„Kein neuer Kurzstreckenflug und Eindämmung von Privatflügen“ – Anfrage von Scientists for Future Salzburg an LHStv. Schnöll und Bgm. Auinger

Lesedauer 2 Minuten.   

Die Regionalgruppe Salzburg von S4F hat in einem Offenen Brief an LHStv. Stefan Schnöll und Bürgermeister Bernhard Auinger in deren Funktion als Mitglieder des Aufsichtsrats des Salzburger Flughafen zwei Anfragen gestellt:

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Die Scientists for Future unterstützen die Klimabewegung der Fridays for Future mit wissenschaftlichen Fakten. Zudem nehmen sie zu Fragen der Klimapolitik Stellung. Die Regionalgruppe Salzburg hat vor zwei Jahren einen Forderungs- bzw. Vorschlagskatalog zur Klimapolitik des Landes und  der Stadt Salzburg erstellt. (mehr) Einige der Vorschläge wie die Aufhebung der Zweckwidmung der Parkgaragenerlöse für den Autoverkehr oder der Ausbau der Radinfrastruktur wurden bzw. werden mittlerweile umgesetzt. Erfolge gibt es auch im Gebäudebereich, wie ein Zwischenbericht des Landes zum Masterplan 2030 zeigt. mehr

Der leider stark steigende Flugverkehr stellt neben dem nach wie vor steigenden KFZ-Verkehr ein großes Problem für eine wirksame Klimapolitik dar. Unsere diesbezüglichen Forderungen beziehen sich daher auf eine Reduzierung der Privat- und Businessflüge sowie auf das Absehen von einem neuen Kurzstreckenflug Wien-Salzburg. Die S4F haben eine von der Wirtschaftskammer in Auftrag gegebene Studie zu dem neuen Kurzstreckenflug als problematisch kritisiert. (mehr) In der Stellungnahme heißt es: „Kurzstreckenflüge sind die emissionsintensivste und klimaschädlichste Möglichkeit zu reisen. Laut den Daten des Umweltbundesamts verursacht ein Inlandflug durch hohen Kraftstoffverbrauch bei Start und Landung bei durchschnittlicher Auslastung mehr als doppelt so viele CO2-Äquivalente pro Personenkilometer als durchschnittliche Verbrenner-PKWs mit einer Person an Bord (wobei hier eine mögliche PKW-Elektrifizierung noch nicht mit berücksichtig ist). Der Zug verursacht sogar nur ein Hundertstel der Emissionen des Inlandflugs. Zudem sind auf den Strecken nach Wien und München diverse Shuttle-Taxis unterwegs, die durch Mehrfachbesetzung relativ CO2-effizient fahren.“

Dass es bald grünen Flugtreibstoff geben wird, wie die Studie in Aussicht stellt, ist zu bezweifeln. Die Entwicklungen sind im Anfangsstadium und der Treibstoff wird teuer sein. Der Hinweis, dass Österreich durch den Verzicht auf Kurzstreckenflüge an Wertschöpfung verliere, wird in der S4F-Stellungnahme ebenfalls bezweifelt: Hierbei werde der Gewinn der Bahnwirtschaft nicht berücksichtigt. Gewisse Verluste seien zwar plausibel, aufgrund der mangelhaften Datenbasis aber schwer zu beziffern. 

Übrigens: Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen wie die Universität Salzburg verzichten mittlerweile auf Kurzstreckenflüge. Laut der Reiserichtlinie der Universität Salzburg werden die Kosten für Flüge zu Zielen, die innerhalb von acht Stunden mit Bus oder Bahn erreichbar sind, nicht erstattet.

 Wir ersuchen Sie als Vorsitzenden bzw. Mitglied des Aufsichtsrats des Salzburger Flughafens daher um Antwort zu folgenden Fragen:

1) Sind Maßnahmen zur Eindämmung des Privatflugverkehrs in Salzburg geplant und wie stehen Sie dazu?
2) Wird die im Regierungsprogramm der Landesregierung vorgesehene Aufnahme eines Kurzstreckenflugs Salzburg-Wien umgesetzt und wie sieht hier der Zeitplan aus? Nochmals: Die Scientists for Future halten eine Wiederaufnahme angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise nicht mehr auf der Höhe der Zeit.

Mit bestem Dank für Ihre Antwort

Univ. Prof. Jens Blechert (Sprecher der S4F Salzburg)

PS: Dieses Schreiben wird als offener Brief an die 230 Mitglieder der S4F Salzburg versandt sowie an Lokalmedien

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Aufruf von Wissenschafter:innen an die Menschen in Österreich!

Lesedauer 8 Minuten.   

Liebe Mitmenschen,

Helfen Sie mit, unsere Nahrungsmittel-Versorgung in Österreich zu schützen! Auf Beton wächst kein Getreide und auf Asphalt wächst kein Gemüse! Die Zerstörung österreichischer Anbauflächen durch den Bau von Straßen und Gebäuden hat ein untragbares Ausmaß erreicht und muss jetzt enden. Wissenschafter:innen verschiedenster Disziplinen rufen Sie jetzt dazu auf, gemeinsam eine rote Linie zu ziehen und die ausufernde Bodenversiegelung zu stoppen.

Im Zeitraum von 1999 bis 2020 sind die Ackerflächen in Österreich um 72.000 Hektar geschrumpft. Die verlorene Fläche könnte laut einer Studie des WIFO die Nahrungsmittel-Versorgung mit Ackerfrüchten von knapp einer halben Million Personen (genauer 493.000) sicherstellen. Doch Beton und Asphalt sind nicht die einzigen Gefahren für unsere Ernährung. Dürren, Überschwemmungen, Hagel, Sturm und Frost verursachten allein 2024 bereits landwirtschaftliche Schäden in Höhe von 200 Millionen Euro. Aufgrund der voranschreitenden Klimaerhitzung werden die Schadenssummen weiter steigen. Bis 2050 ist laut einer Studie der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit eine Abnahme der Fruchtbarkeit unserer Böden um bis zu 50% im Osten Österreichs und um 19% in ganz Österreich zu befürchten. Unsere Ernährungssouveränität ist damit stark bedroht. Jeder verbleibende Quadratmeter Ackerfläche ist wichtig.

Aus diesem Grund rufen wir Sie dazu auf, gegen die Bodenversiegelung (also das Betonieren oder Asphaltieren von vorher unbebautem Land) und für die Entsiegelung von nicht mehr benötigten Flächen in Österreich aktiv zu werden. Sie können Bürgerinitiativen, Organisationen und Petitionen durch Ihre Mitarbeit, Ihre Spende oder Ihre Unterschrift unterstützen. Sie können sich aber auch an die Partei ihres Vertrauens wenden und dort den Schutz von österreichischen Anbauflächen einfordern. Machen Sie den Politiker:innen in unserem Land klar, dass Ihre Stimme an den Schutz unserer Böden geknüpft ist.

Genau jetzt stellen sich mutige Menschen mit der bezeichnenden Initiative „Vernunft statt Ostumfahrung“ bei Wiener Neustadt den Bautrupps in den Weg. Dort sollen durch eine „Umfahrungsstraße“ und die nachfolgende Erschließung einige der besten Ackerböden Österreichs unter einem weiteren Gewerbegebiet verschwinden. Den betroffenen Bauern droht hier sogar die Enteignung. Dabei bringt die Ostumfahrung auch keine Verkehrs-entlastung. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass der Bau neuer Straßen das Verkehrsaufkommen und damit die Belastungen für die Bevölkerung erhöht, und im Widerspruch zur Erreichung der Klimaziele steht. Statt neuer Straßen braucht es bessere Verkehrskonzepte, eine Wiederbelebung der Ortskerne und dichtere Bebauung.

Trotz politischer Bekenntnisse zur klimaverträglichen, nachhaltigen und gerechten Raumentwicklung, ist der Bodenverbrauch in Österreich mit 11,3 ha pro Tag auf hohem Niveau. Erst, wenn genügend Menschen aktiv werden und sich gegen diese bedrohliche Fehlentwicklung stellen, wird sich daran etwas ändern.

Wenn es gelingt, Projekte wie jenes bei Wiener Neustadt zu stoppen, wäre dies ein kraftvolles Signal an alle Entscheidungs-träger:innen in unserem Land, dass die Zeit der zügellosen Bodenzerstörung zu Ende ist. Unterstützen Sie daher die Initiative „Vernunft statt Ostumfahrung“ und ziehen Sie vor Wiener Neustadt eine rote Linie gegen das weitere Asphaltieren und Betonieren! Setzen Sie sich für den Schutz unserer Böden ein, damit diese weiter all ihre für die Gesellschaft wertvollen Leistungen, von Hochwasserschutz über den Erhalt der Biodiversität bis hin zu Nahrungsmittelproduktion, bereitstellen können!

Wie Sie jetzt aktiv werden können:

Erst-Unterzeichner:innen

  1. Franz Essl, Assoz.-Prof., Universität Wien
  2. Reinhard Steurer, Assoc.Prof., BOKU Wien
  3. Herbert Formayer, Assoc. Prof., BOKU Wien
  4. Dipl.-Ing. Dr. Daniel Huppmann
  5. Dipl.-Ing. Gaby Krasemann, Scientists for Future, Lektorin AAU Klagenfurt
  6. Dipl. Ing. Dr. Christina Hummel, Scientists for Future – Bodenverbrauch
  7. Univ.Prof. Dr. Werner Zollitsch, BOKU Wien
  8. Dipl.-Ing. Barbara Steinbrunner, MSc., Institut für Raumplanung, TU Wien
  9. Dipl. Ing. Dr. Willi Haas, Institut für Soziale Ökologie, BOKU Wien
  10. Karlheinz Erb, Assoc.Prof., Institut für Soziale Ökologie, BOKU Wien
  11. Kyoko Shinozaki, Ph.D., Univ.-Prof.in, Fachbereich Soziologie und Sozialgeographie, Paris Lodron Universität Salzburg
  12. Markus Palzer-Khomenko, M.Sc.
  13. Mag. Dr. René Sedmik, Scientists for Future, TU Wien
  14. Dipl.-Ing. Dr. Andrea Jany, Wegener Center für Klima und Globalen Wandel, Uni Graz
  15. Erich Tasser, Priv.Doz. Dr.
  16. DP Dipl.-Ing. Franz Fehr, MSc, UniNEtZ, Universität für Bodenkultur Wien
  17. Martin Schlatzer, Mag., Forschungsinstitut für Biologischen Landbau (FiBL Österreich)

