich angewendet, doch gilt es nun diese zu bündeln und österreichweit umzusetzen. Und es ist Aufgabe von Bund und Ländern Ziele und Maßnahmen zur Reduktion des „Bodenverbrauchs“ festzulegen, um die von der EU festgelegten Netto-Null-Flächenneuinanspruchnahme bis spätestens 2050 zu erreichen [3,4]. Dazu braucht es einen nationalen Schulterschluss – nicht nur der Bundesländer, sondern aller administrativen Ebenen. Denn letztendlich müssen die Gemein-den gemeinsam mit Betrieben und den Bürger:innen vor Ort die Umsetzung bewerkstelligen und mittragen.

Vor diesem Hintergrund sehen wir eine zügige Beschlussfassung der Bodenstrategie als einen notwendigen ersten Schritt, damit dringend erforderliche Maßnahmen rasch umgesetzt und weitere Instrumente für den Erhalt unserer Böden entwickelt werden können. Als ein sehr wirksames Instrument sei eine Erhebung aller Gewerbe- und Industriebrachen und der Leerstände von Gebäuden angeführt. Durch eine Förderung der Nutzung dieser ca. 40.000 ha könnte ein Großteil des Bedarfs abgedeckt werden, ohne dass es zu neuen Bodenverlusten kommt.

Handeln wir nicht jetzt, werden zukünftige Lösungen deutlich mehr Konfliktpotential in sich bergen, weil die Einschnitte in die Lebensgewohnheiten der Menschen in Österreich immer gravierender werden.

In diesem Sinne tragen wir gerne mit unserem Wissen zu einer gemeinsamen Gestaltung unseres Lebensraumes bei und würden uns über die Möglichkeit direkter Gespräche freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

DI Dr. Christina Hummel (Scientists for Future, Koordinatorin Fachgruppe Boden)
Univ.-Prof. DI Dr. Dr.h.c. mult. Martin H. Gerzabek (Universität für Bodenkultur Wien, ÖAW)
DI Gaby Krasemann (Universität Klagenfurt, Scientists for Future)
DI Dr. Sigrid Schwarz (Vizepräsidentin, Österreichische Bodenkundliche Gesellschaft)
DI MSc. Gerlinde Krawanja-Ortner (Bodenkunde, GeoPark Karnische Alpen)
Priv.Doz. DI Dr. Johannes Tintner-Olifiers (Umweltwissenschaftler, denkstatt gmbH)
DI Barbara Steinbrunner, MSc (Institut für Raumplanung, TU Wien)
DP DI Franz Fehr, MSc (UniNEtZ, Universität für Bodenkultur Wien)


1 https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Bund_2023_17_Lebensmittel.pdf
2 https://www.hagel.at/wp-content/uploads/2023/07/PK-Studie_Flaechenentwicklung.pdf
3 https://info.bml.gv.at/dam/jcr:0d5df73f-114b-447d-8186-cbf0d68fbe3e/Studie%20UBA%20Bodenverbrauch.pdf
4 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52021DC0699


Der offene Brief steht hier zum Download bereit.


Titelbild: geri cleveland auf Pixabay



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Nachhaltigkeit an Schulen mit gebührender Dringlichkeit stärken – Offener Brief an Bildungsminister

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Offener Brief der Teachers For Future, AG Schule der Scientists for Future, Psychologists For Future, Parents For Future & Grandparents For Future

Sehr geehrter Herr Bundesminister Polaschek!

Als Lehrer*innen, Wissenschaftler*innen, Psycholog*innen und (Groß-)Eltern eint uns angesichts der Klimakrise die Sorge um unsere Kinder und Jugendliche.

Wir begrüßen die feste Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in den neuen Lehrplänen, mit deren Umsetzung Schulen „Modelle für eine zukunftsfähige Lebensgestaltung“ werden können.

Nachhaltigkeit ist ein Gerechtigkeitskonzept mit dem Ziel, allen Menschen weltweit – heute und in Zukunft – ein gutes Leben innerhalb der ökologischen Grenzen des Planeten zu ermöglichen.

BNE will daher nicht nur Faktenwissen vermitteln, sondern auch junge Menschen ermutigen und befähigen, eine wünschenswerte Zukunft aktiv mitzugestalten. Dies funktioniert, wenn Schule das, was sie lehrt, auch selbst lebt. Dieser „Whole School Approach“ beinhaltet unter anderem den Weg zu Klimaneutralität in Bezug auf Verpflegung, Schulweg und -reisen sowie im Umgang mit Energie. Ohne strukturellen Rückhalt ist es für Lehrende schwer bis unmöglich, auch noch diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Zur raschen und erfolgreichen Umsetzung der ehrgeizigen Ziele des neuen Lehrplans brauchen sie daher mehr förderliche Strukturen, die nur mithilfe des BMBWF wirkungsvoll auf- und ausgebaut werden können.

Um die Erderhitzung auf 1,5°C zu stabilisieren und gravierende soziale, wirtschaftliche und ökologische Konsequenzen zu mindern, müssen unsere gemeinsamen Bemühungen noch in dieser Dekade wirksam werden. Wir schlagen zunächst drei konkrete und schnell umsetzbare Maßnahmen vor, die auf der Expertise von Wissenschaftler*innen, Psycholog*innen, Lehrkräften und Eltern sowie dem Forderungskatalog von Teachers For Future basieren:

1. Jede Schule braucht eine*n Klimabeauftragte*n! Diese Lehrperson ist an ihrer Schule Ansprechperson für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung, sie koordiniert lokale Klimaprojekte, motiviert und unterstützt Kolleg*innen. Um immer am Puls der Zeit zu sein, treffen sich Klimabeauftragte regelmäßig und besuchen Fortbildungen.

