Mediengespräch vor der SPÖ-Zentrale

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Die Scientists for Future laden zum Mediengespräch vor der SPÖ-Zentrale (Löwelstraße 18, 1010 Wien) am Dienstag, 25. Juni um 8:00 Uhr ein!

In den vergangenen Wochen rückte die unmittelbare Gefahr der Klimakrise durch die ersten heftigen Unwetter wieder verstärkt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. Diese Bedrohung verlangt mutige und entschlossene Klimapolitik und eine lösungsorientierte gesellschaftliche Debatte. Die österreichische wissenschaftliche Community ist sich ihrer gesellschaftlichen Rolle bewusst und leistet ihren Beitrag im Klimawahljahr durch öffentliche Aktionen und Analysen der Klimapoltik der österreichischen Parteien.

Führende Wissenschaftler:innen diverser Disziplinen analysieren die Klimapolitik der SPÖ, ihre konkreten Ansätze und interne Differenzen sowie ihre Rolle in der österreichischen politischen Debatte.

Vor Ort geben

Prof. Reinhard Steurer, Professor für Klimapolitik an der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien

Prof. Günter Emberger, Forschungsbereich für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik, Institut für Verkehrswissenschaften, TU Wien

Prof. Sigrid Stagl, Professorin für ökologische Ökonomie, WU Wien

Inputs und sind gemeinsam mit anderen Wissenschaftler:innen unterschiedlicher Forschungseinrichtungen und Universitäten für Fragen bereit. Außerdem sind führende SPÖ-Vertreter:innen für eine wissenschaftsbasierte Debatte vor Ort eingeladen, die auch gerne verfolgt werden kann.

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Natürlicher Hochwasserschutz durch das EU-Renaturierungsgesetz

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Angesichts der jüngsten Überschwemmungen im benachbarten Bayern und angespannten Hochwassersituationen in Vorarlberg, und entlang der Donau wird die Bedeutung effektiver Hochwasserschutzmaßnahmen einmal mehr deutlich. Hochwasserschutz ist eine der Funktionen eines natürlichen Fluss-Ökosystems.1 Die Wiederherstellung dieser Funktion ist eines der Ziele des EU-Renaturierungsgesetzes.2 Doch Österreich blockiert aufgrund der ursprünglich ablehnenden und seit einigen Tagen unklaren Haltung der Landeshauptleute nach wie vor die Verabschiedung des Gesetzes.

Das EU-Renaturierungsgesetz sieht zum Beispiel vor, dass Mitgliedstaaten nicht mehr benötigte, künstliche Hindernisse in Flüssen beseitigen und die natürliche Vernetzung von Oberflächengewässern wiederherstellen. So können z.B. natürliche Überflutungsflächen wieder angebunden werden. Auch sollen wieder Auen (englisch: Flood Plains) geschaffen werden, die neben dem ökologischen Wert auch Pufferzonen für Hochwasser darstellen. Durch die Revitalisierung von Flussläufen und die Wiederherstellung von Mäandern soll die Fließdynamik verbessert werden.

Die Scientists for Future Österreich haben Forschende aus den Fachgebieten Hydrologie, Fließgewässerforschung, Geographie, Wasserbau, Wasserwirtschaft, Klimafolgenabschätzung und Umweltrecht um Ihre Einschätzung der Wirksamkeit des EU-Renaturierungsgsetzes für den Hochwasserschutz gebeten.

Hier sind Ihre Stimmen:

In Wahrung der klimawandelbedingt erhöhten staatlichen Schutzpflichten ist es Aufgabe des Staats bzw. seiner Entscheidungsträger:innen, in klimawandelbedingten Gefahrenlagen schnellstmöglich die Planung und Finanzierung von naturverträglichen Hochwasserschutzmaßnahmen voranzutreiben. Die EU-Wiederherstellungs-Verordnung zielt – neben vielen anderen Maßnahmen – auf die Renaturierung hart verbauter Fluss- und Bachläufe (Aufweitung, Restrukturierung) sowie wassernaher Ökosysteme ab. Damit kommt es zur Erhöhung natürlicher Abflussmöglichkeiten und zur Schaffung natürlicher Retentionsräume – beides Paradebeispiele für naturverträglichen Hochwasserschutz. Mag.a Dr.in Daniela Ecker, LL.B., Institut für Umweltrecht, Johannes Kepler Universität Linz.