Unterzeichner:innen

  1. Bastian Bertsch-Hörmann, Mag. MSc., BOKU
  2. Prof.(FH) Mag. Dr. Birgit Phillips, MSc., FH JOANNEUM, Graz
  3. Prof. Paul Schanda Institute of Science and Technology Austria
  4. Bruno Buchberger, Dr. Dr.h.c.mult., Prof.em., Johannes Kepler Universität
  5. Gerhard J. Herndl, Univ-Prof. Dr., Universität Wien
  6. Dr. Maria Unterköfler, PhD
  7. Dr. Eva Straus, Department of Work, Economy and Social Psychology, University of Vienna
  8. Dr. Verena Liszt-Rohlf, FH Burgenland
  9. ao. Univ. Prof. i. R. Mag. Dr. Erna Pfeiffer
  10. Bernd Lenzner PhD, Universität Wien
  11. Dr. Katrin Karner, MSc, BOKU Wien
  12. DI Dr. Georg Neugebauer, BOKU Wien
  13. Prof. Dr. Jakob Santner, Justus-Liebig-Universität Gießen, DE
  14. Univ-Assoc. Prof. Dr. Natascha Kleiter, Medizinische Universität Innsbruck
  15. Dr. Beate Apfelbeck, Fachbereich Umwelt und Biodiversität, Universität Salzburg
  16. DI.Dr. H.Peter Degischer, em.Univ.Prof.
  17. Dr. Marion Thuswald, Akademie der bildenden Künste Wien
  18. Doz. Dr. Hanns Moshammer, Medizinische Universität Wien
  19. Univ.-Prof. Dr. Peter Reichl, Fakultät für Informatik der Universität Wien
  20. Dr Heinz Nabielek, ehemals Forschungszentrum Jülich
  21. Mag. Dr. Susanne Hochreiter, Universität Wien
  22. Univ.-Prof. DI Dr. Christian Paulik
  23. Michael Pollak, PhD. TU Wien, Forschungsbereich Human Computer Interaction
  24. Johann Zaller, Assoc. Prof., Institut für Zoologie, BOKU Wien
  25. Christian Wartha, Prof.(FH) Dipl.Ing. Dr., Fachhochschule Burgenland GmbH
  26. Gertraud Malsiner-Walli, Ass.Prof., Wirtschaftsuniversität Wien
  27. Maximilian Sohmen, PhD Med. Univ. Innsbruck
  28. Dipl. Ing. Antje Lehn, Senior Scientist, Akademie der bildenden Künste Wien
  29. Assoz. Prof. Dr. Bernhard Salcher, Fachbereich Umwelt und Biodiversität, Universität Salzburg
  30. DI Dr. Dieter Schmidradler, freischaffender Wissenschaftler aus St. Pölten
  31. Ika Darnhofer, Dr., PhD, Assoz.Prof, Universität für Bodenkultur Wien
  32. Ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Harald Vacik, Institut für Waldbau, Universität für Bodenkultur
  33. Dipl.-Ing. Markus Winkler, Zentrum für Bauklimatik und Gebäudetechnik, Universität Krems
  34. Dr. Michael Bürkle, Linguist, Innsbruck
  35. Univ.-Prof. Dr. Axel Maas, Universität Graz, Institut für Physik
  36. Dr. Jana Petermann, Assoz.-Prof., FB Umwelt und Biodiversität, Universität Salzburg
  37. Univ. Prof. Dr. Wolfgang Spickermann, Universität Graz
  38. Assis.Prof. Dr. Sara Hintze, BOKU Wien
  39. Jennifer Hennenfeind, M.Sc., University of Vienna
  40. Dr. Stephanie Lürzel, BOKU Wien
  41. Dr. Klaus Rheinberger, FH Vorarlberg
  42. Dipl.-Ing.Christina Ipser, Department für Bauen und Umwelt, Universität für Weiterbildung Krems
  43. Stefan Dullinger, Univ.-Prof. Mag. Dr,, Universität Wien
  44. Christof Falkenberg, BA BA MSc., BOKU
  45. DI Elena Beringer, Zentrum für globalen Wandel und Nachhaltigkeit, BOKU University
  46. Prof. Dr. Marianne Penker, BOKU University
  47. DI Dr Christine Rottenbacher Landschaftsökologie und Landschaftsplanung
  48. Manfried Faber, Ao.Univ.-Prof.i.R. Dipl.-Ing. Dr.techn. Atominstitut, TU Wien
  49. Univ. Profin. DIin Lilli Lička, Institut für Landschaftsarchitektur, BOKU
  50. DI Dr. Anna Wawra, Abteilung für Bodengesundheit und Pflanzenernährung, AGES
  51. Dipl. Geoökol. Steffen Kittlaus, TU Wien, Institut für Wassergüte und Ressourcenmanagement
  52. Dr.in DIin  Rita Mayrhofer, Institut für Landschaftsplanung, BOKU
  53. DI Alfred Mar, Int. Gesellschaft für Getreidewissenschaft und -technologie (ICC)
  54. Thomas Brudermann, Professor für Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung
  55. Dr. Marie Lisa Kogler, BSc M.Sc., Institut für Umweltsystemwissenschaften, Universität Graz
  56. Dr. E. R. Powell, PhD, MSc (London School of Economics & Political Science)
  57. Univ.Prof.Dipl.Ing.Dr. Matthias Zessner, Institut für Wassergüte und Ressourcenmanagement, TU Wien
  58. Christina Kaiser, Assoc.-Prof. Dr., Universität Wien
  59. Dr. Stephen Sokoloff, pensionierter Universitätslektor Johannes Kepler Unlversität
  60. Dr. Gernot Lechner, Universität Graz
  61. Ismene Fertschai, Senior Lecturer, Institut für Biologie, Universität Graz
  62. Elfriede Kalcher-Sommersguter, Dr., Universität Graz
  63. Dr. Nicolas Roux
  64. Dr. Anja Marie Westram
  65. Prof. Dr. Nils Carqueville, Universität Wien
  66. Dr. Hannes Schmidt, CeMESS, Universität Wien
  67. Univ.-Prof. Dr. Andreas Richter Zentrum für Mikrobiologie & Umweltsystemforschung, Universität Wien
  68. Assoz. Prof. Priv. Doz. Dr. Gregor Gorkiewicz, Medizinische Universität Graz
  69. Nathalie Heldwein, MSc., Center for Microbiology and Environmental Systems Science, Universität Wien
  70. Dr. Carlo Bosi, Paris-Lodron-Universität Salzburg und Universität Mozarteum Salzburg
  71. Dipl.-Ing. Ulrich Leth, TU Wien, Forschungsbereich für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik
  72. Maximilian Muhr, MSc, BOKU University
  73. Barbara Smetschka,. Dr. BOKU Wien
  74. Benjamin Fleischmann, MSc., Institut für Soziale Ökologie, BOKU University
  75. Victoria Martin, Msc., Centre for Microbiology and Environmental Systems Science, University of Vienna
  76. Prof. Mag. Martina Tureček, Pädagogische Hochschule Wien
  77. Dipl. Ing. Nikolaus Weber, TU Wien, Institut für Wassergüte und Ressourcenmanagement
  78. Laura-Ainhoa Prischl, M.Sc., Institut für Wassergüte und Ressourcenmanagement, TU Wien
  79. Dipl.-Ing.in Jana Plöchl, Institut für Wald-, Umwelt- und Ressourcenpolitik, BOKU Wien
  80. Univ.-Prof. Dr. Helmut Haberl, Institute of Social Ecology, BOKU University, Vienna
  81. DI Anne Wübben MSc, Architekturzentrum WIen
  82. Dipl.-Ing. Dr. Renate Hammer, MAS, Ihstitute of Building Research & Innovation
  83. Assoz. Univ.-Prof. Dr. Uwe Monkowius, Johannes Kepler Universität Linz
  84. Katrin Pilz, BSc., Uni Wien
  85. Dipl. Ing. Dr. Ena Smidt
  86. Dr. Klaus Jäger, Biochemiker im Ruhestand
  87. Dr. Ivo Ponocny, Univ.Prof. an der Sigmund Freud Privatuniversität
  88. Mag. Dr. Veronika Gaube, Institute of Social Ecology Vienna (SEC), BOKU
  89. Ass. Prof. MMag. Johannes M. Waldmüller, PhD, Universität Wien & Diplomatische Akademie
  90. PD Dr. Stefan Hagel, ÖAW
  91. Mag. Gerhard Allgäuer, UNI Wien
  92. DIin Aurelia Kammerhofer, Proj.Ass., Institut für Raumplanung, TU Wien
  93. Univ.-Prof. Dr. Christa Schleper, Universität Wien
  94. Prof. Dr. Ulrich Technau, Universität Wien
  95. Malzer Thomas, Dipl.-Ing., Scientists4future
  96. OA Assoz. Prof PD Dipl.-Ing. Dr. med. Hans-Peter Hutter
  97. Harald A. Friedl, Assoz. Prof. (FH), Mag. Mag. Dr., FH JOANNEUM
  98. Fabian Veider, M.Sc., Universität Graz
  99. Irmgard Greilhuber, Ao.Univ.-Prof.Mag.Dr., Dept. für Botanik und Biodiversitätsforschung, Uni Wien
  100. Roswitha Schuller, Dr.phil, Universität für Angewandte Kunst Wien
  101. Dr. Katrin Hagen, Forschungsbereich Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung, TU Wien
  102. Mag. Dr. Sabine Haas
  103. Barbara Klotz, Dr., Medizinische Universität Innsbruck
  104. Martin Rubey, Priv. Doz. Dr., TU Wien
  105. Eva Simon, MSc.
  106. Dr. Rudolf Scheutz
  107. Dr.in Friederike Frieß, Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaften, BOKU University
  108. Dip.-Ing. Katharina Trimmel, Nachhaltigkeitsforscherin
  109. Mag. Dr. Verena Plutzar, M.A.
  110. Andreas Ehrmann, MSc, Institute of Science and Technology Austria
  111. Mgr. Nikola Canigova, Institute of Science and Technology Austria
  112. Stefan A. Freunberger, Assistant Professor, Institute of Science and Technology Austria (ISTA)
  113. Univ.-Prof. Dr. Ernst Langthaler
  114. Professor Nick Barton, IST Austria
  115. Dr. Dieter Maurer
  116. Assoz. Prof. Mag. DDr. Werner Suppanz, Institut für Geschichte – Zeitgeschichte/Universität Graz
  117. Mag.arch. Stefan Breuer, Fachhochschule Kärnten
  118. Pamela Baur, MSc, Universität Wien
  119. Raimundo Julián Saona Urmeneta, M.Sc. Institute of Science and Technology Austria
  120. Dipl.-Ing. Thomas Schreiner, BSc., European Severe Storms Laboratory
  121. Cornelia Rottensteiner, MSc. Centre for Microbiology & Environmental Systems Science, University of Vienna
  122. Dr. Magali Lorion, Institute of Science and Technology Austria
  123. DI Dr. Philipp Rode, Landschaftsarchitektur
  124. Ass. Prof. DI Dr. Eva Schwab, Städtebau TU Graz
  125. Dr.in Brigitte Ratzer, TU Wien
  126. Florian Ortis, M.Sc., Institute of Science and Technology Austria (ISTA)
  127. Dr. Andreas Weber, M.A., Institut für Soziologie, Universität Wien
  128. Mag. Stefanie Kotrba, MSc., Department für Bauen und Umwelt, Universität Krems
  129. Dipl.-Ing. Gerald Gmachmeir, Johannes Kepler Universität Linz
  130. Anna-Katharina Brenner, BA, MSc, Leibniz Institut für ökologische Raumentwicklung
  131. Brigitte Gottsberger, Dr., Universität Wien, Department für Botanik und Biodiversitätsforschung
  132. DI Thomas Lewis
  133. Sigi Atteneder, Univ.-Prof. Dr., Sustainable Architecture and Spatial Development, Kunstuniversität Linz
  134. Dipl.-Ing. Dr.nat.techn. Benedikt Becsi, University of Natural Resources and Life Sciences
  135. Mag.a Lisa Kaufmann, Institut für Soziale Ökologie, BOKU Wien
  136. DIin Magdalena Bürbaumer MEng., TU Wien, Institut für Raumplanung
  137. Erik Esterbauer, Assoz. Prof. Dr., Universität Mozarteum Salzburg
  138. Mag. Dr. Harald Büchele, Ärztinnen und Ärzte für eine gesunde Umwelt
  139. Daniel Hausknost, Assoc.Prof., WU Wien
  140. Dr. Wilhelm Richard Baier, Biologe & Erwachsenenbildner
  141. Dipl.-Ing. Dr. techn. Martin Hagmüller, Technische Universität Graz
  142. Mathias Kirchner, Zentrum für globalen Wandeln und Nachhaltigkeit, BOKU University
  143. DI. (FH) DI. M.C. Kiers, FH JOANNEUM Gesellschaft mbH, Institut Energie-, Verkehrs- und Umweltmanagement
  144. Markus Öhler, Prof. Dr., Universität Wien
  145. Michael Holzer, Univ.-Ass. Mag.rer.nat. PhD., Otto-Loewi Forschungszentrum, Medizinische Universität Graz
  146. Mag.a Katrin Sippel, M.A., Österreichische Gesellschaft für Exilforschung
  147. Univ.-Prof. Mag. Dr. Günther Stocker, Institut für Germanistik, Universität Wien
  148. PD Mag.Dr. Adelheid Kresse, Medizinische Universität Graz
  149. Dr. Christian Peer, Technische Universität Wien
  150. Dr. Elias Tappeiner, Institut für Biomedizinische Bildanalyse, UMIT TIROL
  151. Ferdinand Horvath, PhD, ISTA
  152. Mag.a Birgit Peterson. Lektorin am Institut für Anthroplologie, Universität Wien
  153. Univ.-Prof. Dr. Dietmar W. Winkler, Universität Salzburg
  154. Dr. Anja Hörger, Assoz. Prof., FB Umwelt und Biodiversität, Universität Salzburg
  155. Priv.Doz. Dr. Johannes Tintner-Olifiers, Universität für Bodenkultur, Wien
  156. Mag. Dr. Sarah Lindner, Karl-Franzens-Universität Graz
  157. Mag. Dr. Caroline Linhart Ökologin & Umweltepidemiologin
  158. Univ.-Prof. Dr. Eva Vetter, Universität Wien
  159. Univ.-Prof. Dr. René Mayrhofer, Johannes Kepler Universität Linz
  160. DI(FH) Stefan Übermasser, AIT Austrian Institute of Technology
  161. DI Dr. Mirko Javurek, Johannes Kepler Universität Linz
  162. Univ.Prof. i.R. Dr. Paul Kosma, BOKU
  163. Dr. Peter Sackl, Universalmuseum Joanneum – Zoologie, Graz
  164. DI Dr. Nina Svanda, Institut für Raumplanung, TU Wien
  165. Tobias Pesendorfer, M.Sc., FH Technikum Wien
  166. Cornelia Franz-Schaider Dr., Institut für Biologie, Universität Graz
  167. Theresa Bengough, PhD (sie/ihr)
  168. Mag. Dr. Ines Omann, ÖFSE − Österreichische Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung
  169. Julian Hörndl, Msc.,  Universität Salzburg
  170. FH-Prof. Dr. Burkhard Stadlmann, FH OÖ, Wels
  171. Dr. Anke Schaffartzik, Ass. Prof., Central European University Vienna
  172. Univ.-Prof. Dr. Alice Pechriggl, Institut für Philosophie, Universität Klagenfurt
  173. Dipl. Ing. Dr. Paul Pfaffenbichler, Senior Scientist, Institut für Verkehrswesen, BOKU University
  174. Michael Kuhn, PhD, Austrian Academy of Sciences und International Institute for Applied Systems Analysis
  175. Patrick Arneitz, Dr., GeoSphere Austria
  176. Dr. Günter Haller
  177. Univ. Prof. Dr. Petra Heffeter, Medizinische Universität Wien
  178. Prof. Mag. Rudolf Hörschinger, Institut für Bildungswissenschaften, PH Salzburg
  179. Dr. Johannes Klackl, Department of Psychology, Paris-Lodron University of Salzburg
  180. Assoc.Prof. Dr. Markus Aichhorn, Technische Universität Graz
  181. Enrico Arrigoni, Univ.-Prof. Dr., TU Graz, Intitut für Theoretische Physik – Computational Physics
  182. Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Klaus Dürrschmid, Institut für Lebensmittelwissenschaften, BOKU Wien
  183. Georg Sebastian Grassler, Dipl.-Ing., Institut für Theoretische Physik, Technische Universität Graz
  184. Nikolaus Müllner, Mag.Dr., Universität für Bodenkultur Wien

