Generationengerechtigkeit und Klimaschutz

Lesedauer 5 Minuten.   

Mediengespräch – Zusammenfassung

Die Fachgruppe Politik und Recht der S4F Österreich hat zusammen mit Diskurs. Das Wissenschaftsnetz am 16.03.23 ein Mediengespräch zum Thema „Generationengerechtigkeit und Klimaschutz“ organisiert. Thematische Inputs gab es von Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer (Universität Graz), Mag. Nikolaus Handig (Universität für Bodenkultur Wien) und Mag.a Judith Fitz (Universität für Bodenkultur Wien).

Unter Moderation von Alexander Behr widmete sich das Podium den Fragen

  • Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es hinsichtlich Generationengerechtigkeit und Klimakrise?
  • Welche Aufgaben hierbei kommen auf uns zu und 
  • welche Erkenntnisse bietet die Wissenschaft?

Hintergrund

Anlass des Gesprächs war eine Klimaklage von zwölf Kindern beim Verfassungsgerichtshof. Sie folgt dem Beispiel einer erfolgreichen Beschwerde mehrerer Jugendlicher beim deutschen Bundesverfassungsgericht: Hier wurde entschieden, dass die deutsche Regierung Klimaschutz auch im Lichte der Generationengerechtigkeit zu denken hat. Die Klage in Österreich verfolgt ähnliche Ziele. Denn Zeit zum Abwarten gibt es beim Klimaschutz nicht mehr: Aktuelle Versäumnisse im Bereich des Klimaschutzes gefährden die Lebensqualität zukünftiger Generationen. Dennoch sind konkrete Maßnahmen eher weniger zu sehen. Nicht zuletzt wartet die österreichische Bevölkerung bis heute auf ein neues Klimaschutzgesetz.

Generationengerechtigkeit bedeutet eine faire Verteilung materieller Ressourcen, Lebenschancen und Lebensqualität über verschiedene Generationen hinweg. Die Folgen des menschengemachten Klimawandels – wie Ressourcenknappheit, Hitze und Umweltkatastrophen – gefährden diesen fairen Ausgleich. Was aktuelle Generationen verbrauchen, haben spätere Generationen weniger. Die Klimakrise wird damit zum Gerechtigkeitsproblem und sollte als solches auch von der österreichischen Regierung behandelt werden.

Klimaschutzaktivist:innen der Umweltbewegung Letzte Generation Österreich machen mit Protestaktionen darauf aufmerksam, dass Entscheidungsträger:innen von heute die letzte Generation sind, die „den Zusammenbruch der Lebensgrundlagen noch aufhalten kann“. Der Name des Bündnisses ist also nicht zufällig gewählt. Sie kritisieren in diesem Zusammenhang, dass die österreichische Regierung laufend Verfassungsgesetze bricht, indem sie notwendige Maßnahmen nicht setzt.Dass der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit staatlichen Handelns juristisch argumentierbar ist, zeigt jüngst die Klimaklage der zwölf minderjährigen Beschwerdeführer:innen, die sich vertreten durch Umweltanwältin Michaela Krömer an den Verfassungsgerichtshof wenden und dabei die teilweise Aufhebung des aktuellen Klimaschutzgesetzes als verfassungswidrig anstreben. Sucht man in der österreichischen Verfassungslandschaft nach dem Begriff „Generationengerechtigkeit“ wird man in Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern fündig. Die Verfassungsbestimmung regelt, dass jedes Kind einen Anspruch auf die „Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit“ hat. Folgt daraus, Klimaschutzaktivist:innen sei in ihrer Annahme beizupflichten, die österreichische Bundesregierung verstoße mit der aktuellen Klimapolitik gegen Verfassungsrecht? Die klassische Antwort eine:r Jurist:in wäre wohl: Es kommt darauf 

Generationengerechtigkeit und Klimakrise - Mediengespräch

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Zusammenfassung der Inputs

Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer (Universität Graz)

Zu Beginn erfolgt eine Analyse der Generationengerechtigkeit aus philosophischer Perspektive. Diese geht davon aus, dass auch zukünftig lebende Personen Rechte gegenüber gegenwärtig lebenden Personen haben. In der Verfassung sind die subjektiven Rechte zukünftiger Generationen nicht ausdrücklich geschützt. Zukünftig Lebende sind von den Auswirkungen der Klimakrise allerdings besonders betroffen und haben wegen der prognostizierten gravierenden Folgen des Klimawandels massive Beeinträchtigungen ihrer Rechte zu befürchten. Das Ziel der Klimaneutralität soll diese Beeinträchtigung für künftige Generationen möglichst gering halten.

Darauf folgen Überlegungen zur Verantwortung einzelner Staaten im Hinblick auf ihren Emissionsausstoß: Die Aufgabe der einzelnen Staaten, Emissionen zu reduzieren, um Klimaneutralität zu erreichen, wird vielfach über Emissionsbudgets definiert. Die Annahme dabei ist, dass es globales Budget für Emissionen gibt, die (noch) ausgestoßen werden dürfen. Welcher Staat noch wie viel Budget hat, wird dabei mittels gleichmäßiger Pro-Kopf-Verteilung berechnet. Bisherige Emissionen werden nicht berücksichtigt. Diese Berechnung ist günstig für Staaten wie Deutschland und Österreich. Allerdings: Bei Berücksichtigung historischer Verantwortung und mit der Annahme (ab den 1990er Jahren), dass alle Menschen wenigstens in ihren Grundbedürfnissen geschützt werden, müsste das globale Budget anders aufgeteilt werden. Dies wäre für Staaten wie Österreich und Deutschland weniger günstig.

Die Berechnung der Emissionsbudgets geht von einem zukunftsorientierten Verständnis von Verantwortung aus – und diese bestimmt auch häufig den Diskurs. Für eine vollumfassende Verantwortungsübernahme sollte aber auch die Vergangenheit berücksichtigt werden. Werden zukunftsgerichtete Pflichten nämlich nicht erfüllt, ergeben sich daraus vergangenheitsgerichtete Pflichten. Die Versäumnisse der Vergangenheit müssen kompensiert werden. Anders ausgedrückt: Wenn hochindustrielle Staaten ihre Pflichten nicht erfüllen, müssen sie Verantwortung für entstandene Schäden übernehmen und jetzt sowie in der Zukunft entsprechend handeln.

Mag. Nikolaus Handig (Universität für Bodenkultur Wien)

Zu Beginn des Inputs wird Artikel 1 aus dem BVG Kinderrechte zitiert: „Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“

Darauf folgt eine Begriffsbestimmung: Es gibt keine Legaldefinition für Generationengerechtigkeit. Der Duden beschreibt sie als den gerechten Ausgleich der zu tragenden gesellschaftlichen Lasten, der z.B. bei Rentenbeiträgen oder Staatsverschuldung Anwendung findet. Er bezieht sich also auf die Gerechtigkeit zwischen den Generationen. 

Der Begriff „Generationengerechtigkeit“ wurde in Österreich noch nicht höchstgerichtlich definiert – zumindest eine einheitliche Auslegung gibt es nicht. Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland ist schon einen Schritt weiter und zieht Generationengerechtigkeit als Kernargument zur Bewertung von Klimaschutzmaßnahmen heran. Es folgt dabei der Auffassung, Generationengerechtigkeit verlange die gleichmäßige Verteilung von Freiheiten und Lasten. Gravierende Eingriffe in gesamtgesellschaftliche Bereiche können die Generationen verletzten, v.a. bei irreversiblen Folgen. Dies betrifft auch die Bereiche Klimaschutz und Umweltschutz und macht sie zu Kernbereichen der Generationengerechtigkeit.

Die österreichischen Klimakläger:innen verfolgen eine der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ähnliche Argumentationslinie. Im Zentrum ihres Vorbringens steht das Kindeswohl. Dieses wird in der Praxis als Prüfungsmaßstab herangezogen; sowohl von Gerichten als auch von Behörden. Auch der Gesetzgeber ist bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen daran gebunden. Unambitionierte Klimaschutzgesetze könnten in Konflikt damit stehen, da sie sich in der Zukunft negativ auf das Kindeswohl auswirken können.

Mag.a Judith Fitz (Universität für Bodenkultur Wien)

Im letzten Beitrag erfolgt eine Darstellung der rechtlichen Hürden in Österreich, um Generationengerechtigkeit als Anspruch geltend zu machen. Ganz allgemein gilt: Eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zu erheben, ist an nicht immer leicht zu erfüllende Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft. Insbesondere das Erfordernis der „unmittelbaren Betroffenheit“ stellt Klimakläger:innen vor Schwierigkeiten. Bei der aktuellen Klimaklage geht es um das Klimaschutzgesetz und dieses richtet sich an die Verwaltung. Die zwölf Kinder sind damit nicht unmittelbare Normadressaten des Klimaschutzgesetzes. Daher ist bereits die Frage unklar, ob der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde der jungen Beschwerdeführer:innen überhaupt prüfen wird. Außerdem kann der Verfassungsgerichtshof zwar bestehende Gesetze aufheben, er kann aber weder selbst Gesetze erlassen noch den Gesetzgeber dazu verpflichten, Gesetze zu erlassen. Eine Verfassungsbeschwerde ist deshalb nur bedingt eine Möglichkeit, um gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers vorzugehen. 

Dass nur unter bestimmten Voraussetzungen Verfassungsbeschwerden eingebracht werden können, ist kein „Austriacum“. Vorreiter in Sachen erfolgreiche Klimaklagen sind vor allem die Niederlande und Deutschland. Im Fall Deutschland gibt es aber eine juristisch wirksame Maßnahme: Normalerweise muss eine gegenwärtige Verletzung eines Grundrechts vorliegen, damit Verfassungsbeschwerden eingebracht werden können. Da Klimaschutzmaßnahmen mit zeitlicher Verzögerung wirken und eine gegenwärtige Verletzung nicht vorliegen kann, schuf das Bundesverfassungsgericht eine eingriffsähnliche Vorwirkung. Hier wurde also eine Rechtsschutzlücke geschlossen. In Österreich gibt es diese Lücke noch – es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall noch entwickelt.

Zu den Personen

Univ.-Prof. Dr. Lukas Meyer: ist Professor für Philosophie und Leiter des Arbeitsbereichs Praktische Philosophie am Institut für Philosophie der Universität Graz. Seine Arbeitsgebiete sind Philosophie, Ethik, Politische Philosophie, Rechtsphilosophie und Sozialphilosophie. Sein Forschungsschwerpunkt ist Gerechtigkeit in Zeit und Raum und seine laufenden Forschungsprojekte sind zu intergenerationeller Gerechtigkeit, Ethik des Klimawandels und historische Gerechtigkeit. Er ist zudem Sprecher (Projektleiter) des interfakultären FWF Doktoratskolleg „Klimawandel – Unsicherheiten, Schwellenwerte und Strategien“ und des Profilbereichs „Field of Excellence Climate Change Graz“.