2. Nachhaltigkeit braucht Vorrang! Eine fixe Verankerung in der Schulqualitätsarbeit (QMS) macht gelebte Nachhaltigkeit zum expliziten gemeinsamen Ziel. Dieser strukturelle Rückhalt erleichtert es den Lehrkräften, beherzt den Weg in Richtung Klimaneutralität einzuschlagen und für die erfolgreichen Schritte mit gemeinsam entwickelten Kriterien Sorge zu tragen.

3. Der Weg zur Nachhaltigkeit braucht Zeit! Klimabildung braucht regelmäßig einen bedeutenden Platz in pädagogischen Konferenzen, um kurz-, mittel- und langfristige Fortschritte im Unterricht und in der Schulorganisation gemeinsam zu bewirken. Dies beginnt mit Sensibilisierung und Aufklärung, der Integration der damit einhergehenden Gefühle wie Überforderung, Angst und Wut sowie dem Stärken engagierter Schüler*innen, und endet erst mit einem CO2-neutralen, nachhaltigen Schulbetrieb.

Angesichts der außerordentlichen Dringlichkeit der Klimakrise bitten wir Sie daher bis November 2023,

1. die Finanzierung strukturell verankerter, bezahlter Klimabeauftragter an allen Schulen und deren Koordination in den Bildungsdirektionen ab dem kommenden Schuljahr 2024/25 zu garantieren, sowie deren Arbeit sowohl öffentlich als auch in Kooperation mit den Bildungsdirektionen zu stärken,

2. Klimaneutralität, klimagerechte Bildung und Ökologisierung des Schulalltags als verpflichtende Entwicklungs-Themen für alle Schulen zu verankern und damit echte Klimaneutralität 2040, zu der sich Österreich verpflichtet hat, unmissverständlich zu priorisieren,

3. sich in den regelmäßigen Treffen mit den Bildungsdirektionen dafür einzusetzen, dass sich mindestens eine pädagogische Konferenz pro Schuljahr dem Thema BNE widmet, und dass einmal pro Semester Vertreter*innen von Scientists & Teachers For Future und anderen Expert*innengruppen zu diesen Treffen eingeladen werden.

Wir betonen die wissenschaftlich gesicherte Dringlichkeit dieser beispielhaft genannten Handlungsoptionen. Das BMBWF ist ausgezeichnet aufgestellt und in der Lage, ihre positive Umsetzung zu ermöglichen. Im Rahmen der Möglichkeiten als zivilgesellschaftliche Organisationen möchten wir diese Entwicklung konstruktiv und tatkräftig begleiten.

Mit besten Grüßen

Teachers For Future

Scientists For Future

Psychologists For Future

Parents For Future

Grandparents For Future

Kontakt:

Teachers For Future Österreich:

Scientists For Future Österreich:


Titelbild: 潜辉 韦 auf Pixabay



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Wissenschaftler:innen fordern Stellungnahme zum Verbleib der Bodenschutzstrategie

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Offener Brief der Fachgruppe Bodenverbrauch

In Sachen Bodenschutz hat Österreich akuten Nachholbedarf. Am 4.5. veröffentlicht die Fachgruppe Bodenverbrauch der Scientists for Future Österreich deshalb ihren offenen Brief, in dem sie die Verantwortlichen zur Stellungnahme auffordert, warum die Bodenstrategie für Österreich, die bereits im November 2022 von ÖROK-Migliedern und Expert:innen ausgearbeitet wurde, noch immer nicht politisch beschlossen wurde. Den offenen Brief haben bereits zahlreiche Wissenschaftler:innen unterschrieben, um ihre Unterstützung auszudrücken.

In diesem Zuge laden sie mit Diskurs. Das Wissenschaftsnetz außerdem zu einem Pressegespräch mit

  • Renate Christ (Biologin, ehemalige Leiterin des IPCC Sekretariats, CCCA)
  • Martin Gerzabek (BOKU, Bodenforschung, ÖAW)
  • Franz Fehr MSc. (BOKU, Agrarwissenschaft, UniNEtZ,)
  • Ulrich Leth (TU Wien, Mobilität)
  • Gaby Krasemann (AAU, Stadtplanerin)

Im Rahmen des Pressegesprächs wird der offene Brief veröffentlicht und das Podium wird erläutern, warum ein sorgsamerer Umgang und eine strategische Nutzung von Boden und Flächen notwendig sind.

Zum Brief gibt es außerdem ein Antwortschreiben (s. Datei unter dem offenen Brief).

Titelbild: Tama66 auf pixabay


Der offene Brief kann hier eingesehen werden (Unterschriftenliste Stand 08.5.23):



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Stellungnahme zur Behandlung von Anja Windl durch die Fremdenpolizei

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Stellungnahme der Fachgruppe Politik & Recht der S4F Österreich

Anja Windl, von Boulevard-Medien auch als „Klima-Shakira“ bezeichnet, ist eines der bekanntesten Gesichter der Klimaschutzbewegung Letzte Generation. Sie ist deutsche Staatsbürgerin und lebt und studiert in Österreich. 

Unlängst musste sie sich einer dreistündigen Einvernahme vor dem BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) unterziehen, weil die Behörde ihre Ausweisung und ein Aufenthaltsverbot in Österreich prüft. 

Die Aktivistin dürfte nur ausgewiesen werden, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellt.[i] Das bedeutet laut dem Verwaltungsgerichtshof, es müsste von ihr eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr ausgehen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt! Vom Einzelfall losgelöste oder auf Generalprävention, also auf den Schutz der Allgemeinheit verweisende Begründungen sind nicht zulässig. [ii]

Bei einem Aufenthaltsverbot handelt es sich um eine noch schärfere Maßnahme als bei einer Ausweisung, weil es für bis zu zehn Jahre erlassen werden kann. Selbst strafrechtliche Verurteilungen alleine reichen dafür nicht aus. Damit ist jedoch gerichtliches Strafrecht und nicht Verwaltungsstrafrecht gemeint.[iii] Anja Windl werden aber lediglich Verwaltungsübertretungen zu Last gelegt, weil sie sich an der Fahrbahn festgeklebt hat. Motiv für ihren friedlichen zivilen Widerstand ist der Kampf gegen die Klimakrise, welche bei weiteren politischen Säumnissen unsere Gesellschaft zunehmend erschüttern wird. Die Voraussetzungen für diese fremdenpolizeilichen Maßnahmen sind sohin nicht einmal ansatzweise erfüllt.