Wie soll ein effizienter und nachhaltiger Hochwasserschutz mit der Schaffung von Retentionsräumen in den nächsten Dekaden denn sonst funktionieren? Univ.-Prof. Karsten Schulz, Leiter des Instituts für Hydrologie und Wasserwirtschaft, Universität für Bodenkultur Wien.

Die Wiederherstellung der natürlichen Funktion von Überflutungsflächen an unseren Flüssen trägt maßgeblich zum Hochwasserschutz bei: Hochwasserwellen werden zurückgehalten und in ihrer Höhe reduziert. Stark verbaute, kanalisierte Flüsse bewirken hingegen eine Verschärfung von Hochwasserwellen. Daher müssen wir auch im eigenen Interesse dringend unsere Überflutungsflächen renaturieren, abgetrennte Nebengewässer wieder anbinden und den Flüssen mehr Raum geben. Assoc. Prof. Michael Tritthart, Institut für Wasserbau, Hydraulik und Fließgewässerforschung; Universität für Bodenkultur Wien.

Die derzeitigen Hochwässer zeigen erneut, wie wichtig es wäre, dass die EU-Renaturierungs-Richtlinie rasch umgesetzt wird. Durch eine Renaturierung gibt man den Flüssen mehr Platz und schafft damit Retentionsräume, die Hochwasserwellen dämpfen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass österreichische Politiker den Beschluss der EU-Renaturierungs-Richtlinie blockieren. Priv.-Doz. Günter Langergraber, Leiter des Departments für Wasser-Atmosphäre-Umwelt, Universität für Bodenkultur Wien.

Die Rückgewinnung von natürlichen Retentionsflächen für Hochwasserereignissen ist ein essentieller Bestandteil eines umfassenden Hochwasserrisikomanagements, um mögliche zukünftige Schäden auf einem heutigen Niveau zu halten. Die Umsetzung des EU-Renaturierungsgesetz mit der Förderung von naturbasierten Maßnahmen trägt gleichzeitig zum Hochwasser- und Klimaschutz, Erhaltung der Biodiversität und ökologischer Funktionen sowie von nachhaltigen Erholungsräumen bei. Univ.-Prof. Margreth Keiler, Institut für Geographie, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck; Institut für Interdisziplinäre Gebirgsforschung, Österreichische Akademie der Wissenschaft.

Die Schaffung natürlicher Retentionsräume fördert gleichzeitig die Biodiversität und reduziert das Hochwasserrisiko. Es ist daher unverantwortlich, ein europaweites Gesetz zu blockieren, das unter anderem dazu beiträgt, die Auswirkungen klimawandelbedingter Extremwetterereignisse zu mildern. Assoc. Prof. Josef Schneider, Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft, TU Graz.

Das EU-Renaturierungsgesetz ist eine zentrale Weichenstellung für die Umsetzung naturbasierter Lösungen, welche nicht nur dem Schutz vor klimabedingten Risiken wie Hochwasser dienen, sondern gleichzeitig auch Biodiversität fördern und durch zusätzliche Kohlenstoffspeicherung zur Minderung des Klimawandels beitragen. Nicht die Unterstützung dieses Gesetzes gefährdet Österreichs Lebensgrundlagen, sondern ein Weiter-wie-bisher mit grauem Risikomanagement (z.B. Deiche und Dämme aus Stahlbeton) und fortschreitender Bodenversiegelung. Dr. Thomas Schinko, Senior Research Scholar and Research Group Leader der Equity & Justice Research Group, International Institute for Applied Systems Analysis (IIASA), Laxenburg.

Renaturierungsmaßnahmen und ähnlicher naturbasierter Hochwasserschutz sind langfristige win-win-win Lösungen zum Schutz von Menschen und Umwelt. Es ist verantwortungslos, sie aufgrund kurzfristiger ökonomischer Argumente zu verhindern. Dr. Susanne Hanger Kopp, Wissenschafterin und Lektorin im Climate Policy Lab, ETH Zürich.