Den gesamten Aufruf mit Quellen finden Sie auch hier!

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Dringender Appell für ein „Ja“ zur Renaturierungsverordnung

Lesedauer 4 Minuten.   

Die Scientists for Future Österreich und Wissenschaftler:innen ihres Fachkollegiums begrüßen den Vorstoß der Landeshauptleute Peter Kaiser und Michael Ludwig sowie die Bemühungen von Bundesministerin Leonore Gewessler um die EU-Renaturierungsverordnung ausdrücklich.

Wir appellieren dringend, diesen vielversprechenden Weg weiterzugehen und diese Woche gemeinsam ein österreichisches „Ja“ zur Renaturierungsverordnung zu ermöglichen!  

Sie haben damit die Chance, ein Kernanliegen der Bürger:innen in Österreich und der Europäischen Union aufzugreifen, die sich mehrheitlich um den Naturverlust sorgen: Drei Viertel der Bürger:innen fordern verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur von der Politik1.

Warum brauchen wir die Verordnung?

  • Wiederherstellungsmaßnahmen schaffen CO2-Senken und stellen (z.B. Im Bereich von Flussrenaturierungen) Anpassungen an die Klimakrise dar2. Wie dringend solche Maßnahmen sind, zeigen die Extremwetterereignisse unter anderem im Burgenland und der Steiermark in den letzten Tagen. 
  • Ernährungssicherheit ist nur möglich, wenn Ökosystemleistungen z.B. durch Bestäuber sichergestellt sind; deshalb ist die Verordnung keine Bedrohung, sondern ein wichtiger Beitrag zur Ernährungssicherheit. Zudem räumt die aktuelle Fassung der Verordnung für den als äußert unwahrscheinlich eingestuften Fall, dass die Ernährungssicherheit gefährdet würde, die Möglichkeit der vorübergehenden Aussetzung der Anwendung der Verordnung ein3.
  • Die Wirtschaft hängt von einer funktionsfähigen Natur ab4. Eine breite Allianz aus Unternehmer:innen hat die EU-Ratspräsidentschaft daher in einem Brief aufgefordert, eine Zustimmung zur Verordnung sicherzustellen5
  • Die Finanzierung von Wiederherstellungsprojekten profitiert in Österreich schon jetzt teilweise von EU-Fonds. Für die jährlichen Kosten der in der Verordnung angestrebten zusätzlichen Wiederherstellung sind neben den – bereits bestehenden – Möglichkeiten durch den Finanzrahmen der EU sowie Förderprogramme, neue Finanzierungen vorgesehen6. Zudem ist einer Wirkungsanalyse der EU-Kommission zufolge der Nutzen der Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in Österreich 12-mal höher als deren Kosten7. Das Nichthandeln belastet das österreichische Staatsbudget hingegen bereits jetzt mit mehreren Milliarden Euro pro Jahr8
  • Ökosysteme halten sich nicht an Ländergrenzen. Maßnahmen und Gesetze innerhalb Österreichs werden nicht ausreichen, um die Lebensqualität der Menschen in Österreich und der EU zukünftig zu sichern. Die Verordnung soll garantieren, dass alle EU-Mitgliedstaaten ihren Beitrag zu einer gemeinsamen Herausforderung leisten.
  • Europa hat sich immer wieder als Vorreiter in Sachen Klimaschutz und Klimaanpassung präsentiert. Die deutlichen Rückschritte in der Umsetzung des Europäischen Green Deals stellen diese Rolle in Frage9. Die Renaturierungsverordnung würde wesentlich dazu beitragen, unterzeichneten globalen Verträgen gerecht zu werden (UN-Kinderrechtskonvention, Globaler Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, Pariser Klimaschutzabkommen). Sie ist eine große Chance für Österreich und die EU, sich international sichtbar für das Wohl von Menschen, Wirtschaft und Natur einzusetzen.

Die Stimmen der Wissenschaftler:innen des Fachkollegiums für die Renaturierungsverordnung

Obwohl wir der Erde schon zahlreiche Schäden zugefügt haben, versorgt sie uns (im globalen Norden) noch immer mit allem, was wir brauchen. Genau dies riskieren wir aber in zunehmendem Maße. Die Renaturierungsverordnung bietet die Chance, einen Teil der Schäden rückgängig zu machen, mindestens aber die Situation nicht noch weiter zu verschlimmern. Diese Chance nicht zu ergreifen, wäre fahrlässig und verantwortungslos. Assoc. Prof. Dr. Kirsten von Elverfeldt

Für Menschen, Tiere, Pflanzen und auch für Pilze ist das NRL zukunftsweisend und unbedingt nötig. Der globale Marktwert von Pilzen wird auf 54,57 Billionen USD geschätzt10. Pilze haben also enormen ökonomischen Wert und Einfluss auf die globale Wirtschaft. Die monetäre Bewertung von Pilzprodukten, Pilzen und deren Rolle im Ökosystem sollte daher auch entscheidend für politische Maßnahmen zur Erhaltung und Verwertung dieser am globalen Markt zunehmend präsenten Ressource sind. Der enorme finanzielle Wert von Pilzen untermauert das Argument, dass Landschaften erhalten werden müssen, um die darin enthaltenen natürlichen Ressourcen zu schützen. Bisher wurde nur ein kleiner Teil der Pilze in der Natur entdeckt. Somit sind Milliarden von Dollar an Pilzressourcen noch unentdeckt oder verloren, wenn ihre Lebensräume zerstört werden. Daher ist die Zustimmung zum Nature Restoration Law eine simple Notwendigkeit um eine lebenswerte Zukunft für alle zu sichern. Prof. Mag. Dr. Irmgard Krisai-Greilhuber

Das EU-Renaturierungsgesetz ist eine zentrale Weichenstellung für die Umsetzung naturbasierter Lösungen, welche nicht nur dem Schutz vor klimabedingten Risiken wie Hochwasser dienen, sondern gleichzeitig auch Biodiversität fördern und durch zusätzliche Kohlenstoffspeicherung zur Minderung des Klimawandels beitragen. Nicht die Unterstützung dieses Gesetzes gefährdet Österreichs Lebensgrundlagen, sondern ein weiter wie bisher im sorglosen Umgang mit der Natur. Dr. Thomas Schinko

Die SPÖ hat die einmalige Chance zu zeigen, dass ihr Umwelt- und Klimaschutz auch in der Umsetzung wichtiger ist als der ÖVP. Umweltpolitischer Taktierer bei der EU-Wahl gewesen zu sein wird bei der Nationalratswahl nicht reichen. Assoc. Prof. Mag. Dr. Reinhard Steurer

Für unsere Kinder haben wir keine andere Wahl! Prof. Dr. Michael Wagreich 

So tragisch die aktuellen Hochwasser im Burgenland und der Steiermark für die Betroffenen auch sind, überraschend sind diese Extremwetterereignisse nicht. Die Klimafolgenforschung warnt seit Jahrzehnten vor häufigeren und intensiveren Niederschlägen und deren mitunter lebensbedrohlichen Folgen, benennt die Ursachen und zeigt der Politik konkrete Handlungsoptionen auf1112. Ein Ja zur EU-Renaturierungsverordnung wird der Bevölkerung demonstrieren, wer in Österreich politisch verantwortlich handelt. Das heißt, wer die Klimakrise und die Sorgen der Menschen um eine intakte Natur und ihre Gesundheit ernst nimmt und komplexen Fragen mit Sachverstand begegnet. Mag.rer.nat. Dr. phil. Ulli Weisz

Im Jahr 1777 erschien in der Zeitschrift „Neue Mannigfaltigkeiten“ ein Streitgespräch zwischeneinem Bach und einem Kanal. Der Kanal lobte seine wirtschaftliche Bedeutung, während derBach seine Ökosystemleistungen hervorhebt, wenn er dem Kanal widerspricht: „Die Krümmungen meines Laufs, die du so sehr verachtest, dienen dazu, die Erfrischung meines Wassers über einen größren Theil des Bodens zu verbreiten. […] Denn dein in tiefenSeitenwänden eingeschlossenes oder über Thäler gehobenes Wasser, läuft über, wird unnütze Last der Felder und ist bloß der Sklavenarbeit, vergängliche Güter zu tragen, behülflich; abermein Fluß beschenkt die Wiesen mit unveränderlicher Fruchtbarkeit.“13 Als Umwelthistorikerin finde ich es erstaunlich, wie lange diese Leistungen schon bekannt sind, noch mehr aber verwundert es mich, dass immer noch diskutiert wird, ob wir ein Renaturierungsgesetz brauchen – 247 Jahre Nachdenken über Ökosystemleistungen sollteneigentlich genug sein. Univ.-Prof. (i.R.) Ing. Dr. phil. Dr. h.c. Verena Winiwarter 

Ein Ja zur Renaturierungsverordnung ist ein Ja zu einem lebenswerten Österreich, einemÖsterreich, in demevidenzbasierte und sozial gerechte Politik für das Wohl der Bürger:innen des Landes Sorge trägt ganz im Auftrag der Wähler:innenschaft! 

