Entwurf des kommunalen Bodenschutzplans des Gemeindebunds verhindert Zersiedelung bislang nicht

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Stellungnahme von Scientists for Future Fachgruppe Bodenverbrauch zum Entwurf des kommunalen Bodenschutzplans des Österreichischen Gemeindebundes und zu der von Gemeindebundpräsident Bgm. DI Johannes Pressl am 02.05.2024 präsentierten Umfrage unter Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.

Die Fachgruppe Bodenverbrauch der Scientists for Future begrüßt grundsätzlich die Absicht des Gemeindebundes zur Umsetzung der Bodenstrategie der ÖROK. Diese wurde im Februar dieses Jahres von den Raumplanungslandesrätinnen und -räten unter Anwesenheit von politischen Vertretungen des Städte- und Gemeindebundes beschlossen. Eine erste Durchsicht des darauf aufbauenden kommunalen Bodenschutzplanentwurfs des Gemeindebundes vom 19. März 2024 zeigt jedoch noch Überarbeitungsbedarf. Der Entwurf enthält zwar eine umfangreiche Aufzählung grundsätzlich geeigneter Maßnahmen, lässt jedoch Verbindlichkeiten und klare Umsetzungsziele vermissen. Auch Maßnahmen zur Verhinderung der Bodenspekulation sucht man vergebens. Die Erfahrungen der letzten 20 Jahre haben gezeigt, dass Bekenntnisse zum sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang für den Schutz der Ressource Boden allein unzureichend sind. Auch weist die S4F-Fachgruppe Bodenverbrauch darauf hin, dass die vom Gemeindebund vorgeschlagene Maximalgröße von Einfamilienhausparzellen von 700 m2 für eine flächensparende Baulandentwicklung ungeeignet ist. Damit würde die Zersiedelung weiterhin fortgesetzt.

Maria Baumgartner, Landschaftsplanerin und Lehrbeauftragte für Raumplanung an der TU Graz und FH Joanneum: „Der Vorschlag von 700 m2 ist viel zu hoch. Zahlreiche Beispiele in Österreich und in anderen europäischen Ländern zeigen, dass qualitätsvolle Einfamilienhäuser mit Gärten schon auf 150 m2 Grundfläche realisiert werden können (vgl. BÖSE-VETTER et al. 2013: 33 f.). Auf 700 m2 könnten nicht nur ein, sondern bis zu vier Einfamilienhäuser mit zwei bis drei Stockwerken und einer Nutzfläche von mindestens 110 – 160 m2 pro Haus in geschlossener Bauweise errichtet werden. Diese Bauweise ist für viele historische Ortskerne in Österreich typisch und auch im Sinne von Orten der kurzen Wege”.

Bedauert wird seitens der S4F-Fachgruppe Bodenverbrauch insbesondere, dass der Gemeindebund sich bislang kaum dafür engagiert, dass das in der Bodenstrategie für Österreich auf Seite 12 und 15 verankerte EU-Ziel des Netto-Null-Flächenverbrauchs bis 2050 umgesetzt wird. Hierfür bräuchte es einen klaren Zeit- und Maßnahmenplan. „Wenn dies der kommunale Bodenschutzplan in seiner finalen Version leistet, wäre das ein wirklicher Meilenstein”, so Baumgartner weiter. Dass fast 70 % der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die bisherige Linie des Gemeindebundes unterstützen und eine Obergrenze beim Flächenverbrauch ablehnen, sollte zum Anlass für mehr Wissensaustausch und Verantwortungsteilung genommen werden. Der Jurist Bernhard Spuller äußert sich dazu sehr klar: „Eine Umfrage unter Bürgermeister:innen ist als Argument zur Ablehnung völlig untauglich, zumal diese Organe keinerlei Sanktionen für die Einhaltung der EU-Bodenschutzstrategie zu befürchten haben. Das Dilemma: Die Bundesregierung hat später mit erheblichen Strafzahlungen für etwas einzustehen, wofür sie keine Umsetzungskompetenz hat. Und die Länder und Gemeinden wollen ihre Kompetenzen in dieser Thematik nicht beschränkt wissen”.

Da die Zeit drängt, wird von der S4F-Fachgruppe Bodenverbrauch im Falle des Nichteinlenkens der Länder und Gemeinden für verbindliche Ziele eine offene Diskussion über Kompetenzreformen in der Raumordnung gefordert. Eine Reform könnte z. B. eine Widmungsentscheidung mit zusätzlichen Umweltimplikationen nicht in die ausschließliche Verantwortung der Gemeinden legen. Dies hätte auch den Effekt, dass die gemäß einer Aussendung des Gemeindebundes vom April 2024 schon sehr belasteten Bürgermeister:innen Verantwortlichkeiten und Kompetenzen teilen könnten. Einige Gemeinden in der Steiermark nutzen diese Möglichkeit der Verlagerung auf die Bezirksverwaltungsebene beispielsweise bereits bei gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren.

Die angedachten Maßnahmen des kommunalen Bodenschutzplans und die aktuellen Reaktionen der Bürgermeister:innen zeigen eindrücklich, dass hier noch größerer Diskussions-, aber auch Handlungs- und Unterstützungsbedarf für die Gemeinden besteht. Hier gilt es, den Gemeinden nicht nur die teils noch fehlende rechtliche Handhabe für Beschränkungen der Bodeninanspruchnahme zu geben, sondern auch die Entscheidungsfindung dieser vielschichtigen Materie auf eine breitere Basis zu stellen. Dazu gehört auch, die steuerrechtlichen Fragen rund um die Kommunalsteuer an die geänderten Ziele und Notwendigkeiten anzupassen. Fehler der Vergangenheit könnten somit korrigiert und die Zukunft nachhaltiger gestaltet werden.

Die seit vielen Jahren geforderte Umsetzung des Bodenschutzes verlangt, gesellschaftliche und politische Prozesse neu zu denken. Die Politik ist gefordert, die für Erreichung dieser Ziele notwendigen und begleitenden Maßnahmen rasch und verbindlich in geeigneter (Gesetzes-)Form zu beschließen. Jene Gemeinden, die interessiert sind, ihren Bodenverbrauch auch quantitativ zu beschränken und mit gutem Beispiel vorangehen, sollten darin unterstützt und belohnt werden.

FG Bodenverbrauch, DI Maria Baumgartner & Mag. Bernhard Spuller

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