Am 27. Februar verabschiedete das Europäische Parlament das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur und markierte damit einen bedeutenden Schritt zur Wiederherstellung der europäischen Ökosysteme. Dieses Gesetz verpflichtet die europäischen Staaten, bis 2030 mindestens 20 % ihrer Land- und Meeresflächen und bis 2050 alle geschädigten Ökosysteme wiederherzustellen.
Das Gesetz wurde mit 329 Ja-Stimmen, 275 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen. Die prominenteste Fraktion unter den Gegnern des Verordnungsvorschlages war die christdemokratische und konservative EVP. Sie argumentierte, die Verordnung drohe das Geschäft von Landwirten und Fischern einzuschränken.
Staaten haben zwei Jahre Zeit, einen nationalen Restaurierungsplan zu erstellen, um die Umwelt ihrer Bürger in einen ursprünglicheren Zustand zu bringen.
10 Prozent der Agrarflächen sollen als Naturflächen wiederhergestellt werden. Es sollen Maßnahmen zugunsten der Flüsse getroffen werden, sodass es in der EU wieder insgesamt 25.000 km freifließende Fließgewässer gibt. Außerdem sollen bis 2030 30 Prozent der Moorflächen renaturiert werden, von denen mindestens ein Viertel wiedervernässt werden soll. Das endgültige Ziel für 2050 ist die Wiederherstellung von 70 Prozent der entwässerten landwirtschaftlichen Moorflächen.
Das Gesetz soll nun vor seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vom Rat verabschiedet werden und 20 Tage später in Kraft treten.
https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240223IPR18078/parlament-ja-zur-renaturierung-von-20-der-land-und-meeresflachen-der-eu