Eindruck der ersten Klimakonferenz der WKO

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Lesedauer 2 Minuten.   

von Ines Clarissa Schuster – Erfahrungsbericht

Celsius hat diese Woche an der ersten Klimakonferenz der WKO teilgenommen.  Viele top Manager:innen und ganze vier Mitglieder der Bundesregierung waren vertreten, standen auf der Bühne und teilten ihre Meinung (Bundeskanzler Karl Nehammer, Bundesministerin Leonore Gewessler, Bundesminister Martin Kocher, Finanzminister Magnus Brunner). Hier einige unserer Eindrücke der Konferenz:

Vielsagend ist zunächst schon das Timing:  Im Jahr 2022 (!) organisiert die WKO ihre erste (!) Klimakonferenz – und das ausgerechnet in einer Zeit immens steigender Energiepreise.  Ein Zufall?  

Vielleicht war es naiv zu glauben, es würde inhaltlich tatsächlich um den Klimaschutz gehen. Das Programm der Veranstaltung schien vielversprechend. Bereits in der Früh demonstrierten NGOs wie z.B. Fridays4Future vor dem Gebäude, um darauf aufmerksam zu machen, worum es heute gehen soll. Tatsächlich wurde von vielen Rednern erwähnt, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Aktivist:innen ist: Nur gemeinsam können wir die Herausforderung des Klimawandels lösen. 

Das sonstige Gesagte am Podium enttäuschte die Erwartungen allerdings gewaltig. Es wurde wenig über notwendige Maßnahmen gegen den Klimawandel diskutiert. Inhalt war nicht: was konkret getan werden muss, welche Industriezweige wachsen sollten und welche nicht, welche Technologien gebraucht werden, wo Forschung gefördert werden muss, welche Fachkräfte zukünftig ausgebildet / umgeschult werden sollen etc. Stattdessen standen Entscheidungsträger, Wirtschaftsvertreter und top Manager:innen auf der Bühne und verlangten laut und selbstbewusst von der Politik – in den Markt einzugreifen: 

  • Die Energiepreise sind zu hoch!  Es muss eine Energiepreisbremse geben: Einen Deckel. (Darüber, wie genau der Deckel realisiert werden sollte, war man sich allerdings nicht einig). Die Wirtschaft braucht Planungssicherheit und daher stabile Preise.  Klingt logisch, nur dass genau dieselben Menschen vor wenigen Jahren propagiert haben, der Preis bildet sich im gesunden kapitalistischen Wirtschaftssystem durch Nachfrage und Angebot – daher gibt er wieder, was ein bestimmtes Gut wert ist.  Der Markt regelt sich selbst. Manipulierte Preise geben falsche Signale an die Entscheidungsträger.

In diesem Fall stimmt die letztere Annahme. Energie ist wertvoll, ein hoher Preis ist ein riesiger Motivator so energieeffizient wie möglich zu agieren.

  • Die Wirtschaft braucht Zuschüsse und Förderungen vom Staat.  Mit Verweis auf Deutschlands riesige Hilfspakete (der 200 Mrd. “Doppelwumms“) Die Vertreter:innen bei dieser „Klimakonferenz“ wollen vor allem, dass so etwas auch in Österreich kommt, um den Industriestandort wettbewerbsfähig zu halten.

Solche Steuergeschenke für die Reichen wurden beispielsweise umfassend vom Momentum Institut analysiert.

  • Während auf der einen Seite ganz selbstverständlich direkt Geld vom Steuerzahler eingefordert wird, wird andererseits auch darauf bestanden, Bürokratie und die Einflussnahme von Politik zu senken.  Kürzere Genehmigungsverfahren, weniger Umweltschutz, weniger Regulierung, bloß keine zusätzlichen Steuern wie die Übergewinnsteuer, so der Tenor fast aller Sprecher:innen.  Von denselben Akteur:innen hörte man früher: „Wer zahlt schafft an.“ 

Aus unserer Sicht müssen Zuschüsse (von unserem Geld) sowie Preisdeckel an Bedingungen wie mehr Transparenz und Entscheidungsrechte über z.B. Gewinn-Ausschüttungen / Investitionen geknüpft sein.

  • Weitere nachvollziehbare Forderungen der Wirtschaft: Unvoreingenommene Politik im Sinne von Technologie-Offenheit und Ideologie-Freiheit, sowie Tempo bei Entscheidungen und stabile Rahmenbedingungen.

Diesen Punkten kann sich Celsius anschließen.

Fazit

Es ging nur auf dem Etikette ums Klima, die eigentlichen Anliegen der Wirtschaftsvertreter:innen waren:  

  • Unterstützung vom Staat in Form von Zuschüssen und Preisdeckeln
  • Ansonsten möglichst wenig Staat, wenig Regulierung, keine Belastungen … das Übliche.

Es ist erschreckend und beängstigend, wie viel politische Aufmerksamkeit und Macht die Wirtschaftskammer hat. Unter anderem die Ankündigung von WKO Generalsekretär Karlheinz Kopf, dass er gemeinsam mit WKO Präsident Harald Mahrer am nächsten Tag den Finanzminister Martin Kocher persönlich besuchen werde, um nächste Schritte und Entlastungspakete auszuarbeiten, zeigen das riesige Ungleichgewicht der Interessenvertreter. Es ist ganz selbstverständlich, dass Wirtschafsvertreter mit der Politik Regelungen vereinbaren. Aber wie oft haben Vertreter der Umwelt und des Klimas die Möglichkeit gemeinsam mit der Regierung notwendige Normen und Unterstützungsmöglichkeiten zu erarbeiten?