Mag. Nikolaus Handig: ist Universitätsassistent am Institut für Rechtswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) und stellvertretender Leiter desselben. Er forscht und lehrt im Bereich des Umweltrechts und verfasst auch seine Dissertation zur Abwehr von Gefahr im Verzug im Umweltrecht. Zudem ist er Co- Herausgeber des Rechtsblogs „überzuckert – Tagesgeschehen rechtlich verstehen“.

Mag.a Judith Fitz: ist Universitätsassistentin am Institut für Rechtswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU). Sie forscht im Bereich des Klimaschutzrechts sowie der Grund- und Menschenrechte und verfasst ihre Dissertation zum Thema Klimaklagen. Sie ist zudem Vorstandsmitglied der Österreichischen Liga für Menschenrechte und Redaktionsmitglied der Fachzeitschrift juridikum.

Titelbild: Anemone123 auf Pixabay

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Stellungnahme der Wissenschaft zur europäischen Erdgaspolitik und Erdgaskonferenz in Wien

Lesedauer 5 Minuten.   

Fossiles Erdgas, welches hauptsächlich aus Methan besteht, ist über einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren etwa 85 mal klimaschädlicher als CO2. Die Konzentration von Methan in der Atmosphäre ist in jüngster Vergangenheit so stark angestiegen wie nie zuvor.

Obgleich Erdgas bei der Verbrennung in CO2 (und Wasser) umgewandelt wird, entweichen erhebliche Mengen von Methan bei der Förderung und dem Transport von Erdgas in die Atmosphäre. Das hat verheerende Folgen für das Klima. Diese sogenannten Leakages (Lecks) werden viel zu selten berücksichtigt, wenn es um die Klimabilanz von Erdgas geht. 

Häufig wird Erdgas als Brückentechnologie und als die klimafreundliche Alternative zu Kohle und Öl dargestellt. Berücksichtigt man jedoch die Methan-Verluste und Emissionen beim Transport, so ist Erdgas ähnlich klimaschädlich wie Kohle. Klar ist, dass für die Stabilisierung des Klimas die Emissionen von CO2 auf null gesenkt werden müssen. Damit ist auch klar, dass Erdgas keine Brücke in die Zukunft darstellt, sondern ein Teil der fossilen Vergangenheit und Gegenwart ist, die wir dringend überwinden müssen.

Die Zeit läuft ab. Bereits in wenigen Jahren werden wir so viel Methan, CO2 und andere Treibhausgase in der Atmosphäre haben, dass die Erwärmung 1,5°C übersteigen wird. Jenseits des 1,5°C-Limits ist die Stabilität des Klimas in Gefahr. Mit jedem weiteren zehntel Grad steigt diese Gefahr weiter an. Ein stabiles Klima ist das Fundament unserer Zivilisation. Ein instabiles Klima bringt sie auf vielfache Weise durch Verteilungskämpfe, Flucht und Krieg ins Wanken und irgendwann zum Einsturz. Unser Handeln in den nächsten Jahren entscheidet, wie groß diese Gefahr für unsere Kinder, Enkelkinder und alle weiteren Generationen sein wird.

Derzeit wird in Europa, auch bedingt durch den menschenverachtenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, in übertriebenem Maße in neue Gasinfrastruktur investiert. Ungeachtet der Lehren, die man aus den Ereignissen des letzten Jahres ziehen müsste, propagieren politische und wirtschaftliche Akteure in Europa bis heute das Festhalten und den Ausbau an Infrastruktur für fossiles Erdgas. Diese Politik ist bar jeder wissenschaftlicher Grundlage und Vernunft und kann nur durch blindes Festhalten an alten Ideologien erklärt werden.

Aus wissenschaftlicher Sicht sind die Ängste und Befürchtungen all jener, die diese politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen mit Sorge sehen und ihnen aktiv entgegentreten, völlig gerechtfertigt. Der Protest gegen den weiteren Ausbau von Erdgas-Infrastruktur und für einen Ausstieg aus Erdgas sowie allen fossilen Energieträgern auf dem allerschnellsten Weg zeugt von Vernunft, das Festhalten an Kohle, Öl und Gas hingegen zeugt von ideologischer Verblendung. Um diese Verblendung rechtzeitig zu überwinden, sind angesichts der enormen Bedrohungslage und Dringlichkeit sämtliche gewaltfreien Protestformen aus Sicht der unterzeichnenden Wissenschaftler:innen gerechtfertigt.


