Kraftwerk Kaunertal: Energiewende muss naturverträglich sein

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Österreichischer Biodiversitätsrat (ÖBDR) verlangt Rücksicht auf Artenschutz bei Energiewende

Wien (OTS) – Österreich hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 den Strombedarf nur noch aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. Dieses wichtige Ziel kann und muss unter Berücksichtigung weiterer Nachhaltigkeitsziele, insbesondere dem Schutz der Biodiversität, erreicht werden. Der Österreichische Biodiversitätsrat nimmt die aktuellen Ausbaupläne des Kraftwerks Kaunertal zum Anlass und fordert, das öffentliche Interesse am Naturschutz bei Projekten miteinzubeziehen.

Die Gewässer Österreichs weisen bereits einen sehr hohen Grad an Ausbau mit Wasserkraftwerken auf. Die Errichtung und der Betrieb von Wasserkraftwerken – und das ist die Kehrseite der Medaille – führten aber auch zu irreversiblen ökologischen Schäden. Nur noch 17 % aller Fließgewässer in Österreich werden als sogenannte „freie Fließstrecken“ (ohne Regulierung, Verbauungen und Querbauwerke) geführt. Fließgewässer haben überlebenswichtige Ökosystemfunktionen. Sie erhalten Nährstoffkreisläufe und werden vom Menschen als essenzielle Landschaftselemente zur Erholung, als Einkommensquelle im Tourismus, als Quelle von Trinkwasser oder Nahrung genutzt. 

Proteste gegen das TIWAG-Projekt „Ausbau Kraftwerk Kaunertal“

Optimierungen an bestehenden Wasserkraftanlagen sind nachvollziehbar. Das Projekt „Ausbau Kraftwerk Kaunertal“ der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) geht jedoch weit über eine Optimierung hinaus. Einwände und das in der wasserwirtschaftlichen Verordnung vorgegebene „Verschlech­terungs­verbot des jeweiligen Zustandes“ wurden in der Planung und Beurteilung des konkreten Projektes nicht berücksichtigt. Der Österreichische Biodiversitätsrat spricht sich hier strikt gegen die Vernichtung eines der zwei letzten unverbauten Gletscherbachsysteme aus. Im Platzertal würden durch den Bau des geplanten Staudamms großflächige Moore vernichtet werden, welche aufgrund ihrer regionalen und ökologischen Bedeutung nicht gleichwertig kompensiert werden können. 

Zielkonflikt „Öffentliches Interesse“

In der österreichischen Rechtsordnung werden die verantwortlichen Landesregierungen zu umfassendem Umweltschutz verpflichtet, Umweltschutz wird als öffentliches Interesse geführt. Der Österreichische Biodiversitätsrat unterstützt den naturverträglichen Ausbau erneuerbarer Energie im Sinne der Energiewende, betont jedoch gleichzeitig das öffentliche Interesse am Schutz der Artenvielfalt und Ökosysteme. Für alle Projekte der Energiegewinnung schlägt der Österreichische Biodiversitätsrat die Einbeziehung von Biodiversitätsexpert_innen in Planung und Entwicklung vor.

Meldung in der Langversion: www.donau-uni.ac.at/oebdr-energiewende

Über den Österreichischen Biodiversitätsrat

Der Österreichische Biodiversitätsrat ist die unabhängige Stimme für Biodiversität in Österreich und übernimmt dabei die Vertretung des Netzwerks Biodiversität Österreich (300 teilnehmende Personen und Organisationen). Der Rat besteht aus 27 Forscher_innen und Expert_innen der Bereiche Biodiversität, Ökologie, Landschaftsplanung, Naturschutz, ökologische Ökonomik, Agrarökonomie und Politikwissenschaften. 

Rückfragen & Kontakt:

Univ. Prof. Dr. Gabriel Singer, Österreichischer Biodiversitätsrat 
, 0664 126 6747 

Univ.-Ass. Mag. Simon Vitecek, Ph.D., Österreichischer Biodiversitätsrat 
 , 0650 270 66 78 

DI Nina Weber, M.Sc, Österreichische Biodiversitätsrätin 
, 0650 924 6162 

Mag (FH) Yvona Asbäck, MBA, Koordinationsstelle Netzwerk Biodiversität und Österreichischer Biodiversitätsrat, Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) 
, 02732 893-2327

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Titelbild: Ckling41 via Widkimedia Commons, CC-BY

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