Titelbild: System Change not Climate Change via flickr

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600 Tage ohne Klimaschutzgesetz: Frag den Staat und er antwortet nicht                               

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von Dr. Tilman Voss in „Die Furche“ am 29. September 2022

Seit fast zwei Jahren hat Österreich kein aktives Klimaschutzgesetz KSG mehr, da das alte zeitlich limitiert war. Aus den Medien erfährt man lediglich, es werde verhandelt. Aus dem Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) ist auch nicht mehr zu hören. Wir, die Fachgruppe Politik und Recht der Scientists for Future Austria, wollten Genaueres zum Verhandlungsstand erfahren und wandten uns daher mit elf Fragen an die Plattform fragdenstaat.at. Diese verspricht, die uns Bürgerinnen und Bürgern zustehenden Informationsrechte gegenüber den Behörden wahrzunehmen. Grundlage dafür ist das Auskunftspflichtgesetz.

Wir wollten wissen, welche Teile des KSG bereits akkordiert sind und welche strittig und somit noch offen sind. Wir fragten, welche Ausschüsse in diese Diskussionen involviert sind und welche Ministerien, Sektionen und verantwortliche Personen daran arbeiten. Wir erkundigten uns nach dem Zeitplan. Eine Frage betraf die bis heute ausständige Bearbeitung des Entschließungsantrag „Endlich Klimaschutzgesetz vorlegen“ der NEOS vom 23.2.2022.

Die Antwort auf unseren Fragenkatalog war mehr als nur ernüchternd: Da der Gesetzesentwurf noch in Diskussion sei, es sich also um einen nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozess handle, bestehe keine Auskunftspflicht – zu inhaltlichen Fragen könne man daher nichts sagen. Zu den Fragen, die sich auf parlamentarische Aktivitäten beziehen, könne das BMK generell keine Auskunft erteilen.

Wir stellen klar: Keine einzige der von uns gestellten Fragen zielte auf konkrete Inhalte des zu erlassenden Gesetzes, den Wortlaut von enthaltenen Bestimmungen oder Ähnliches ab. Vielmehr ging es darum, herauszufinden, wie weit das Gesetz, das längstens in Kraft sein sollte, schon auf seinem Weg ist. Die Fragen nach dem weiteren Vorgehen und einem Zeitplan wurden mit der wenig aussagekräftigen Floskel abgetan, das BMK sei bemüht, den Fachentwurf rasch zu finalisieren und in Begutachtung zu schicken. 

Die Behörde stützte ihre „Nicht-Antwort“ unter anderem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in einer anderen Causa, in der die Auskunftspflicht verneint wurde, da sich die Anfrage auf das zukünftige Vorgehen eines Ministers bezog (VwGH 88/01/0212). Unsere Fragen betrafen aber großenteils Tatsachen, die bereits stattgefunden haben. Die Begründung der Auskunftsverweigerung ist daher unseres Erachtens falsch. 

Nun, was ist denn jetzt der Sinn der Auskunftspflicht, die ja gesetzlich verankert ist? Ihr Zweck ist es, die Rechenschaftspflicht des Staates seinem Souverän, der Bevölkerung, gegenüber zu erfüllen. Die Weigerung jedoch, unsere Fragen zu beantworten, zeigt, dass der breite Auslegungsspielraum des Auskunftspflichtgesetzes es dem Staat ermöglicht, sich seiner Pflicht nach allen Regeln der Kunst zu entziehen. Von Transparenz keine Spur.

Transparenz schafft öffentlichen Raum, ein Thema, das R. Pohl in DerStandard kürzlich in einem Artikel anlässlich des neuen Buches des deutschen Philosophen Jürgen Habermas gestreift hat (Feuilleton, 20.9.2022): Laut Habermas ermögliche der öffentliche Raum es Bürgerinnen und Bürgern Input einzuholen. Hier könnten Akteure der Zivilgesellschaft, Interessenvertretungen und Parteien die wahlberechtigte Bevölkerung von ihrer Problemlösungskompetenz überzeugen. Hier würden Argumente miteinander konkurrieren. Hier würden Bürgerinnen und Bürger fit für ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Die Schlussfolgerung ist klar: Funktioniert dieser Raum nicht, dann ist die Demokratie gefährdet. Bei uns liegt da tatsächlich vieles im Argen. Umfassendere und klarere Regelungen für die Auskunftspflicht des Staates und seiner Organe sind hier zu fordern.

Gerade in Krisenzeiten stellt sich häufig die Frage nach dem Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und seine Organe, auch in die Politik. Wir alle erwarten gerade jetzt klare Aussagen, transparente Entscheidungsprozesse und konsequentes Handeln.

Das Krisenthema „Klima“ ist in allen Medien präsent. Der jetzt zu Ende gegangene Rekordsommer und die ihn begleitenden Medienberichte über Naturkatastrophen und unsere Gesundheit bedrohenden Hitzewellen haben uns allen vor Augen geführt, dass uns kaum noch Zeit zum Handeln bleibt, dass Klimaschutz jetzt sofort stattfinden muss. Es geht um nichts weniger als die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder in einer lebenswerten Welt.

Wie sollen wir Vertrauen haben in den Staat, in die Politik und in die Kompetenz der agierenden Personen, wenn wir keine Auskunft bekommen, wenn wir darüber hinaus gesagt bekommen, Klimaschutz sei jetzt nicht das drängende Thema? Wenn der Bürgerrat zum Thema Klimaschutz als inkompetent und die vorgelegten Ergebnisse als unbrauchbar und irrelevant abstempelt werden?

Das Nicht-sagen-wollen der Behörden zeigt wieder einmal: Der Staat will sich nicht in die Karten schauen lassen. Er sieht uns Bürgerinnen und Bürger als Störfaktor, nicht jedoch als Partner an.

Diese ablehnende Haltung trägt nicht dazu bei, unser Vertrauen in die Problemlösungskompetenz von Staat und Politik in Krisenzeiten zu stärken.