 Unterzeichner:innen

Koordinationsteam der Scientists for Future Wien 

 Health for Future

  1. Personen
  2. Prof. Dr. Elske Ammenwerth
  3. Univ.-Prof. Dr. Enrico Arrigoni (Technische Universität Graz)
  4. Hon.-Prof. Martin Auer, B.A.
  5. Prof. Dr.phil. Dr.h.c. mult. Bruno Buchberger (Johannes Kepler Universität Linz; RISC; Academy of Europe)
  6. Prof. Dr. Reinhold Christian (geschäftsführender Präsident des Forums Wissenschaft & Umwelt)
  7. Univ.-Prof. Dr. Giuseppe Delmestri (Wirtschaftsuniversität Wien)
  8. Prof. (FH) Dr. Johannes Jäger (Fachhochschule des BFI Wien)
  9. Ao. Univ.-Prof. Dr. Jürgen Kurt Friedel, (Universität für Bodenkultur Wien)
  10. Univ.-Prof. Dr. Barbara Gasteiger Klicpera (Universität Graz)
  11. Univ.-Prof. Dr. Maria-Regina Kecht (Emerita, Rice University, Houston, TX)
  12. Prof.in, Dr. Mag. Sabrina Luimpöck (Fachhochschule Burgenland)
  13. Univ.-Prof. DDr. Michael Getzner (Technische Universität Wien)
  14. Ao Univ.-Prof. Dr. Georg Gratzer (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. o. Forest Ecology)
  15. Univ.-Prof.i.R. Dr.techn. Wolfgang Hirschberg (ehem. Technische Universität Graz)
  16. em. Univ.Prof. Dr. Dr.hc Helga Kromp-Kolb (Universität für Bodenkultur Wien)
  17. HS-Prof. Dr. Matthias Kowasch (Pädagogische Hochschule Steiermark)
  18. Univ.-Prof. Axel Maas (Universität Graz)
  19. Univ.-Prof. Dr. René Mayrhofer (Johannes Kepler Universität Linz)
  20. Prof. Dr. Markus Öhler (Universität Wien)
  21. Univ.-Prof. Susanne Pernicka (Johannes Kepler Universität Linz – Inst. f. Soziologie)
  22. Univ.-Prof. Dr. Alfred Posch (Universität Graz)
  23. Univ.-Prof. Volker Quaschning
  24. Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Klaus Rieser (Universität Graz)
  25. Univ.-Prof. Dr. Michael Rosenberger (Katholische Privatuniversität Linz – Inst. f. Moraltheologie)
  26. Prof. Christa Schleper
  27. Univ.-Prof. Dr. Henning Schluß (Universität Wien – Inst. f. Bildungswissenschaft)
  28. a.o. Univ.-Prof. Dr. Ruth Simsa (Wirtschaftsuniversität Wien)
  29. Prof. Dr. Ulrike Stamm (Pädagogische Hochschule Oberösterreich)
  30. Univ.-Prof. Mag. Dr. Günther Stocker (Universität Wien – Inst. f. Germanistik)
  31. Ao. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Harald Vacik (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Waldbau)
  32. Univ.-Prof. Eva Vetter (Universität Wien)
  33. Hon.-Prof. Dr. Johannes Weber (Universität f. angewandte Kunst Wien)
  34. Univ.-Prof. Dr. Dietmar W. Winkler (Universität Salzburg – Theologische Fakultät)
  35. Ernest Aigner, PhD (Wirtschaftsuniversität Wien)
  36. Dr. Ilse Bartosch (ehem. Universität Wien)
  37. Dr.nat.techn. Benedikt Becsi (Universität für Bodenkultur Wien)
  38. Dr. Bernhard Binder-Hammer (Technische Universität Wien)
  39. Dr. Hubert Bratl
  40. Dr. Lukas Brunner (Universität Wien – Inst. f. Meteorologie und Geophysik)
  41. Mag. Dr. Michael Bürkle
  42. Dr. Renate Christ (IPCC Secretariat retired)
  43. Dr. Rachel Dale (Universität f. Weiterbildung Krems)
  44. Assoc. Prof. Dr. Ika Darnhofer PhD (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Agrar- und Forstökonomie)
  45. Dr. Monika Dörfler (NUHAG)
  46. Univ.-Prof. Dr. Stefan Dullinger (Universität Wien)
  47. Assoc. Prof. Dr. Kirsten v. Elverfeldt (Alpen-Adria-Universität Klagenfurt)
  48. Assoc.-Prof. Dr. Franz Essl (Universität für Bodenkultur Wien – Dep. f. Botanik und Biodiversitätsforschung)
  49. Assoc. Prof. MMag. Dr. Harald A. Friedl (Fachhochschule JOANNEUM – Inst. f. Gesundheit und Tourismus Management)
  50. Dr. Florian Freistetter (Science Buster)
  51. Ass. Prof. Mag. Dr. Herbert Formayer (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Meteorologie und Klimatologie)
  52. Dr. Stefan Forstner (Bundesforschungszentrum für Wald, Wien)
  53. Dr. Patrick Forstner (Medizinische Universität Graz)
  54. Dr.in Friederike Frieß (Universität für Bodenkultur Wien)
  55. Dr.in Manuela Gamsjäger (Pädagogische Hochschule Oberösterreich)
  56. Mag. Dr. Helmut Franz Geroldinger (MAS)
  57. Assoc. Prof. DI. Dr. Günter Getzinger (Technische Universität Graz)
  58. Mag. Dr. Marion Greilinger
  59. DI. Dr. Franz Greimel (IHG, Universität für Bodenkultur)
  60. Assoc. Prof. Dr. Gregor Gorkiewicz (Medizinische Universität Graz)
  61. Dr. Gregor Hagedorn (Mitbegründer S4F, Akad. Dir. am Museum für Naturkunde Berlin)
  62. Dr. Thomas Griffiths (Universität Wien – Dep. f. Lithosphärenforschung)
  63. Ass. Prof. MMag. Ulrike Haele (Ak. d. Bildenden Künste Wien, NDU St. Pölten)
  64. Dr. Stefan Hagel (ÖAI / ÖAW)
  65. Assist.-Prof. Dr. Daniel Hausknost (Wirtschaftsuniversität Wien)
  66. Mag. Dr. Friedrich Hinterberger (Universität für Angewandte Kunst)
  67. Dr. Sara Hintze (Universität für Bodenkultur Wien)
  68. Dr. Stefan Hörtenhuber (Universität für Bodenkultur – Dep. f. Nachhaltige Agrarsystem)
  69. Dr. Silvia Hüttner
  70. Dr. Daniel Huppmann (IIASA)
  71. Dr. Klaus Jäger
  72. Dr. Andrea Jany (Universität Graz)
  73. Assoc. Prof. Dr. Christina Kaiser (Universität Wien)
  74. Univ.-Doz. Dr. Dietmar Kanatschnig
  75. Melina Kerou, PhD (Senior Scientist, University of Vienna)
  76. DI Dr. Lukas Daniel Klausner (Fachhochschule St. Pölten – Inst. f. IT-Sicherheitsforschung, Cent. f. A.I.)
  77. Prof. Dr. Margarete Lazar 
  78. MMag. Dr. Verena Liszt-Rohlf (Fachhochschule Burgenland GmbH)
  79. Dr. Mag. MM. Margarete Maurer (S4F, Präsidentin d. Vereins interdisziplinäre Forsch. und Praxis)
  80. Assoc. Univ.-Prof. Dr. Uwe Monkowius (Johannes Kepler Universität Linz)
  81. DI. Dr. Michael Mühlberger
  82. Dr. Heinz Nabielek (Forschungszentrum Jülich, retired)
  83. DI. Dr. Georg Neugebauer (Universität für Bodenkultur Wien)
  84. Dr. Christian Nosko (KPH Wien/Krems)
  85. Mag. Dr. Ines Omann (ÖFSE Wien)
  86. Priv. Doz. DDr. Isabella Pali (Veterinärmedizinische Universität; Medizinische Universität Wien)
  87. Ass. Prof. Beatrix Pfanzagl (Medizinische Universität Wien)
  88. Dr. Barbara Plank (Universität für Bodenkultur Wien)
  89. Dr. Christian Peer (Technische Universität Wien)
  90. Dr. Jagoda Pokryszka (Medizinische Universität Wien)
  91. Dr. Edith Roxanne Powell (LSE)
  92. Dr. Thomas Quinton
  93. Dr. Nicoulas Roux (Universität für Bodenkultur Wien)
  94. Dr. Gertraud Malsiner-Walli (Wirtschaftsuniversität Wien – Inst. f. Statistik und Mathematik)
  95. Priv. Doz. Dr. Martin Rubey (Technische Universität Wien – Inst. f. diskrete Mathematik und Geometrie)
  96. Dr. Helmut Sattmann (Naturhistorisches Museum)
  97. Dr. Patrick Scherhaufer (Universität für Bodenkultur Wien)
  98. Dr. Hannes Schmidt (Universität Wien)
  99. Assoc. Prof. DI. Dr. Josef Schneider (Technische Universität Graz)
  100. Dr. Matthias Schwarz M.Sc. M.Sc.
  101. DI. Dr. Sigrid Schwarz (Vizepräsidentin der Österreichischen Bodenkundlichen Gesellschaft,  Univ. Lekt.)
  102. Dr. René Sedmik (Technische Universität Wien)
  103. Dr. Barbara Smetschka (Universität für Bodenkultur Wien)
  104. Dr. Ena Smidt (Universität für Bodenkultur Wien)
  105. Maximilian Sohmen, PhD (Medizinische Universität Innsbruck – Inst. o. Biomedical Physics)
  106. Dr. Johannes Söllner
  107. Assoc. Prof. Dr. Reinhard Steurer (Universität für Bodenkultur Wien)
  108. Dr. Leonore Theuer (Juristin)
  109. Dr.med.vet. Maria Sophia Unterköfler (Veterinärmedizinische Universität Wien)
  110. Doz. Dr. Tilman Voss (Scientists for Future – Fachgruppe Politik und Recht)
  111. Dr. Johannes Waldmüller (ZSI Wien)
  112. Dr. Anja Westram
  113. Dr. Dominik Wiedenhofer (Universität für Bodenkultur Wien)
  114. DI. Dr. David Wöss (Universität für Bodenkultur Wien)
  115. Mag. Heidemarie Amon (AECC-Biologie)
  116. Franz Aschauer, M.Sc
  117. DI Stefan Auer (Universität für Bodenkultur Wien) 
  118. Pamela Baur, M.Sc. (Universität Wien)
  119. Mag. Dieter Bergmayr (KPH Wien/Krems)
  120. Fabian Dremel, M.Sc.
  121. Christof Falkenberg, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien)
  122. Gwen Göltl, M.A. (Universität Wien – Institut für Soziologie)
  123. Mag. Peter Gringinger (CEnvP, RPGeo)
  124. DI Martin Hasenhündl, B.Sc. (Technische Universität, Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie)
  125. DI. Bernhard Heilmann (AIT)
  126. Jennifer Hennenfeind, M.Sc.
  127. DI. Ines Hinterleitner
  128. Mag. Hans Holzinger
  129. Julian Hörndl, M.Sc. (Universität Salzburg – Fachb. Chemie und Physik der Materialien)
  130. DI. Christina Hummel (Universität für Bodenkultur Wien)
  131. Lisa Kaufmann, Mag.a  (Universität für Bodenkultur Wien – Institut für Soziale Ökologie)
  132. Dipl. Geoökol. Steffen Kittlaus (Technische Universität – Inst. f. Wassergüte und Ressourcenmanagement)
  133. Julia Knogler, M.A. (Universität für Bodenkultur Wien – Zentrum für globalen Wandel und Nachhaltigkeit)
  134. Dipl.Ing. Bernhard Koch(Universität für Bodenkultur Wien)
  135. Jana Katharina Köhler, M.Sc B.Sc, (Universität Wien)Mag.a (FH) 
  136. Andrea Kropik, MSc (Fachhochschule Campus Wien)
  137. DI. Barbara Laa (Technische Universität Wien)
  138. Hans-Peter Manser MA, (MDW, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien)
  139. DI. Alfred Mar (Universität für Bodenkultur Wien)
  140. Mag. Mirijam MockMaximilian Muhr, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien)
  141. Mag. Elisabeth Mühlbacher
  142. Max Nutz M.Sc.
  143. Markus Palzer-Khomenko, M.Sc.
  144. Katharina Perny, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien – Inst. f. Meteorologie und Klimatologie) 
  145. Martin Pühringer, M.Sc. (NLW, Universität Salzburg)
  146. Mag. Ines Clarissa Schuster
  147. DI Arthur Schwesig
  148. Mag. Bernhard Spuller
  149. Eva Straus, M.Sc.
  150. Ivo Sabor, M.Sc. (Fachhochschule JOANNEUM – Inst. f. Energie-, Verkehrs- und Umweltmanagement)
  151. Florian Weidinger, M.Sc. (Universität für Bodenkultur Wien)
  152. Roman Bisko, B.Sc.
  153. Maria Mayrhans, B.Sc.
  154. Jana Plöchl, B.Sc.
  155. Thomas Wurz, B.A.
  156. Anika Bausch, B.Sc. M.A.

Titelbild: Gerd Altmann auf Pixabay

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Windräder und Wärmepumpen statt Rüstungsproduktion: der Lucas-Plan
von Martin Auer

Lesedauer 10 Minuten.   

Vor bald 50 Jahren erstellten Beschäftigte des britischen Großkonzerns „Lucas Aerospace“ einen detaillierten Plan für die Umstellung von militärischer Produktion auf klima-, umwelt- und menschenfreundliche freundliche Produkte. Sie forderten das Recht auf „gesellschaftlich nützliche Arbeit“. Das Beispiel zeigt, dass die Klimabewegung mit Erfolg auf die Beschäftigten in nicht so klimafreundlichen Industrien zugehen kann.

„Windräder und Wärmepumpen statt Rüstungsproduktion: der Lucas-Plan
von Martin Auer
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KlimaGesundheit – breites Bündnis fordert Bildungsoffensive

Lesedauer 2 Minuten.   

Presseaussendung vom 28.2.23

Die Klimakrise ist eine Gesundheitskrise – daher braucht es klimakompetente Gesundheitsberufe. Ein breites Bündnis von 30 Organisationen im Gesundheitsbereich fordert in einem offenen Brief die zuständigen Ministerien auf, dafür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Ein breites Bündnis aus Vertreter:innen von Organisationen im Gesundheitsbereich präsentierte am 28.2. bei einer Pressekonferenz ihren offenen Brief. Dieser ruft die Politik dazu auf, die Rahmenbedingungen für eine rasche Umsetzung von Klimakompetenzen in die Aus-, Fort- und Weiterbildung aller im Gesundheitssektor Tätigen zu schaffen. Im Rahmen der Pressekonferenz wurden Details zu den Forderungen des offenen Briefes, sowie zur Notwendigkeit der Vermittlung von Klimakompetenzen aus Sicht der einzelnen Berufsgruppen präsentiert. 

In einleitenden Worten erklärte Willi Haas von der Universität für Bodenkultur Wien, dass die Klimakrise die größte Bedrohung für die öffentliche Gesundheit im 21. Jahrhundert, global, in Europa und auch in Österreich sei. Eine der zentralen Voraussetzungen, um diesen klimabedingten Gesundheitskrisen zu begegnen, sei ein Gesundheitssektor, der kompetent handeln kann, so Willi Haas. 

Beispiele für die gesundheitlichen Folgen der Klimakrise, sind etwa eine Zunahme von Hitzesterblichkeit und Mangelernährung, sowie eine Ausbreitung von Infektionskrankheiten und ein Anstieg von Atemwegserkrankungen und  Allergien. 

Elisabeth Steiner von der FH Campus Wien erläutert dazu, dass es in Österreich bisher an einer flächendeckenden Integration gesundheitsbezogener Klimakompetenzen in den Lehrplänen der Gesundheitsberufe fehle. Trotz ambitionierter Einzelinitiativen mangelt es in Österreich an einer strukturellen Grundlage für eine rasche Eingliederung des Themas Klimagesundheit in die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe. Daher wird im nun präsentierten offenen Brief die Entwicklung von Kompetenzprofilen für alle im Gesundheitssektor Tätigen verlangt.  In diesem Zusammenhang wird auch der Aufbau von fundiertem Fachwissen für Lehrende, genauso wie die in Ausbildung befindlichen Kolleg:innen gleichermaßen gefordert. Andrea Stitzel von der FH Kärnten fasst die finale Forderung des offenen Briefes zusammen: “Um diesen Mangel grundlegend zu beheben, müssen alle Stakeholder – Politik, Berufsverbände und Ausbildungsinstitutionen – kooperieren und berufsspezifische wie berufsübergreifende curriculare Vorgaben für die Gesundheitsberufe entwickeln.”