Die Scientists for Future Österreich gemeinsam mit Wissenschaftler:innen ihres Fachkollegiums:

Dipl.-Ing. Dr.nat.techn. Benedikt Becsi University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna; Assoc. Prof. Dr. Kirsten von Elverfeldt; Assoc. Prof. Dr. Karlheinz Erb Director Institute of Social Ecology (SEC) University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna; Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Irmgard Krisai-Greilhuber; Dr. Thomas Schinko, Senior Research Scholar and Research Group Leader (Equity & Justice Research Group), International Institute for Applied Systems Analysis (IIASA), Laxenburg, Austria; Dipl.-Ing. Dr. Gunter Sperka ehem. Klimakoordinator des Landes Salzburg; Assoc. Prof. Mag. Dr. Reinhard Steurer University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna; Prof. Dr. Michael Wagreich Department of Geology Faculty of Earth Sciences, Geography and Astronomy, University of Vienna; Mag.rer.nat. Dr. phil. Ulli Weisz Univ.-Prof. (i.R.) Ing. Dr. phil. Dr. h.c. Verena Winiwarter.

  1. Savanta 2024: „Citizens’ perceptions on nature and biodiversity in the EU. Survey Results“, https://www.restorenature.eu/File/Citizens-survey-nature-biodiversity-NRL-EU.pdf und WWF 2024: „WWF-Umfrage: Große Mehrheit besorgt über Naturverlust“, https://www.wwf.at/wwf-umfrage-grosse-mehrheit-besorgt-ueber-naturverlust/ ↩︎
  2. IPCC, 2023: Climate Change 2023: Synthesis Report. Contribution of Working Groups I, II and III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change [Core Writing Team, H. Lee and J. Romero (eds.)]. IPCC, Geneva, Switzerland, 184 pp., doi: 10.59327/IPCC/AR6-9789291691647 ↩︎
  3. Siehe sowohl Punkt (88) der Verordnung als auch Art. 27 zur „Vorübergehenden Aussetzung“. ↩︎
  4. Corporate Leaders Group 2024: „Business Networks‘ Letter on the Nature Restoration Law“, https://www.corporateleadersgroup.com/files/clg_europe_led_letter_on_nature_restoration_-_may_2023.pdf ↩︎
  5. euobserver 2024: „Businesses join forces to call on EU to save nature restoration law“, https://euobserver.com/green-economy/arafdc52df ↩︎
  6. Umweltbundesamt: „Ökonomischer Nutzen“, https://www.umweltbundesamt.at/naturschutz/nature-restoration-regulation/oekonomischer-nutzen ↩︎
  7. EU 2023: „Impact assessment study to support the development of legally binding EU nature restoration targets. Final Report“, https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/db3e5d55-310c-11ee-946a-01aa75ed71a1 ↩︎
  8. WIFO 2024: „Policy Brief: Budgetäre Kosten und Risiken durch klimapolitisches Nichthandeln und Klimarisiken“, https://www.wifo.ac.at/publication/49048/ ↩︎
  9. Society for Conservation Biology et al. 2024: „Expression of Concern by Scientific associations: Rollback of EU environmental legislation and policies jeopardises the future of EU citizens“, https://zenodo.org/records/11493585. ↩︎
  10. Allen Grace T. Niego A.G.T. et al. (2023) The contribution of fungi to the global economy.  Fungal Diversity 121: 95–137. https://doi.org/10.1007/s13225-023-00520-9 ↩︎
  11. IPCC 2023 (wie hier Fussnote 2). ↩︎
  12. Romanello, M. et al. The 2023 report of the Lancet Countdown on health and climate change: the imperative for a health-centred response in a world facing irreversible harms. The Lancet 402, 2346–2394 (2023). DOI:https://doi.org/10.1016/S0140-6736(23)01859-7. ↩︎
  13. Der Kanal und der Bach. Ein Traum, aus dem Englischen, in: Neue Mannigfaltigkeiten 4 (1777), S. 33–37. ↩︎
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Offener Brief: Wissenschaftler:innen sind besorgt über Rückschritte in der EU-Umweltgesetzgebung

Lesedauer 8 Minuten.   

Als Reaktion auf den Rückschritt in der Umweltgesetzgebung in der EU haben 11 wissenschaftliche Vereinigungen und Netzwerke am 29.05.2024 einen Offenen Brief veröffentlicht, in dem sie ihre ernste Besorgnis über diese Entscheidungen ausdrücken und zu verantwortungsvollem Handeln aufrufen.

Aktualisierung: Am 5. 6. haben insgesamt 20 Vereinigungen den Offenen Brief unterzeichnet. Der untenstehende Link führt zur aktuellsten Version.

Der Brief kann hier eingesehen werden

Übersetzung der Zusammenfassung (aus dem Englischen)

(Zur Übersetzung des Briefes geht es hier)

In diesem Offenen Brief bringen Wissenschaftsverbände und -netzwerke aus ganz Europa ihre tiefe Besorgnis über eine Reihe von Entscheidungen europäischer Entscheidungsträger zum Ausdruck, die die Umweltagenda der EU und ihre internationalen Verpflichtungen untergraben. Wir stellen fest, dass diese Angriffe auf den Green Deal die Natur gefährden und die Zukunft der EU-Bürger:innen aufs Spiel setzen.

Während die politischen Entscheidungsträger der EU behaupten, dass die Maßnahmen als Reaktion auf die Proteste der Landwirte getroffen wurden, betonen Wissenschaftler:innen, dass die Entscheidungen schlecht begründet sind, die Probleme, die sie lösen sollen, nicht angehen und gleichzeitig stichhaltige wissenschaftliche Beweise gegen sie ignorieren. Wir weisen insbesondere hin auf die Ablehnung der Verordnung zur nachhaltigen Nutzung (SUR), die Schwächung grundlegender Umweltstandards in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), den Aufschub der Genehmigung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur (NRL), den Vorschlag der Kommission für Ausnahmen in der Nitratrichtlinie und die Entscheidung der Kommission, den Rahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme (FSFS) auf Eis zu legen.

Die Wissenschaftsgemeinschaft hält diese Entscheidungen für schlecht begründet und gefährlich. Sie führen zu einem Rückbau von Umweltstandards und -vorschriften, von denen einige das Ergebnis jahrzehntelanger Bemühungen sind und von Wissenschaft und Gesellschaft stark unterstützt werden.

In einer Zeit zahlreicher Krisen, die meist auf die Überschreitung der planetaren Belastungsgrenzen zurückzuführen sind, halten wir es für inakzeptabel, dass sich europäische Gouverneure dafür entscheiden, die Bedingungen, die diese Krisen verursachen, zu verschlimmern. Als Wissenschaftler:innen lehnen wir politische Entscheidungen, die diese vermeidbaren Krisen beschleunigen, entschieden ab.

Wir fordern die politischen Entscheidungsträger:innen auf, eine klare und ehrgeizige Agenda für den Umweltschutz und den Green Deal für die Zeit nach den Wahlen festzulegen, sich mit Wissenschaftler:innen zu beraten, um nicht auf der Grundlage von Fehlinformationen zu handeln, Änderungen innerhalb der GAP zurückzunehmen, die NRL dringend zu genehmigen und eine weitere Verwässerung der Umweltvorschriften und -politiken zu vermeiden.

Wir fordern außerdem Bürger:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und politische Parteien auf, eine verantwortungsvolle Politikgestaltung zu unterstützen, die eine sichere(re) Zukunft sichert.

Übersetzung des gesamten Briefs (aus dem Englischen)

Ausdruck der Besorgnis von Wissenschaftler:innen: Rückschritt in der EU-Umweltgesetzgebung und -politik gefährdet die Zukunft der EU-Bürger

Liebe Entscheidungsträger:innen,

Als Wissenschaftler:innen beobachten wir mit großer Sorge die überstürzte Deregulierung der Umweltstandards und -vorschriften in der EU und den ungerechtfertigten Widerstand gegen den Green Deal. Innerhalb von nur wenigen Monaten wurden Entscheidungen getroffen, die einem systematischen, rückschrittlichen Angriff auf den Green Deal gleichkommen. Diese Maßnahmen untergraben nicht nur die eigene Agenda der EU und ihre internationalen Verpflichtungen und ihre Rolle als globale Vorreiterin, sondern machen sogar vergangene Erfolge zunichte. Wir listen einige der wichtigsten Entscheidungen und Maßnahmen auf, für die wir eine schwache Begründung feststellen, gegen die wir aber substanzielle wissenschaftliche Beweise sehen.

1) Verordnung zur nachhaltigen Nutzung (Sustainable Use Regulation, SUR)

Der ursprüngliche SUR-Vorschlag der Kommission entsprach den eindeutigen Erkenntnissen über die breite und wachsende Verbreitung von Agrochemikalien in unseren Lebensmitteln und unserem Wasser und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Trotz wiederholter Abschwächung wurde die SUR vom Europäischen Parlament abgelehnt und dann von der Kommission zurückgezogen. Dabei ignorierten sie einen auf Fakten basierenden offenen Brief, der von 6.000 Wissenschaftler:innen unterzeichnet wurde, sowie einen Appell von über einer Million Bürger:innen zugunsten der SUR.

2) Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Sowohl das Parlament als auch der Rat stimmten hastig für einen Vorschlag der Kommission, die Umweltwirksamkeit von fünf von neun grundlegenden Umweltstandards zu schwächen – darunter die Beseitigung von Brachen auf Ackerland und die Verbesserung der Möglichkeiten, Grünland in Ackerland umzuwandeln. Obwohl es keine Beweise dafür gibt, dass diese Entscheidungen die Kernprobleme der Landwirte lösen würden, könnten sie die Risiken für die Landwirtschaft – und die Ernährungssicherheit – erhöhen, indem sie Bodenerosion, Bodendegradation und den Verlust der Artenvielfalt beschleunigen, die potenziellen Auswirkungen extremer Wetterereignisse verschlimmern und wichtige Ökosystemleistungen, die für die Landwirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, wie Schädlingsbekämpfung, Bestäubung und Wasserrückhaltung, weiter beeinträchtigen.

3) Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (NRL)

Die Kosteneffizienz der Naturwiederherstellung ist bekannt. Die Tatsache, dass 80 % der Lebensraumtypen in der EU in schlechtem Zustand sind und die rasche Verschlechterung des Zustandes der Umwelt insgesamt zeigen die Dringlichkeit des NRL zur Wiederherstellung von Ökosystemen. Dessen positive Beiträge für die Gesellschaft, darunter die menschliche Gesundheit, die Ernährungssicherheit, die Widerstandsfähigkeit gegenüber extremen Wetterereignissen und die Kohlenstoffbindung, wurden wiederholt von Wissenschaftler:innen, der Zivilgesellschaft und Unternehmen hervorgehoben und gefordert. Nach intensiven Trilogverhandlungen zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission wurde das NRL schließlich vom Parlament angenommen. Es wird nun von einigen Ländern verhindert, die verfahrensmäßige Minderheitenschutzbestimmungen anwenden, im Widerspruch zu einem etablierten wissenschaftlichen Konsens und einem Appell von über 1 Million Bürger:innen zugunsten des NRL.