Buchtipp: Jürgen Habermas, „Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik“. € 18,50 / 110 Seiten. Suhrkamp, Berlin 2022

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Wo ist das Klimaschutzgesetz?

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von Dr. Tilmann Voss im Kurier am 26. September 2022

Seit über 600 Tagen gibt es in Österreich kein geltendes Klimaschutzgesetz (KSG). Aus den Medien erfahren wir, es werde verhandelt. Wir, die Fachgruppe Politik und Recht der Scientists for Future Austria, wollten Genaueres erfahren und wandten uns daher mit elf Fragen an die Plattform fragdenstaat.at. Diese verspricht, unsere Informationsrechte gegenüber den Behörden wahrzunehmen. Grundlage dafür ist das Auskunftspflichtgesetz. Die Antwort war mehr als nur ernüchternd. Da der Gesetzesentwurf noch in Diskussion sei, es sich also um einen nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozess handle, bestehe keine Auskunftspflicht. Zu inhaltlichen Fragen könne man daher nichts sagen.

Zu den Fragen, die sich auf parlamentarische Aktivitäten beziehen, könne das Klimaschutzministerium (BMK) keine Auskunft erteilen. Zudem würde das BMK generell zu Fragen, die sich auf parlamentarische Aktivitäten beziehen, keine Auskunft erteilen. Keine der von uns gestellten Fragen zielte jedoch auf konkrete Inhalte des zu erlassenden Gesetzes, den Wortlaut von enthaltenen Bestimmungen oder Ähnliches ab. Vielmehr ging es darum, herauszufinden, wie die Schaffung eines Gesetzes, das bereits seit geraumer Zeit in Kraft sein sollte, voranschreitet. Die Fragen nach dem weiteren Vorgehen und einem Zeitplan wurden mit der Floskel, das BMK sei bemüht, den Fachentwurf rasch zu finalisieren und in Begutachtung zu schicken, abgetan.

Die Behörde stützte ihre negative Antwort unter anderem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, in welcher die Auskunftspflicht verneint wurde, weil die Anfrage Umstände eines noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses betroffen hatte (VwGH 88/01/0212). Dieser Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, der auf die Zukunft, nämlich das zukünftige Vorgehen eines Ministers, abstellte. Unsere Fragen betrafen aber – zumindest zum Großteil – Tatsachen, die bereits stattgefunden haben, also jedenfalls keine zukünftigen Ereignisse.

Es darf aber nicht nur am Vorgehen des BMK Kritik geübt werden. In einem gewissen Ausmaß nutzte die Behörde lediglich Auslegungsspielräume, die das sehr knapp gehaltene Auskunftspflichtgesetz schafft. Es wäre hier also bereits am Gesetzgeber dieses Gesetzes gelegen, konkrete Regelungen für weitergehende Auskunftspflichten des Staates zu schaffen. Diese Auskunftspflicht wurde mit dem Auskunftspflichtgesetz zwar rechtlich verankert. Die Antwort auf unsere detaillierten Fragen jedoch zeigt, dass sich der Staat seiner Auskunftspflicht nach allen Regeln der Kunst entzieht.

Gerade in den aktuellen Krisenzeiten stellt sich häufig die Frage nach dem Vertrauen der Bevölkerung in den Staat und seine Organe, auch in die Politik. Die hier geschilderte Vorgehensweise trägt jedenfalls nicht zur Vertrauensbildung bei.

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Warum Klimaschutz ein Menschenrecht werden muss

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Lesedauer 2 Minuten.   

von Dr. Tilman Voss in der Presse am 8. November 2022

Der Klimaschutz muss Menschenrecht werden. Dieses Grundrecht muss in Österreich als einer der Klimagerechtigkeit verpflichteten Demokratie im Verfassungsrang stehen. Nur so kann die nachgeordnete Gesetzgebung entsprechend den Anforderungen des Klimaschutzes adaptiert werden. Erst dann ist es möglich, den Staat für Versäumnisse oder Verstöße im Sinne des Klimaschutzes zu belangen. Es besteht Handlungsbedarf. Unser Rechtssystem muss klimafit werden.

Die Forderung Klimaschutz als Grundrecht hatte das Klimavolksbegehren erhoben, gestützt auf 400.000 Unterschriften. Die Regierung muss die Interessen zukünftiger Generationen schützen. Klima- und Umweltschutz sind Grundvoraussetzung dafür, dass unsere Kinder und Enkelkinder ihre Rechte auf Leben und Entwicklung, auf Schutz der Gesundheit, aber auch auf Information und Partizipation sowie auf einen angemessenen Lebensstandard wahrnehmen können.

Auch international gewinnt dieses Thema an Bedeutung. Eine Vielzahl von „Klimaklagen“ werden derzeit überall auf der Welt eingebracht (climatecasechart.com). Erste Erfolge sind in Deutschland und in den Niederlanden zu verzeichnen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht stellte unlängst fest, dass das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 nicht mit den Grundrechten vereinbar sei. Aus der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates folge die Verpflichtung, die deutsche Klimapolitik dahingehend zu ändern, dass die Bekämpfung des Klimawandels fair über die Generationen hinweg verteilt werde.

Die Schutzstandards der Grundrechte wurden in den letzten Jahren auch herangezogen, um private Umweltschädiger (Unternehmen/Konzerne) rechtlich zur Verantwortung zu ziehen. In den Niederlanden klagten mehrere NGOs das Unternehmen Royal Dutch Shell in erster Instanz erfolgreich.