Am Podium gaben Vertreter:innen der einzelnen Gesundheitsberufe Einblick in ihre Sichtweisen.  Unter den Berufsangehörigen des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes (MTD) bestehe der große Wunsch, sich weiteres Wissen und zusätzliche Kompetenzen anzueignen, um für Krisensituationen, die durch den Klimawandel ausgelöst werden, gut gerüstet zu sein und die Bevölkerung auch in Ausnahmesituationen mit dringend notwendigen Gesundheitsdienstleistungen entsprechend versorgen zu können, erklärte Gabriele Jaksch vom Dachverband der MTD Österreichs. Heinz Fuchsig von der Österreichischen Ärztekammer formulierte es kurz und prägnant: “Ärztinnen und Ärzte wollen und sollen vorbereitet sein.” So können sie nicht nur für neue Herausforderungen, wie beispielsweise Hitzerkrankungen gewappnet sein, sondern auch glaubwürdig die gesundheitlichen Vorteile eines klimafreundlichen Lebensstils vermitteln und attraktivieren, ergänzte Heinz Fuchsig. Elisabeth Potzmann vom Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband berichtete von der Notwendigkeit, in Zukunft einzelne Berufsbilder stärker zu etablieren: “Community und Disaster Nurses werden im Angesicht des Klimawandels benötigt.” Community Nurses kümmern sich um die Versorgung von Patient:innen außerhalb des Krankenhauses, Disaster Nurses dagegen sind spezialisierte Pflegekräfte, die für die Versorgung von Patient:innen in Notfallsituationen wie etwa Naturkatastrophen ausgebildet sind.

Es brauche dringend ein starkes proaktives Bekenntnis von Seiten der Politik zu einem klimakompetenten Gesundheitssektor, so Johanna Schauer-Berg von Health for Future Austria. Die breite Unterstützung von 30 Organisationen aus diversen Bereichen des Gesundheitssektors, zeige eindeutig die Relevanz und Dringlichkeit der Forderungen des offenen Briefes, betonte Johanna Schauer-Berg abschließend.

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Nachgefragt: Wie klimafit sind Kärntens Parteien? 

Lesedauer 2 Minuten.   

Pressemitteilung

Die österreichische Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm zur „Klimaneutralität 2040“ bekannt. Dazu bedarf es ehrgeiziger und sofort wirksamer Maßnahmen – auch auf Landesebene. In Kärnten besteht hier noch großer Aufholbedarf. Anlässlich der Landtagswahl am 5.3.2023 übergab die Klima-Allianz Kärnten daher am 2.2.2023 im Rahmen der Veranstaltung “Zukunft Lebensraum Kärnten” einen Fragenkatalog zu klimarelevanten Themen an die Spitzenkandidat*innen aller landesweit wahlwerbenden Parteien. Die Antworten darauf können ab 28.2.2023 auf www.klimawahlen.at eingesehen werden. 

Klagenfurt, 3. Februar 2023 

„Seit der Industrialisierung hat sich die globale Durchschnittstemperatur um etwa 1 °C erhöht. In Österreich allerdings um ungefähr 2 °C. Dieser Trend eines etwa doppelt so hohen Temperaturanstiegs wird sich auch in Zukunft fortsetzen, was für Österreich letztlich einen durchschnittlichen Temperaturanstieg um bis zu 7 °C bis zum Ende dieses Jahrhunderts bedeuten könnte. Auch Kärnten ist in der Pflicht, seinen Beitrag zu leisten, um dieses Worst- Case-Szenario zu verhindern“, erklärt Kirsten von Elverfeldt von S4F Kärnten für die Klima-Allianz Kärnten. 

„Handlungspotenzial gibt es jedenfalls genug“, meint auch Jacqueline Jerney von Attac Kärnten. „Schließlich verzeichnete Kärnten 2019 die höchsten Treibhausgasemissionen pro Kopf in Österreich – und das trotz überdurchschnittlicher Emissionseinsparungen im selben Jahr.“ Der mit Abstand größte Anteil der Kärntner Treibhausgasemissionen stammte 2019 aus dem Verkehrssektor (44,4 %). Es stimmt daher bedenklich, dass der Kraftfahrzeugbestand auch im Jahr 2021 erneut gestiegen ist. 

„Um dem Pariser Übereinkommen entsprechend zu handeln, müsste Kärnten seine Treibhausgasemissionen bis 2050 gegenüber 2019 um 77,7% reduzieren. Beim Verkehr müssen die Emissionen bis 2050 sogar um 99,8 % reduziert werden! Um diese Herkulesaufgabe im Verkehrssektor überhaupt angehen zu können, fehlen Kärnten gegenwärtig jedoch die Daten. Alleine deshalb braucht es hier eine überzeugende und schnelle klimapolitische Wende“, fasst Christian Kdolsky vom Klimavolksbegehren zusammen. 

Kärnten ist das einzige Bundesland ohne gesetzlich verankerte Klimaziele, die die EU-Vorgaben ins Landesrecht übersetzen. Hält Kärnten letztere nicht ein, drohen Kosten von bis zu 100 Millionen Euro alleine für den Ankauf von Klimaschutzzertifikaten – Geld, das besser in die heimische Wirtschaft investiert wäre. 

„Um all das zu schaffen, braucht es Politiker*innen, die echten Klimaschutz betreiben. Daher haben wir bei den wahlwerbenden Parteien nachgefragt, welche klimapolitischen Ziele sie vertreten. Die Antworten auf unseren Fragenkatalog werden ab dem 28.02.2023 auf www.klimawahlen.at für alle Interessierten öffentlich einsehbar sein“, ergänzt Selina Manneck von Fridays for Future Kärnten. 

Die Klima-Allianz Kärnten ist der regionale Zusammenschluss von Attac, Fridays for Future Kärnten, dem Klimavolksbegehren, Scientists for Future Kärnten und weiteren Kärntner Bürgerinitiativen. www.klimawahlen.at ist eine parteiunabhängige Plattform, die ehrenamtlich betrieben wird.

Für Rückfragen steht Kirsten von Elverfeldt (, Tel.: 0463 2700 3215) zur Verfügung. 

Titelbild: G. Krasemann – die Vertreter:innen der meisten wahlwerbenden Parteien zusammen mit Absolvent:innen der FH Kärnten und den Organisator:innen der Veranstaltung “Zukunft Lebensraum Kärnten”.

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Offener Brief zur Unterstützung der ‘Erde Brennt’ Bewegung

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Krise, Krise, Krise. Eine Generation, die mit diesem Wort aufgewachsen ist. Eine Generation, die sieht, wie die grenzenlose Ausbeutung der Natur zur Klimakrise und einem drohenden ökologischen Zusammenbruch führt 1–5. Eine Generation, die beobachtet, wie steigende Ungleichheit, Wirtschafts- und Finanzkrisen soziale Krisen verschärfen 6. Eine Generation, die erlebt, wie zunehmende Marktorientierung und Konkurrenz an den Universitäten zu einer Marginalisierung von kritischer Bildung und Wissenschaft sowie einer Prekarisierung von Student*innen und Angestellten führt 7–9. Dabei sind Kritik und Suche nach alternativen Wegen für die Vielfachkrise entscheidend. 

Immer mehr Wissenschafter*innen argumentieren, dass Klima-, soziale, und Bildungskrisen systematisch miteinander verknüpft und nur gemeinsam zu lösen sind 10,11. Beispielsweise fordern immer mehr Wissenschafter*innen, dass soziale Grundbedürfnisse, inklusive Bildung und Gerechtigkeit, erreicht werden sollen ohne die planetaren Grenzen zu überschreiten, die den sicheren Zustand unseres Klimas und unserer Umwelt abgrenzen 3,12. Der vor zwei Wochen veröffentlichte Bericht des ‚Austrian Panel on Climate Change’ betont ebenfalls die Wichtigkeit von Investitionen in sozial-ökologische Infrastrukturen und Sicherungssysteme, die vermeiden sollen, dass Klimamaßnahmen z.B. in Form von Steuern die Armutsgefährdung verstärken13. Dennoch wurde die Verknüpfung zwischen Klima-, sozialen, und Bildungskrisen bisher, zumindest in Klimabewegungen und Politik, nur wenig explizit umgesetzt.

Die Aktivist*innen von ‚Erde Brennt‘, die im Dezember mehrere Wochen lang Hörsäle in ganz Österreich besetzten, stellen diese Verknüpfung in den Mittelpunkt*. Mit ihren vorläufigen Forderungskatalogen schafft ‚Erde Brennt‘ eine holistische Brücke zwischen Klimaschutz, sozialer Solidarität und zukunftsfähiger Bildung (diese Forderungskataloge werden im Laufe der Besetzung demokratisch ausgearbeitet, und laufend auf https://erdebrennt.at/ aktualisiert). Die Forderungen zum Klimaschutz, wie der Ausstieg aus fossilen Energieträgern, eine radikale Mobilitätswende weg vom motorisierten Individualverkehr und eine Beschränkung des Bodenverbrauchs zum Schutz der Biodiversität sind im Einklang mit den Empfehlungen des Weltklimarats und Weltbiodiversitätsrats 14,15

Die vorläufigen sozialen Forderungen von ‚Erde Brennt‘ können ebenfalls aus wissenschaftlicher Perspektive unterstützt werden. Beispielsweise wird deren Forderung zur Besteuerung von Vermögen, Übergewinnen und hohen Einkommen in der Wissenschaft als essentiell betrachtet, um Ungleichheit zu verringern, da die Wirksamkeit solcher Maßnahmen sich im letzten Jahrhundert als wesentlich erwiesen haben 6. Auch die von der ‚Erde Brennt‘ verlangte Überführung von Energiekonzernen in öffentliches Eigentum könnte laut Wissenschafter*innen unter gewissen Bedingungen der Regierung ermöglichen, Maßnahmen zu ergreifen, um soziale Gerechtigkeit zu fördern und Demokratie zu stärken 16. Doch Ungleichheit endet nicht an der österreichischen Grenze: moderne, öfter auch als neo-imperialistisch bezeichnete Aneignung der Weltressourcen durch industrialisierte Länder generiert auch Ungleichheit auf globaler Ebene 17. Um diese zu bekämpfen, fordert ‚Erde Brennt‘ die Einführung von Lieferkettengesetzen. Solche Lieferkettengesetze wurden auch von Wissenschafter*innen häufig vorgeschlagen, um eine Auslagerung von Umwelt- und sozialen Problemen zu vermeiden, und die Rechenschaftspflicht von Lieferkettenunternehmen zu sichern 13,18,19

Die vorläufigen Forderungen von ‚Erde Brennt‘ für eine zukunftsfähige Bildung an Hochschulen können auch wissenschaftlich untermauert werden. Beispielsweise fordert ‚Erde Brennt‘ ein für alle Studierende verpflichtendes Modul an Lehrveranstaltungen, die auf eine kritische und intensive Auseinandersetzung mit der Klimakatastrophe und den sozialen Krisen ausgerichtet ist. Die Überarbeitung bestehender Studieninhalte zur Betonung der Klimakrise wird häufig auch von der Wissenschaft genannt als Maßnahme, ein klares Verständnis der Probleme des Klimawandels und den Aufbau von Kapazitäten auf individueller und institutioneller Ebene zur Bekämpfung der Klimakrise zu fördern 13,20–23. Eine Studie, die sich auf qualitative Studien über studentischen Aktivismus aus mehr als zwei Jahrzehnten stützt, analysierte ebenfalls, wie Basis-Student*innenorganisationen dazu beitrugen, Konzepte demokratischerer Universitäten und Gesellschaften zu entwickeln 23. Die Erkenntnisse dieser Studie belegen die Forderung von ‚Erde Brennt‘ zu mehr studentischer Selbstorganisation und basisdemokratischer Mitbestimmung. Zusätzlich wird auch die transdisziplinäre Kooperation zwischen Wissenschaft und gesellschaftlichen Akteur*innen sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Wissenschaft als wesentlich betrachtet. Damit soll das Reproduzieren von bestehendem disziplinärem Wissen vermieden werden, das die Entwicklung innovativer Lösungsansätze zu den Klima- und sozialen Krisen hemmt 13. Bildung und Wissenschaft zukunftsfähig zu machen, erfordert also die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung in Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen 13.

