EU-Parlament: Direktive gegen irreführende Nachhaltigkeits-Label

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Das EU-Parlament hat am 11. Mai einem Gesetzesvorschlag zugestimmt, nach dem Produktbeschreibungen wie „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“, „öko“ und vor allem „klimaneutral“ ohne detaillierten Nachweis nicht mehr benutzt werden dürfen. Insbesondere dürfen Produkte nicht als „klimaneutral“ bezeichnet werden, wenn diese Behauptung nur auf CO2-Kompensation beruht. Allerdings hat das Parlament kein generelles Verbot von Umweltschutz-Behauptungen für auf fossilen Brennstoffen beruhende Produkte beschlossen, was vom European Environmental Bureau kritisiert wird.
https://eeb.org/red-card-to-greenwashing-and-early-obsolescence-eu-parliament-votes-to-strengthen-consumer-protection/



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