4) Kommissionsentwurf für Ausnahmen in der Nitratrichtlinie

Die aktuellen Pläne der EU-Kommission zur Lockerung der Verpflichtungen im Rahmen der Nitratrichtlinie könnten zu einer erhöhten Nitratanwendung in der Landwirtschaft führen. Zu den Folgen gehören die Verschlechterung der Wasserqualität in Oberflächen- und Grundwasser sowie Auswirkungen auf nachgelagerte Gebiete, z. B. auf Nord- und Ostsee, deren Zustand bereits mehr als kritisch ist. Da die Stickstoffüberschüsse in mehreren Regionen Europas außergewöhnlich hoch sind, könnte diese Lockerung die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft (erneut) erhöhen, die Umweltverschmutzung verstärken und im Widerspruch zur Verpflichtung der EU stehen, Klimaneutralität anzustreben.

5) Rahmenwerk für nachhaltige Lebensmittelsysteme (FSFS):

Der Vorschlag der Kommission für ein FSFS, dessen Veröffentlichung für Herbst 2023 geplant war, könnte viele Bedenken sowohl der Landwirt:innen als auch der Verbraucher:innen ausräumen. Die Tatsache, dass er trotz Veröffentlichungsreife vom Schreibtisch der Kommission verschwand, rechtfertigt eine gesellschaftliche Debatte.

Dies sind nur wichtige Beispiele unter anderen – darunter die erneute Zulassung der Verwendung von Glyphosat für weitere 10 Jahre, die Herabstufung des „Bodengesundheitsgesetzes“ zu einer bloßen „Bodenüberwachung“, anhaltende Diskussionen über die Herabstufung des Schutzstatus großer Fleischfresser, Forderungen nach einer Abschwächung oder sogar Aufhebung der Entwaldungsverordnung und die Einstellung der Diskussionen über den strengen Schutz von Urwäldern. Diese Entscheidungen und Prozesse spiegeln einen allgemeinen Geist der Rücknahme von Umweltstandards und -vorschriften wider, von denen einige das Ergebnis jahrzehntelanger Bemühungen sind, die von Wissenschaft und Gesellschaft stark unterstützt wurden.

Bei zu vielen Entscheidungsträger:innen der EU scheint eine umweltfeindliche Stimmung vorzuherrschen. Dies ist aus mehreren Gründen besorgniserregend: Erstens, weil viele Begründungen für diese Entscheidungen auf Fehlinformationen beruhen. Zweitens, weil diese Entscheidungen stark von den besonderen Interessen bestimmter Untergruppen und Wirtschaftsunternehmen innerhalb eines engen Spektrums der Gesellschaft beeinflusst zu sein scheinen – die sich teilweise in gewalttätigen und/oder undemokratischen Ansätzen äußern. Drittens, weil diese Entscheidungen im Widerspruch zu ihren eigenen erklärten Zielen stehen, indem sie gegen die Prinzipien der Nachhaltigkeit vertoßen. Nach bestem Wissen der Wissenschaft sind diese Entscheidungen nämlich schlecht begründet und gefährden unsere gemeinsame Zukunft – einschließlich der Zukunft der Landwirt:innen, denen sie angeblich helfen. Und schließlich sendet die EU als globale Vorreiterin in Sachen Klima-, Biodiversitäts- und Umweltgesetzgebung nun höchst bedauerliche Signale an den Rest der Welt.

In einer Zeit zahlreicher Krisen, die meist aus der Überschreitung der planetaren Belastungsgrenzen resultieren, ist es inakzeptabel, dass sich europäische Regierungen dafür entscheiden, die Bedingungen zu verschlimmern, die diese Krisen verursachen: nämlich die Übernutzung der Ressourcen der Erde, den Ausstoß von Treibhausgasen und Schadstoffen sowie die Entsorgung von Müll, Mikroplastik und giftigem Material um uns herum. Als Wissenschaftler:innen lehnen wir politische Entscheidungen, die diese vermeidbaren Krisen beschleunigen, entschieden ab. Wenn die Ernährungssicherheit auf dem Spiel steht, müssen die wahren Ursachen identifiziert und bekämpft werden. Diese sind umweltbedingt und werden durch sozioökonomische Faktoren verschärft. Dementsprechend sind wir der Ansicht, dass diese Entscheidungen angesichts der Gefahren, die sie mit sich bringen, gegen Kernprinzipien des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen, wie etwa das Präventionsprinzip, das Vorsorgeprinzip (AEUV-Artikel 191) und die Sorgfaltspflicht.

Wir fordern die politischen Entscheidungsträger:innen auf,

• eine klare und ehrgeizige Agenda für den Umweltschutz und den Green Deal für die Zeit nach den Wahlen festzulegen und Umweltprobleme ernst zu nehmen, da sie eine ernsthafte Bedrohung für die Gesellschaft darstellen;

• im Zweifelsfall Wissenschaftler:innen zu konsultieren, um nicht auf der Grundlage von Fehlinformationen zu handeln;

• Änderungen innerhalb der GAP zurückzunehmen, da sie die Gefahr einer Verschärfung von Umweltproblemen und Gesundheitsgefahren bergen;

• das NRL als dringende Maßnahme zu genehmigen, um die Umsetzung bestehender Maßnahmen zur Bewältigung der Biodiversitätskrise und zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft gegenüber dem Klimawandel zu ergänzen und besser zu koordinieren;

• eine weitere Verwässerung der Umweltvorschriften und -politiken (Nitratrichtlinien, Entwaldungsverordnung) unbedingt zu vermeiden.

Abschließend rufen wir Bürger:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und politische Parteien dazu auf, eine verantwortungsvolle Politikgestaltung zu unterstützen, die eine sichere(re) Zukunft innerhalb der Grenzen unseres Planeten sichert.

Mit freundlichen Grüßen

Society for Conservation Biology – Region Europa

Scientists for Future (Interdisziplinäres Wissenschaftliches Gremium)

Society for Ecological Restoration Europe ALTER-Net

Ökologische Gesellschaft für Deutschland, Österreich und die Schweiz – European Ecological Federation

Niederländisches Netzwerk für ökologische Forschung EuropeForNature

Partnerschaft für Ökosystemdienstleistungen – Region Europa

International Mire Conservation Group

Society of Wetland Scientists

*

Die Society for Conservation Biology – Region Europa widmet sich der Erleichterung, Förderung und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erforschung und Erhaltung der biologischen Vielfalt.
https://conbio.org/groups/sections/europe

Scientists for Future (Interdisziplinäres Wissenschaftliches Gremium) unterstützt die globale Klimabewegung, indem es Aktivisten, Politikern, Entscheidungsträgern, Pädagogen und der breiten Öffentlichkeit Fakten und Materialien auf der Grundlage zuverlässiger und anerkannter wissenschaftlicher Daten zur Verfügung stellt. Es ist ein unabhängiges und freiwilliges Kollektiv von Wissenschaftler:innen, Forscher:innen und Akademiker:innen aus allen Disziplinen, die durch die tiefe Sorge für eine gemeinsame Zukunft vereint sind:
https://scientists4future.org

Die Society for Ecological Restoration Europe ist ein Netzwerk, das die Wissenschaft, Praxis und Politik der ökologischen Wiederherstellung vorantreibt, um die Artenvielfalt zu erhalten, die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu verbessern und ein ökologisch gesundes Verhältnis zwischen Natur und Kultur wiederherzustellen.
https://chapter.ser.org/europe/

Alter-Net ist das Netzwerk der führenden Institute aus 21 europäischen Ländern, die das Ziel der Integration ihrer Forschungsfähigkeit zur Beurteilung von Veränderungen in der biologischen Vielfalt analysieren, die Auswirkungen dieser Veränderungen auf Ökosystem-Leistungen und die Öffentlichkeit und die Entscheidungsträger:inneneuropaweit zu informieren. https://alterneteurope.eu/

Die Gesellschaft für Ökologie E.V. ist der Ökologie in Wissenschaft und Praxis gewidmet. Die Gesellschaft unterstützt ökologische Forschung und Ausbildung und fördert den Austausch von Ökolog:innen in akademischen Einrichtungen, der öffentlichen Verwaltung und dem Privatsektor, indem sie jährliche Treffen und Arbeitsgruppen organisiert.

Das Niederländische ökologische Forschungsnetzwerk (NERN) ist das Netzwerk professioneller Ökolog:innen in den Niederlanden, an dem alle Universitäten und Forschungsinstitute mit einem Ökologieprogramm teilnehmen.

Die Initiative EurpeForNature setzt sich zum Ziel, Bürger:innen in Europa darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, Natur und Nachhaltigkeit zu priorisieren, und sie zu befähigen, ihre Stimme zu nutzen, indem sie: 1) das kollektive Fachwissen, die Erkenntnisse und Visionen von Wissenschaftler:innen in ganz Europa für eine nachhaltige Zukunft nutzen; und 2) durch proaktives Engagement und Lobbyarbeit eine breite öffentliche Unterstützung für nachhaltige europäische Politik demonstrieren.
https://europefornature.eu/

Ecosystem Services Partnership (ESP) – Europäische Region. ESP ist ein globales Netzwerk, das über 3.500 Menschen verbindet und Wissenschaftler:innen, Praktiker:innen, Interessenvertreter:innen und politische Entscheidungsträger:innen im Bereich Ökosystemleistungen auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene vernetzt. ESP zielt darauf ab, Kommunikation, Koordination und Zusammenarbeit zu verbessern und ein starkes Netzwerk von Einzelpersonen und Organisationen aufzubauen, die an Ökosystemdienstleistungen arbeiten.
http://www.es-partnership.org/

Die International Mire Conservation Group (IMCG) ist ein internationales Netzwerk von Spezialist:innen, die den Schutz von Mooren und verwandten Ökosystemen international fördern, unterstützen und, wo angemessen, koordinieren und den Austausch von Informationen und Erfahrungen in Bezug auf Moore und sie beeinflussende Faktoren international verbessern. IMCG umfasst über 550 Kontakte in fast 60 Ländern.
https://www.imcg.net/

Die Society of Wetland Scientists (SWS) setzt sich für die Förderung bewährter Verfahren in den Bereichen Feuchtgebietsforschung, -bildung, -erhaltung, -wiederherstellung und -management ein. Die SWS hat über 3.000 Mitglieder in mehr als 60 Ländern.
https://www.sws.org

Ausgewählte Links zu relevanten Veröffentlichungen und offenen Briefen von Wissenschaftler:innen:

Zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP):

  • Leopoldina (2020): Biodiversity and Management of Agricultural Landscapes,
    Published by the German National Academy of Sciences Leopoldina, Halle/Saale.
    https://bit.ly/3RVnXtW
  • WBAE (2019): Designing an effective agri-environment-climate policy as part of the post-2020 EU Common Agricultural Policy, Statement of the Scientific Board for Food and Environmental Policy (WBAE) at the Federal Ministry for Food and Agriculture, Berlin.
    https://bit.ly/4aDojvb
  • WBAE (2018): For an EU Common Agricultural Policy serving the public good after 2020: Fundamental questions and recommendations, Statement of the Scientific Board for Food and Environmental Policy (WBAE) at the Federal Ministry for Food and Agriculture, Berlin.
    https://bit.ly/4bKtLOk
  • Pe’er et al. (2020): Action needed for the EU Common Agricultural Policy to address sustainability challenges, People and Nature 2 (2): 305-316.
    https://doi.org/10.1002/pan3.10080
  • Pe’er et al. (2022): How can the European Common Agricultural Policy help halt biodiversity loss? Recommendations by over 300 experts, Conservation Letters 15 (6): e12901.
    https://doi.org/10.1111/conl.12901
  • Jongeneel, R.A. (2018): Research for AGRI Committee – The CAP support beyond 2020: assessing the future structure of direct payments and the rural developments interventions in the light of the EU agricultural and environmental challenges, European Parliament, Policy Department for Structural and Cohesion Policies,Brussels.
    http://bit.ly/2zStfOk

Zu NRL und SUR:

  • Pe’er et al. (2023) Scientists support the EU’s Green Deal and reject the unjustified argumentation against the Sustainable Use Regulation and the Nature Restoration Law. https://doi.org/10.5281/zenodo.8128624 – signed by 6000 scientists

Zum Renaturierungsgesetz (NRL):

Zu Fleischfressern in Europa:

  • Revilla et al. 2023. Institutional Science for Policy Report on the damages produced by and the conservation status of wolves in Europe. Estación Biológica de Doñana CSIC.
    https://digital.csic.es/handle/10261/337169

Zum Green Deal als Ganzes:

Titelbild: Martin Auer mithilfe von KI

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Scientists4Future Salzburg kritisiert Studie der Wirtschaftskammer zur Wiederaufnahme von Kurzstreckenflügen Salzburg – Wien

Lesedauer 4 Minuten.   