Daher rief das Vorgehen des BFA auch heftige Kritik hervor, zumal die Verwaltungsstrafen gegen die Klimaschützerin nicht rechtskräftig seien.[iv] So bezeichnet Amnesty International  das Vorgehen der Behörde unlängst „bitteren Meilenstein in der Kriminalisierung von Klimaprotest in Österreich“.[v] Auch der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, Prof. Dr. Walter Obwexer, äußerte sich kritisch zum behördlichen Umgang mit der Klimaaktivistin. Bloße Verwaltungsübertretungen könnten selbst bei Rechtswirksamkeit kein Grund für eine Ausweisung sein. Dafür bräuchte es eine schwere Straftat, wie etwa „eine ganz schwere Körperverletzung oder einen Mord oder Raub, und dann auch noch die Gefahr, dass eine weitere Straftat begangen wird.“ Selbst eine schwere Straftat samt rechtskräftiger Verurteilung reiche demnach nicht aus, wenn keine Gefahr einer wiederholten Straffälligkeit bestehe.[vi]

Den Behörden kann wohl kaum krasse Rechtsunkenntnis unterstellt werden. Daher erhebt sich die Frage, weshalb gegen die Aktivistin mit rechtlich unzulässigen Mitteln vorgegangen wird. Möchte man Druck aufbauen, einschüchtern, schikanieren oder schlichtweg die Botschaft vermitteln, dass Klimaaktivist:innen in Österreich unerwünscht sind? Man kann dem Professor für Klimapolitik an der Universität für Bodenkultur Wien und Mitglied bei Scientists for Future Österreich, Dr. Reinhard Steurer, nur zustimmen wenn er meint: „Die Behörden wären gut beraten, solche bedenklichen Fehlentwicklungen rasch zu korrigieren.“[vii] Sie würden damit nicht nur dem Klimaschutz, sondern auch dem Rechtsstaat und der demokratischen Kultur in Österreich etwas Gutes tun.

Die Fachgruppe Politik & Recht der Scientists for Future Österreich fordert die Behörden daher dazu auf, dem Rechtsstaat widersprechende Maßnahmen gegen Klimaaktivist:innen zu unterlassen, die einzig zur Einschüchterung und als Schikane dienen.

Titelbild: Niek Verlaan auf Pixabay


[i]    § 66 Fremdenpolizeigesetz (FPG) und § 55 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)

[ii]   VwGH 2012/18/0228, VwGH 26. 6. 2014, Ro 2014/21/0024; 14. 11. 2017, Ra 2017/21/0151; 5. 2. 2021, Ra 2020/21/0439, jeweils mwN.

[iii]   § 67 FPG, VwGH 29. 9. 2020, Ra 2020/21/0112, mwN.

[iv]  https://www.derstandard.at/story/2000145276612/deutsche-klimaaktivistin-wertet-einvernahme-bei-der-fremdenpolizei-als-einschuechterungsversuch

[v]   https://mailchi.mp/letztegeneration/ueberwaeltigende-solidaritaet-3-tag-proteste-in-graz

[vi]  Siehe FN iv

[vii]  Siehe FN v



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Mehr als 1400 Wissenschaftler:innen gegen die Kriminalisierung von Aktivist:innen

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Pressekonferenz zu „Handeln statt kriminalisieren“ am 21.4. um 10 Uhr

In der Erklärung zur Unterstützung von Klimaaktivist:innen „Handeln statt kriminalisieren“ wenden sich Wissenschaftler:innen gegen die zunehmende Kriminalisierung von Aktivist:innen. Zur Erklärung, die von mehr als 1400 Wissenschaftler:innen unterzeichnet wurde, findet am 21.4. um 10 Uhr eine Pressekonferenz statt.

Obwohl manche Protestformen an die Grenze dessen gehen mögen, was für die Bevölkerung in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat erträglich erscheint, sehen die Initiator:innen und Unterzeichnenden darin den Ausdruck eines letzten Mittels, um die zuständigen politischen Akteur:innen wie die Gesellschaft insgesamt zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu bewegen. Als Wissenschaftler:innen sehen sie sich besonders dem Auftrag verpflichtet, eben diese Verantwortung für zukünftige Generationen zu übernehmen, die durch den menschengemachten Klimawandel massiv bedroht sind. Sie möchten deshalb Versachlichung der Debatte aufrufen.

Empörung kann das Potential für notwendige Veränderungen nur dann entfalten, wenn sie sich gegen die eigentlichen Probleme bzw. ihre Ursachen richtet, nicht aber gegen diejenigen, die auf diese Probleme aufmerksam machen. Allein der Fokus auf das eigentliche Thema kann einen konstruktiven Prozess in Gang setzen, in dem sich eine Gesellschaft ihrer Werte vergewissert und sich über das verständigt, was für sie schützenswert ist.

In diesem Sinne schließt sich auch das nationale Koordinationsteam der Scientists for Future dem Aufruf der vielen Kolleg:innen an, in der Klimakrise endlich in angemessener Weise zu handeln anstatt jene Menschen zu kriminalisieren, die sich gegen das verantwortungslose „Weiter-So“ stemmen, das sich häufig hinter der Fassade wohlfeiler Klimaschutzabsichten verbirgt.