Bei Klimaschäden ist es meist schwierig nachzuweisen, wer der konkrete Schädiger und wer der Geschädigte ist, der sich in seiner Betroffenheit von anderen abgrenzt. Das allerdings ist notwendig, um in Österreich ein Recht erfolgreich geltend zu machen. Ein Menschenrecht auf Klimaschutz würde die Situation ändern. Der Klimawandel in Österreich ließe sich damit auch auf dem Rechtsweg bekämpfen. Einzelne Akteure (Staat, Unternehmen, Private) könnten dann rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Der Widerstand gegen ein derartiges Gesetz im Verfassungsrang ist allerdings groß. Die ÖVP lehnt es vehement ab. Für sie und auch die Industriellenvereinigung ist das subjektive Klagerecht, d.h., jeder Bürger kann Klimaschutz einklagen, ein rotes Tuch.

Die Rechtswissenschaft ist gespalten. Univ.-Prof. Ennöckl (BOKU) sieht keinerlei juristische Probleme in der Einführung eines derartigen Gesetzes. Univ.-Prof. Piska (Universität Wien) hingegen sieht im Grundrecht Klimaschutz ein „Freiheitsbeschränkungsrecht“.

Klar ist, die Demokratie und das zugrunde liegende Rechtssystem müssen sich für den Prozess der ökosozialen Transformation weiterentwickeln. Dem Gesetzgeber, und damit der Politik kommt hierbei die wichtige Rolle zu, juristische Leitschienen zu errichten.

Die Klimakatastrophe ist da! Wir müssen jetzt sofort handeln! Da darf das Rechtliche nicht ausgenommen sein. Heute nicht zu handeln, gefährdet die Zukunft der Menschheit, also das Recht unser aller Kinder und Kindeskinder auf eine lebenswerte Zukunft. Es braucht Solidarität. Es braucht Bescheidenheit und Verzicht auf manch Liebgewonnenes zugunsten einer lebenswerten Zukunft für alle.

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EIN KLEINER HOFFNUNGSSCHIMMER – ABER ES GIBT NOCH SEHR VIEL ZU TUN! – Aktuelle Reports vor der Weltklimakonferenz

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Lesedauer 3 Minuten.   

von Renate Christ

Vor der Klimakonferenz in Sharm El Sheikh wurden in den letzten Tagen, wie auch in vergangenen Jahren, wichtige Reports von UNO Organisationen veröffentlicht. Es ist zu hoffen, dass in den Verhandlungen darauf Bedacht genommen wird. 

UNEP EMISSIONS GAP REPORT 2022

Der Emissions Gap Report des UNO Umweltprogramms (UNEP) analysiert jeweils den Effekt der derzeitigen Maßnahmen und der vorliegenden nationalen Beiträge (Nationally Determined Contributions, NDC) und stellt sie den Treibhausgas (THG) Emissionsreduktionen, die für die Erreichung des 1,5°C bzw. 2°C Ziel notwendig sind, gegenüber. Der Report analysiert auch Maßnahmen in verschiedenen Sektoren, die zur Schließung dieses „Gaps“ geeignet sind. 

Die wichtigsten Eckdaten sind wie folgt: 

  • Nur mit derzeitigen Maßnahmen, ohne Berücksichtigung der NDC, sind im Jahr 2030 THG Emissionen von 58 GtCO2e zu erwarten und bis Ende des Jahrhunderts eine Erwärmung von 2,8°C. 
  • Werden alle bedingungslosen NDC umgesetzt so ist eine Erwärmung von 2,6°C zu erwarten. Durch Implementierung aller NDC, die an Bedingungen wie finanzielle Hilfen geknüpft sind, könnte der Temperaturanstieg auf 2,4°C reduziert werden. 
  • Für eine Begrenzung der Erwärmung auf 1,5°C bzw. 2°C dürfen die Emissionen im Jahr 2030 nur noch 33 GtCO2e bzw. 41 GtCO2e betragen. Die aus den vorliegenden NDC resultierenden Emissionen liegen aber 23 GtCO2e bzw. 15 GtCO2e darüber. Diese Emissions Gap muss durch zusätzliche Maßnahmen geschlossen werden. Wenn die NDC implementiert werden, die an Bedingungen geknüpft sind, verringert sich das Emissions Gap um jeweils 3 GtCO2e.
  • Die Werte sind etwas niedriger als in vorangegangenen Berichten, da viele Länder begonnen haben Maßnahmen umzusetzen. Auch der jährliche Anstieg der globalen Emissionen hat etwas abgenommen und liegt bei 1,1% pro Jahr.  
  • In Glasgow wurden alle Staaten aufgefordert verbesserte NDC zu präsentieren. Diese führen jedoch nur zu einer weiteren prognostizierten THG Emissionsreduktion im Jahr 2030 von 0,5 GtCO2e oder weniger als 1%, also nur zu einer unwesentlichen Verringerung des Emissions Gaps. 
  • Die G20 Staaten werden voraussichtlich ihre selbst gesteckten Ziele nicht erreichen, was das Emissions Gap bzw. den Temperaturanstieg erhöht. 
  • Viele Länder haben netto-null Ziele vorgelegt. Allerdings ist die Wirksamkeit solcher Ziele ohne konkrete kurzfristige Reduktionsziele nicht abschätzbar und wenig glaubwürdig.  
GHG unter verschiedenen Szenarios
GHG emissions under different scenarios and the emissions gap in 2030 (median estimate and tenth to ninetieth percentile range); Bildquelle: UNEP – Emissions Gap Report 2022

Report, Key Messages und Pressestatement

https://www.unep.org/resources/emissions-gap-report-2022

UNFCCC SYNTHESEBERICHT 

Das Klimasekretariat wurde von den Vertragsstaaten beauftragt, den Effekt der vorgelegten NDC und langfristigen Pläne zu analysieren. Der Bericht kommt zu sehr ähnlichen Schlussfolgerungen wie der UNEP Emissions Gap Report. 