  1. Dt. Bundesamt für Naturschutz, Eckpunkte für einen vorsorgenden Schutz vor Hochwasser und Sturzfluten, 2022. https://www.bfn.de/sites/default/files/2022-12/2022-eckpunkte-f%C3%BCr-einen-vorsorgenden-schutz-vor-hochw asser-und-sturzfluten-bfn.pdf ↩︎
  2. EU Renaturierungsgesetz (NRL), Kompromissvorschlag. vgl. insbesondere Begründung 4; Artikel 3 Abs. 4 und 22; Art. 4 Abs. 1; Art. 9 Abs. 3 und 4. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0089_DE.html#title2 ↩︎
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Offener Brief an Landeshauptmann Peter Kaiser

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EU-Renaturierungsgesetz: Dringender Appell an Landeshauptmann Kaiser für Umlaufbeschluss zum Renaturierungsgesetz

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Kaiser!

Noch vor wenigen Tagen haben Sie in einem Standard-Interview erklärt „Der Schutz von Natur und Umwelt, der Schutz unserer Fauna und Flora, der Schutz gesunder Lebensbedingungen für unsere Kinder“ sind Ihnen ein Herzensanliegen.

Wir, die Scientists for Future Kärnten, nehmen Sie beim Wort. Deshalb appellieren wir an Sie, die Chancen, die das im Rat der Europäischen Union am 17. Juni 2024 zur Abstimmung stehende EU-Renaturierungsgesetzes bietet, zu ergreifen und einen Umlaufbeschluss unter den Landeshauptleuten zu initieren, der letztgültig klärt, welches Bundesland hinter dem überarbeiteten EU-Renaturierungsgesetz steht.

Die von Ihnen geäußerten Bedenken, das Gesetz ginge an der Lebensrealität der Menschen vorbei, sind unbegründet, denn nach dem Beschluss des Gesetzes liegt es in Ihrer Hand, die Maßnahmen zur Verbesserung von gestörten Ökosystemen für Kärnten und Österreich festzulegen. Im Renaturierungsgesetz, das im Europäischen Parlament mit den Stimmen Ihrer Fraktion beschlossen wurde und das der Spitzenkandidat Ihrer Partei, Andreas Schieder, sehr begrüßt hat, sind, wie vielfach falsch dargestellt, keine Enteignungen vorgesehen. Vorgesehen ist hingegen die Erhaltung der Versorgungssicherheit der 450 Millionen EU- Bürger, darunter 100 Millionen Kinder und Jugendliche.

Die Sicherung funktionaler Ökosysteme stellt die Lebensgrundlage dieser jungen Menschen dar. Die österreichische Zustimmung zu diesem wichtigen europäischen Vorhaben sollte nicht an Missverständnissen oder an bürokratischen Details scheitern. Fassen Sie sich also ein Herz und senden Sie einen neuerlichen Umlaufbeschluss zum aktuellen Renaturierungsgesetz an Ihre Kolleginnen und Kollegen. Es würde genügen, wenn lediglich Kärnten das Gesetz befürwortet. Dann wäre der Weg für die europaweite Umsetzung frei.

Wir hoffen auf Ihr Engagement für unser gemeinsames Herzensanliegen!

Scientists for Future Regionalgruppe Kärnten

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Wahl-O-Mat Wer wird mein:e Klimakandidat:in?

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Die Fachgruppe Politik und Recht der Scientists for Future stellt gemeinsam mit den Grandparents for Future den Wahl-O-Mat „Wer wird mein:e Klimakandidat:in?“ für die Wahl des europäischen Parlaments vor.

Die FG Politik und Recht hat gemeinsam mit den Grandparents for Future 19 Fragen erarbeitet und diese an die Kandidat:innen der EU-Wahl Helmut Brandstätter, (NEOs), Reinhold Lopatka (ÖVP), Andreas Schieder (SPÖ), Lena Schilling (Grüne) und Harald Vilimsky (FPÖ) gestellt. Die Fragen decken Themen von Agrarsubventionen über Energieeffizienz, Green Deal und Klimaresilienz bis hin zur ökologischen Transformation und der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie ab. Die Kandidat:innen konnten jeweils mit Ja oder Nein antworten und konnten die Antworten zusätzlich begründen. Reinhold Lopatka (ÖVP) und Harald Vilimsky (FPÖ) haben trotz mehrmaliger Aufforderung unsere Fragen leider nicht beantwortet.