Eine von der Wirtschaftskammer in Auftrag gegebene Studie fordert ein Wiedereinführen von innerösterreichischen Flügen nach Wien. Die Studie behauptet unter anderem, dass durch den Wegfall dieser Flüge kaum CO2 eingespart wurde, da per PKW zu anderen Langstrecken-Flughäfen gereist wird. Aus Sicht der Scientists4Future Salzburg sind diese Schlussfolgerungen von angeführten Daten nicht klar ableitbar und die angewandte Methodik ist wissenschaftlich fragwürdig.

„In Summe ist es zwar plausibel, dass manche Reisende auf das Auto wechseln, während andere den Zug nach Wien oder München nehmen oder gleich auf Videokonferenzen umstellen. Allerdings ist selbst die individuelle PKW-Anreise bzgl. CO2-Emissionen deutlich günstiger als ein Kurzstreckenflug, die Lokalpolitik oder Wirtschaft könnte somit falsche Schlüsse aus dieser Studie ziehen”, sagt Jens Blechert, Sprecher der Scientist4Future Salzburg in einer Stellungnahme, die am 29.11.2023 der Presse übermittelt wurde.

Überprüfung der Effekte von Verboten von Kurzstreckenflügen in Österreich

Die Studie stellt sich die Aufgabe, eine “(möglichst datengestützte und evidenzbasierte) Überprüfung der Effekte von Verboten von Kurzstreckenflügen in Österreich” vorzunehmen (S. 12). Ihr Ziel ist weiter “die Erhebung und Darstellung der Bedeutung der innerösterreichischen Flugverbindungen für den Wirtschaftsstandort Österreich.” Eine zentrale Hypothese der Studie ist, dass das Kurzstreckenflugverbot nicht zu einer teilweisen Verlagerung vom Flugverkehr auf den Schienenverkehr geführt hat. Darüber hinaus bezweifelt die Studie, dass ein Verbot von Kurzstreckenflügen innerhalb Österreichs CO2-Emissionen reduziert.

Bzgl. der Überprüfung der Effekte von Verboten von Kurzstreckenflügen versucht die Studie abzuschätzen, auf welche Routenalternativen Reisende ausweichen, nachdem die Kurzstreckenflüge z.B. zwischen Salzburg und Wien gestrichen wurden (“Lenkungswirkung”). Es werden hierfür verschiedene Nutzungsprofile (“Personas”) theoretisch durchgespielt, z.B. “Bernd Business”, ein Geschäftsreisender oder “Wilma Weltenbummler”, die gerne Freunde im Ausland besucht. „Diese Personas basieren nicht auf mit wissenschaftlichen Mitteln gesammelten Daten, sondern sind frei erfunden, wie die Studienautor*innen auch einräumen“, kritisieren die S4F.

Im weiteren Verlauf des Texts würden jedoch konkrete Handlungsempfehlungen von diesen fiktiven Nutzungsszenarien abgeleitet. Die Empfehlungen könnten daher eher als plausible Meinungen gesehen werden.[1] Weitere Datenquellen sind Interviews mit Reisebüros. „Diese können sicherlich wertvolle Erfahrungen mit Flugverbindungen einbringen, stellen aber keine wissenschaftlich legitime Datenbasis dar, und lassen keine Aussagen über tatsächlich getätigte Zugfahrten oder nicht getätigte Flugbuchungen zu. Hierzu wären eine Zielgruppenbeschreibung und eine repräsentative Stichprobenziehung aus dieser erforderlich“, heißt es in der Stellungnahme.

Nicht alle weichen auf das Auto aus

Eine weitere Datenquelle sind Aufstellungen von Abflug- und Fluggastzahlen an verschiedenen Flughäfen. Diese Daten geben tatsächlich Auskunft über tatsächlich getätigte Flüge. Allerdings sei es aufgrund der quasi-experimentellen Natur dieser Daten grundsätzlich nicht möglich, Veränderungen in der Zahl der Abflüge und Fluggäste zweifelsfrei auf bestimmte Ereignisse wie etwa den Erlass von Flugverboten oder -beschränkungen zurückzuführen. Die S4F-Expeet:innen: „Aus unserer Sicht müssten für eine Spezifizierung der Lenkungswirkungen – aus Sicht von Salzburg – nicht nur Flugbuchungen, sondern auch Buchungen in ÖBB-Zügen und Westbahnbuchungen nach Wien/Wien-Schwechat analysiert werden und diese auch quantitativ den Zahlen von PKW-Fahrten nach München, bzw. Wien gegenübergestellt werden bzw. Verlagerungseffekte zu anderen Umsteige-Hubs in Frankfurt o.ä. quantifiziert werden.“  

Zusätzlich müsste man repräsentativ ausgewählte Vielflieger über die Zahl von Reisen befragen, die sie über oben genannte Umwege unternommen haben sowie ebenso zu nicht getätigten Flugreisen aufgrund längerer Gesamtreisezeit durch Kurzstreckenflugverbote. Hier scheine es plausibel, anzunehmen, dass manche internationale Treffen durch Videokonferenzen ersetzt werden. Die PKW-Anreise sei wenig attraktiv, da die Anfahrt nicht für schriftliche Arbeit genutzt werden kann, Konzentration erfordert, stauanfällig ist und Parkgebühren am Flughafen entstehen, die bei Dienstreisen mitunter vom Arbeitgeber auch nicht ersetzt werden.

Wirkung auf den CO2-Ausstoß umstritten

Die Studie bezweifelt, ob ein Kurzstreckenflugverbot innerhalb Österreichs grundsätzlich geeignet ist, um Emissionen zu senken. Dazu S4F: „Bezüglichder Kurzstreckenflugverbotefällt auf, dass sowohl die vorliegende Studie als auch die Luftfahrtstrategie 2040+ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf mögliche Verlagerungseffekte hinweisen, die Studie aber keine Schätzung von tatsächlichen Verlagerungen von CO2-Emmissionen vornimmt, was allerdings wünschenswert wäre.“ Die drei Argumente der Studie, mit denen die CO2-Einsparung durch Flugverbote bezweifelt wird, werden von S4F kritisch beleuchtet.

Das erste Argument ist, dass Fluggäste wegen der Verbote auf Strecken ausweichen könnten, die nicht dem EU-Emissionshandelssystem, dem weltgrößten Markt für Kohlenstoffemissionen, unterliegen, und damit Emissionen in Drittstaaten entstehen könnten. Die Studie liefere aber keine Evidenz, dass dies im Falle des Kurzstrecken-Flugverbotes in Österreich tatsächlich passiert.

Flugverkehr trägt maßgeblich zum Treibhauseffekt bei

Das zweite Argument ist, dass der internationale Luftverkehr einen vergleichsweise kleinen Anteil an den weltweiten CO2-Emissionen von nur ca. 3% hat. Dies sei grundsätzlich richtig. Trotzdem lasse sich durch das Vermeiden von Kurzstreckenflügen eine beachtliche Menge an Emissionen reduzieren, was aufgrund der zunehmenden Dramatik des Klimawandels auch besonders akut und notwendig erscheine. „Kurzstreckenflüge sind die emissionsintensivste und klimaschädlichste Möglichkeit zu reisen. Laut den Daten des Umweltbundesamts verursacht ein Inlandflug durch hohen Kraftstoffverbrauch bei Start und Landung bei durchschnittlicher Auslastung min. 4-mal mehr CO2[2]-Equivalente pro Personenkilometer als durchschnittliche Verbrenner-PKWs mit einer Person an Board (wobei hier eine mögliche PKW-Elektrifizierung noch nicht mit berücksichtig ist). Der Zug verursacht sogar nur ein Hundertstel der Emissionen des Inlandflugs. Zudem sind auf den Strecken nach Wien und München diverse Shuttle-Taxis unterwegs, die durch Mehrfachbesetzung relativ CO2-effizient fahren.“

Das dritte Argument der Studie ist, dass in der Zukunft ein wachsender Anteil des Flugkraftstoffs aus nachhaltigem Flugtreibstoff bestehen muss. Emissionsarmes Fliegen sei also prinzipiell in Sichtweite. Doch Technologien zur Emissionsreduktion würden derzeit nicht eingesetzt  und die Vorteile dieser Technologien seien derzeit noch nicht nutzbar. Hier besteht die Gefahr des ‚Scheinklimaschutzes bzw. des ‚Greenwashings‘, so die S4F-Stellungnahme.

Die Conclusio von S4F: „Die Studie erfüllt ihre eigenen Zielsetzungen nur teilweise.“

Kritisiert werden auch die medialen Interpretationen der Studie. So heißt es seitens der Wirtschaftskammer: „Erste Evaluierungsstudie zum Verbot von Inlandsflügen zeigt: Mehr Autoverkehr statt CO2-Reduktion und regionale Standorte schlechter erreichbar.“ Diese Aussage sei, wie dargestellt, durch Daten des Umweltbundesamtes widerlegt. Auch der Untertitel der Pressemeldung „Inlandsflüge transportieren zu mehr als 90 % Umsteigepassagiere – Wirtschaftsstandort Österreich verliert an Wertschöpfung“ sei irreführend. Hierbei werde der Gewinn der Bahnwirtschaft nicht berücksichtigt. Gewisse Verluste seien zwar plausibel, aufgrund der mangelhaften Datenbasis aber schwer zu beziffern.

Die Conclusio von S4F: Die medialen Aussagen zur CO2-Vermeidung sind durch die Studie nicht vollständig gedeckt.

Schließlich kritisieren die S4F mangelnde wissenschaftliche Standards, die da wären:

  • Keine klare Methodenbeschreibung (Datenquellen, Analysemethoden, Zielgruppen, Stichproben, Fokusgruppe, Expertenpanels etc.)
  • Intersubjektivität: wesentliche Aussagen sollten autorenunabhängig und zielgruppenrepräsentativ replizierbar sein
  • Transparenz: Alle zugrundeliegenden Daten sollten für eine Überprüfung zugänglich sein (Informationsfreiheit)
  • Unabhängigkeit: Studienautoren und verwendete Datengeber sollte keine Interessenskonflikte bzgl. der Studienergebnisse haben
  • Peer-Review: Die Studie sollte von unbeteiligten FachkollegInnen geprüft werden

Zusammenfassend wird festgehalten:

„Die vorliegende Studie ist eher ein Strategiepaper für die lokale flugbezogene Wirtschaft. Aussagen zur Lenkungswirkung auf das Reisemittelwahlverhalten der Bevölkerung können kaum gemacht werden.“ Die Scientist4Future Salzburg regen an, künftige Studien nach klassischen wissenschaftlichen Kriterien anzugehen und die Zielsetzungen zu erweitern. Bei einer wirtschaftlichen Betrachtung müssten auch Profite von Bahnunternehmen berücksichtigt werden. CO2-Bilanzierungen müssten auf globalem Level betrachtet werden. Mögliche lokale Verbesserungen durch ein verringertes Flugvolumen (gerade in den Randzeiten früh morgen und spät abends) für die Flughafenanrainer (hohe Lärm und Emissionsbelastung) und den gesamten Salzburger Zentralraum sollten ebenso berücksichtigt werden. Flughäfen im (Teil)besitz von Bundesländern/Städten – wie in Salzburg – sollten an einer solchen Gesamtbetrachtung besonderes Interesse haben.

[1] In der Studie wird außerdem auf eine mögliche empirische Befragung verwiesen, die auf diese Nutzungsprofile Bezug nimmt. Die Daten dieser Befragung werden jedoch nicht weiter erklärt und wurden Scientist4Future Salzburg nicht zur Verfügung gestellt.