  • Wenn alle vorliegenden NDC umgesetzt werden, wird die Erwärmung bis Ende des Jahrhunderts 2,5°C betragen. 
  • Nur 24 Staaten haben nach Glasgow verbesserte NDC vorgelegt, mit geringem Effekt.
  • 62 Staaten, die 83% der globalen Emissionen repräsentieren, haben langfristige netto-null Ziele, allerdings oft ohne konkrete Umsetzungspläne. Dies ist einerseits ein positives Signal, birgt aber die Gefahr, dass dringend notwendige Maßnahmen in die ferne Zukunft aufgeschoben werden.   
  • Bis 2030 ist ein Anstieg der THG Emissionen von 10,6% gegenüber 2010 zu erwarten. Nach 2030 wird kein weiterer Anstieg mehr erwartet. Dies ist eine Verbesserung gegenüber vorherigen Berechnungen, die von einem Anstieg von 13,7% bis 2030 und darüber hinaus ausgingen. 
  • Das steht noch immer in krassem Gegensatz zur erforderlichen THG Reduktion zur Einhaltung des 1,5°C Ziels von 45% bis 2030 im Vergleich zu 2010, bzw. 43% im Vergleich zu 2019.  

Pressestatement und weiterführende Links zu den Reports

https://unfccc.int/news/climate-plans-remain-insufficient-more-ambitious-action-needed-now

WORLD METEOROLOGICAL ORGANISATION WMO BERICHTE

Im jüngsten Greenhouse Gas Bulletin wird festgehalten: 

  • 2020 bis 2021 wurde eine stärkere Zunahme der COKonzentration verzeichnet als im Schnitt der letzten Dekade und die Konzentration steigt weiter an. 
  • Die atmosphärische COKonzentration lag 2021 bei 415,7 ppm und damit 149% über dem vorindustriellen Niveau.
  • 2021 wurde die stärkste Zunahme der Methankonzentration seit 40 Jahren beobachtet.

In Sharm El Sheikh wird der jährliche Bericht zu Lage des globalen Klimas vorgestellt. Einige Daten wurden bereits vorweg präsentiert:

  • Die Jahre 2015-2021 waren die 7 wärmsten Jahre der Maßgeschichte 
  • Die globale Durchschnittstemperatur ist mehr als 1,1°C über dem vorindustriellen Niveau von 1850–1900.

Pressestatement und weiterführende Links 

https://public.wmo.int/en/media/press-release/more-bad-news-planet-greenhouse-gas-levels-hit-new-highs

Titelbild: Pixource auf Pixabay

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COP-27 was ist zu erwarten?

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Lesedauer 4 Minuten.   

von Renate Christ

Von Glasgow nach Sharm El-Sheikh

Nach zwei Jahren Pandemiepause haben sich Vertragsparteien und Delegierte erstmals im November 2021 wieder in Glasgow zur 26. Vertragsstaatenkonferenz der UNO Klimarahmen-konvention[1] (UNFCCC COP-26) getroffen. Dabei wurden beachtliche Erfolge erzielt. So wurde das Regelwerk für das Übereinkommen von Paris (Paris Agreement PA), wie Berichtspflichten und grundsätzliche Regeln für den globalen Emissionshandel, fertiggestellt. Erstmals wurden Kohleausstieg und fossile Subventionen im Schlussdokument direkt angesprochen and das 1,5°C Gard Ziel wurde klar bekräftigt. Dies allerdings mit dem Nachsatz des COP-Präsidenten, dass sein Puls bereits sehr schwach sei und dringendes Handeln geboten ist. Ein zentrales Element des Übereinkommens von Paris sind die national festgelegten Beiträge (Nationally Determined Contributions NDC), die alle wesentlichen Bereiche wie Emissionsminderung, Anpassung, Finanzierung, Technologietransfer etc. umfassen. Sie werden jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren vorgelegt. Eine Reihe von Staaten hat neue nationalen Beiträge vor allem im Bereich Emissionsminderung und netto Null Emissionsziele präsentiert und alle Staaten wurden zu einer Verschärfung ihrer NDC aufgefordert. Ein spezielles Arbeitsprogramm für weitere dringende Emissionsminderung, sowie Arbeitsprogramme für ein globales Anpassungsziel und für das im Jahr 2023 vorgesehene „global stock-take“ wurden verabschiedet, sowie weitere Arbeit zum Thema Verluste und Schäden vereinbart. Die Finanzierungszusage von 100 Mrd jährlich und eine Verdoppelung der Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen wurden zwar bekräftigt, im Bereich Verluste und Schäden blieben die Aussagen aber sehr vage.    

Mittlerweile hat sich viel geändert. Zwei weitere Berichte des Weltklimarats haben die Dringlichkeit des Handelns unmissverständlich aufgezeigt, während viele Weltregionen drastische Auswirkungen der Klimaveränderung bereits schmerzhaft erlebten. Damit rückt die Frage der Anpassungsmaßnahmen und die Problematik von klimabedingten Verlusten und Schäden noch stärker ins Zentrum. Dennoch stiegen die globalen Emissionen nach einer kurzen Corona-bedingten Abnahme wieder deutlich an und durch den Krieg in der Ukraine und die Energiekrise hat sich der Fokus vieler Staaten von der Dekarbonisierung des Energiesystems auf die kurzfristigen Herausforderungen der Energiewirtschaft verlagert. Damit ist die Ausganglage diesmal besonders schwierig. Auch im Rahmen der Klimakonvention selbst kam es zu Veränderungen. Die Amtszeit von Executive Secretary Patricia Espinosa ist ausgelaufen und erst kürzlich wurde Simon Stiell, ehemaliger Umweltminister von Grenada zum Nachfolger bestellt. Weiters wird der Vorsitz turnusmäßig von Großbritannien an das afrikanische Gastgeberland Ägypten weitergegeben.  