Dieser kann hier abgerufen werden:
https://handeln-statt-kriminalisieren.com/

Titelbild: Gerd Altmann auf Pixabay



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Generationengerechtigkeit und Klimaschutz

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Mediengespräch – Zusammenfassung

Die Fachgruppe Politik und Recht der S4F Österreich hat zusammen mit Diskurs. Das Wissenschaftsnetz am 16.03.23 ein Mediengespräch zum Thema „Generationengerechtigkeit und Klimaschutz“ organisiert. Thematische Inputs gab es von Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer (Universität Graz), Mag. Nikolaus Handig (Universität für Bodenkultur Wien) und Mag.a Judith Fitz (Universität für Bodenkultur Wien).

Unter Moderation von Alexander Behr widmete sich das Podium den Fragen

  • Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es hinsichtlich Generationengerechtigkeit und Klimakrise?
  • Welche Aufgaben hierbei kommen auf uns zu und 
  • welche Erkenntnisse bietet die Wissenschaft?

Hintergrund

Anlass des Gesprächs war eine Klimaklage von zwölf Kindern beim Verfassungsgerichtshof. Sie folgt dem Beispiel einer erfolgreichen Beschwerde mehrerer Jugendlicher beim deutschen Bundesverfassungsgericht: Hier wurde entschieden, dass die deutsche Regierung Klimaschutz auch im Lichte der Generationengerechtigkeit zu denken hat. Die Klage in Österreich verfolgt ähnliche Ziele. Denn Zeit zum Abwarten gibt es beim Klimaschutz nicht mehr: Aktuelle Versäumnisse im Bereich des Klimaschutzes gefährden die Lebensqualität zukünftiger Generationen. Dennoch sind konkrete Maßnahmen eher weniger zu sehen. Nicht zuletzt wartet die österreichische Bevölkerung bis heute auf ein neues Klimaschutzgesetz.

Generationengerechtigkeit bedeutet eine faire Verteilung materieller Ressourcen, Lebenschancen und Lebensqualität über verschiedene Generationen hinweg. Die Folgen des menschengemachten Klimawandels – wie Ressourcenknappheit, Hitze und Umweltkatastrophen – gefährden diesen fairen Ausgleich. Was aktuelle Generationen verbrauchen, haben spätere Generationen weniger. Die Klimakrise wird damit zum Gerechtigkeitsproblem und sollte als solches auch von der österreichischen Regierung behandelt werden.

Klimaschutzaktivist:innen der Umweltbewegung Letzte Generation Österreich machen mit Protestaktionen darauf aufmerksam, dass Entscheidungsträger:innen von heute die letzte Generation sind, die „den Zusammenbruch der Lebensgrundlagen noch aufhalten kann“. Der Name des Bündnisses ist also nicht zufällig gewählt. Sie kritisieren in diesem Zusammenhang, dass die österreichische Regierung laufend Verfassungsgesetze bricht, indem sie notwendige Maßnahmen nicht setzt.Dass der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit staatlichen Handelns juristisch argumentierbar ist, zeigt jüngst die Klimaklage der zwölf minderjährigen Beschwerdeführer:innen, die sich vertreten durch Umweltanwältin Michaela Krömer an den Verfassungsgerichtshof wenden und dabei die teilweise Aufhebung des aktuellen Klimaschutzgesetzes als verfassungswidrig anstreben. Sucht man in der österreichischen Verfassungslandschaft nach dem Begriff „Generationengerechtigkeit“ wird man in Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern fündig. Die Verfassungsbestimmung regelt, dass jedes Kind einen Anspruch auf die „Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit“ hat. Folgt daraus, Klimaschutzaktivist:innen sei in ihrer Annahme beizupflichten, die österreichische Bundesregierung verstoße mit der aktuellen Klimapolitik gegen Verfassungsrecht? Die klassische Antwort eine:r Jurist:in wäre wohl: Es kommt darauf 

Generationengerechtigkeit und Klimakrise - Mediengespräch

Mit Klick auf das Bild wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und es werden deren Datenschutzbestimmungen wirksam!

Zusammenfassung der Inputs

Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer (Universität Graz)

Zu Beginn erfolgt eine Analyse der Generationengerechtigkeit aus philosophischer Perspektive. Diese geht davon aus, dass auch zukünftig lebende Personen Rechte gegenüber gegenwärtig lebenden Personen haben. In der Verfassung sind die subjektiven Rechte zukünftiger Generationen nicht ausdrücklich geschützt. Zukünftig Lebende sind von den Auswirkungen der Klimakrise allerdings besonders betroffen und haben wegen der prognostizierten gravierenden Folgen des Klimawandels massive Beeinträchtigungen ihrer Rechte zu befürchten. Das Ziel der Klimaneutralität soll diese Beeinträchtigung für künftige Generationen möglichst gering halten.

Darauf folgen Überlegungen zur Verantwortung einzelner Staaten im Hinblick auf ihren Emissionsausstoß: Die Aufgabe der einzelnen Staaten, Emissionen zu reduzieren, um Klimaneutralität zu erreichen, wird vielfach über Emissionsbudgets definiert. Die Annahme dabei ist, dass es globales Budget für Emissionen gibt, die (noch) ausgestoßen werden dürfen. Welcher Staat noch wie viel Budget hat, wird dabei mittels gleichmäßiger Pro-Kopf-Verteilung berechnet. Bisherige Emissionen werden nicht berücksichtigt. Diese Berechnung ist günstig für Staaten wie Deutschland und Österreich. Allerdings: Bei Berücksichtigung historischer Verantwortung und mit der Annahme (ab den 1990er Jahren), dass alle Menschen wenigstens in ihren Grundbedürfnissen geschützt werden, müsste das globale Budget anders aufgeteilt werden. Dies wäre für Staaten wie Österreich und Deutschland weniger günstig.

Die Berechnung der Emissionsbudgets geht von einem zukunftsorientierten Verständnis von Verantwortung aus – und diese bestimmt auch häufig den Diskurs. Für eine vollumfassende Verantwortungsübernahme sollte aber auch die Vergangenheit berücksichtigt werden. Werden zukunftsgerichtete Pflichten nämlich nicht erfüllt, ergeben sich daraus vergangenheitsgerichtete Pflichten. Die Versäumnisse der Vergangenheit müssen kompensiert werden. Anders ausgedrückt: Wenn hochindustrielle Staaten ihre Pflichten nicht erfüllen, müssen sie Verantwortung für entstandene Schäden übernehmen und jetzt sowie in der Zukunft entsprechend handeln.