‚Erde Brennt‘ ist ein Baustein jener Wissenschaft und Bildung, die es für die Überwindung von Klima-, sozialer und Bildungskrise braucht. Um diese grundlegende Transformation der Gesellschaft anzutreiben, hat sich die Bewegung einen entsprechenden Raum erobert. Denn wo sollte die Gesellschaft von Grund auf kritisch überdacht werden, wenn nicht an der Universität selbst? Im Gegensatz zu einer universitären Bildung, die zwar nicht ausschließlich, dennoch zunehmend angeblich objektives, betriebsorientiertes Wissen vermittelt, praktiziert ‚Erde Brennt‘ eine freie und demokratische Universität, die Universität des Sokrates, in ihrem universalen Sinne. Eine Universität, in der alle willkommen sind, um demokratisch statt hierarchisch zu philosophieren, mit dem Anspruch, gemeinsame Lösungen zu den größten Herausforderungen unserer Zeit zu entwickeln. ‚Erde Brennt‘ schafft an einer großteils apolitischen und handlungsunfähigen Institution einen Raum, in dem eine längst überfällige, allumfassende Transformation der Gesellschaft angestoßen wird, als Inkubator des gesellschaftlichen Wandels und Verstärker des kritischen Denkens. Bei der ersten Veranstaltung von ‚Erde Brennt‘ in Wien erkannte Ulrich Brand, Professor für Politikwissenschaften an der Universität Wien: „Die Uni ist noch nicht zukunftsfähig.“ Es ist Zeit, daran etwas zu ändern.

Aus diesen Gründen unterstützen wir, die untenstehenden Wissenschafter*innen, die Anliegen und Herangehensweise von ‚Erde Brennt‘.

Unterschrieben von (Wissenschafter*innen oder Wissenschaftsorganisationen):

Wissenschaftsorganisationen:

  • Netzwerk Unterbau Wissenschaft (NUWiss) www.nuwiss.at
  • Zentrum für Globalen Wandel und Nachhaltigkeit, Universität für Bodenkultur
  • Scientists 4 Future Österreich 
  • Österreichischer Biodiversitätsrat (27 MG) 