[2] https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/themen/mobilitaet/daten/ekz_fzkm_verkehrsmittel.pdf


Download der Stellungnahme

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„Verkehrsreduktion an der Oberfläche nötig“ – Stellungnahme & Umfrage von Scientists for Future Salzburg zum S-Link

Lesedauer 3 Minuten.   

Die Scientists for Future Salzburg empfinden eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Projekt S-LINK wichtig, weil Salzburg neue Verkehrslösungen im Sinne einer wirksamen Stadt- und Klimapolitik braucht und Bürgerbefragungen ernst zu nehmen sind. Unter den Mitgliedern gibt es befürwortende und skeptische Stimmen zum S-LINK, von einer Abstimmungsempfehlung wird daher abgesehen, heißt es in einer Stellungnahme, die am 20.11.2023 der Presse vorgestellt wurde. Empfohlen wird auch ein Überblicksbeitrag zur S-Link-Debatte, der den aktuellen Planungsstand sowie die unterschiedlichen Positionen in der öffentlichen Diskussion wiedergibt.

„Einig sind wir uns aber darin, dass die CO2-Bilanz berücksichtigt werden muss und Verbesserungen von Fahrrad- und Fußgängermobilität notwendig sind. Zeitgleich zu jeglichen ÖV-Ausbau ist eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in der Stadt notwendig. Nur gemeinsam können diese Maßnahmen dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen, die Aufenthalts- und Wohnqualität für BewohnerInnen zu erhöhen und die individuelle Gesundheit zu fördern“, so Sprecher Jens Blechert. Von besonderer Wichtigkeit sei es, dass Stadt- und Landesregierungen einen glaubhaften CO2-Reduktionspfad bis 2030 auf ca. 2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente formulieren, auch um die S-LINK assoziierten CO2-Emissionen zu kompensieren.

Die Treibhausgasbilanz des Projekts wird kritisch gesehen

Die Treibhausgasbilanz des Projekts, die von einer Amortisation in 5 bis 10 Jahren ausgeht, wird kritisch gesehen. Zu berücksichtigen sei nämlich der Zeitfaktor: Die Treibhausgase durch den Bau fallen früh an, der Ausgleich durch den erwarteten Umstieg vom Auto auf die Stadtbahn komme aber später. Wir hätten jedoch nicht mehr die Zeit, die Reduktionen auf später zu verschieben. Daher sei es wichtig, „dass Stadt und Land eine transparente Darstellung des CO2-Reduktionspfades bis 2030 und aller dafür notwendigen Maßnahmen formulieren, damit der S-LINK das Reduktionsziel bis 2030 nicht unterwandert“, heißt es in der Stellungnahme, in der insbesondere auf die Reduktion des Autoverkehrs und mehr Platz für Busse, Radfahrende und zu Fuß Gehende gedrängt wird.

Zur Erklärung: Als Zeithorizont für die Fertigstellung bis Mirabell gibt die S-Link Gesellschaft 2028 an, für den teilweise gleichzeitigen Weiterbau bis Hallein ca. 10 Jahre, also etwa 2035. Wenn 5-10 Jahre Amortisationszeit kalkuliert werden, wären wir laut den Berechnungen auf Null 2040 oder 2045. 2040 soll aber Klimaneutralität erreicht sein – das könnte die THG-Bilanz trüben, so die Argumentation. Zudem drohen Strafzahlungen seitens der EU, falls Salzburg die Einsparziele nicht erreicht – für 2030 sind das minus 48 Prozent gegenüber 2005, 2022 liegen wir erst bei minus 12 Prozent. 

Dringliche Notwendigkeit eines Gesamtverkehrskonzepts

Aus Sicht der Scientists for Future Salzburg muss das Projekt S-LINK im Kontext eines modernen und mutigen Gesamtverkehrskonzeptes für Salzburg gesehen werden, dass über bestehende Pläne hinausgeht. Es sei in der verkehrswissenschaftlichen Literatur belegt, dass Mobilitätsverhaltensänderung nicht ausschließlich durch Attraktivierungsmaßnahmen induziert werden, kann sondern besser in Kombination mit MIV-reduzierenden Maßnahmen (ein ”Tausch” alter Mobilitätsmuster gegen Neue).

Als Beispielmaßnamen werden angeführt: Verbesserte Sicherheit für Zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende durch baulich getrennte Fahrstreifen bzw. durch ein generelles Tempolimit von 30 km/h, Ausbaus des Fahrradstraßennetzes, Reduzierung der Parkflächen im innerstädtischen Bereich, Ausdehnung Parkgebührenzonen, Erhöhung der E-Bus-Frequenz und Ausbau des E-Bus Netzes.

Vorteile dieser Maßnahmen seien, so die Stellungnahme, nicht nur Klimaschutzverbesserungen, sondern auch lokale Verbesserungen: „So steigt durch verbesserte Luft und geringere Lärmbelastung die Wohn- und Lebensqualität. Durch Tempolimits und Verringerung des MIV sinkt die Unfallhäufigkeit und steigt in Folge die Bereitschaft mit Kindern Fahrrad zu fahren bzw. das Sicherheitsgefühl. Eine weitere Folge wäre ein Attraktivitätsgewinn bzw. die Nutzbarmachung von Anrainerimmobilien an bisher stark frequentierten Straßenzügen. Daneben steigert der Fahrradverkehr die Herz-Kreislaufgesundheit der Bevölkerung, wirkt präventiv gegen viele Krankheiten und steigt die Zahl sozialer Kontakte im öffentlichen Raum.“

Innerhalb der Scientists for Future gibt es unterschiedliche Sichtweisen.

1) Zustimmung zum S-LINK, weil dieser den Verkehrsfluss verbessert und beschleunigt, sowie das Passagiervolumen erhöht. Nach 40-jähriger politischer Debatte ergibt sich durch den Bundeszuschuss ein günstiges Entscheidungszeitfenster. Trotz Unterstützung sieht diese Gruppe die Erhöhung des CO2-Ausstoßes kritisch und fordert geeignete Kompensationsmaßnahmen, um die CO2-Ziele des Landes Salzburg bis 2030 zu erreichen.

2) Zustimmung zum S-LINK, unter der Bedingung, dass flankierende Maßnahmen zur Reduzierung des MIV an der Oberfläche festgelegt werden. Auch diese Gruppe unterstützt die Forderung der Einhaltung der CO2-Reduktionsziele bis 2030.

3) Ablehnung des S-LINK, da mögliche CO2-Einsparungen deutlich zu spät kommen, Verkehrsmaßnahmen an der Oberfläche schneller wirken, und die Mittel hier effizienter eingesetzt sind. Unterirdische
Lösungen könnt an der Oberfläche sogar mehr Platz für MIV schaffen, statt eine Verknappung zu bewirken.

Resümee: Die bevorstehenden Bürgerbefragungen zum S-LINK sowie die Gemeindesratswahlen im März 2024 sollen zu intensiven und differenzierten Debatten über ein modernes Gesamtverkehrskonzept für Salzburg genutzt werden.

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Wo bleibt die Bodenschutzstrategie?

Lesedauer < 1 Minute.   

Update zum Offenen Brief der Fachgruppe Bodenverbrauch

Am 4. Mai veröffentliche die Fachgruppe Bodenverbrauch der S4F einen offenen Brief, in dem sie eine Stellungnahme zum Verbleib der Bodenstrategie für Österreich forderte. ÖROK-Migliedern und Expert:innen arbeiteten bereits im November 2022 eine Strategie aus, sie wurde aber immer noch nicht politisch beschlossen. Etliche Wissenschaftler:innen unterzeichneten den Brief, um ihre Unterstützung zu signalisieren. Die Antwort des Ministeriums und Rückantwort der FG Bodenverbrauch gibt es in diesem Beitrag.

Zur Veröffentlichung des offenen Briefs wurde zu einem Pressegespräch mit Diskurs. Das Wissenschaftsnetz geladen. Hier sprachen die Expert:innen Renate Christ (Biologin, ehemalige Leiterin des IPCC Sekretariats, CCCA), Martin Gerzabek (BOKU, Bodenforschung, ÖAW), Franz Fehr MSc. (BOKU, Agrarwissenschaft, UniNEtZ), Ulrich Leth (TU Wien, Mobilität) und Gaby Krasemann (AAU, Stadtplanerin) zum Thema.

Der offene Brief kann hier eingesehen werden (Unterschriftenliste Stand 08.5.23):


Die Antwort des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) folgte am 6. Juni mit Ende Juni als geplantem Termin, sich dem Thema zu widmen. Das Antwortschreiben des Ministeriums kann hier eingesehen werden:


Nachdem kein Beschluss folgte, reagierte die FG Bodenverbrauch am 11. Juni mit einem erneuten Antwortschreiben, indem die Gruppe ihre wissenschaftliche Unterstützung anbietet und eine langfristige Netto-Null-Flächeninanspruchnahme fordert und begründet. Das Antwortschreiben der FG Bodenverbrauch kann hier nachgelesen werden:


Titelbild: Tama66 auf pixabay

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Stellungnahme der S4F Salzburg zum Regierungsübereinkommen von ÖVP und FPÖ

Lesedauer 3 Minuten.   

Pressemitteilung vom 2. Juni 2023

„Das Regierungsübereinkommen von ÖVP und FPÖ enthält einiges Positive, aber auch deutliche Schwachstellen, die der Notwendigkeit entschiedeneren Handelns gegen die Klimakrise entgegenstehen“, heißt es in einer Stellungnahme von Scientists for Future Salzburg, die gestern an Landeshauptmann Dr. Haslauer und die weiteren mit Umwelt- und Klimafragen befassten Regierungsmitglieder übermittelt wurde. Begrüßt wird etwa der weitere Ausbau des Öffentlichen Verkehrs, der Zubringer- sowie Radinfrastrukturen, die Fortführung geförderter ÖV-Ticktes. Maßnahmen im Energiebereich, beispielsweise die geplante Einführung eines Renovierungsbonus, werden ebenfalls positiv beurteilt. 

Auch der Ausbau erneuerbarer Energieanlagen stehe im Regierungsprogramm, allerdings ohne konkrete Ausbauziele, kritisieren die Experten von Scientists for Future: „Im Bereich Windenergie wird das Projekt Windsfeld explizit genannt – es gibt allerdings keine Zielsetzung für den in dieser Legislaturperiode angestrebten Leistungsausbau. Wir hätten uns im Koalitionsvertrag aber eine Bestätigung von mind. 250 GWh Windenergie gewünscht, was mit dem Windsfeld allein nicht machbar ist. Auch das Ziel von mind. 500 GWh aus Photovoltaikanlagen wird nicht explizit bestätigt.“  Der Austausch von Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen solle zwar unterstützt werden, jedoch fehlten auch hier konkrete Ziele, bis wann bestehende Anlagen ersetzt sein müssen.  

Auch im Mobilitätsbereich fehle Wesentliches: „etwa die Zielerreichung im Bereich der Elektromobilität, wie im Masterplan Klima+Energie 2030 festgehalten, sowie die Notwendigkeit einer grundlegenden Mobilitätswende.“ Die Pläne für den weiteren Ausbau des Flughafens, etwa wieder Kurzstreckenflüge nach Wien, seien mit einer wirksamen Klimapolitik nicht vereinbar. Energieeffizienz werde angesprochen und Energieberatung betont, „eine Verbrauchsreduktion im Kontext nachhaltiger Konsum- und Mobilitätsstile jedoch nicht angesprochen – außer indirekt im Verweis auf die fortzuführende Umweltbildung.“

Im Umwelt- und Klimakontext interessant ist auch die Betonung des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Die Vermeidung übermäßiger Bodenversiegelung „sei ein Gebot der Stunde“, steht im Regierungsübereinkommen. Eine effizientere Nutzung von bestehendem Wohnraum werde angesprochen, die Maßnahmen zur Leerstandsnutzung bleiben aber vage, so die Scientists. „Wir wollen Zweitwohnsitzobjekte verstärkt für die Hauptwohnsitznutzung mobilisieren“, sei da lediglich zu finden. Positiv wird der Hinweis auf das Bauen mit Holz als klimaschonendem und regionalem Rohstoff gesehen. 