Mag. Nikolaus Handig (Universität für Bodenkultur Wien)

Zu Beginn des Inputs wird Artikel 1 aus dem BVG Kinderrechte zitiert: „Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“

Darauf folgt eine Begriffsbestimmung: Es gibt keine Legaldefinition für Generationengerechtigkeit. Der Duden beschreibt sie als den gerechten Ausgleich der zu tragenden gesellschaftlichen Lasten, der z.B. bei Rentenbeiträgen oder Staatsverschuldung Anwendung findet. Er bezieht sich also auf die Gerechtigkeit zwischen den Generationen. 

Der Begriff „Generationengerechtigkeit“ wurde in Österreich noch nicht höchstgerichtlich definiert – zumindest eine einheitliche Auslegung gibt es nicht. Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland ist schon einen Schritt weiter und zieht Generationengerechtigkeit als Kernargument zur Bewertung von Klimaschutzmaßnahmen heran. Es folgt dabei der Auffassung, Generationengerechtigkeit verlange die gleichmäßige Verteilung von Freiheiten und Lasten. Gravierende Eingriffe in gesamtgesellschaftliche Bereiche können die Generationen verletzten, v.a. bei irreversiblen Folgen. Dies betrifft auch die Bereiche Klimaschutz und Umweltschutz und macht sie zu Kernbereichen der Generationengerechtigkeit.

Die österreichischen Klimakläger:innen verfolgen eine der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ähnliche Argumentationslinie. Im Zentrum ihres Vorbringens steht das Kindeswohl. Dieses wird in der Praxis als Prüfungsmaßstab herangezogen; sowohl von Gerichten als auch von Behörden. Auch der Gesetzgeber ist bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen daran gebunden. Unambitionierte Klimaschutzgesetze könnten in Konflikt damit stehen, da sie sich in der Zukunft negativ auf das Kindeswohl auswirken können.

Mag.a Judith Fitz (Universität für Bodenkultur Wien)

Im letzten Beitrag erfolgt eine Darstellung der rechtlichen Hürden in Österreich, um Generationengerechtigkeit als Anspruch geltend zu machen. Ganz allgemein gilt: Eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zu erheben, ist an nicht immer leicht zu erfüllende Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft. Insbesondere das Erfordernis der „unmittelbaren Betroffenheit“ stellt Klimakläger:innen vor Schwierigkeiten. Bei der aktuellen Klimaklage geht es um das Klimaschutzgesetz und dieses richtet sich an die Verwaltung. Die zwölf Kinder sind damit nicht unmittelbare Normadressaten des Klimaschutzgesetzes. Daher ist bereits die Frage unklar, ob der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde der jungen Beschwerdeführer:innen überhaupt prüfen wird. Außerdem kann der Verfassungsgerichtshof zwar bestehende Gesetze aufheben, er kann aber weder selbst Gesetze erlassen noch den Gesetzgeber dazu verpflichten, Gesetze zu erlassen. Eine Verfassungsbeschwerde ist deshalb nur bedingt eine Möglichkeit, um gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers vorzugehen. 

Dass nur unter bestimmten Voraussetzungen Verfassungsbeschwerden eingebracht werden können, ist kein „Austriacum“. Vorreiter in Sachen erfolgreiche Klimaklagen sind vor allem die Niederlande und Deutschland. Im Fall Deutschland gibt es aber eine juristisch wirksame Maßnahme: Normalerweise muss eine gegenwärtige Verletzung eines Grundrechts vorliegen, damit Verfassungsbeschwerden eingebracht werden können. Da Klimaschutzmaßnahmen mit zeitlicher Verzögerung wirken und eine gegenwärtige Verletzung nicht vorliegen kann, schuf das Bundesverfassungsgericht eine eingriffsähnliche Vorwirkung. Hier wurde also eine Rechtsschutzlücke geschlossen. In Österreich gibt es diese Lücke noch – es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall noch entwickelt.

Zu den Personen

Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer: ist Professor für Philosophie und Leiter des Arbeitsbereichs Praktische Philosophie am Institut für Philosophie der Universität Graz. Seine Arbeitsgebiete sind Philosophie, Ethik, Politische Philosophie, Rechtsphilosophie und Sozialphilosophie. Sein Forschungsschwerpunkt ist Gerechtigkeit in Zeit und Raum und seine laufenden Forschungsprojekte sind zu intergenerationeller Gerechtigkeit, Ethik des Klimawandels und historische Gerechtigkeit. Er ist zudem Sprecher (Projektleiter) des interfakultären FWF Doktoratskolleg „Klimawandel – Unsicherheiten, Schwellenwerte und Strategien“ und des Profilbereichs „Field of Excellence Climate Change Graz“.

Mag. Nikolaus Handig: ist Universitätsassistent am Institut für Rechtswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) und stellvertretender Leiter desselben. Er forscht und lehrt im Bereich des Umweltrechts und verfasst auch seine Dissertation zur Abwehr von Gefahr im Verzug im Umweltrecht. Zudem ist er Co- Herausgeber des Rechtsblogs „überzuckert – Tagesgeschehen rechtlich verstehen“.

Mag.a Judith Fitz: ist Universitätsassistentin am Institut für Rechtswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU). Sie forscht im Bereich des Klimaschutzrechts sowie der Grund- und Menschenrechte und verfasst ihre Dissertation zum Thema Klimaklagen. Sie ist zudem Vorstandsmitglied der Österreichischen Liga für Menschenrechte und Redaktionsmitglied der Fachzeitschrift juridikum.

