Vision für eine zukunftsfähige Entwicklung auf österreichischem Boden

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Lesedauer 3 Minuten.   

Die Fachgruppe Bodenverbrauch mit Unterstützung der FG Mobilität & Stadtplanung und der FG Politik & Recht hat eine Vision für eine zukunftsfähige Entwicklung des Bodenschutzes in den kommenden Jahren entwickelt.

Der ungebremste Bodenverbrauch der letzten Jahrzehnte ist besorgniserregend. Es braucht dringend eine Bodenwende, denn:

  • der quantitative und qualitative Erhalt unserer Böden ist grundlegend für die langfristige Sicherung der Versorgung mit Nahrungsmitteln und
  • Böden spielen eine wesentliche Rolle für Anpassung an den Klimawandel und den Umgang mit Extremwetterereignissen (zuletzt das Hochwasser im September, Trockenperioden und Hitzewellen im Sommer 2024)

Daher haben sich bereits 87% der Bevölkerung für mehr Bodenschutz ausgesprochen und 76% der Bevölkerung sind für fixe Grenzwerte

Aus diesen Gründen hat die Fachgruppe Bodenverbrauch der Scientists for Future fünf Thesen formuliert, die die Eckpfeiler einer Vision für eine zukunftsfähige Entwicklung des Bodenschutzes in den kommenden Jahren bilden und damit im künftigen Regierungsprogramm zu berücksichtigen sind:

  1. Österreich verankert rechtlich verbindliche Ziele zum Bodenschutz und reduziert entsprechend der EUBodenstrategie für 2030 die Flächenneuinanspruchnahme konsequent bis 2050 auf Netto-Null.

Die bis Ende 2026 festgelegten verbindlichen Obergrenzen für den Bodenverbrauch gemäß dem Aktionsplan der Bodenstrategie für Österreich helfen schrittweise, einen verbindlichen Reduktionspfad ortsspezifisch, regional und in allen Bundesländern und Kommunen umzusetzen.

  1. Die Gründung einer ministeriell verankerten Institution auf nationaler Ebene ermöglicht die österreichweite Koordinierung von Bodenschutz, Raumordnung und Baukultur.

Angesichts der Dringlichkeit von Klimawandelanpassung und -mitigation und Sicherung der Österreichischen Ernährungssouveränität, bedarf es einer nationalen und wirksamen Koordinierung von Maßnahmen und Regelungen (ähnlich zum Bundesamt für Raumentwicklung ARE in der Schweiz). Die Institutionalisierung von Bodenschutz, Raumordnung und Baukultur unter Eingliederung der ORÖK (die derzeit noch als Verein organisiert ist) innerhalb eines Ministeriums ermöglicht ein koordiniertes, gemeinsames Vorankommen im Bodenschutz. Diese Institution forciert und beaufsichtigt die erfolgreiche Umsetzung der Ziele der Bodenstrategie für Österreich (Schutz von Frei- und Grünland, Unterbindung der Zersiedelung, effiziente Innen-Entwicklung, Leerstandsbekämpfung und Intensivierung der Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit).

Die Schaffung eines nationalen Rahmens unterstützt ein gleichgerichtetes Vorgehen aller Verwaltungsebenen beim Bodenschutz. Dabei wird auch die Implementierung bestehender Raumordnungsinstrumente und die proaktive Umsetzung der Bodenstrategie für Österreich auf Landesebene erleichtert.

  1. Wertvolle landwirtschaftliche Flächen und Grünräume werden vor Bebauung und Versiegelung gesetzlich geschützt. 

Gewerbegebiete und Handelseinrichtungen können somit nur mehr innerhalb der Siedlungsgrenzen, auf Brachflächen oder bereits bebauten Flächen neu errichtet werden. Dies leistet wesentliche Beiträge zur Erhaltung der Ernährungssouveränität, zum Schutz der Biodiversitätsowie zur effizienten Innenentwicklung und Erhaltung des Gebäudebestandes in unseren Gemeinden und Städten. Mangelnde Verfügbarkeit von Grundstücken sind dabei kein Grund für Baulandneuausweisungen, sondern Ansporn, innovative Lösungen im Bestand zu entwickeln und kommunal wie regional zusammenzuarbeiten. Für ein effektives Flächenmanagement werden Leerstände professionell in einer österreichweiten Datenbank erfasst und die Weiternutzung bestehender Strukturen erleichtert. Die Befristung, auch von bestehenden Baulandwidmungen, führt entweder zur zeitnahen, bedarfsgerechten Nutzung von geeignetem Baulandreserven oder zu Rückwidmungen in Grün- und Freiflächennutzungen. 

  1. Das Steuersystem, der Finanzausgleich und Förderprogramme werden reformiert undBodenfonds für aktive Bodenpolitik geschaffen.

Die Neuorientierung des Finanzausgleichs, der Leerstands- und Infrastrukturabgaben sowie eine aufkommensneutrale Neukonzeption der Grundsteuer (erhöhte Steuersätze für Leerstand, Zweitwohnsitze und ungenutzte oder unternutzte Bauflächen) schaffen Anreize zum Flächensparen und tragen zur bedarfsgerechten zeitnahen Nutzung von Bauflächen im Sinne der Raumordnungsziele bei. Zusätzliche Anpassung von Förderprogrammen, gesetzlichen Rahmenbedingungen und Steuerrecht privilegiert die Bestandserhaltung vor dem Neubau und trägt zur Entwicklung kompakter, zukunftsfähiger und lebenswerter Siedlungsstrukturen bei.

  1. Ein Moratorium beim Ausbau des hochrangigen Straßennetzes trägt dazu bei, die Dynamik des Bodenverbrauchs zu stoppen.

Zusätzliche Angebote für Auto-Mobilität erzeugen zusätzliche Anreize zur KFZ-Nutzung im Alltag. Während wertvolle Grünflächen für die Verkehrsinfrastruktur selbst versiegelt werden, fördert der Straßenbau auch die Ansiedlung von Wohn- und Gewerbegebieten abseits der Siedlungskerne und damit die Zersiedelung. Mit der Reduktion der Anreize für die Nutzung von Autos für Alltagswege und dem Ausbau der öffentlichen Verkehrsangebote in den Regionen kann eine klimagerechtere und lebenswertere Flächennutzung erreicht werden.

Voll Zuversicht, dass diese Visionen die Gestaltung des nächsten Regierungsprogramms hinsichtlich des dringend notwendigen Bodenschutzes inspirieren, FG Bodenverbrauch, FG Mobilität und Stadtplanung, FG Politik und Recht

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