Entstanden ist der Wahl-O-Mat Wer wird mein:e Klimakandidat:in? (https://eu-klimawahl.at/), welcher die Nutzer:innen durch alle 19 Fragen führt. Die Nutzer:innen können die Fragen jeweils mit Zustimmung, Ablehnung oder neutraler Haltung beurteilen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die einzelnen Positionen doppelt zu gewichten oder zu überspringen. Zusätzliche Erläuterungen mit Hintergrundinformationen stehen für jede Frage zur Verfügung. Die Ergebnisseite zeigt die prozentuale Übereinstimmungen mit den Positionen der Kandidat:innen an. Das detaillierte Ergebnis kann nach Fragen oder nach Kandidat:innen geordnet angezeigt werden, sodass die Antworten und eventuelle Begründungen visualisiert werden können.

Die Themen: Agrarsubventionen; Besteuerung von Flugzeug- und Schiffstreibstoffen; Bioenergie, Wasserstoff und Kohlendioxid-Abscheidung; Bodengesundheit; CO2-Bomben; CO2-Steuer- Grenzausgleich; Energieeffizienz; Infrastruktur; Green Deal; IPCC Bericht; Klimaresilienz; Klima- Sozialfonds; Landwirtschaftliche Förderungen; Lieferkettengesetz; Luftverschmutzung; Öffentlicher Verkehr; Ökologische Transformation; PKW- und Leichtverkehr-Emissionen; Umweltkriminalität; „Vom Hof auf den Tisch“.

Das Tool: https://eu-klimawahl.at/.
Alle Fragen und Antworten: https://eu-klimawahl.at/fragen.html.

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Naturschutzmaßnahmen wirken – wenn sie umgesetzt werden (Mit Petition)

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Neue Studie zur Wirksamkeit von Naturschutz

Hat Naturschutz einen positiven Effekt auf die Biodiversität? Diese Frage stellt eine kürzlich im renommierten Fachmagazin Science veröffentlichte Studie. Im Gegensatz zu früheren Arbeiten trägt sie die Ergebnisse von 186 Einzelstudien aus zahlreichen Ländern und Ökosystemen in einer Meta-Analyse zusammen und ist damit besonders aussagekräftig. Die analysierten Naturschutzmaßnahmen umfassen ganz unterschiedliche Ansätze – z.B. die Einführung von Schutzgebieten, die Bekämpfung invasiver Arten und die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume. Das Ergebnis ist eindeutig: In 66% der Fälle entwickelte sich die Natur mit Naturschutzmaßnahmen besser als ohne. Diese Interventionen hatten entweder einen absoluten positiven Effekt (z.B. Zunahme der Population einer bedrohten Art) oder schwächten zumindest negative Entwicklungen ab (z.B. Abnahme der Entwaldungsrate in einem Schutzgebiet, verglichen mit der Situation ohne Schutzgebiet). Dabei wurden oft nicht nur kleine Effekte beobachtet, sondern sehr deutliche Verbesserungen. Positive Auswirkungen zeigten sich außerdem auf allen untersuchten Biodiversitätslevels – auf die genetischen Vielfalt innerhalb von Arten, den Zustand spezifischer Arten und ganzer Ökosysteme.

Wie erklärt sich die Minderheit der Fälle, in denen sich die Biodiversität ohne Interventionen besser entwickelt hätte? Zum Teil könnten diese darauf zurückzuführen sein, dass Naturschutz in komplexe Systeme eingreift und deshalb manchmal unvorhersehbare Auswirkungen hat. Von Schutzgebieten für eine bestimmte Art können z.B. ungewollt deren Prädatoren besonders profitieren. Diese Projekte sind aber dennoch nicht nutzlos – solche Erfahrungen ermöglichen besser angepasste Maßnahmen in der Zukunft.

Anscheinend wissen wir Menschen also oft recht genau, wie wir die Natur schützen können. Warum befinden wir uns dann trotzdem in einer massiven Biodiversitätskrise? Weil es nicht reicht, dass Maßnahmen wirkungsvoll sind – sie müssen auch tatsächlich in großem Umfang umgesetzt werden, um unterschiedlichste Arten und Ökosysteme zu bewahren. Die Autor:innen der Studie betonen, dass größere Investitionen in den Naturschutz dringend notwendig sind. Ende 2022 einigte sich die internationale Gemeinschaft bereits auf ambitionierte Ziele zum Erhalt der Biodiversität, wie z.B. bis 2030 30% der Landesfläche weltweit unter Schutz zu stellen (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework). Diese Ziele sind aber nicht bindend; für ihre Umsetzung müssen die Staaten eigene Pläne und Gesetze festlegen.