Titelbild: Anemone123 auf Pixabay



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Stellungnahme der Wissenschaft zur europäischen Erdgaspolitik und Erdgaskonferenz in Wien

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Lesedauer 5 Minuten

Fossiles Erdgas, welches hauptsächlich aus Methan besteht, ist über einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren etwa 85 mal klimaschädlicher als CO2. Die Konzentration von Methan in der Atmosphäre ist in jüngster Vergangenheit so stark angestiegen wie nie zuvor.

Obgleich Erdgas bei der Verbrennung in CO2 (und Wasser) umgewandelt wird, entweichen erhebliche Mengen von Methan bei der Förderung und dem Transport von Erdgas in die Atmosphäre. Das hat verheerende Folgen für das Klima. Diese sogenannten Leakages (Lecks) werden viel zu selten berücksichtigt, wenn es um die Klimabilanz von Erdgas geht. 

Häufig wird Erdgas als Brückentechnologie und als die klimafreundliche Alternative zu Kohle und Öl dargestellt. Berücksichtigt man jedoch die Methan-Verluste und Emissionen beim Transport, so ist Erdgas ähnlich klimaschädlich wie Kohle. Klar ist, dass für die Stabilisierung des Klimas die Emissionen von CO2 auf null gesenkt werden müssen. Damit ist auch klar, dass Erdgas keine Brücke in die Zukunft darstellt, sondern ein Teil der fossilen Vergangenheit und Gegenwart ist, die wir dringend überwinden müssen.

Die Zeit läuft ab. Bereits in wenigen Jahren werden wir so viel Methan, CO2 und andere Treibhausgase in der Atmosphäre haben, dass die Erwärmung 1,5°C übersteigen wird. Jenseits des 1,5°C-Limits ist die Stabilität des Klimas in Gefahr. Mit jedem weiteren zehntel Grad steigt diese Gefahr weiter an. Ein stabiles Klima ist das Fundament unserer Zivilisation. Ein instabiles Klima bringt sie auf vielfache Weise durch Verteilungskämpfe, Flucht und Krieg ins Wanken und irgendwann zum Einsturz. Unser Handeln in den nächsten Jahren entscheidet, wie groß diese Gefahr für unsere Kinder, Enkelkinder und alle weiteren Generationen sein wird.

Derzeit wird in Europa, auch bedingt durch den menschenverachtenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, in übertriebenem Maße in neue Gasinfrastruktur investiert. Ungeachtet der Lehren, die man aus den Ereignissen des letzten Jahres ziehen müsste, propagieren politische und wirtschaftliche Akteure in Europa bis heute das Festhalten und den Ausbau an Infrastruktur für fossiles Erdgas. Diese Politik ist bar jeder wissenschaftlicher Grundlage und Vernunft und kann nur durch blindes Festhalten an alten Ideologien erklärt werden.

Aus wissenschaftlicher Sicht sind die Ängste und Befürchtungen all jener, die diese politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen mit Sorge sehen und ihnen aktiv entgegentreten, völlig gerechtfertigt. Der Protest gegen den weiteren Ausbau von Erdgas-Infrastruktur und für einen Ausstieg aus Erdgas sowie allen fossilen Energieträgern auf dem allerschnellsten Weg zeugt von Vernunft, das Festhalten an Kohle, Öl und Gas hingegen zeugt von ideologischer Verblendung. Um diese Verblendung rechtzeitig zu überwinden, sind angesichts der enormen Bedrohungslage und Dringlichkeit sämtliche gewaltfreien Protestformen aus Sicht der unterzeichnenden Wissenschaftler:innen gerechtfertigt.


