Kraftwerk Kaunertal: Energiewende muss naturverträglich sein

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Österreichischer Biodiversitätsrat (ÖBDR) verlangt Rücksicht auf Artenschutz bei Energiewende

Wien (OTS) – Österreich hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 den Strombedarf nur noch aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. Dieses wichtige Ziel kann und muss unter Berücksichtigung weiterer Nachhaltigkeitsziele, insbesondere dem Schutz der Biodiversität, erreicht werden. Der Österreichische Biodiversitätsrat nimmt die aktuellen Ausbaupläne des Kraftwerks Kaunertal zum Anlass und fordert, das öffentliche Interesse am Naturschutz bei Projekten miteinzubeziehen.

Die Gewässer Österreichs weisen bereits einen sehr hohen Grad an Ausbau mit Wasserkraftwerken auf. Die Errichtung und der Betrieb von Wasserkraftwerken – und das ist die Kehrseite der Medaille – führten aber auch zu irreversiblen ökologischen Schäden. Nur noch 17 % aller Fließgewässer in Österreich werden als sogenannte „freie Fließstrecken“ (ohne Regulierung, Verbauungen und Querbauwerke) geführt. Fließgewässer haben überlebenswichtige Ökosystemfunktionen. Sie erhalten Nährstoffkreisläufe und werden vom Menschen als essenzielle Landschaftselemente zur Erholung, als Einkommensquelle im Tourismus, als Quelle von Trinkwasser oder Nahrung genutzt. 

Proteste gegen das TIWAG-Projekt „Ausbau Kraftwerk Kaunertal“

Optimierungen an bestehenden Wasserkraftanlagen sind nachvollziehbar. Das Projekt „Ausbau Kraftwerk Kaunertal“ der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) geht jedoch weit über eine Optimierung hinaus. Einwände und das in der wasserwirtschaftlichen Verordnung vorgegebene „Verschlech­terungs­verbot des jeweiligen Zustandes“ wurden in der Planung und Beurteilung des konkreten Projektes nicht berücksichtigt. Der Österreichische Biodiversitätsrat spricht sich hier strikt gegen die Vernichtung eines der zwei letzten unverbauten Gletscherbachsysteme aus. Im Platzertal würden durch den Bau des geplanten Staudamms großflächige Moore vernichtet werden, welche aufgrund ihrer regionalen und ökologischen Bedeutung nicht gleichwertig kompensiert werden können. 

Zielkonflikt „Öffentliches Interesse“

In der österreichischen Rechtsordnung werden die verantwortlichen Landesregierungen zu umfassendem Umweltschutz verpflichtet, Umweltschutz wird als öffentliches Interesse geführt. Der Österreichische Biodiversitätsrat unterstützt den naturverträglichen Ausbau erneuerbarer Energie im Sinne der Energiewende, betont jedoch gleichzeitig das öffentliche Interesse am Schutz der Artenvielfalt und Ökosysteme. Für alle Projekte der Energiegewinnung schlägt der Österreichische Biodiversitätsrat die Einbeziehung von Biodiversitätsexpert_innen in Planung und Entwicklung vor.

Meldung in der Langversion: www.donau-uni.ac.at/oebdr-energiewende

Über den Österreichischen Biodiversitätsrat

Der Österreichische Biodiversitätsrat ist die unabhängige Stimme für Biodiversität in Österreich und übernimmt dabei die Vertretung des Netzwerks Biodiversität Österreich (300 teilnehmende Personen und Organisationen). Der Rat besteht aus 27 Forscher_innen und Expert_innen der Bereiche Biodiversität, Ökologie, Landschaftsplanung, Naturschutz, ökologische Ökonomik, Agrarökonomie und Politikwissenschaften. 

Rückfragen & Kontakt:

Univ. Prof. Dr. Gabriel Singer, Österreichischer Biodiversitätsrat 
, 0664 126 6747 

Univ.-Ass. Mag. Simon Vitecek, Ph.D., Österreichischer Biodiversitätsrat 
 , 0650 270 66 78 

DI Nina Weber, M.Sc, Österreichische Biodiversitätsrätin 
, 0650 924 6162 

Mag (FH) Yvona Asbäck, MBA, Koordinationsstelle Netzwerk Biodiversität und Österreichischer Biodiversitätsrat, Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) 
, 02732 893-2327

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | DUK0001

Titelbild: Ckling41 via Widkimedia Commons, CC-BY



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Klimaschutzrecht: Kein Kurswechsel in Sicht!

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Von Leonore Theuer (FG Politik und Recht)

Österreich soll bis 2040 klimaneutral werden, dennoch steigen die Treibhausgasemissionen. Seit über 600 Tagen fehlt ein Klimaschutzgesetz, das die Wende einleiten könnte. Der Vergleich mit einem Segelschiff zeigt, woran es sonst noch mangelt.

Segelsetzen zur Energiewende?

Im Jahr 2021 trat das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz in Kraft und ein Entwurf zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz liegt vor, um die Rahmenbedingungen zum Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger zu schaffen. Teile des alten Energieeffizienzgesetzes sind mit Ende 2020 außer Kraft getreten. Ein neues Energieeffizienzgesetz ist zwar in Ausarbeitung, aber auch hier ist ungewiss, wann es erlassen wird. Unser Schiff wird daher mangels ausreichender Segel immer noch zusätzlich von einem Dieselmotor angetrieben. 