Umsetzung: Das geplante EU-Renaturierungsgesetz

Das geplante EU-Renaturierungsgesetz zielt genau darauf ab. Es sieht für die EU vor, bis 2030 für 30% der Lebensräume in derzeit schlechtem Zustand Maßnahmen zu ergreifen, und bis 2050 für mindestens 90%. Weitere Vorgaben dienen der Förderung der Biodiversität speziell in Mooren, Wäldern, landwirtschaftlichen und städtischen Ökosystemen. Auch Flussverbauungen sollen reduziert werden. Zur Umsetzung auf nationaler Ebene soll jedes Land seinen eigenen Plan zur Wiederherstellung der Natur formulieren. Dieses Gesetz wäre eine große Chance, durch gesetzlich festgelegten Naturschutz Biodiversität, Klima, und damit unsere Lebensgrundlagen zu schützen. Das sagen zahlreiche Wissenschaftler:innen: Bereits 2023 befürworteten 6000 Wissenschaftler:innen aus der ganzen EU in einem offenen Brief das Gesetz. Im April diesen Jahres plädierten 170 Wissenschaftler:innen aus Österreich in einem vom WWF organisierten Brief noch einmal dringend dafür. Trotzdem ist derzeit unklar, ob das Gesetz im EU-Ministerrat die erforderliche Mehrheit erhält. Österreich spielt eine entscheidende Rolle, denn aufgrund der Ablehnung der meisten Bundesländer ist immer noch nicht klar, ob Österreich für das Gesetz stimmen wird. Österreich könnte damit dieses wichtige Gesetz verhindern.

Was kann ich tun?

  • In Österreich wohnhafte Personen: Die Petition an die Landeshauptleute unterzeichnen! So zeigen wir die Unterstützung in der Gesellschaft, auch außerhalb der Wissenschaft, und können vielleicht zu einer Kursänderung beitragen. Die Seite informiert zudem übersichtlich zu Fake News und Fakten zum Renaturierungsgesetz.
  • EU-Bürger:innen: Über diese europaweite Petition Alexander De Croo (Vorsitzender der EU-Ratspräsidentschaft und belgischer Premierminister) aufrufen, sich für das Renaturierungsgesetz einzusetzen!
  • Petitionen mit Freund:innen, Familie und Kolleg:innen teilen!
  • Zur Vertiefung des Themas an unserem Talk4Future „Wiederherstellung der Natur in Österreich: Wie und warum?“ teilnehmen! Am Dienstag, 4. Juni, 18:30 Uhr (online) diskutieren wir mit Rafaela Schinegger (BOKU), Joschka Brangs (WWF) und Christian Schröck (IG Moorschutz) über Chancen und Herausforderungen von Renaturierungen.

Quelle

Langhammer, P. F., Bull, J. W., Bicknell, J. E., Oakley, J. L., Brown, M. H., Bruford, M. W., Butchart, S. H. M., Carr, J. A., Church, D., Cooney, R., Cutajar, S., Foden, W., Foster, M. N., Gascon, C., Geldmann, J., Genovesi, P., Hoffmann, M., Howard-McCombe, J., Lewis, T., … Brooks, T. M. (2024). The positive impact of conservation action. Science, 384(6694), 453–458.

Titelfoto: Triplec85 via Wikimedia, CC 0

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Renaturierungsgesetz jetzt! Mehr Lebensqualität für alle! Demo: 23. Mai ab 08:30 beim Denkmal der Republik

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Aufnahmen von der Demo:


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Sofia Palzer-Khomenko S4F

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Reinhard Steurer S4F

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Renate Christ S4F

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Leila Kriechbaum FFF

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Juliana Krohn S4F und Schülerinnen der NMS Enkplatz

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Wolfgang Suske Petition

Am 23. Mai findet im Wiener Rathaus eine Sondersitzung des Wiener Landtages zur Blockade des EU- Renaturierungsgesetzes statt. Wir werden deshalb am 23. Mai ab 08:30 Uhr Bürgermeister Ludwig darin bestärken, gemeinsam mit dem Kärntner Landeshauptmann Kaiser an der Zustimmung zum Renaturierungsgesetz festzuhalten. Handeln Sie im Sinne und im Interesse der Bürger:innen dieser Stadt, dieses Landes und von ganz Europa und plädieren Sie aktiv für das Renaturierungsgesetz!