 Unterzeichner:innen

Koordinationsteam der Scientists for Future Wien 

 Health for Future

  1. Personen
  2. Prof. Dr. Elske Ammenwerth
  3. Univ.-Prof. Dr. Enrico Arrigoni (Technische Universität Graz)
  4. Hon.-Prof. Martin Auer, B.A.
  5. Prof. Dr.phil. Dr.h.c. mult. Bruno Buchberger (Johannes Kepler Universität Linz; RISC; Academy of Europe)
  6. Prof. Dr. Reinhold Christian (geschäftsführender Präsident des Forums Wissenschaft & Umwelt)
  7. Univ.-Prof. Dr. Giuseppe Delmestri (Wirtschaftsuniversität Wien)
  8. Prof. (FH) Dr. Johannes Jäger (Fachhochschule des BFI Wien)
  9. Ao. Univ.-Prof. Dr. Jürgen Kurt Friedel, (Universität für Bodenkultur Wien)
  10. Univ.-Prof. Dr. Barbara Gasteiger Klicpera (Universität Graz)
  11. Univ.-Prof. Dr. Maria-Regina Kecht (Emerita, Rice University, Houston, TX)
  12. Prof.in, Dr. Mag. Sabrina Luimpöck (Fachhochschule Burgenland)
  13. Univ.-Prof. DDr. Michael Getzner (Technische Universität Wien)
  14. Ao Univ.-Prof. Dr. Georg Gratzer (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. o. Forest Ecology)
  15. Univ.-Prof.i.R. Dr.techn. Wolfgang Hirschberg (ehem. Technische Universität Graz)
  16. em. Univ.Prof. Dr. Dr.hc Helga Kromp-Kolb (Universität für Bodenkultur Wien)
  17. HS-Prof. Dr. Matthias Kowasch (Pädagogische Hochschule Steiermark)
  18. Univ.-Prof. Axel Maas (Universität Graz)
  19. Univ.-Prof. Dr. René Mayrhofer (Johannes Kepler Universität Linz)
  20. Prof. Dr. Markus Öhler (Universität Wien)
  21. Univ.-Prof. Susanne Pernicka (Johannes Kepler Universität Linz – Inst. f. Soziologie)
  22. Univ.-Prof. Dr. Alfred Posch (Universität Graz)
  23. Univ.-Prof. Volker Quaschning
  24. Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Klaus Rieser (Universität Graz)
  25. Univ.-Prof. Dr. Michael Rosenberger (Katholische Privatuniversität Linz – Inst. f. Moraltheologie)
  26. Prof. Christa Schleper
  27. Univ.-Prof. Dr. Henning Schluß (Universität Wien – Inst. f. Bildungswissenschaft)
  28. a.o. Univ.-Prof. Dr. Ruth Simsa (Wirtschaftsuniversität Wien)
  29. Prof. Dr. Ulrike Stamm (Pädagogische Hochschule Oberösterreich)
  30. Univ.-Prof. Mag. Dr. Günther Stocker (Universität Wien – Inst. f. Germanistik)
  31. Ao. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Harald Vacik (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Waldbau)
  32. Univ.-Prof. Eva Vetter (Universität Wien)
  33. Hon.-Prof. Dr. Johannes Weber (Universität f. angewandte Kunst Wien)
  34. Univ.-Prof. Dr. Dietmar W. Winkler (Universität Salzburg – Theologische Fakultät)
  35. Ernest Aigner, PhD (Wirtschaftsuniversität Wien)
  36. Dr. Ilse Bartosch (ehem. Universität Wien)
  37. Dr.nat.techn. Benedikt Becsi (Universität für Bodenkultur Wien)
  38. Dr. Bernhard Binder-Hammer (Technische Universität Wien)
  39. Dr. Hubert Bratl
  40. Dr. Lukas Brunner (Universität Wien – Inst. f. Meteorologie und Geophysik)
  41. Mag. Dr. Michael Bürkle
  42. Dr. Renate Christ (IPCC Secretariat retired)
  43. Dr. Rachel Dale (Universität f. Weiterbildung Krems)
  44. Assoc. Prof. Dr. Ika Darnhofer PhD (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Agrar- und Forstökonomie)
  45. Dr. Monika Dörfler (NUHAG)
  46. Univ.-Prof. Dr. Stefan Dullinger (Universität Wien)
  47. Assoc. Prof. Dr. Kirsten v. Elverfeldt (Alpen-Adria-Universität Klagenfurt)
  48. Assoc.-Prof. Dr. Franz Essl (Universität für Bodenkultur Wien – Dep. f. Botanik und Biodiversitätsforschung)
  49. Assoc. Prof. MMag. Dr. Harald A. Friedl (Fachhochschule JOANNEUM – Inst. f. Gesundheit und Tourismus Management)
  50. Dr. Florian Freistetter (Science Buster)
  51. Ass. Prof. Mag. Dr. Herbert Formayer (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Meteorologie und Klimatologie)
  52. Dr. Stefan Forstner (Bundesforschungszentrum für Wald, Wien)
  53. Dr. Patrick Forstner (Medizinische Universität Graz)
  54. Dr.in Friederike Frieß (Universität für Bodenkultur Wien)
  55. Dr.in Manuela Gamsjäger (Pädagogische Hochschule Oberösterreich)
  56. Mag. Dr. Helmut Franz Geroldinger (MAS)
  57. Assoc. Prof. DI. Dr. Günter Getzinger (Technische Universität Graz)
  58. Mag. Dr. Marion Greilinger
  59. DI. Dr. Franz Greimel (IHG, Universität für Bodenkultur)
  60. Assoc. Prof. Dr. Gregor Gorkiewicz (Medizinische Universität Graz)
  61. Dr. Gregor Hagedorn (Mitbegründer S4F, Akad. Dir. am Museum für Naturkunde Berlin)
  62. Dr. Thomas Griffiths (Universität Wien – Dep. f. Lithosphärenforschung)
  63. Ass. Prof. MMag. Ulrike Haele (Ak. d. Bildenden Künste Wien, NDU St. Pölten)
  64. Dr. Stefan Hagel (ÖAI / ÖAW)
  65. Assist.-Prof. Dr. Daniel Hausknost (Wirtschaftsuniversität Wien)
  66. Mag. Dr. Friedrich Hinterberger (Universität für Angewandte Kunst)
  67. Dr. Sara Hintze (Universität für Bodenkultur Wien)
  68. Dr. Stefan Hörtenhuber (Universität für Bodenkultur – Dep. f. Nachhaltige Agrarsystem)
  69. Dr. Silvia Hüttner
  70. Dr. Daniel Huppmann (IIASA)
  71. Dr. Klaus Jäger
  72. Dr. Andrea Jany (Universität Graz)
  73. Assoc. Prof. Dr. Christina Kaiser (Universität Wien)
  74. Univ.-Doz. Dr. Dietmar Kanatschnig
  75. Melina Kerou, PhD (Senior Scientist, University of Vienna)
  76. DI Dr. Lukas Daniel Klausner (Fachhochschule St. Pölten – Inst. f. IT-Sicherheitsforschung, Cent. f. A.I.)
  77. Prof. Dr. Margarete Lazar 
  78. MMag. Dr. Verena Liszt-Rohlf (Fachhochschule Burgenland GmbH)