Kein Kiel

Um in stürmischen Zeiten nicht zu sinken, benötigt ein solches Segelboot einen Kiel, der es stabilisiert und aufrichtet, wenn es in Schieflage gerät – ein Grund- bzw Menschenrecht auf Klimaschutz in der Verfassung. Dann müssten sich neue Gesetze am Klimaschutz messen, klimaschädliche Regelungen und Subventionen könnten bekämpft werden, ebenso wie staatliche Untätigkeit.

Das Steuer blockiert – Warum?

Das bisherige Klimaschutzgesetz ist 2020 ausgelaufen. Zwar sah es eine Reduktion von Treibhausgasen vor, jedoch war es wirkungslos, weil es keine Konsequenzen enthielt, wenn die Vorgaben nicht eingehalten wurden.             

Das soll sich mit einem neuen Klimaschutzgesetz ändern, um den Kurswechsel in Richtung Klimaneutralität 2040 zu ermöglichen. Neben inhaltlichen Regelungen (wie CO2-Reduktionspfade nach Wirtschaftssektoren wie z.B. Verkehr, Industrie und Landwirtschaft) sind rechtliche Konsequenzen bei Verstößen unabdingbar, ebenso wie Rechtsschutzbestimmungen, also Regelungen zur Rechtsdurchsetzung: Klimaschutz muss gegenüber dem Staat einklagbar werden. Diskutiert werden weiters Sofortprogramme, wenn die Ziele nicht eingehalten werden, eine Erhöhung der CO2-Steuer und Strafzahlungen von Bund und Ländern.

Wann ein solches Klimaschutzgesetz erlassen wird, ist derzeit nicht absehbar. Doch je mehr Zeit verstreicht, ohne dass Klimaschutzmaßnahmen gesetzt werden, desto drastischer müssen diese ausfallen, um die Erderhitzung mit all ihren verheerenden Folgen einzudämmen. Das Boot hat ein Leck, durch welches permanent Wasser eindringt, und droht mit der Zeit zu sinken! Weshalb werden keine rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Reparatur und Kurskorrektur geschaffen? Weshalb wird die Dringlichkeit von Teilen der Politik und Gesellschaft verneint?

Laut Medienberichten lehnen ÖVP, WKO und Industrieellenvereinigung die Verankerung von Klimaschutzzielen in der Verfassung ab, ebenso wie eine Erhöhung der CO2-Steuer bei der Verfehlung von Klimazielen. Eine detaillierte Anfrage der Fachgruppe Politik und Recht der Scientists for Future Austria nach dem Auskunftspflichtgesetz zum neuen Klimaschutzgesetz sollte vor allem darüber Aufschluss geben, welche Regelungen bisher akkordiert und welche noch strittig sind. Doch das Klimaschutzministerium blieb diese Antwort schuldig: Der Fachentwurf zum Klimaschutzgesetz befinde sich noch vor der Begutachtung, die Diskussion und Willensbildung seien noch im Gange. Mit dem Finanzministerium als Hauptansprechpartner fänden laufend Gespräche statt. Man bemühe sich um eine rasche Finalisierung. 

Fazit 

Ein Kurswechsel in Richtung Klimaneutralität ist nicht in Sicht. Das Schiff, in dem wir alle sitzen, schlingert – ohne Kiel und mangels ausreichender Segel mit Diesel angetrieben – in die falsche Richtung. Das Steuer blockiert und durch ein Leck dringt Wasser  ein. Nur das kleine Segel des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes vermag derzeit den Kurs zu beeinflussen. Entscheidende Teile der Besatzung sehen jedoch immer noch keinen Handlungsbedarf.

Titelbild: Renan Brun auf Pixabay

Gesichtet: Martin Auer



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Gold, Kupfer, Lithium: Schmutzige Rohstoffe aus Osteuropa für den Green Deal?
von Theresa Neunteufl und Martin Auer

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Der Bedarf an erneuerbaren Energien nimmt Jahr für Jahr zu. 2020 beispielsweise hat der Anteil an erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung in der EU erstmals Kohle und Gas abgehängt.1 Angesichts des fortschreitenden Klimawandels ist das sehr erfreulich. Doch die Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung des Stroms benötigen Rohstoffe, ebenso wie die elektronischen Geräte, die die Digitalisierung der Wirtschaft ermöglichen sollen. Um den wachsenden Bedarf an diesen Rohstoffen zu decken, bedarf es einer enormen Steigerung des Abbaus. Genau diesen Bedarf versucht die Europäische Kommission nun zu decken. Laut dem Bericht des Central and Eastern European Bankwatch Network2: „Raw Deal“ vom Jänner 2021 passiert dies jedoch häufig unter Missachtung von fairen Arbeitsbedingungen, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen und Artenschutz.

„Gold, Kupfer, Lithium: Schmutzige Rohstoffe aus Osteuropa für den Green Deal?
von Theresa Neunteufl und Martin Auer
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