Auch im Bereich Biodiversität orten die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen Positives und Negatives: Der Bereich Naturschutz sei ein konfliktreiches Feld. Das Ziel, diesen Konfliktbereich mit Stakeholdern partnerschaftlich zu entwickeln, sei zu begrüßen.  Die Beschneidung von Verfahrensrechten und Änderungen bei Verfahren müsse jedoch wohl überlegt werden, vor allem in den potentiellen Konfliktbereichen Wasserkraft, Hochwasserschutz und Landwirtschaft. In der Stellungnahme heißt es: „Wir begrüßen die Beibehaltung der Landesumweltanwaltschaft und haben Verständnis für die Absicht, dass für die raschere Errichtung erneuerbarer Energieanlagen Verfahrensanpassungen notwendig sind. Wir weisen gleichzeitig darauf hin, dass Ausnahmen nicht breit im ´öffentlichen Interesse´ möglich sein sollen, sondern nur für die Erzeugung erneuerbarer Energien.“ Positive oder negative Auswirkungen auf Biodiversität und Naturhaushalt sollten bei der Priorisierung und Förderung von Projekten berücksichtigt werden.

Von FPÖ-Regierungsmitgliedern wird Anerkennung des menschengemachten Klimawandels gefordert

Kritisiert wird von Scientists for Future, dass die menschengemachte Klimakrise nicht explizit angesprochen wird:  „Es gibt im Regierungsübereinkommen leider kein eigenes Kapitel zu Klimaschutz, Klimawandelanpassung oder Biodiversität.“ Klimaschutz komme zwar in der Überschrift des Abschnittes 6.2 vor, im Text würden aber beispielsweise die Maßnahmen des bestehenden und beschlossenen Masterplans Klima- und Energie 2030 nicht erwähnt. Unklar sei daher, ob dessen Ziele für den Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung weiterhin Gültigkeit haben und eine Zielerreichung verfolgt wird.

Es finde sich auch kein Wort über die sich beschleunigende Klimakrise und wie man ihr proaktiv auf Landesebene begegnen könnte, „zB durch ein umfassendes Klimaschutzgesetz auf Landesebene, das integriert Klimaschutz, Energiewende und Klimawandelanpassungsnotwendigkeiten konkret adressiert.“ Da seitens der FPÖ der menschengemachte Klimawandel immer wieder relativiert werde, heißt es in der Stellungnahme: „Wir wünschen uns eine explizite Bestätigung von allen FPÖ-Regierungsmitgliedern, dass der Klimawandel menschengemacht und der Alpenraum besonders betroffen ist und sie – unabhängig von der Position ihrer Bundespartei – im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeiten den CO2-Ausstoß in Salzburg zumindest den Zielpfaden der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 massiv reduzieren werden.“

Das Resümee der Scientists: „Der grundlegende Paradigmenwechsel bleibt ausgespart. 

Betont wird die weitere Steigerung des Lebensstandards sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Salzburger Wirtschaft ohne ökologische Spezifizierung. Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft werden zwar im Zusammenhang mit Förderungen erwähnt – Nachhaltigkeit auch im Kontext von Tourismus, am Wachstumsmodell wird aber festgehalten. Zielkonflikte mit einer nachhaltigen Entwicklung werden nicht gesehen beziehungsweise ausgeblendet. Die Frage nach der Notwendigkeit einer drastischen Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs wird nicht gestellt – Stichwort „starke Entkopplung“ von Wirtschaftsleistung und Ressourcenverbrauch. Die Erreichung der Klima- und zukünftigen Biodiversitätsziele bleibt daher fraglich.“

„Ein gemeinsames Angehen der ‚multiplen‘ Krisen, die sich uns stellen, sind wir den gegenwärtigen und insbesondere den jungen und künftigen Generationen schuldig. Es gibt eine ethische und moralische Verpflichtung, entschiedener basierend auf wissenschaftlicher Evidenz zu handeln“, so die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die die Klima- und Biodiversitätspolitik der neuen Landesregierung weiterhin bewerten wollen.

Die Stellungnahme im Wortlaut Das Regierungsübereinkommen im Wortlaut

Die Verfasser des Textes: Dr. Markus Gastinger, Politikwissenschaftler, Mag. Hans Holzinger, Geograph und Nachhaltigkeitsexperte (0699.11370178), Dr. Gunter Sperka, Chemiker und Klimaexperte (0650 4331430), Univ.Prof. Andreas Tribsch, Biodiversitätsexperte (0662.80445504)
Unterstützt von weiteren S4F-Mitgliedern

Titelbild: Werner Pfennig auf Pexels

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Stellungnahme zur Behandlung von Anja Windl durch die Fremdenpolizei

Lesedauer 2 Minuten.   

Stellungnahme der Fachgruppe Politik & Recht der S4F Österreich

Anja Windl, von Boulevard-Medien auch als „Klima-Shakira“ bezeichnet, ist eines der bekanntesten Gesichter der Klimaschutzbewegung Letzte Generation. Sie ist deutsche Staatsbürgerin und lebt und studiert in Österreich. 

Unlängst musste sie sich einer dreistündigen Einvernahme vor dem BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) unterziehen, weil die Behörde ihre Ausweisung und ein Aufenthaltsverbot in Österreich prüft. 

Die Aktivistin dürfte nur ausgewiesen werden, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellt.[i] Das bedeutet laut dem Verwaltungsgerichtshof, es müsste von ihr eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr ausgehen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt! Vom Einzelfall losgelöste oder auf Generalprävention, also auf den Schutz der Allgemeinheit verweisende Begründungen sind nicht zulässig. [ii]

Bei einem Aufenthaltsverbot handelt es sich um eine noch schärfere Maßnahme als bei einer Ausweisung, weil es für bis zu zehn Jahre erlassen werden kann. Selbst strafrechtliche Verurteilungen alleine reichen dafür nicht aus. Damit ist jedoch gerichtliches Strafrecht und nicht Verwaltungsstrafrecht gemeint.[iii] Anja Windl werden aber lediglich Verwaltungsübertretungen zu Last gelegt, weil sie sich an der Fahrbahn festgeklebt hat. Motiv für ihren friedlichen zivilen Widerstand ist der Kampf gegen die Klimakrise, welche bei weiteren politischen Säumnissen unsere Gesellschaft zunehmend erschüttern wird. Die Voraussetzungen für diese fremdenpolizeilichen Maßnahmen sind sohin nicht einmal ansatzweise erfüllt.

Daher rief das Vorgehen des BFA auch heftige Kritik hervor, zumal die Verwaltungsstrafen gegen die Klimaschützerin nicht rechtskräftig seien.[iv] So bezeichnet Amnesty International  das Vorgehen der Behörde unlängst „bitteren Meilenstein in der Kriminalisierung von Klimaprotest in Österreich“.[v] Auch der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, Prof. Dr. Walter Obwexer, äußerte sich kritisch zum behördlichen Umgang mit der Klimaaktivistin. Bloße Verwaltungsübertretungen könnten selbst bei Rechtswirksamkeit kein Grund für eine Ausweisung sein. Dafür bräuchte es eine schwere Straftat, wie etwa „eine ganz schwere Körperverletzung oder einen Mord oder Raub, und dann auch noch die Gefahr, dass eine weitere Straftat begangen wird.“ Selbst eine schwere Straftat samt rechtskräftiger Verurteilung reiche demnach nicht aus, wenn keine Gefahr einer wiederholten Straffälligkeit bestehe.[vi]

Den Behörden kann wohl kaum krasse Rechtsunkenntnis unterstellt werden. Daher erhebt sich die Frage, weshalb gegen die Aktivistin mit rechtlich unzulässigen Mitteln vorgegangen wird. Möchte man Druck aufbauen, einschüchtern, schikanieren oder schlichtweg die Botschaft vermitteln, dass Klimaaktivist:innen in Österreich unerwünscht sind? Man kann dem Professor für Klimapolitik an der Universität für Bodenkultur Wien und Mitglied bei Scientists for Future Österreich, Dr. Reinhard Steurer, nur zustimmen wenn er meint: „Die Behörden wären gut beraten, solche bedenklichen Fehlentwicklungen rasch zu korrigieren.“[vii] Sie würden damit nicht nur dem Klimaschutz, sondern auch dem Rechtsstaat und der demokratischen Kultur in Österreich etwas Gutes tun.

Die Fachgruppe Politik & Recht der Scientists for Future Österreich fordert die Behörden daher dazu auf, dem Rechtsstaat widersprechende Maßnahmen gegen Klimaaktivist:innen zu unterlassen, die einzig zur Einschüchterung und als Schikane dienen.

Titelbild: Niek Verlaan auf Pixabay


[i]    § 66 Fremdenpolizeigesetz (FPG) und § 55 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)

[ii]   VwGH 2012/18/0228, VwGH 26. 6. 2014, Ro 2014/21/0024; 14. 11. 2017, Ra 2017/21/0151; 5. 2. 2021, Ra 2020/21/0439, jeweils mwN.

[iii]   § 67 FPG, VwGH 29. 9. 2020, Ra 2020/21/0112, mwN.

[iv]  https://www.derstandard.at/story/2000145276612/deutsche-klimaaktivistin-wertet-einvernahme-bei-der-fremdenpolizei-als-einschuechterungsversuch

[v]   https://mailchi.mp/letztegeneration/ueberwaeltigende-solidaritaet-3-tag-proteste-in-graz

[vi]  Siehe FN iv

[vii]  Siehe FN v

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Mehr als 1400 Wissenschaftler:innen gegen die Kriminalisierung von Aktivist:innen

Lesedauer < 1 Minute.   

Pressekonferenz zu „Handeln statt kriminalisieren“ am 21.4. um 10 Uhr

In der Erklärung zur Unterstützung von Klimaaktivist:innen „Handeln statt kriminalisieren“ wenden sich Wissenschaftler:innen gegen die zunehmende Kriminalisierung von Aktivist:innen. Zur Erklärung, die von mehr als 1400 Wissenschaftler:innen unterzeichnet wurde, findet am 21.4. um 10 Uhr eine Pressekonferenz statt.

Obwohl manche Protestformen an die Grenze dessen gehen mögen, was für die Bevölkerung in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat erträglich erscheint, sehen die Initiator:innen und Unterzeichnenden darin den Ausdruck eines letzten Mittels, um die zuständigen politischen Akteur:innen wie die Gesellschaft insgesamt zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu bewegen. Als Wissenschaftler:innen sehen sie sich besonders dem Auftrag verpflichtet, eben diese Verantwortung für zukünftige Generationen zu übernehmen, die durch den menschengemachten Klimawandel massiv bedroht sind. Sie möchten deshalb Versachlichung der Debatte aufrufen.

Empörung kann das Potential für notwendige Veränderungen nur dann entfalten, wenn sie sich gegen die eigentlichen Probleme bzw. ihre Ursachen richtet, nicht aber gegen diejenigen, die auf diese Probleme aufmerksam machen. Allein der Fokus auf das eigentliche Thema kann einen konstruktiven Prozess in Gang setzen, in dem sich eine Gesellschaft ihrer Werte vergewissert und sich über das verständigt, was für sie schützenswert ist.

In diesem Sinne schließt sich auch das nationale Koordinationsteam der Scientists for Future dem Aufruf der vielen Kolleg:innen an, in der Klimakrise endlich in angemessener Weise zu handeln anstatt jene Menschen zu kriminalisieren, die sich gegen das verantwortungslose „Weiter-So“ stemmen, das sich häufig hinter der Fassade wohlfeiler Klimaschutzabsichten verbirgt.

Dieser kann hier abgerufen werden:
https://handeln-statt-kriminalisieren.com/

Titelbild: Gerd Altmann auf Pixabay

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