600 Tage ohne Klimaschutzgesetz: Frag den Staat und er antwortet nicht                               

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Lesedauer 3 Minuten.   

von Dr. Tilman Voss in „Die Furche“ am 29. September 2022

Seit fast zwei Jahren hat Österreich kein aktives Klimaschutzgesetz KSG mehr, da das alte zeitlich limitiert war. Aus den Medien erfährt man lediglich, es werde verhandelt. Aus dem Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) ist auch nicht mehr zu hören. Wir, die Fachgruppe Politik und Recht der Scientists for Future Austria, wollten Genaueres zum Verhandlungsstand erfahren und wandten uns daher mit elf Fragen an die Plattform fragdenstaat.at. Diese verspricht, die uns Bürgerinnen und Bürgern zustehenden Informationsrechte gegenüber den Behörden wahrzunehmen. Grundlage dafür ist das Auskunftspflichtgesetz.

Wir wollten wissen, welche Teile des KSG bereits akkordiert sind und welche strittig und somit noch offen sind. Wir fragten, welche Ausschüsse in diese Diskussionen involviert sind und welche Ministerien, Sektionen und verantwortliche Personen daran arbeiten. Wir erkundigten uns nach dem Zeitplan. Eine Frage betraf die bis heute ausständige Bearbeitung des Entschließungsantrag „Endlich Klimaschutzgesetz vorlegen“ der NEOS vom 23.2.2022.

Die Antwort auf unseren Fragenkatalog war mehr als nur ernüchternd: Da der Gesetzesentwurf noch in Diskussion sei, es sich also um einen nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozess handle, bestehe keine Auskunftspflicht – zu inhaltlichen Fragen könne man daher nichts sagen. Zu den Fragen, die sich auf parlamentarische Aktivitäten beziehen, könne das BMK generell keine Auskunft erteilen.

Wir stellen klar: Keine einzige der von uns gestellten Fragen zielte auf konkrete Inhalte des zu erlassenden Gesetzes, den Wortlaut von enthaltenen Bestimmungen oder Ähnliches ab. Vielmehr ging es darum, herauszufinden, wie weit das Gesetz, das längstens in Kraft sein sollte, schon auf seinem Weg ist. Die Fragen nach dem weiteren Vorgehen und einem Zeitplan wurden mit der wenig aussagekräftigen Floskel abgetan, das BMK sei bemüht, den Fachentwurf rasch zu finalisieren und in Begutachtung zu schicken. 

Die Behörde stützte ihre „Nicht-Antwort“ unter anderem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in einer anderen Causa, in der die Auskunftspflicht verneint wurde, da sich die Anfrage auf das zukünftige Vorgehen eines Ministers bezog (VwGH 88/01/0212). Unsere Fragen betrafen aber großenteils Tatsachen, die bereits stattgefunden haben. Die Begründung der Auskunftsverweigerung ist daher unseres Erachtens falsch. 

Nun, was ist denn jetzt der Sinn der Auskunftspflicht, die ja gesetzlich verankert ist? Ihr Zweck ist es, die Rechenschaftspflicht des Staates seinem Souverän, der Bevölkerung, gegenüber zu erfüllen. Die Weigerung jedoch, unsere Fragen zu beantworten, zeigt, dass der breite Auslegungsspielraum des Auskunftspflichtgesetzes es dem Staat ermöglicht, sich seiner Pflicht nach allen Regeln der Kunst zu entziehen. Von Transparenz keine Spur.

Transparenz schafft öffentlichen Raum, ein Thema, das R. Pohl in DerStandard kürzlich in einem Artikel anlässlich des neuen Buches des deutschen Philosophen Jürgen Habermas gestreift hat (Feuilleton, 20.9.2022): Laut Habermas ermögliche der öffentliche Raum es Bürgerinnen und Bürgern Input einzuholen. Hier könnten Akteure der Zivilgesellschaft, Interessenvertretungen und Parteien die wahlberechtigte Bevölkerung von ihrer Problemlösungskompetenz überzeugen. Hier würden Argumente miteinander konkurrieren. Hier würden Bürgerinnen und Bürger fit für ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Die Schlussfolgerung ist klar: Funktioniert dieser Raum nicht, dann ist die Demokratie gefährdet. Bei uns liegt da tatsächlich vieles im Argen. Umfassendere und klarere Regelungen für die Auskunftspflicht des Staates und seiner Organe sind hier zu fordern.

Gerade in Krisenzeiten stellt sich häufig die Frage nach dem Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und seine Organe, auch in die Politik. Wir alle erwarten gerade jetzt klare Aussagen, transparente Entscheidungsprozesse und konsequentes Handeln.

Das Krisenthema „Klima“ ist in allen Medien präsent. Der jetzt zu Ende gegangene Rekordsommer und die ihn begleitenden Medienberichte über Naturkatastrophen und unsere Gesundheit bedrohenden Hitzewellen haben uns allen vor Augen geführt, dass uns kaum noch Zeit zum Handeln bleibt, dass Klimaschutz jetzt sofort stattfinden muss. Es geht um nichts weniger als die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder in einer lebenswerten Welt.

Wie sollen wir Vertrauen haben in den Staat, in die Politik und in die Kompetenz der agierenden Personen, wenn wir keine Auskunft bekommen, wenn wir darüber hinaus gesagt bekommen, Klimaschutz sei jetzt nicht das drängende Thema? Wenn der Bürgerrat zum Thema Klimaschutz als inkompetent und die vorgelegten Ergebnisse als unbrauchbar und irrelevant abstempelt werden?

Das Nicht-sagen-wollen der Behörden zeigt wieder einmal: Der Staat will sich nicht in die Karten schauen lassen. Er sieht uns Bürgerinnen und Bürger als Störfaktor, nicht jedoch als Partner an.

Diese ablehnende Haltung trägt nicht dazu bei, unser Vertrauen in die Problemlösungskompetenz von Staat und Politik in Krisenzeiten zu stärken.

Buchtipp: Jürgen Habermas, „Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik“. € 18,50 / 110 Seiten. Suhrkamp, Berlin 2022



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