Wissenschafter*innen

  1. Nicolas Roux, Universität für Bodenkultur Wien
  2. Helmut Haberl, Universität für Bodenkultur, Wien
  3. Benjamin Fleischmann, Universität für Bodenkultur, Wien
  4. Robert Groß, Universität für Bodenkultur, Wien / Universität Innsbruck 
  5. Dominik Wiedenhofer, Universität für Bodenkultur, Wien
  6. Michaela C. Theurl, Universität für Bodenkultur, Wien
  7. Martin Schmid, Universität für Bodenkultur, Wien
  8. Fabian Schipfer, Technische Universität Wien
  9. Barbara Smetschka, Universität für Bodenkultur Wien
  10. Lara Leik, Universität Salzburg 
  11. Sarah Matej, Universität für Bodenkultur Wien
  12. Harald Grabher, Universität für Bodenkultur Wien
  13. Melanie Pichler, Universität für Bodenkultur Wien
  14. Nora Krenmayr, Universität für Bodenkultur Wien
  15. Jan Streeck, Universität für Bodenkultur Wien
  16. Barbara Plank, Universität für Bodenkultur Wien
  17. Simone Gingrich, Universität für Bodenkultur Wien
  18. Patrick Scherhaufer, Universität für Bodenkultur Wien
  19. Anna-Katharina Brenner, Universität für Bodenkultur Wien
  20. Maximilian Muhr, Universität für Bodenkultur Wien
  21. Judith Fischer, Universität für Bodenkultur Wien
  22. Paul Pfaffenbichler, Universität für Bodenkultur Wien
  23. Willi Haas, Universität für Bodenkultur Wien
  24. Simone Trimmel, Montanuniversität Leoben
  25. Georg Gratzer, Universität für Bodenkultur, Wien
  26. Andreas Mayer, Universität für Bodenkultur, Wien
  27. Doris Roth, Helmholtz Zentrum, München
  28. Lisa Kaufmann, Universität für Bodenkultur, Wien
  29. Florian Weidinger, Universität für Bodenkultur, Wien
  30. Marta López Cifuentes, Universität für Bodenkultur, Wien
  31. Daniela Haluza, Medizinische Universität Wien
  32. Tamara Artacker, Universität für Bodenkultur, Wien
  33. Bastian Bertsch-Hörmann, Universität für Bodenkultur, Wien
  34. Benedikt Becsi, Universität für Bodenkultur, Wien
  35. Christian Dorninger, Universität für Bodenkultur, Wien
  36. Tobias Pröll, Universität für Bodenkultur Wien
  37. Georg Neugebauer, Universität für Bodenkultur, Wien
  38. Silvia Scherhaufer, Universität für Bodenkultur, Wien
  39. Reinhold Ottner, Universität für Bodenkultur, Wien
  40. Daniel Gusenbauer, Universität für Bodenkultur, Wien
  41. Michael Klingler, Universität für Bodenkultur, Wien
  42. Aron Buzogány, Universität für Bodenkultur, Wien
  43. Patricia G D Huber, Universität für Bodenkultur, Wien
  44. Werner Zollitsch, Universität für Bodenkultur, Wien
  45. Thomas Ertl, Universität für Bodenkultur Wien
  46. Margarete Maurer, Rosa Luxemburg-Institut WIEN
  47. Kirsten von Elverfeldt, Universität Klagenfurt
  48. Rafaela Schinegger, Universität für Bodenkultur Wien
  49. René Sedmik, Technische Universität Wien
  50. Martin Kniepert, Universität für Bodenkultur Wien
  51. Verena Winiwarter, Österreichische Akademie der Wissenschaften, ehemals Universität für Bodenkultur, Wien
  52. Thomas Brudermann, Universität Graz
  53. Tobias Stern, Universität Graz
  54. Marie Lisa Kogler, Universität Graz
  55. Arijit Paul, Universität Graz
  56. Anna Schreuer, Universität Graz
  57. Julian Hörndl, Universität Salzburg
  58. Magdalena Rusch, Universität Graz
  59. Alfred Posch, Universität Graz
  60. Annechien Hoeben, Universität Graz
  61. Ulli Gelbmann, Universität Graz
  62. Anika Bausch, Universität Klagenfurt
  63. Simone Schreiegg, Universität Graz
  64. Katharina Trimmel, Universität Graz
  65. Franz Fehr, Universität für Bodenkultur, Wien
  66. Werner Suppanz, Universität Graz
  67. Alexandra Penicka-Arndt, Universität für Bodenkultur, Wien
  68. Monika Stromberger, Universität Graz
  69. Mathias Kirchner, Universität für Bodenkultur, Wien
  70. Karl-Heinz Erb, Universität für Bodenkultur, Wien
  71. Doris Virág, Universität für Bodenkultur, Wien
  72. Gabriela Miechtner, Universität für Bodenkultur, Wien
  73. Elisabeth Jost, Universität für Bodenkultur, Wien
  74. Michael Braito, Universität für Bodenkultur, Wien
  75. Christine Pichler, Universität für Bodenkultur, Wien
  76. Ernst Ternon, FH Wiener Neustadt Campus Wieselburg
  77. Alexandra Frangenheim, Universität für Bodenkultur, Wien
  78. Reinhard Steurer, Universität für Bodenkultur, Wien
  79. Christof Falkenberg, Universität für Bodenkultur, Wien
  80. Michael Ambros, Universität für Bodenkultur, Wien
  81. Peter Schwarzbauer (Pensionist), (ehemals) Universität für Bodenkultur, Wien 
  82. Philipp Sperner, UC Berkeley, USA / IFK Wien
  83. Eva Vetter, Zentrum für Lehrer:innenbildung, Universität Wien
  84. Henriette Gupfinger FH Wiener Neustadt Campus Wieselburg
  85. Marina Fischer-Kowalski, Universität für Bodenkultur, Wien
  86. Brigitte Ratzer, Technische Universität Wien
  87. Katta Spiel, Technische Universität Wien
  88. Verena Radinger-Peer, Universität für Bodenkultur, Wien
  89. Barbara Kump, Universität Twente, ehemals Wirtschaftsuniversität Wien 
  90. Jörg Ott, Universität Wien
  91. Stefan Hagel, Österreichische Akademie der Wissenschaften
  92. Katrin Karner, Universität für Bodenkultur, Wien
  93. Laura Gianvittorio-Ungar, Österreichische Akademie der Wissenschaften
  94. Jens Blechert, Universität Salzburg
  95. Elske Ammenwerth, Private Universität für Gesundheitswissenschaften und -technologie, Hall in Tirol
  96. Sigrid Stagl, Wirtschaftsuniversität Wien
  97. Michael Miess, Umweltbundesamt
  98. Johannes Tintner-Olifiers, Universität für Bodenkultur, Wien
  99. Stefan Puttinger, Johannes Kepler Universität Linz
  100. Johann Zaller, Universität für Bodenkultur, Wien
  101. Stefan Breuer, Fachhochschule Kärnten
  102. Melanie Fleischhacker, Universität Klagenfurt
  103. Ulrich Peter Hagg, Universität Klagenfurt
  104. Nils Carqueville, Universität Wien
  105. Tatjana Boczy, Universität Wien
  106. Johannes Klackl, Universität Salzburg
  107. Fridolin Krausmann, Universität für Bodenkultur
  108. Jana Köhler, Universität Wien
  109. Anke Schaffartzik, Central European University Vienna
  110. Nikola Winter, Universität Wien
  111. Raimund Sobotka, Universität Wien
  112. Doris Lucyshyn, Universität für Bodenkultur Wien
  113. Martin Greimel, Universität für Bodenkultur
  114. Kathrin Siegl, Österreichische Akademie der Wissenschaften
  115. Wouter Dorigo, TU Wien
  116. Gunter Sperka, ehem. Klimakoordinator Land Salzburg
  117. Maximilian Rau, Universität Graz 
  118. Gaby Krasemann, Universität Klagenfurt
  119. Sara Hintze, Universität für Bodenkultur, Wien
  120. Robert Koeppe, JKU Linz
  121. Stefan Ohrhallinger, TU Wien
  122. Anke Strüver, Universität Graz
  123. Jana Plöchl, Universität für Bodenkultur Wien
  124. Mario Diethart, Universität Graz
  125. Dirk Raith, Universität Graz
  126. Rivka Saltiel, Universität Graz
  127. Melina Kerou, Universität Wien
  128. Gernot Lechner, Universität Graz
  129. Florian Ladstädter, Universität Graz
  130. Bernd Lenzner, Universität Wien
  131. Viktor Schwabl, Universität für Bodenkultur Wien
  132. Reinhold Christian, Forum Wissenschaft & Umwelt
  133. Lisa Bohunovsky, Universität für Bodenkultur Wien
  134. Maria Niedertscheider, Umweltbundesamt
  135. Andrea Jany, Universität Graz
  136. Barbara Laa, TU Wien
  137. Maria Kalleitner-Huber, Universität Mozarteum Salzburg
  138. Martin Bruckner, Wirtschaftsuniversität Wien
  139. Jürgen K. Friedel, Universität für Bodenkultur Wien
  140. Andreas Tribsch, Universität Salzburg
  141. Caroline Linhart, selbstständig, ehemals: Universität Wien, medizinische Universität Innsbruck, Universität Innsbruck
  142. Michael Deflorian, FH Wiener Neustadt
  143. Anke Bockreis, Universität Innsbruck
  144. Andreas Koch, Universität Salzburg
  145. Alexander Behr, Universität Wien
  146. Valentin Fiala, Freie Universität Berlin, ehem. Universität für Bodenkultur Wien
  147. Mirko Javurek, Johannes Kepler Universität Linz
  148. Philipp Wilfinger, Universität Graz
  149. Thomas A. Griffiths, Universität Wien
  150. Veronika Dworzak, Universität Klagenfurt
  151. Heidelinde Trimmel, Universität für Bodenkultur Wien
  152. Aliyeh Salehi, Universität für Bodenkultur Wien
  153. Steffen Kittlaus, TU Wien
  154. Thomas Neier, Wirtschaftsuniversität Wien
  155. L Glaser, Universität Wien
  156. Friederike Gesing, Universität Graz
  157. Lukas Brunner, Universität Wien
  158. Sabine Rosner, BOKU Wien
  159. Claudia Michl, Universität für Bodenkultur Wien
  160. Harald Pauli, Österreichische Akademie der Wissenschaften, Wien
  161. Axel Maas, Universität Graz
  162. Ines Hinterleitner, Universität für Bodenkultur Wien
  163. Carlo Bosi, Universität Salzburg 
  164. Wolfgang Woyke, Fachhochschule Kufstein-Tirol
  165. Pamela Baur, Universität Wien
  166. Andreas Melcher, Universität für Bodenkultur Wien
  167. Lukas Kenner, MedUniWien und VetMedUni Wien
  168. Judith Fitz, Universität für Bodenkultur Wien
  169. Martin Vojta, Universität Wien
  170. Franz Essl, Universität Wien
  171. Daniel Hupmman, IIASA
  172. Ernest Aigner, WU Wien
  173. Dorothea Born, Ludwig Boltzmann Gesellschaft
  174. Florian Borgwardt, Universität für Bodenkultur Wien
  175. Ursula Nopp-Mayr, Universität für Bodenkultur Wien
  176. Jana Petermann, Universität Salzburg
  177. Norbert Helm, Universität Wien
  178. Ilena Grimmer, HyCentA Research GmbH
  179. Johannes Wessely, Universität Wien
  180. Andreas Plach, Universität Wien
  181. Christoph Görg. Universität für Bodenkultur, Wien
  182. Günter Emberger, Technische Universität Wien
  183. Ulrich Leth, Technische Universität Wien
  184. Doris Österreicher, Universität für Bodenkultur Wien
  185. Heinz Berger, Ludwig Boltzmann Gesellschaft, Wien
  186. Michael Dörfler-Kneihs, Univ. Für Musik u. Darst. Kunst Wien
  187. Sonja Lambert, Universität für Bodenkultur Wien
  188. Katarzyna Gruszka, WU Wien 
  189. Stefan Dullinger, Universität Wien
  190. Elisabeth Worliczek, Universität für Bodenkultur Wien
  191. Alina Brad, Universität Wien
  192. Ines Omann, ÖFSE wien
  193. Gabriel Bachner, Universität Graz
  194. Hanspeter Wieland, Universität für Bodenkultur, Wien
  195. Andreas Exner, Universität Graz
  196. Martin Röck, Technische Universität Graz
  197. Friedrich Hinterberger, Universität für Angewandte Kunst Wien und Universität Salzburg
  198. Thomas Wrbka, Universität Wien
  199. Alice Pechriggl, Universität Klagenfurt
  200. Michael Meschik, BOKU Wien
  201. Petra Riefler, Universität für Bodenkultur Wien
  202. Ulrich Brand, Universität Wien
  203. Michaela Kathan, Universität Wien
  204. Leander Lezameta, Universität Graz
  205. Sarah Lindner, Universität Graz
  206. Stefan Nabernegg, Universität Graz
  207. Winfrid Herbst, Naturschutzbund Salzburg
  208. H.Peter Degischer, em.Univ.Prof.TU Wien
  209. Elisabeth Höftberger, Universität Salzburg
  210. Susanne Drechsel, ZAMG
  211. Gernot Neuwirth, Naturschutzbund Österreich
  212. Matthias Kropf, BOKU Wien
  213. Teresa Lackner, Universität Graz 
  214. Fabian Kalleitner, Universität Wien
  215. Marianne Bügelmayer-Blaschek, AIT
  216. Richard Parncutt, Universität Graz
  217. Veronika Proschek, Universität Graz
  218. Ilona M. Otto, Wegener Center, Universität Graz
  219. Etienne Schneider, Universität Wien
  220. Stefan Fredenhagen, Universität Wien
  221. Barbara Prainsack, Universität Wien
  222. Katharina Toth, Universität für Bodenkultur Wien
  223. Ariane Giesriegl, FH Technikum Wien
  224. Christiane Kreyer, UMIT TIROL-Private Universität für Gesundheitswissenschaften und -technologie, Hall in Tirol
  225. Peter Reichl, Universität Wien
  226. Yvona Asbäck, Universität für Weiterbildung Krems
  227. Martin Schönhart, Universität für Bodenkultur Wien
  228. Wilhelm Linder, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik
  229. Thomas Hein, Universität für Bodenkultur Wien
  230. Johannes Rüdisser, Universität Innsbruck
  231. Josef Melchior, Universität Wien
  232. Helmut Sattmann, Naturhistorisches Museum Wien
  233. Irmgard Greilhuber, Universität Wien
  234. Martin Hagmüller, Technische Universität Graz
  235. Beate Hennenberg, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
  236. Harald Rieder, Universität für Bodenkultur Wien
  237. Hans-Peter Manser, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
  238. Bernhard Ungericht, Universität Graz
  239. Lisa Muhr, FH Wiener Neustadt, Institut für Nachhaltigkeit
  240. Karin Liebhart, Universität Wien
  241. Stefanie Lemke, Universität für Bodenkultur Wien
  242. Thomas Drapela, Forschungsinstitut für biologischen Landbau
  243. Marc Klawitter, Technische Universität Graz
  244. Christina Plank, Universität für Bodenkultur Wien
  245. Sebastian Serna-Loaiza, Technische Universität Wien
  246. Gerald Gmachmeir, Johannes Kepler Universität Linz
  247. Florian Part, Universität für Bodenkultur Wien
  248. Claudia Mair-Bauernfeind, Universität Graz
  249. Roman Bisko, Universität für Bodenkultur Wien
  250. Roland Kaitna, Universität für Bodenkultur Wien
  251. Andreas Magerl, Universität für Bodenkultur Wien
  252. Christine Altenbuchner, Universität für Bodenkultur, Wien
  253. Bartolo Musil, Universität Mozarteum Salzburg


* Die Besetzungen der Hörsäle wurden zwar in ganz Österreich aufgelöst, dennoch arbeiten die Aktivist*innen der Erde brennt Bewegung noch weiter in verschiedenen Universitäten an den Forderungen und planen Aktionen, damit diese umgesetzt werden.

1.         Steffen, W. et al. Planetary boundaries: Guiding human development on a changing planet. Science 347, 1259855 (2015).

2.         Allan, R. P. et al. IPCC, 2021: Summary for Policymakers. In: Climate Change 2021: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge University Press, Cambridge, United Kingdom and New York, NY, USA, pp. 3−32 (2021) doi:doi:10.1017/9781009157896.001.

3.         Fanning, A. L., O’Neill, D. W., Hickel, J. & Roux, N. The social shortfall and ecological overshoot of nations. Nat Sustain 1–11 (2021) doi:10.1038/s41893-021-00799-z.

4.         Pörtner, H.-O. et al. Scientific outcome of the IPBES-IPCC co-sponsored workshop on biodiversity and climate change. https://zenodo.org/record/5101125 (2021) doi:10.5281/zenodo.5101125.

5.         Armstrong McKay, D. I. et al. Exceeding 1.5°C global warming could trigger multiple climate tipping points. Science 377, eabn7950 (2022).

6.         Piketty, T. Capital in the Twenty-First Century. (Harvard University Press, 2017).

7.         Pechar, H. Austrian Higher Education Meets the Knowledge Society. Canadian Journal of Higher Education 34, 55–72 (2004).

8.         Parker, L. University corporatisation: Driving redefinition. Critical Perspectives on Accounting 22, 434–450 (2011).

9.         Dobusch, L. & Kapeller, J. A Guide to Paradigmatic Self-Marginalization: Lessons for Post-Keynesian Economists. Review of Political Economy 24, 469–487 (2012).

10.       Ainley, P. Education and climate change – some systemic connections. British Journal of Sociology of Education29, 213–223 (2008).

11.       Hickel, J. Less is More: How Degrowth Will Save the World. (Random House, 2020).

12.       Raworth, K. Doughnut Economics: Seven Ways to Think Like a 21st-Century Economist. (Chelsea Green Publishing, 2017).

13.       Aigner, E. et al. APCC (2023): Zusammenfassung für Entscheidungstragende. [Aigner, E., C. Görg, V. Madner, A. Muhar, A. Novy, A. Posch, K. Steininger, L. Bohunovsky, J. Essletzbichler, K. Fischer, H. Frey, W. Haas, M. Haderer, J. Hofbauer, B. Hollaus, A. Jany, L. Keller, A. Krisch, K. Kubeczko, M. Miess, M. Ornetzeder, M. Penker, M. Pichler, U. Schneider, B. Smetschka, R. Steurer, N. Svanda, H. Theine, M. Weber und H. Wieser]. In: APCC Special Report: Strukturen für ein klimafreundliches Leben (APCC SR Klimafreundliches Leben) [Görg, C., V. Madner, A. Muhar, A. Novy, A. Posch, K. Steininger, und E. Aigner (Hrsg.)]. Springer Spektrum: Berlin/Heidelberg.