Asphaltwüsten in unseren Städten und Dörfern, Agrarwüsten auf unseren Feldern, Fichten-Plantagen in unseren Wäldern – in Österreich und in ganz Europa wurden primäre Ökosysteme massiv zurückgedrängt. Die wenigen verbleibenden Ökosysteme geraten nun durch die voranschreitende Klimaerhitzung in noch größere Gefahr. Unsere Böden – Grundlage unserer Nahrungsversorgung – leiden unter den Belastungen der intensiven Landwirtschaft und gleichzeitig fallen diese wertvollen Böden – beispielsweise bei Wiener Neustadt – der Versiegelung durch Beton und Asphalt zum Opfer. Weniger intakte, naturnahe Ökosysteme bedeuten auch weniger Lebensqualität und mehr Risiken für uns alle!

Die Natur in Europa ist aus dem Gleichgewicht und hat der voranschreitenden Aufheizung unseres Kontinents nur wenig entgegenzusetzen. Dass die Zeit zum Handeln gekommen ist, führen uns nicht zuletzt die jüngsten Hochwasserkatastrophen eindrücklich vor Augen. Wollen wir die schlimmsten Szenarien der drohenden Klimakatastrophe abwenden, dürfen wir keine Zeit verlieren! Das EU-Renaturierungsgesetz stellt hierfür ein essentielles Instrument dar, in dessen Kern die Wiederherstellung wichtiger Ökosysteme steckt. Mit dem Gesetz können wir in Europa das Gleichgewicht in der Natur wiederherstellen und die Widerstandskraft gegenüber der Klimakrise und anderen menschengemachten Belastungen erhöhen.

Die ursprüngliche Blockade des Renaturierungsgesetzes durch den einstimmigen Beschluss der Bundesländer bezieht sich dabei auf eine veraltete Version des Gesetzes. In der aktuellen Fassung vom Februar diesen Jahres wurden zahlreiche Gegenargumente berücksichtigt. Wir sind erfreut, dass man das in Wien und Kärnten offensichtlich ähnlich sieht. Auch die in den vergangenen Tagen angeführten Kritikpunkte aus den verbliebenen Bundesländern können entkräftet werden, wie ein Faktencheck des WWF Anfang der Woche zeigte. Irreführende Aussagen wie jene, dass das Gesetz Enteignungen von Landbesitzer:innen mit sich bringe, können klar widerlegt werden. Im Gegensatz zu dem Plänen der ÖVP- geführten NÖ Landesregierung rund um Wiener Neustadt – dort sollen Landwirte für eine Umfahrungsstraße enteignet werden – sieht das Renaturierungsgesetz keine verpflichtenden Stilllegungen vor! Auch die Kritik an vermeintlichen Kosten läuft ins Leere, da klar gezeigt werden kann, dass jeder investierte Euro zu einem Mehrwert von 12 Euro für alle Europäer:innen führt.

Wenn die Landeshauptleute aus Wien und Kärnten der angekündigten Unterstützung Taten folgen lassen, steht einer Zustimmung aus Österreich nichts mehr im Weg. Die Stimme aus Österreich könnte entscheidend sein, um dieses zentrale Gesetzesvorhaben im Interesse der 450 Millionen EU-Bürger:innen auf den Weg zu bringen. Wir fordern daher erneut alle Landeshauptleute von SPÖ und ÖVP auf, jetzt für den Schutz der breiten Bevölkerung durch Renaturierung zu stimmen: Folgen Sie dem dringenden Handlungsaufruf zahlreicher EU-Mitgliedsstaaten und der Wissenschaft – lassen Sie das Renaturierungsgesetz Realität werden!

Anlässlich der Sondersitzung des Wiener Landtages am 23. Mai demonstrieren wir gemeinsam mit zahlreichen Bewegungen ab 08:30 Uhr vor dem Denkmal der Republik (Schmerlingplatz) unter dem Motto „Renaturierungsgesetz Jetzt! – Mehr Lebensqualität für Alle!“. Wir fordern die Wiederherstellung von Ökosystemen, die Stabilisierung der Biodiversität, den Schutz unserer Böden und eine nachhaltige Landwirtschaft als Grundlage unseres Wohlstandes! Wir fordern das EU-Renaturierungsgesetz!

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