Was steht auf der Agenda

Beim Studium der Dokumente ist zu beachten, dass es sich bei der COP formell um drei Vertragsstaatenkonferenzen handelt, nämlich der Klimarahmenkonvention (UNFCCC), des Kyoto Protokolls (KP) und des Übereinkommens von Paris (PA), und daher Themen wie Emissionsminderung, Anpassung oder Finanzen in unterschiedlichen Foren und unter mehreren Tagesordnungspunkten behandelt werden. Meist wird versucht, die Ergebnisse in einer Schlusserklärung zusammenzufassen. Die diesjährige COP steht ganz im Zeichen von Implementierung von Maßnahmen sowie Finanzierung. 

Wichtige Themen und Tagesordnungspunkte sind: 

  • Emissionsminderung: In Glasgow wurde ein Arbeitsprogramm zur dringenden Verschärfung von Emissionsminderungsmaßnahmen und deren Implementierung „urgently scaling up mitigation ambition and implementation“ verabschiedet. Dabei  geht es vor allem um verschärfte Emissionsreduktion im Rahmen der nationalen  Beiträge (NDC) für 2020-2025. Neue NDC für 2025-2030 sollen 2024 vorgelegt werden.  
  • Weltweite Bestandsaufnahme: Laufende Arbeiten zur im Jahr 2023 vorgesehenen weltweiten Bestandsaufnahme „global stocktake“, die auf Basis der derzeitigen NDC und deren Implementierung, sowie neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse analysieren soll wo wir im Hinblick auf die Einhaltung der Paris Ziele stehen sind ein wichtiger Tagesordnungspunkt. Die Ergebnisse des „global stocktake“ bilden auch eine Grundlage für die Verschärfung der nationalen Beiträge für die Periode 2025-2030.
  • Anpassungsmaßnahmen: Bei der COP26 wurde das Glasgow – Sharm El Sheik Arbeitsprogramm für ein globales Anpassungsziel „global goal on adaptation“ beschlossen, und daher werden Beschlüsse bei dieser COP erwartet.
  • Verluste und Schäden: Klimabedingte Verluste und Schäden „loss and damage“, insbesondere die Schaffung eines Finanzierunginstruments, haben sich bisher sehr kontroversiell gestaltet und sind ein zentrales Anliegen der Präsidentschaft.  
  • Finanzierung: Eine Reihe von weiteren Tagungspunkten betreffen Finanzierung, einschließlich Finanzierungszusagen ab 2025 und eine Erhöhung der Gelder für Anpassungsmaßnahmen 
  • Kooperative Maßnahmen unter Art. 6 PA: Die Erarbeitung von Regeln für die Zusammenarbeit von Staaten zur Erreichung ihrer NDCs, z.B. durch Emissionshandel gestalteten sich sehr schwierig. Die wesentlichen Beschlüsse wurden in Glasgow gefasst. Einige Detailfragen betreffend Kohlenstoffmarkt und nicht marktbasierter Zusammenarbeit zwischen Vertragsstaaten sind noch zu klären.
  • Zweiter periodischer Review des langfristigen Ziels der Konvention: Hier geht es um die Frage ob auf Basis neuer Erkenntnisse, wie dem 6. IPCC Sachstandsbericht das Ziel die Erwärmung auf weniger als 2°C bzw. 1,5°C zu begrenzen noch angemessen ist. Eine diesbezügliche Entscheidung wird von dieser COP erwartet.  

Am 7.-8. Nov sind Regierungschefs eingeladen ihre Statements abzugeben, bei denen hoffentlich verschärfte nationale Pläne (NDC) zu hören sein werden und dadurch ein Momentum für den weiteren Verlauf der Konferenz geben werden. Interessant wird sein, wieweit die oft etwas allgemein formulierten und in weiter Ferne liegenden Netto-Null Ziele durch kurz- und mittelfristige Ziele und Strategien untermauert werden. 

Was tut sich am Rande 

Die jährlichen Klimakonferenzen bilden auch eine wichtige Plattform für Akteure der Zivilgesellschaft. So wurden bereits eine Reihe von Vereinbarungen und Selbstverpflichtungen z.B. von Städten und Industriezweigen getroffen deren Wirksamkeit nicht zu unterschätzen ist. Um diesen Austausch zu fördern wurde u.a. das Marrakech Partnership Programm gegründet. Auch bei dieser COP werden gemeinsam mit der Präsidentschaft „Climate Action“ Thementage organisiert. Dazu kommen eine Vielzahl von Side Events, organisiert von NGOs, wissenschaftlichen Institutionen, Vertretern von indigenen Völkern usw.   

Wie wird der Erfolg zu bewerten sein

Auch wenn von dieser Konferenz keine großen Würfe zu erwarten sind ist zu hoffen, dass sie dazu führt, dass sich alle Akteure trotz der gegenwärtigen Krisen wieder auf Klimaschutzmaßnahmen konzentrieren und eine entsprechende Balance zwischen der dringenden Emissionsreduktion, und Unterstützung für Anpassungsmaßnahmen und Verluste und Schäden in den Beschlüssen erzielt wird. Denn ohne sofortige drastische Mitigation steigen die Klimarisiken an, und je weniger Mitigation und Adaptation umso mehr Loss and Damage wird es geben. 