14.       Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, I. Summary for policymakers of the global assessment report on biodiversity and ecosystem services. https://zenodo.org/record/3553579 (2019) doi:10.5281/zenodo.3553579.

15.       IPCC. Summary for Policymakers. In: Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change [P.R. Shukla, J. Skea, R. Slade, A. Al Khourdajie, R. van Diemen, D. McCollum, M. Pathak, S. Some, P. Vyas, R. Fradera, M. Belkacemi, A. Hasija, G. Lisboa, S. Luz, J. Malley, (eds.). Cambridge University Press, Cambridge, UK and New York, NY, US(2022) doi:doi: 10.1017/9781009157926.00.

16.       Green, F. & Robeyns, I. On the Merits and Limits of Nationalising the Fossil Fuel Industry. undefined (2022).

17.       Hickel, J., Dorninger, C., Wieland, H. & Suwandi, I. Imperialist appropriation in the world economy: Drain from the global South through unequal exchange, 1990–2015. Global Environmental Change 73, 102467 (2022).

18.       Schilling‐Vacaflor, A. & Lenschow, A. Hardening foreign corporate accountability through mandatory due diligence in the European Union? New trends and persisting challenges. Regulation & Governance n/a, (2021).

19.       Schilling-Vacaflor, A. Integrating Human Rights and the Environment in Supply Chain Regulations. Sustainability13, 9666 (2021).

20.       Ozor, N. & Madukwe, M. C. Influencing Curriculum Development and Knowledge of Climate Change Issues in Universities: The Case of University Of Nigeria Nsukka. Journal of Agricultural Extension 16, 103–118 (2012).

21.       Leal Filho, W. et al. Handling climate change education at universities: an overview. Environmental Sciences Europe 33, 109 (2021).

22.       Phelan, L. & Lumb, M. Higher education for times of climate crisis – critical awareness, purpose and community. International Studies in Sociology of Education 30, 173–190 (2021).

23.       Bohunovsky, L. und L. Keller (2023): Bildung und Wissenschaft für ein klimafreundliches Leben. In: APCC Special Report: Strukturen für ein klimafreundliches Leben (APCC SR Klimafreundliches Leben) [Görg, C., V. Madner, A. Muhar, A. Novy, A. Posch, K. Steininger und E. Aigner (Hrsg.)]. Springer Spektrum: Berlin/Heidelberg.

24.       Rhoads, R. A. Learning from Students as Agents of Social Change: Toward an Emancipatory Vision of the University. Journal of Change Management 9, 309–322 (2009).


Titelbild: Erde brennt auf Flickr

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Eindruck der ersten Klimakonferenz der WKO

Lesedauer 2 Minuten.   

von Ines Clarissa Schuster – Erfahrungsbericht

Celsius hat diese Woche an der ersten Klimakonferenz der WKO teilgenommen.  Viele top Manager:innen und ganze vier Mitglieder der Bundesregierung waren vertreten, standen auf der Bühne und teilten ihre Meinung (Bundeskanzler Karl Nehammer, Bundesministerin Leonore Gewessler, Bundesminister Martin Kocher, Finanzminister Magnus Brunner). Hier einige unserer Eindrücke der Konferenz:

Vielsagend ist zunächst schon das Timing:  Im Jahr 2022 (!) organisiert die WKO ihre erste (!) Klimakonferenz – und das ausgerechnet in einer Zeit immens steigender Energiepreise.  Ein Zufall?  

Vielleicht war es naiv zu glauben, es würde inhaltlich tatsächlich um den Klimaschutz gehen. Das Programm der Veranstaltung schien vielversprechend. Bereits in der Früh demonstrierten NGOs wie z.B. Fridays4Future vor dem Gebäude, um darauf aufmerksam zu machen, worum es heute gehen soll. Tatsächlich wurde von vielen Rednern erwähnt, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Aktivist:innen ist: Nur gemeinsam können wir die Herausforderung des Klimawandels lösen. 

Das sonstige Gesagte am Podium enttäuschte die Erwartungen allerdings gewaltig. Es wurde wenig über notwendige Maßnahmen gegen den Klimawandel diskutiert. Inhalt war nicht: was konkret getan werden muss, welche Industriezweige wachsen sollten und welche nicht, welche Technologien gebraucht werden, wo Forschung gefördert werden muss, welche Fachkräfte zukünftig ausgebildet / umgeschult werden sollen etc. Stattdessen standen Entscheidungsträger, Wirtschaftsvertreter und top Manager:innen auf der Bühne und verlangten laut und selbstbewusst von der Politik – in den Markt einzugreifen: 

  • Die Energiepreise sind zu hoch!  Es muss eine Energiepreisbremse geben: Einen Deckel. (Darüber, wie genau der Deckel realisiert werden sollte, war man sich allerdings nicht einig). Die Wirtschaft braucht Planungssicherheit und daher stabile Preise.  Klingt logisch, nur dass genau dieselben Menschen vor wenigen Jahren propagiert haben, der Preis bildet sich im gesunden kapitalistischen Wirtschaftssystem durch Nachfrage und Angebot – daher gibt er wieder, was ein bestimmtes Gut wert ist.  Der Markt regelt sich selbst. Manipulierte Preise geben falsche Signale an die Entscheidungsträger.

In diesem Fall stimmt die letztere Annahme. Energie ist wertvoll, ein hoher Preis ist ein riesiger Motivator so energieeffizient wie möglich zu agieren.

  • Die Wirtschaft braucht Zuschüsse und Förderungen vom Staat.  Mit Verweis auf Deutschlands riesige Hilfspakete (der 200 Mrd. “Doppelwumms“) Die Vertreter:innen bei dieser „Klimakonferenz“ wollen vor allem, dass so etwas auch in Österreich kommt, um den Industriestandort wettbewerbsfähig zu halten.

Solche Steuergeschenke für die Reichen wurden beispielsweise umfassend vom Momentum Institut analysiert.

  • Während auf der einen Seite ganz selbstverständlich direkt Geld vom Steuerzahler eingefordert wird, wird andererseits auch darauf bestanden, Bürokratie und die Einflussnahme von Politik zu senken.  Kürzere Genehmigungsverfahren, weniger Umweltschutz, weniger Regulierung, bloß keine zusätzlichen Steuern wie die Übergewinnsteuer, so der Tenor fast aller Sprecher:innen.  Von denselben Akteur:innen hörte man früher: „Wer zahlt schafft an.“ 

Aus unserer Sicht müssen Zuschüsse (von unserem Geld) sowie Preisdeckel an Bedingungen wie mehr Transparenz und Entscheidungsrechte über z.B. Gewinn-Ausschüttungen / Investitionen geknüpft sein.

  • Weitere nachvollziehbare Forderungen der Wirtschaft: Unvoreingenommene Politik im Sinne von Technologie-Offenheit und Ideologie-Freiheit, sowie Tempo bei Entscheidungen und stabile Rahmenbedingungen.

Diesen Punkten kann sich Celsius anschließen.

Fazit

Es ging nur auf dem Etikette ums Klima, die eigentlichen Anliegen der Wirtschaftsvertreter:innen waren:  

  • Unterstützung vom Staat in Form von Zuschüssen und Preisdeckeln
  • Ansonsten möglichst wenig Staat, wenig Regulierung, keine Belastungen … das Übliche.

Es ist erschreckend und beängstigend, wie viel politische Aufmerksamkeit und Macht die Wirtschaftskammer hat. Unter anderem die Ankündigung von WKO Generalsekretär Karlheinz Kopf, dass er gemeinsam mit WKO Präsident Harald Mahrer am nächsten Tag den Finanzminister Martin Kocher persönlich besuchen werde, um nächste Schritte und Entlastungspakete auszuarbeiten, zeigen das riesige Ungleichgewicht der Interessenvertreter. Es ist ganz selbstverständlich, dass Wirtschafsvertreter mit der Politik Regelungen vereinbaren. Aber wie oft haben Vertreter der Umwelt und des Klimas die Möglichkeit gemeinsam mit der Regierung notwendige Normen und Unterstützungsmöglichkeiten zu erarbeiten?

Titelbild: System Change not Climate Change via flickr

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600 Tage ohne Klimaschutzgesetz: Frag den Staat und er antwortet nicht                               

Lesedauer 3 Minuten.   

von Dr. Tilman Voss in „Die Furche“ am 29. September 2022

Seit fast zwei Jahren hat Österreich kein aktives Klimaschutzgesetz KSG mehr, da das alte zeitlich limitiert war. Aus den Medien erfährt man lediglich, es werde verhandelt. Aus dem Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) ist auch nicht mehr zu hören. Wir, die Fachgruppe Politik und Recht der Scientists for Future Austria, wollten Genaueres zum Verhandlungsstand erfahren und wandten uns daher mit elf Fragen an die Plattform fragdenstaat.at. Diese verspricht, die uns Bürgerinnen und Bürgern zustehenden Informationsrechte gegenüber den Behörden wahrzunehmen. Grundlage dafür ist das Auskunftspflichtgesetz.

Wir wollten wissen, welche Teile des KSG bereits akkordiert sind und welche strittig und somit noch offen sind. Wir fragten, welche Ausschüsse in diese Diskussionen involviert sind und welche Ministerien, Sektionen und verantwortliche Personen daran arbeiten. Wir erkundigten uns nach dem Zeitplan. Eine Frage betraf die bis heute ausständige Bearbeitung des Entschließungsantrag „Endlich Klimaschutzgesetz vorlegen“ der NEOS vom 23.2.2022.

Die Antwort auf unseren Fragenkatalog war mehr als nur ernüchternd: Da der Gesetzesentwurf noch in Diskussion sei, es sich also um einen nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozess handle, bestehe keine Auskunftspflicht – zu inhaltlichen Fragen könne man daher nichts sagen. Zu den Fragen, die sich auf parlamentarische Aktivitäten beziehen, könne das BMK generell keine Auskunft erteilen.

Wir stellen klar: Keine einzige der von uns gestellten Fragen zielte auf konkrete Inhalte des zu erlassenden Gesetzes, den Wortlaut von enthaltenen Bestimmungen oder Ähnliches ab. Vielmehr ging es darum, herauszufinden, wie weit das Gesetz, das längstens in Kraft sein sollte, schon auf seinem Weg ist. Die Fragen nach dem weiteren Vorgehen und einem Zeitplan wurden mit der wenig aussagekräftigen Floskel abgetan, das BMK sei bemüht, den Fachentwurf rasch zu finalisieren und in Begutachtung zu schicken. 