  79. Dr. Mag. MM. Margarete Maurer (S4F, Präsidentin d. Vereins interdisziplinäre Forsch. und Praxis)
  80. Assoc. Univ.-Prof. Dr. Uwe Monkowius (Johannes Kepler Universität Linz)
  81. DI. Dr. Michael Mühlberger
  82. Dr. Heinz Nabielek (Forschungszentrum Jülich, retired)
  83. DI. Dr. Georg Neugebauer (Universität für Bodenkultur Wien)
  84. Dr. Christian Nosko (KPH Wien/Krems)
  85. Mag. Dr. Ines Omann (ÖFSE Wien)
  86. Priv. Doz. DDr. Isabella Pali (Veterinärmedizinische Universität; Medizinische Universität Wien)
  87. Ass. Prof. Beatrix Pfanzagl (Medizinische Universität Wien)
  88. Dr. Barbara Plank (Universität für Bodenkultur Wien)
  89. Dr. Christian Peer (Technische Universität Wien)
  90. Dr. Jagoda Pokryszka (Medizinische Universität Wien)
  91. Dr. Edith Roxanne Powell (LSE)
  92. Dr. Thomas Quinton
  93. Dr. Nicoulas Roux (Universität für Bodenkultur Wien)
  94. Dr. Gertraud Malsiner-Walli (Wirtschaftsuniversität Wien – Inst. f. Statistik und Mathematik)
  95. Priv. Doz. Dr. Martin Rubey (Technische Universität Wien – Inst. f. diskrete Mathematik und Geometrie)
  96. Dr. Helmut Sattmann (Naturhistorisches Museum)
  97. Dr. Patrick Scherhaufer (Universität für Bodenkultur Wien)
  98. Dr. Hannes Schmidt (Universität Wien)
  99. Assoc. Prof. DI. Dr. Josef Schneider (Technische Universität Graz)
  100. Dr. Matthias Schwarz M.Sc. M.Sc.
  101. DI. Dr. Sigrid Schwarz (Vizepräsidentin der Österreichischen Bodenkundlichen Gesellschaft,  Univ. Lekt.)
  102. Dr. René Sedmik (Technische Universität Wien)
  103. Dr. Barbara Smetschka (Universität für Bodenkultur Wien)
  104. Dr. Ena Smidt (Universität für Bodenkultur Wien)
  105. Maximilian Sohmen, PhD (Medizinische Universität Innsbruck – Inst. o. Biomedical Physics)
  106. Dr. Johannes Söllner
  107. Assoc. Prof. Dr. Reinhard Steurer (Universität für Bodenkultur Wien)
  108. Dr. Leonore Theuer (Juristin)
  109. Dr.med.vet. Maria Sophia Unterköfler (Veterinärmedizinische Universität Wien)
  110. Doz. Dr. Tilman Voss (Scientists for Future – Fachgruppe Politik und Recht)
  111. Dr. Johannes Waldmüller (ZSI Wien)
  112. Dr. Anja Westram
  113. Dr. Dominik Wiedenhofer (Universität für Bodenkultur Wien)
  114. DI. Dr. David Wöss (Universität für Bodenkultur Wien)
  115. Mag. Heidemarie Amon (AECC-Biologie)
  116. Franz Aschauer, M.Sc
  117. DI Stefan Auer (Universität für Bodenkultur Wien) 
  118. Pamela Baur, M.Sc. (Universität Wien)
  119. Mag. Dieter Bergmayr (KPH Wien/Krems)
  120. Fabian Dremel, M.Sc.
  121. Christof Falkenberg, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien)
  122. Gwen Göltl, M.A. (Universität Wien – Institut für Soziologie)
  123. Mag. Peter Gringinger (CEnvP, RPGeo)
  124. DI Martin Hasenhündl, B.Sc. (Technische Universität, Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie)
  125. DI. Bernhard Heilmann (AIT)
  126. Jennifer Hennenfeind, M.Sc.
  127. DI. Ines Hinterleitner
  128. Mag. Hans Holzinger
  129. Julian Hörndl, M.Sc. (Universität Salzburg – Fachb. Chemie und Physik der Materialien)
  130. DI. Christina Hummel (Universität für Bodenkultur Wien)
  131. Lisa Kaufmann, Mag.a  (Universität für Bodenkultur Wien – Institut für Soziale Ökologie)
  132. Dipl. Geoökol. Steffen Kittlaus (Technische Universität – Inst. f. Wassergüte und Ressourcenmanagement)
  133. Julia Knogler, M.A. (Universität für Bodenkultur Wien – Zentrum für globalen Wandel und Nachhaltigkeit)
  134. Dipl.Ing. Bernhard Koch(Universität für Bodenkultur Wien)
  135. Jana Katharina Köhler, M.Sc B.Sc, (Universität Wien)Mag.a (FH) 
  136. Andrea Kropik, MSc (Fachhochschule Campus Wien)
  137. DI. Barbara Laa (Technische Universität Wien)
  138. Hans-Peter Manser MA, (MDW, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien)
  139. DI. Alfred Mar (Universität für Bodenkultur Wien)
  140. Mag. Mirijam MockMaximilian Muhr, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien)
  141. Mag. Elisabeth Mühlbacher
  142. Max Nutz M.Sc.
  143. Markus Palzer-Khomenko, M.Sc.
  144. Katharina Perny, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Meteorologie und Klimatologie) 
  145. Martin Pühringer, M.Sc. (NLW, Universität Salzburg)
  146. Mag. Ines Clarissa Schuster
  147. DI Arthur Schwesig
  148. Mag. Bernhard Spuller
  149. Eva Straus, M.Sc.
  150. Ivo Sabor, M.Sc. (Fachhochschule JOANNEUM – Inst. f. Energie-, Verkehrs- und Umweltmanagement)
  151. Florian Weidinger, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien)
  152. Roman Bisko, B.Sc.
  153. Maria Mayrhans, B.Sc.
  154. Jana Plöchl, B.Sc.
  155. Thomas Wurz, B.A.
  156. Anika Bausch, B.Sc. M.A.

Titelbild: Gerd Altmann auf Pixabay



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Windräder und Wärmepumpen statt Rüstungsproduktion: der Lucas-Plan
von Martin Auer

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Lesedauer 10 Minuten

Vor bald 50 Jahren erstellten Beschäftigte des britischen Großkonzerns „Lucas Aerospace“ einen detaillierten Plan für die Umstellung von militärischer Produktion auf klima-, umwelt- und menschenfreundliche freundliche Produkte. Sie forderten das Recht auf „gesellschaftlich nützliche Arbeit“. Das Beispiel zeigt, dass die Klimabewegung mit Erfolg auf die Beschäftigten in nicht so klimafreundlichen Industrien zugehen kann.

„Windräder und Wärmepumpen statt Rüstungsproduktion: der Lucas-Plan
von Martin Auer
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