Weiterführende Links

unfccc.int und cop27.eg

Auf diesen beiden Websites kann man offizielle Dokumente, Hinweise auf Veranstaltungen, Webcasts von Sitzungen und Events, sowie Pressemitteilungen finden.

https://enb.iisd.org/topics/climate-change

Das „Earth Negotiations Bulletin“ des International Institute for Sustainable Development (IISD) verfasst täglich Berichte über die Verhandlungen und ausgewählte Side Events und am Ende der Konferenz eine Zusammenfassung und Analyse. Auch Berichte über frühere Meetings sind dort zu finden.     

www.unep.org

Seit mehr als 10 Jahren veröffentlicht das UNO Umweltprogramm kurz vor der jährlichen Klimakonferenz den sogenannten „Emissions Gap Report“ und bringt damit ordentlich Dynamik in die Debatte.  Der Emissions Gap Report 2022 wird im Oktober erwartet. 

www.ipcc.ch

Hier findet man Berichte des Weltklimarats (IPCC). Der kürzlich erschienene 6. Sach-standsbericht ist ein wichtiger Input für eine Reihe von Tagesordnungspunkten. 

Titelbild: Florian Pircher auf Pixabay

Gesichtet: Markus Palzer-Khomenko


[1] United Nations Framework Convention on Climate Change 

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Ergebnisse aus 33 Ländern zeigen: Nein, die Wünsche der meisten Menschen sind begrenzt!

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von Martin Auer

Lehrbücher der Wirtschaftswissenschaften erklären das Grundproblem der Ökonomie gerne so: Die Mittel, die den Menschen zur Verfügung stehen, sind begrenzt, doch die Wünsche der Menschen seien unbegrenzt. Dass es zur menschlichen Natur gehört, immer mehr zu wollen, ist generell eine weit verbreitete Ansicht. Aber trifft es auch zu? Wenn es wahr wäre, würde das eine große Hürde für einen nachhaltigen Umgang mit den Mitteln darstellen, die uns der Planet zur Verfügung stellt.

Dabei muss man zwischen Wünschen und Bedürfnissen unterscheiden. Es gibt auch Grundbedürfnisse, die immer wieder befriedigt werden müssen, wie Essen und Trinken. Die können zwar niemals endgültig gestillt werden, solange ein Mensch lebt, aber sie erfordern nicht, dass man immer mehr und mehr davon anhäuft. Ähnlich ist es mit den Bedürfnissen nach Kleidung, Behausung usw. wo Güter immer wieder ersetzt werden müssen, wenn sie verschleißen. Aber unbegrenzte Wünsche zu haben bedeutet, immer mehr Güter anhäufen und konsumieren zu wollen.

Die Psycholog:innen Paul G. Bain und Renate Bongiorno von der Universität Bath in Großbritannien haben ein Experiment[1] durchgeführt, um die Frage näher zu beleuchten. Sie haben untersucht, wie viel Geld Menschen in 33 Ländern auf 6 Kontinenten sich jeweils wünschen würden, um das „absolut ideale“ Leben führen zu können. Und zwar sollten die Befragten sich vorstellen, dass sie zwischen verschiedenen Lotterien mit verschieden hohen Preisgeldern wählen könnten. Ein Lotteriegewinn ist nicht mit Verpflichtungen zu Dankbarkeit verbunden und auch nicht mit beruflichen oder geschäftlichen Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten. Für die meisten Menschen ist ein Lotteriegewinn der Weg zu Reichtum, den sie sich am ehesten für sich selber vorstellen können. Die Preisgelder der verschiedenen Lotterien begannen bei 10.000 USD und erhöhten sich jeweils um das Zehnfache, also 100.000 USD, 1 Million USD und so weiter bis 100 Milliarden USD. Jede Lotterie sollte die gleichen Gewinnchancen haben, also ein Gewinn von 100 Milliarden Dollar sollte genauso wahrscheinlich sein wie ein Gewinn von 10.000 Dollar. Die Annahme der Wissenschaftler:innen war, dass Menschen, deren Wünsche unbegrenzt sind, soviel Geld wie nur möglich haben wollen, sich also für die höchste Gewinnmöglichkeit entscheiden würden. Alle anderen, die einen weniger hohen Gewinn wählten, müssten klarerweise begrenzte Wünsche haben. Das Ergebnis müsste die Verfasser:innen von Ökonomielehrbüchern erstaunen: Nur eine Minderheit wollte so viel Geld wie nur möglich ergattern, je nach Land zwischen 8 und 39 Prozent. In 86 Prozent der Länder war die Mehrheit der Leute der Ansicht, dass sie mit 10 Millionen Dollar oder weniger ihr absolut ideales Leben führen könnten, in einigen Ländern würde der Mehrheit der Befragten 1 Million Dollar oder weniger genügen. Dabei waren Beträge zwischen 100 Millionen und 10 Milliarden wenig gefragt. Das heißt die Menschen entschieden sich entweder für einen – relativ –  bescheidenen Betrag oder sie wollten alles. Für die Forscher:innen hieß das, sie konnten die Befragten einteilen in die „Unersättlichen“ und die mit begrenzten Wünschen. Der Anteil an„Unersättlichen“ war in wirtschaftlich „entwickelten“ und „weniger entwickelten“ Ländern ungefähr gleich. „Unersättliche“ waren eher unter jüngeren Menschen zu finden, die in Städten leben. Doch das Verhältnis von „Unersättlichen“ zu  Menschen mit begrenzten Wünschen unterschied sich nicht nach Gender, sozialer Schicht, Bildung oder politischer Richtung. Manche der „Unersättlichen“ gaben an, ihren Reichtum für die Lösung von sozialen Problemen verwenden zu wollen, aber die Mehrheit beider Gruppen wollte den Gewinn nur für sich, ihre Familie und ihre Freunde verwenden. 