Die Behörde stützte ihre „Nicht-Antwort“ unter anderem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in einer anderen Causa, in der die Auskunftspflicht verneint wurde, da sich die Anfrage auf das zukünftige Vorgehen eines Ministers bezog (VwGH 88/01/0212). Unsere Fragen betrafen aber großenteils Tatsachen, die bereits stattgefunden haben. Die Begründung der Auskunftsverweigerung ist daher unseres Erachtens falsch. 

Nun, was ist denn jetzt der Sinn der Auskunftspflicht, die ja gesetzlich verankert ist? Ihr Zweck ist es, die Rechenschaftspflicht des Staates seinem Souverän, der Bevölkerung, gegenüber zu erfüllen. Die Weigerung jedoch, unsere Fragen zu beantworten, zeigt, dass der breite Auslegungsspielraum des Auskunftspflichtgesetzes es dem Staat ermöglicht, sich seiner Pflicht nach allen Regeln der Kunst zu entziehen. Von Transparenz keine Spur.

Transparenz schafft öffentlichen Raum, ein Thema, das R. Pohl in DerStandard kürzlich in einem Artikel anlässlich des neuen Buches des deutschen Philosophen Jürgen Habermas gestreift hat (Feuilleton, 20.9.2022): Laut Habermas ermögliche der öffentliche Raum es Bürgerinnen und Bürgern Input einzuholen. Hier könnten Akteure der Zivilgesellschaft, Interessenvertretungen und Parteien die wahlberechtigte Bevölkerung von ihrer Problemlösungskompetenz überzeugen. Hier würden Argumente miteinander konkurrieren. Hier würden Bürgerinnen und Bürger fit für ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Die Schlussfolgerung ist klar: Funktioniert dieser Raum nicht, dann ist die Demokratie gefährdet. Bei uns liegt da tatsächlich vieles im Argen. Umfassendere und klarere Regelungen für die Auskunftspflicht des Staates und seiner Organe sind hier zu fordern.

Gerade in Krisenzeiten stellt sich häufig die Frage nach dem Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und seine Organe, auch in die Politik. Wir alle erwarten gerade jetzt klare Aussagen, transparente Entscheidungsprozesse und konsequentes Handeln.

Das Krisenthema „Klima“ ist in allen Medien präsent. Der jetzt zu Ende gegangene Rekordsommer und die ihn begleitenden Medienberichte über Naturkatastrophen und unsere Gesundheit bedrohenden Hitzewellen haben uns allen vor Augen geführt, dass uns kaum noch Zeit zum Handeln bleibt, dass Klimaschutz jetzt sofort stattfinden muss. Es geht um nichts weniger als die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder in einer lebenswerten Welt.

Wie sollen wir Vertrauen haben in den Staat, in die Politik und in die Kompetenz der agierenden Personen, wenn wir keine Auskunft bekommen, wenn wir darüber hinaus gesagt bekommen, Klimaschutz sei jetzt nicht das drängende Thema? Wenn der Bürgerrat zum Thema Klimaschutz als inkompetent und die vorgelegten Ergebnisse als unbrauchbar und irrelevant abstempelt werden?

Das Nicht-sagen-wollen der Behörden zeigt wieder einmal: Der Staat will sich nicht in die Karten schauen lassen. Er sieht uns Bürgerinnen und Bürger als Störfaktor, nicht jedoch als Partner an.

Diese ablehnende Haltung trägt nicht dazu bei, unser Vertrauen in die Problemlösungskompetenz von Staat und Politik in Krisenzeiten zu stärken.

Buchtipp: Jürgen Habermas, „Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik“. € 18,50 / 110 Seiten. Suhrkamp, Berlin 2022

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Wo ist das Klimaschutzgesetz?

Lesedauer 2 Minuten.   

von Dr. Tilmann Voss im Kurier am 26. September 2022

Seit über 600 Tagen gibt es in Österreich kein geltendes Klimaschutzgesetz (KSG). Aus den Medien erfahren wir, es werde verhandelt. Wir, die Fachgruppe Politik und Recht der Scientists for Future Austria, wollten Genaueres erfahren und wandten uns daher mit elf Fragen an die Plattform fragdenstaat.at. Diese verspricht, unsere Informationsrechte gegenüber den Behörden wahrzunehmen. Grundlage dafür ist das Auskunftspflichtgesetz. Die Antwort war mehr als nur ernüchternd. Da der Gesetzesentwurf noch in Diskussion sei, es sich also um einen nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozess handle, bestehe keine Auskunftspflicht. Zu inhaltlichen Fragen könne man daher nichts sagen.

Zu den Fragen, die sich auf parlamentarische Aktivitäten beziehen, könne das Klimaschutzministerium (BMK) keine Auskunft erteilen. Zudem würde das BMK generell zu Fragen, die sich auf parlamentarische Aktivitäten beziehen, keine Auskunft erteilen. Keine der von uns gestellten Fragen zielte jedoch auf konkrete Inhalte des zu erlassenden Gesetzes, den Wortlaut von enthaltenen Bestimmungen oder Ähnliches ab. Vielmehr ging es darum, herauszufinden, wie die Schaffung eines Gesetzes, das bereits seit geraumer Zeit in Kraft sein sollte, voranschreitet. Die Fragen nach dem weiteren Vorgehen und einem Zeitplan wurden mit der Floskel, das BMK sei bemüht, den Fachentwurf rasch zu finalisieren und in Begutachtung zu schicken, abgetan.

Die Behörde stützte ihre negative Antwort unter anderem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, in welcher die Auskunftspflicht verneint wurde, weil die Anfrage Umstände eines noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses betroffen hatte (VwGH 88/01/0212). Dieser Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, der auf die Zukunft, nämlich das zukünftige Vorgehen eines Ministers, abstellte. Unsere Fragen betrafen aber – zumindest zum Großteil – Tatsachen, die bereits stattgefunden haben, also jedenfalls keine zukünftigen Ereignisse.

Es darf aber nicht nur am Vorgehen des BMK Kritik geübt werden. In einem gewissen Ausmaß nutzte die Behörde lediglich Auslegungsspielräume, die das sehr knapp gehaltene Auskunftspflichtgesetz schafft. Es wäre hier also bereits am Gesetzgeber dieses Gesetzes gelegen, konkrete Regelungen für weitergehende Auskunftspflichten des Staates zu schaffen. Diese Auskunftspflicht wurde mit dem Auskunftspflichtgesetz zwar rechtlich verankert. Die Antwort auf unsere detaillierten Fragen jedoch zeigt, dass sich der Staat seiner Auskunftspflicht nach allen Regeln der Kunst entzieht.

Gerade in den aktuellen Krisenzeiten stellt sich häufig die Frage nach dem Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und seine Organe, auch in die Politik. Die hier geschilderte Vorgehensweise trägt jedenfalls nicht zur Vertrauensbildung bei.

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Warum Klimaschutz ein Menschenrecht werden muss

Lesedauer 2 Minuten.   

von Dr. Tilman Voss in der Presse am 8. November 2022

Der Klimaschutz muss Menschenrecht werden. Dieses Grundrecht muss in Österreich als einer der Klimagerechtigkeit verpflichteten Demokratie im Verfassungsrang stehen. Nur so kann die nachgeordnete Gesetzgebung entsprechend den Anforderungen des Klimaschutzes adaptiert werden. Erst dann ist es möglich, den Staat für Versäumnisse oder Verstöße im Sinne des Klimaschutzes zu belangen. Es besteht Handlungsbedarf. Unser Rechtssystem muss klimafit werden.

Die Forderung Klimaschutz als Grundrecht hatte das Klimavolksbegehren erhoben, gestützt auf 400.000 Unterschriften. Die Regierung muss die Interessen zukünftiger Generationen schützen. Klima- und Umweltschutz sind Grundvoraussetzung dafür, dass unsere Kinder und Enkelkinder ihre Rechte auf Leben und Entwicklung, auf Schutz der Gesundheit, aber auch auf Information und Partizipation sowie auf einen angemessenen Lebensstandard wahrnehmen können.

Auch international gewinnt dieses Thema an Bedeutung. Eine Vielzahl von „Klimaklagen“ werden derzeit überall auf der Welt eingebracht (climatecasechart.com). Erste Erfolge sind in Deutschland und in den Niederlanden zu verzeichnen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht stellte unlängst fest, dass das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 nicht mit den Grundrechten vereinbar sei. Aus der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates folge die Verpflichtung, die deutsche Klimapolitik dahingehend zu ändern, dass die Bekämpfung des Klimawandels fair über die Generationen hinweg verteilt werde.

Die Schutzstandards der Grundrechte wurden in den letzten Jahren auch herangezogen, um private Umweltschädiger (Unternehmen/Konzerne) rechtlich zur Verantwortung zu ziehen. In den Niederlanden klagten mehrere NGOs das Unternehmen Royal Dutch Shell in erster Instanz erfolgreich.

Bei Klimaschäden ist es meist schwierig nachzuweisen, wer der konkrete Schädiger und wer der Geschädigte ist, der sich in seiner Betroffenheit von anderen abgrenzt. Das allerdings ist notwendig, um in Österreich ein Recht erfolgreich geltend zu machen. Ein Menschenrecht auf Klimaschutz würde die Situation ändern. Der Klimawandel in Österreich ließe sich damit auch auf dem Rechtsweg bekämpfen. Einzelne Akteure (Staat, Unternehmen, Private) könnten dann rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Der Widerstand gegen ein derartiges Gesetz im Verfassungsrang ist allerdings groß. Die ÖVP lehnt es vehement ab. Für sie und auch die Industriellenvereinigung ist das subjektive Klagerecht, d.h., jeder Bürger kann Klimaschutz einklagen, ein rotes Tuch.

Die Rechtswissenschaft ist gespalten. Univ.-Prof. Ennöckl (BOKU) sieht keinerlei juristische Probleme in der Einführung eines derartigen Gesetzes. Univ.-Prof. Piska (Universität Wien) hingegen sieht im Grundrecht Klimaschutz ein „Freiheitsbeschränkungsrecht“.

Klar ist, die Demokratie und das zugrunde liegende Rechtssystem müssen sich für den Prozess der ökosozialen Transformation weiterentwickeln. Dem Gesetzgeber, und damit der Politik kommt hierbei die wichtige Rolle zu, juristische Leitschienen zu errichten.

Die Klimakatastrophe ist da! Wir müssen jetzt sofort handeln! Da darf das Rechtliche nicht ausgenommen sein. Heute nicht zu handeln, gefährdet die Zukunft der Menschheit, also das Recht unser aller Kinder und Kindeskinder auf eine lebenswerte Zukunft. Es braucht Solidarität. Es braucht Bescheidenheit und Verzicht auf manch Liebgewonnenes zugunsten einer lebenswerten Zukunft für alle.

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