1 bis 10 Millionen Dollar – den Bereich, in dem die meisten Befragten ihr absolut ideales Leben führen könnten – kann man als Reichtum bezeichnen, vor allem in ärmeren Ländern. Aber nach westlichen Standards wäre das kein übertriebener Reichtum. In manchen Gegenden von New York oder London könnte man mit 1 Million Dollar kein Einfamilienhaus kaufen, und ein Vermögen von 10 Millionen Dollar ist weniger als das jährliche Einkommen der leitenden Manager von der 350 größten US-Firmen, das 14 bis 17 Millionen Dollar beträgt. 

Die Erkenntnis, dass die Wünsche der Mehrheit der Menschen keineswegs unersättlich sind, hat weitreichende Konsequenzen. Ein wichtiger Punkt ist, dass Menschen oft nicht nach ihren eigenen Überzeugungen handeln, sondern nach dem, wovon sie annehmen, dass es die Überzeugung der Mehrheit ist. Wenn Menschen wissen, dass es „normal“ ist, nur begrenzte Wünsche zu haben, sind sie nach Ansicht der Autor:innen weniger anfällig für die ständigen Reize, mehr zu konsumieren. Ein weiterer Punkt ist, dass ein wesentliches Argument für die Ideologie unbegrenzten Wirtschaftswachstums entkräftet wird. Dafür kann diese Erkenntnis Argumenten für eine Reichensteuer mehr Gewicht verleihen. Eine Steuer auf Vermögen über 10 Millionen USD würde für die meisten Menschen keine Einschränkung ihres „absolut idealen“ Lebensstils bedeuten. Die Erkenntnis, dass die Wünsche der meisten Menschen begrenzt sind, sollte uns Mut machen, wenn wir für mehr Nachhaltigkeit in allen Bereichen des Lebens eintreten wollen.

Titelbild: Brock Wegner auf Unsplash

Gesichtet: Sebastian Seebauer


[1]    Quelle: Bain, P.G., Bongiorno, R. Evidence from 33 countries challenges the assumption of unlimited wants. Nat Sustain 5, 669–673 (2022). 
https://www.nature.com/articles/s41893-022-00902-y

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Können synthetische Brennstoffe die Ölheizung retten? Leider nein!
Stellungnahme der S4F zum Brief der Wirtschaftskammer OÖ an die Bürgermeister*innen

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Im Februar hat die Wirtschaftskammer Oberösterreich ein Schreiben an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Oberösterreich geschickt, in dem sie Verbote von Verbrennungsmotoren und Ölheizungen als „standortfeindlich, bürgerfern und sozial ungerecht“ bezeichnete. Man könne doch fossile Brennstoffe durch synthetische ersetzen und so die bestehenden Infrastrukturen weiter benutzen.

Scientists for Future Österreich hat sich die Argumente der WKOÖ sehr genau angesehen und eine wissenschaftlich begründete Stellungnahme dazu ausgearbeitet, die wir allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zukommen ließen.

„Können synthetische Brennstoffe die Ölheizung retten? Leider nein!
Stellungnahme der S4F zum Brief der Wirtschaftskammer OÖ an die Bürgermeister*innen“
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„Jetzt mit dem Klimaschutz ernst machen!“ eine Online-Podiumsdiskussion

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Mittwoch, 17. März, 18 Uhr, online im Livestream auf YouTube und Facebook.
Eine Veranstaltung von Scientists for Future Oberösterreich und Scientists for Future Austria

"Jetzt mit dem Klimaschutz ernst machen!" eine Online-Podiumsdiskussion

Mit Klick auf das Bild wird eine Verbindung zu Youtube hergestellt und es werden deren Datenschutzbestimmungen wirksam!

Mit em. Univ.-Prof.in Dr.in Helga Kromp-Kolb (Institut für Meteorologie und Klimatologie der BOKU Wien), Univ.-Prof. Dr. Michael Rosenberger (Institut für Moraltheologie der KU Linz) und Stefan Kaineder (oö Landesrat für Umwelt- und Klimaschutz, Grüne).

Moderation: Klaus Buttinger, Redakteur für die Tageszeitung Oberösterreichische Nachrichten (OÖN)

Ein Jahr lang hat die Corona-Pandemie alle anderen politischen Agenden in den Hintergrund gerückt und fast die gesamte öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Jetzt, da die Impfkampagne allmählich Fahrt aufnimmt, wird es Zeit, sich wieder auf die weit größeren ökologischen Herausforderungen zu fokussieren, die in den kommenden Jahren bewältigt werden müssen. Denn es bleiben uns nur noch wenige Jahre, wenn wir das Ziel der Klimakonferenz von Paris 2015 auch nur annähernd erreichen wollen. Klimastreiks und Klimavolksbegehren machen unmissverständlich deutlich, dass es nicht nur um ein paar ökologische Nachbesserungen geht, sondern um eine fundamentale Reform unseres Modells der Marktwirtschaft und des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Die Podiumsdiskussion fragt, was jetzt zu tun ist – und was davon die Bundes- und die Landespolitik tun können und müssen. Gleichzeitig soll auch thematisiert werden, welche Unterstützung die Politik in der breiten Öffentlichkeit braucht, um die entsprechenden Maßnahmen mittel- und langfristig durchhalten zu können.

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Scientists4Future Salzburg trifft Bundesministerin Gewessler

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Lesedauer 3 Minuten.   
Vertreter*innen der Scientists4Future Salzburg (links nach rechts) Lutz Dorsch (FH), Lara Leik (PLUS), Wolfgang Gratzer (Mozarteum), Daniela Molzbichler (FH) und Franz Kok (PLUS) übergaben die Stellunganhme an Bundesumweltministerin Leonore Gewessler

Gestern trafen sich Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Gewessler mit einigen Vertreter*innen der Scientists4Future Salzburg. Die Vertreter*innen der FH, Mozarteum, PLUS sowie stellvertretend für die PH, überreichten der Ministerin die Stellungnahme zur Dringlichkeit des politischen Handelns.

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